POP≥INSTITUT Infoabend mit der Initiative Musik 02.09.2020
Aktuell ist alles anders – auch bei der Initiative Musik! Deshalb freut sich das POP≥INSTITUT, am 02.09. von 18-21 UHR, Stella Roeber, Michael Wallies und Julia Waldmann von der Initiative Musik für eine Infoveranstaltung im betahaus Hamburg begrüßen zu dürfen. Im Gespräch mit bereits geförderten Musikschaffenden sorgen sie für den hochaktuellen Durchblick und klären euch über die für euch relevanten Änderungen durch Neustart-Kultur in den Programmen Künstler*innenförderungen und Internationale Tourförderung auf – in denen sich besonders für professionelle Newcomer*innen viel getan hat! Anmeldung: Die Plätze vor Ort sind stark begrenzt, also meldet euch vorab an unter: ed.yt1746842900ickco1746842900r@tut1746842900itsni1746842900pop1746842900. Der Eintritt ist kostenlos!
Projektförderprogramm „The Art Of Bringing Europe Together“
In ihrem Call for Projects sucht die Allianz Kulturstiftung Projekte, die mit den Mitteln von Kunst und Kultur dazu beitragen, Freiräume zu schaffen, eine kritische Auseinandersetzung über die Zukunft Europas zu ermöglichen, einen Austausch und eine grenzüberschreitende Vernetzung zu fördern. Die Ausschreibung richtet sich an Projekte, die translokal konzipiert sind, bei denen also Partner*innen aus verschiedenen Ländern oder unterschiedlichen Regionen zusammenarbeiten. Projekte, die aus einer künstlerischen Perspektive über den eigenen Wirkungskreis hinausblicken, die neue, ungewöhnliche Allianzen eingehen und möglichst unterschiedliche Akteur*innen ansprechen und miteinander kooperieren lassen. Die Stiftung interessiert sich auch besonders für Projekte im Schnittbereich von Kunst und Digitalisierung, die inklusive und partizipative Angebote entwickeln. Wichtig sind uns dabei zwei Punkte: Wer ist an einem Projekt beteiligt? Wer wird angesprochen? Die Ausschreibung ist offen für alle Sparten und besonders für das spartensprengende Experiment. Je mehr der im Call angesprochenen Aspekte von einem Projekt aufgegriffen werden, desto höher sind die Chancen einer Auswahl. Es wird empfohlen, so früh wie möglich eine Projektskizze einzureichen, für einen Projektbeginn in der ersten Jahreshälfte 2021 müssen Projektskizzen bis spätestens zum 1. September vorliegen.
„Kulturkoffer“ in Hessen geht in die nächste Runde
Die nächste Ausschreibungsrunde des hessischen Förderprogramms „Kulturkoffer“ ist gestartet. Bis zum 11.10.2020 können sich wieder alle, die Projekte im Bereich der Kulturellen Bildung anbieten, um die Landesfördermittel aus dem „Kulturkoffer“ bewerben. Dabei werden bereits etablierte Vorhaben genauso angesprochen wie neue Angebote, die vor allem Kindern und Jugendlichen zwischen 10 bis 16 Jahren Lust auf Kultur machen, aber auch generationenübergreifend begeistern. Der „Kulturkoffer“ steht allen künstlerischen Sparten offen – vom Graffiti-Workshop über Theaterkurse bis hin zu Rap-Projekten. Voraussetzung ist, dass das Projekt mit mindestens einem Kooperationspartner gemeinsam geplant und im Zeitraum von April bis Dezember 2021 durchgeführt wird. Eine unabhängige Jury wählt aus den eingereichten Projektideen aus. Die Koordinierungsstelle Kulturkoffer in der Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e.V. koordiniert das Förderprogramm und das Ausschreibungsverfahren.
NEUSTART KULTUR fördert Musikfestivals und Veranstalter*innen
Das Bundesprogramm NEUSTART KULTUR fördert in zwei Teilprogrammen Musikclubs, Musikfestivals und Livemusik-Veranstalter*innen. Spielstätten und Musikclubs können – gestaffelt nach der Publikumskapazität – Fördermittel bis zu einer Höhe von 150.000 Euro erhalten. Der Förderanteil beträgt dabei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Im Fokus stehen vor allem die Programmplanung sowie die öffentlichkeitswirksame Präsentation der Wiederaufnahme des Kulturbetriebs, z.B. durch pandemiegerechte Formate zur Nachwuchsförderung und Gender Equality. Antragsberechtigt sind Betreiber*innen von Musikclubs mit einer Gesamtkapazität bis maximal 2.000 unbestuhlte Plätze und einer Veranstaltungsfläche von bis zu 1.000 qm. Sie müssen nachweisen, dass sie bis zur pandemiebedingten Schließung im März 2020, seit mindestens einem Jahr einen regelmäßigen und kuratierten Konzertbetrieb realisiert haben. Der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland LiveMusikKommission (LiveKomm) unterstützt die Initiative Musik dabei als Partner mit seiner fachlichen Expertise aus der Clubbranche. Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31. Oktober 2020. Die Anträge für die Förderung für Musikfestivals und Livemusik-Veranstalter*innen – ebenfalls gestaffelt bis zu einer Höhe von 150.000€ pro Antragssteller*in – starten am 06.09.2020. Telefonische Antragsberatung gibt die Initiative Musik ab dem 01.09.2020. Oder ihr schaut euch dieses kompakte Erklärvideo an:
Förderung für Künstler*innen und Kulturbetriebe in Berlin
Der Berliner Senat hat Ende Juli ein weiteres Soforthilfepaket beschlossen. In dem Paket sind 18 Millionen Euro für bis zu 2.000 Sonderstipendien für Berliner Künstler*innen und Kurator*innen enthalten. Die Anträge auf Mittel aus dem Stipendien-Sonderprogramm können von Montag, 31. August 2020, 12 Uhr bis Freitag, 11. September 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Webseite der Kulturprojekte Berlin GmbH eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Berliner Künstler*innen und Kurator*innen, die eine professionelle, selbstständige künstlerische oder kuratorische Tätigkeit ausüben, dabei sind viele Sparten eingeschlossen, unter anderem Musik, Klangkunst, Kuration im Bereich Musik, Komposition etc. Die Stipendien werden nach Prüfung des Vorliegens der formalen Voraussetzungen im Losverfahren vergeben. Der Link zum Online-Formular kann ab dem 31. August 2020, 12 Uhr im Internet unter www.stipendium.kulturprojekte.berlin aufgerufen werden.
Eine weitere Soforthilfemaßnahme Berlins richtet sich erneut an kleine und mittlere Unternehmen im Medien- und Kulturbereich, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden. Unternehmen sind jetzt bereits ab zwei Beschäftigten antragsberechtigt. Der jährliche Umsatz darf 10 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Soforthilfe IV 2.0 umfasst einen Förderzeitraum von September bis Ende November 2020. Anträge können von Montag, 31. August 2020, 9 Uhr bis zum Freitag, 4. September 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Website der Investitionsbank Berlin eingereicht werden. Antragsberechtigt sind u.a. Musikensembles, Musiktheater, Clubs/Musikspielstätten mit einem Schwerpunkt auf einem Livemusikprogramm und/oder einem kuratierten Programm und Festivals. Wichtig ist für die Bewilligung, dass Antragstellende alle relevanten durch den Bund und das Land bereitgestellten Hilfsmaßnahmen genutzt haben. Insbesondere ist es eine Voraussetzung der Soforthilfe IV 2.0, dass sofern möglich, die Überbrückungshilfe des Bundes in Anspruch genommen wird.
„Künste im interkulturellen Dialog“ in NRW
Mit dem Programm „Künste im interkulturellen Dialog“ fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen künstlerische Projekte, die die prägende kulturelle Vielfalt des Landes sichtbar und erlebbar machen und den interkulturellen Dialog zwischen den hier lebenden Menschen unterschiedlicher Herkunft unterstützen. Für die Förderung können sich ab sofort alle nordrhein-westfälischen kommunalen und freien Kulturinstitutionen, Kulturträger sowie Künstler*innen bewerben. Gefördert werden Projekte, die im Ansatz auf Nachhaltigkeit angelegt sind, interkulturelle Strukturen intensivieren und mit unterschiedlichen Begegnungsformen experimentieren. Einsendeschluss für die Bewerbungen bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung ist der 15.10.2020. Die Projektauswahl erfolgt durch eine Fachjury.
NEUSTART KULTUR für Musikfestivals und Veranstalter*innen
Für Veranstalter*innen von Musikfestivals und Livemusik-Programmen aller Genres stellt das Bundesprogramm Neustart Kultur 80 Millionen Euro an Fördermitteln bereit. Weitere Hilfs- und Fördermaßnahmen für Clubs und Livemusik-Spielstätten, Musikverlage und den Musikfachhandel sind geplant. Musikfestivals können durch das Förderprogramm bis zu 250.000 Euro erhalten, Veranstalter*innen von Livemusik-Programmen bis zu 800.000 Euro. Die Fördermittel dienen vor allem der Wiederaufnahme des Spielbetriebs. Auch alternative, pandemiegerechte Kulturerlebnisse sowie nachhaltige und barrierefreie Livemusik-Formate werden gefördert. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen sind ab dem 7. September 2020 auf der Website der Initiative Musik zu finden. Die Initiative Musik bietet ab dem 1. September 2020 dazu eine telefonische Beratung an.
Projektstipendien für hessische Künstler*innen & Kulturvermittler*innen (Start: 13.08.2020)
Das Kulturpaket „Hessen kulturell neu eröffnen“ zur Stärkung der Kulturlandschaft geht in seine nächste Phase. In Phase 3b werden Projektstipendien ausgeschrieben, die die Arbeitsmöglichkeiten von hessischen Künstler*innen während und nach den notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie verbessern sollen. Dafür stellt das Land Hessen 1.000 Projektstipendien in Höhe von bis zu 5.000.-€ für Einzelkünstler*innen und 250 Projektstipendien in Höhe von bis zu 18.000.-€ für freie Gruppen, Kulturvereine und –unternehmen zur Verfügung. Mit den Projektstipendien sollen künstlerische Projekte realisieren werden, die inhaltlich oder formal innovativ sind und in der Zeit der Pandemie neu oder als Weiterentwicklung entstanden sind. Das können z.B. (Bewegt-) Bilder, Bühnenstücke, Tanzaufführungen, literarische Werke, Musikwerke oder auch Konzepte für die Kulturvermittlung sein. Das Programm richtet sich grundsätzlich an alle Kunst- und Kulturschaffenden in Hessen, bspw. bildende oder darstellende Künstler*innen, Musiker*innen, Filmemacher*innen, aber auch bspw. an Kulturvermittler*innen. Als Gruppe zählen bestehende oder neu formierte freie Gruppen von mindestens drei Personen aus Künstler*innen, bspw. Musikbands, Theater- oder Tanzgruppen, Autorenteams oder Chöre, sowie Kulturvereine und -unternehmen wie bspw. Filmproduktionsfirmen oder Kultur-Start-Ups. Eine Mitgliedschaft in der KSK ist weder notwendig noch ausschlaggebend für die Förderentscheidung.
Interessierte können sich vom 13.-30. August 2020 bewerben und unter der Tel. 0611 – 585 343 40, -50 bis -53 (Hessische Kulturstiftung) oder Tel. 069 – 95855677 (PwC) (Freischaltung ab Montag, 10. August 2020) beraten lassen. Einzelkünstler*innen stellen ihren Antrag über ein Onlineportal bei der Hessischen Kulturstiftung. Freie Gruppen, Kulturvereine und –unternehmen stellen ihren Antrag per E-Mail mit downloadbarem Antragsformular auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft.
Call for proposals: Music Moves Europe 2020
Mit der Initiative Music Moves Europe stellt die Europäische Kommission einen spezifischen Förderbereich für den Musiksektor ab 2021 innerhalb von KREATIVES EUROPA KULTUR vor. Wie sich die europäische Musikszene besser gegen solche Krisen wie die Coronakrise wappnen, sich nach Covid-19 zukunftsfähiger und nachhaltiger entwickeln kann, darum geht es bei dem nächsten geplanten Programm „Music Moves Europe: Boosting European music diversity and talent“. Dafür ist jetzt ein Call for Proposals ausgeschrieben, für den bis 30.09.2020 Vorschläge eingereicht werden können.
Liz-Mohn-Stiftung: Kulturelle Vielfalt mit Musik
Mit der Ideeninitiative „Kulturelle Vielfalt mit Musik“ möchte die Stiftung das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener Nationalitäten in Deutschland stärken. Vom 1. September bis zum 15. Oktober 2020 können sich Kindergärten, Schulen, Vereine, Verbände, Stiftungen, aber auch einzelne Initiativen und Akteur*innen mit gemeinnütziger Zielsetzung bewerben, die in musischen Projekten zeigen, wie Vielfalt gelebt werden kann. Es werden auch gezielt Projektinitiativen berücksichtigt, die sich in der Hilfe für Geflüchtete engagieren. In 2020 werden ebenso digitale Projekte gesucht, die sich für ein Miteinander der Kulturen einsetzen. In diesem Jahr werden Fördermittel in Höhe von insgesamt 50.000.-€ zur Verfügung gestellt. Bewerbungsschluss: 15. Oktober 2020.
Musikfonds für Projekte der zeitgenössischen Musik
Der Musikfonds fördert herausragende Projekte aller Sparten der zeitgenössischen Musik mit einer Antragssumme von bis zu 50.000.-€. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds alle Bereiche, Schnittmengen, genreübergreifende und interdisziplinäre Ansätze an: Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst. Begrüßt werden kreative Konzepte, die sich mit der Frage der aktuell eingeschränkten Aufführungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum (Konzertsäle, Clubs oder sonstige Bühnen) auseinandersetzen und ein Zeichen gegen den Verlust dieses für Musiker*innen lebensnotwendigen Raums setzen. Für Aufführungen im öffentlichen Raum gelten die aktuellen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Infektionsschutzgesetz und die darauf basierenden Verordnungen. Antragsfrist für die aktuelle, dritte Förderrunde ist der 30. September 2020. Die dann beantragten Projekte dürfen nicht vor dem 1. Dezember 2020 beginnen. Hinweise zur Antragstellung findet ihr hier; die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle stehen für Fragen gerne zur Verfügung und bieten telefonische Beratung jeweils Dienstag bis Donnerstag zwischen 11 und 15 Uhr an.
(Quelle: Newsletter Freie Szene Rheinland-Pfalz Nr. 193, Juli 2020)
Hessen vergibt Projektstipendien
In der dritten Phase seines Corona-Kulturförderpakets fördert das Land Hessen freie Ensembles und Künstler*innen mit einer Projektförderung. In der Zeit der Pandemie sind viele neuartige Ansätze für Kulturveranstaltungen und künstlerische Formate, für Vermittlung und Pädagogik sowie für die Präsentation von Kultur entstanden. Das Stipendium ermöglicht die Realisierung, Dokumentation und Publikation dieser Ansätze. Der Fonds wird über die Hessische Kulturstiftung abgewickelt. Eine Fachjury beurteilt die Einreichungen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit für Sponsor*innen und Mäzen*innen, Künstler*innen, die sie fördern, direkt für das Stipendium vorzuschlagen. In diesem Fall kofinanziert das Land die Hälfte des Stipendiums bis zur Höhe der ansonsten zur Verfügung stehenden Beträge. Die Anträge können vom 10. August bis zum 23. August 2020 ausschließlich über die Website der Hessischen Kulturstiftung eingereicht werden. Das Antragsformular steht nur in diesem Zeitfenster zur Verfügung.