Brandenburg setzt Mikrostipendien-Programm für Kulturschaffende fort
Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle hat am 2. Oktober den Startschuss für die Fortsetzung des Mikrostipendien-Programms gegeben: Hauptberuflich freischaffende Künstler*innen können bis zum 31.10. 2020 Anträge einreichen. Es werden noch einmal 1000 Mikrostipendien in Höhe von je 2.500 Euro vergeben. Das Mikrostipendium wird nicht auf die Grundsicherung anerechnet. Voraussetzungen sind der Nachweis des Erstwohnsitzes im Land Brandenburg, ein künstlerischer Lebenslauf, die Skizze des künstlerischen Projekts und der Nachweis einer abgeschlossenen künstlerischen Ausbildung oder der Nachweis öffentlich wirksamer künstlerischer Tätigkeit oder Praxis in den vergangenen fünf Jahren. Auch wer bereits in der ersten Runde ein Mikrostipendium erhalten hat, kann sich mit einem neuen Projekt erneut bewerben. Das Kulturministerium vergibt zudem 20 Künstler*innen-Stipendien in Form von Arbeitspaketen. Die Bewerbungen müssen in Papierform per Post bis zum 31. Oktober 2020 an das Kulturministerium geschickt werden. Vom 05.-30.10.2020 steht für Rückfragen zudem eine Hotline unter der Nummer 0331 – 866 4932 bereit. Sie ist montags und dienstags von 09.00 bis 12.00 sowie von 13.00 bis 16.00 Uhr erreichbar.
Online-Beratung zur Künstler*innenförderung der Initiative Musik 01.10.2020
Die Künstler*innenförderung besser kennenlernen: Das ist am Donnerstag, 1. Oktober 2020, von 16 bis 17 Uhr möglich. Ein Team der Initiative Musik bietet eine Online-Beratung zur 52. Antragsrunde der Künstler*innenförderung via Zoom an. Dabei wird die Arbeit der Initiative Musik im Allgemeinen sowie die Künstler*innenförderung und die aktuellen Anpassungen durch NEUSTART KULTUR vorgestellt. Fragen zu Antragsbedingungen, Antragsverfahren und zur Förderung können im Gespräch beantwortet werden. Damit sich die Vielfalt der Gesellschaft zukünftig besser in der Musikförderung und Musikwirtschaft widerspiegelt, sind besonders Musiker*innen, Musikschaffende mit Migrationsgeschichte und Kreative, die bislang noch keine Erfahrung mit den Förderangeboten der Initiative Musik haben, herzlich zur Teilnahme eingeladen.
Eine Voranmeldung ist notwendig und über dieses Formular möglich. Für die 52. Förderrunde der Künstler*innenförderung könnt ihr euch noch bis 13. Oktober 2020, 18 Uhr bewerben, die geplanten Projekte müssen zwischen dem 30.11.2020 und 31.08.2021 durchgeführt werden.
Forum Musik Festivals zieht ernüchternde Halbjahresbilanz
„Gleichbehandlung von Kultur mit Sport, Religionsgemeinschaften und Wirtschaft!“
Während in Zügen, Flugzeugen und Biergärten längst wieder Volllast gefahren wird, dürfen je nach Bundesland Kulturveranstaltungen nur 10 bis 50 % ihrer Plätze füllen, für musikalische Ensembles gelten zum Teil groteske Sicherheitsabstände.
„Einheitliche Regeln schaffen“
Innerhalb Deutschlands braucht es einheitliche Regelungen auf Bundesebene, die lokalen Gegebenheiten (Kommunen, Landkreise) individuell angepasst werden können.
„Klare Sprache in den Verfügungen!“
Noch immer rätseln Festivals landauf, landab über schwammige Formulierungen, die von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt unterschiedlich ausgelegt werden (gelten Sicherheitsabstände zwischen den Nasenspitzen oder den Stuhlkanten?).
„Planungssicherheit für die nahe Zukunft!“
Programme wie „Neustart“ blicken auf zukünftige Jahrgänge und fördern meist nur ein Zusatzprogramm, zudem sind viele Festivals aufgrund ihrer Größe und Struktur nicht antragsberechtigt. Entweder müssen Kommunen, Landkreise und Länder nun schnell nachlegen, oder der Bund muss seine Kriterien lockern. Aktuell berichten über die Hälfte der Mitglieder des Forums, dass sie (noch) nicht von Corona-Hilfen der öffentlichen Hand profitieren oder coronabedingte Mehrkosten bei der regelmäßigen Förderung nicht anerkannt werden.
Außerdem müssten die Mehrkosten für Hygiene- und Sicherheitskonzepte sowie drastische Mindereinnahmen durch die Reduzierung der Sitzplätze ausgeglichen werden: das gehe entweder durch eine Reduzierung des Programms auf Kosten der Künstler*innen oder durch eine Erhöhung der Mittel (und zwar nicht nur für neue digitale Formate, sondern auch für das Kernprogramm).
Niedersachsen startet Corona-Sonderprogramm für Soloselbstständige und Kultureinrichtungen
Unter dem Motto „Niedersachsen dreht auf“ unterstützt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur von heute an soloselbstständige Künstler*innen. Bis zu zehn Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung. Herzstück des Programms ist die Förderung von Veranstaltungen in allen künstlerischen Formaten und Sparten. Die Kosten für das Engagement der Soloselbstständigen können zu 100 Prozent über die Förderung abgedeckt werden. Die Soloselbständigen sollen so wieder eine Perspektive bekommen und die Kulturvereine eine Möglichkeit, das kulturelle Leben wieder aufleben zu lassen. Auch im Bereich der kulturellen Bildung werden Vertragsabschlüsse mit Soloselbstständigen gefördert. Die Förderquote liegt in diesem Bereich bei 60 Prozent. Ergänzend gibt es ein Projektförderprogramm für innovative Projekte aller Sparten, die die inhaltliche künstlerische Auseinandersetzung mit aktuellen gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen zum Gegenstand haben; auf diese Weise sollen Soloselbstständige unterstützt werden, die in Gruppen an künstlerischen Projekten arbeiten. Diese Förderung kann sowohl durch die Einrichtungen als auch durch die Soloselbstständigen beantragt werden. Für alle Programmteile gilt, dass die Fördersumme mindestens 1.500 Euro und höchstens 30.000 Euro beträgt.
Bund plant deutlich höhere Ausgaben für Kultur und Medien
Die Bundesregierung wird ihre Ausgaben für Kultur und Medien im nächsten Jahr um mehr als 120 Millionen Euro steigern. Nach dem Regierungsentwurf für den Haushalt 2021 stehen dafür insgesamt 1,94 Milliarden Euro zur Verfügung. Das ist ein Plus von rund 6,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders gefördert werden dabei Orte der Demokratiegeschichte. Auch der Medienbereich wird erheblich gestärkt. Der Deutsche Musikrat begrüßt diese Erhöhung der Kulturausgaben als zukunftsweisendes Signal. Die im kommenden Jahr verstärkt geförderten Institutionen des Kulturlebens seien wichtige Auftraggeber auch für soloselbstständige Kreativschaffende.
Weitere Bundeshilfen für Kultur- und soziokulturelle Zentren
Insgesamt weitere 15 Millionen Euro aus dem Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR stehen demnächst soziokulturellen Zentren, Netzwerken und Initiativen für den Wiedereinstieg in ihre Programmarbeit unter Corona-Bedingungen zur Verfügung. Projektträger können jeweils bis zu 50.000 Euro zur Planung neuer Veranstaltungen, Kurse, Workshops und Begegnungsformate unter den geltenden Corona-Regelungen erhalten. Anträge für eine Förderung können ab dem 01.10.2020 beim Bundesverband Soziokultur e.V. gestellt werden. Dieser bietet Projektträgern ab dem 15. September 2020 telefonische Beratung zur Beantragung der Hilfen. Die Anträge werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
KölnBusiness baut Unterstützungsangebot für Veranstalter*innen- und Clubszene aus
Um die von der Coronakrise massiv getroffene Kölner Kulturszene weiter zu unterstützen, bietet die KölnBusiness in Kooperation mit der Klubkomm, dem Verband Kölner Clubs und Veranstalter e.V., ab sofort kostenlose Beratungsstunden an. Konkret helfen die Expert*innen der Klubkomm bei Förderanträgen auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene sowie bei der Erstellung von Hygienekonzepten. Ist eine Wiederinbetriebnahme möglich, unterstützen sie außerdem bei der Umsetzung der Konzepte. Interessent*innen können sich direkt an die Klubkomm unter ed.mm1751649119okbul1751649119k@tka1751649119tnok1751649119 wenden und einen individuellen Beratungstermin vereinbaren. Zusätzlich unterstützt KölnBusiness die Klubkomm beim Ausbau des Cologne Culture Streams. Dieser wurde mit Beginn der Krise als Solidaritätsaktion entwickelt. Über ihn können DJs, Bands aber auch Autor*innen und andere Kulturschaffende ihre Auftritte in die Wohnzimmer der Zuschauer*innen streamen. So sind mittlerweile rund 74.000 Euro für die Kulturszene zusammengekommen. Mit den Fördermitteln soll das Angebot nun optimiert werden, um dauerhaft weitere Spenden zu generieren und die lokale Veranstaltungswirtschaft in ihrer finanziellen Notlage zu stützen.
POP≥INSTITUT Infoabend mit der Initiative Musik 02.09.2020
Aktuell ist alles anders – auch bei der Initiative Musik! Deshalb freut sich das POP≥INSTITUT, am 02.09. von 18-21 UHR, Stella Roeber, Michael Wallies und Julia Waldmann von der Initiative Musik für eine Infoveranstaltung im betahaus Hamburg begrüßen zu dürfen. Im Gespräch mit bereits geförderten Musikschaffenden sorgen sie für den hochaktuellen Durchblick und klären euch über die für euch relevanten Änderungen durch Neustart-Kultur in den Programmen Künstler*innenförderungen und Internationale Tourförderung auf – in denen sich besonders für professionelle Newcomer*innen viel getan hat! Anmeldung: Die Plätze vor Ort sind stark begrenzt, also meldet euch vorab an unter: ed.yt1751649119ickco1751649119r@tut1751649119itsni1751649119pop1751649119. Der Eintritt ist kostenlos!
Projektförderprogramm „The Art Of Bringing Europe Together“
In ihrem Call for Projects sucht die Allianz Kulturstiftung Projekte, die mit den Mitteln von Kunst und Kultur dazu beitragen, Freiräume zu schaffen, eine kritische Auseinandersetzung über die Zukunft Europas zu ermöglichen, einen Austausch und eine grenzüberschreitende Vernetzung zu fördern. Die Ausschreibung richtet sich an Projekte, die translokal konzipiert sind, bei denen also Partner*innen aus verschiedenen Ländern oder unterschiedlichen Regionen zusammenarbeiten. Projekte, die aus einer künstlerischen Perspektive über den eigenen Wirkungskreis hinausblicken, die neue, ungewöhnliche Allianzen eingehen und möglichst unterschiedliche Akteur*innen ansprechen und miteinander kooperieren lassen. Die Stiftung interessiert sich auch besonders für Projekte im Schnittbereich von Kunst und Digitalisierung, die inklusive und partizipative Angebote entwickeln. Wichtig sind uns dabei zwei Punkte: Wer ist an einem Projekt beteiligt? Wer wird angesprochen? Die Ausschreibung ist offen für alle Sparten und besonders für das spartensprengende Experiment. Je mehr der im Call angesprochenen Aspekte von einem Projekt aufgegriffen werden, desto höher sind die Chancen einer Auswahl. Es wird empfohlen, so früh wie möglich eine Projektskizze einzureichen, für einen Projektbeginn in der ersten Jahreshälfte 2021 müssen Projektskizzen bis spätestens zum 1. September vorliegen.
„Kulturkoffer“ in Hessen geht in die nächste Runde
Die nächste Ausschreibungsrunde des hessischen Förderprogramms „Kulturkoffer“ ist gestartet. Bis zum 11.10.2020 können sich wieder alle, die Projekte im Bereich der Kulturellen Bildung anbieten, um die Landesfördermittel aus dem „Kulturkoffer“ bewerben. Dabei werden bereits etablierte Vorhaben genauso angesprochen wie neue Angebote, die vor allem Kindern und Jugendlichen zwischen 10 bis 16 Jahren Lust auf Kultur machen, aber auch generationenübergreifend begeistern. Der „Kulturkoffer“ steht allen künstlerischen Sparten offen – vom Graffiti-Workshop über Theaterkurse bis hin zu Rap-Projekten. Voraussetzung ist, dass das Projekt mit mindestens einem Kooperationspartner gemeinsam geplant und im Zeitraum von April bis Dezember 2021 durchgeführt wird. Eine unabhängige Jury wählt aus den eingereichten Projektideen aus. Die Koordinierungsstelle Kulturkoffer in der Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e.V. koordiniert das Förderprogramm und das Ausschreibungsverfahren.
NEUSTART KULTUR fördert Musikfestivals und Veranstalter*innen
Das Bundesprogramm NEUSTART KULTUR fördert in zwei Teilprogrammen Musikclubs, Musikfestivals und Livemusik-Veranstalter*innen. Spielstätten und Musikclubs können – gestaffelt nach der Publikumskapazität – Fördermittel bis zu einer Höhe von 150.000 Euro erhalten. Der Förderanteil beträgt dabei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Im Fokus stehen vor allem die Programmplanung sowie die öffentlichkeitswirksame Präsentation der Wiederaufnahme des Kulturbetriebs, z.B. durch pandemiegerechte Formate zur Nachwuchsförderung und Gender Equality. Antragsberechtigt sind Betreiber*innen von Musikclubs mit einer Gesamtkapazität bis maximal 2.000 unbestuhlte Plätze und einer Veranstaltungsfläche von bis zu 1.000 qm. Sie müssen nachweisen, dass sie bis zur pandemiebedingten Schließung im März 2020, seit mindestens einem Jahr einen regelmäßigen und kuratierten Konzertbetrieb realisiert haben. Der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland LiveMusikKommission (LiveKomm) unterstützt die Initiative Musik dabei als Partner mit seiner fachlichen Expertise aus der Clubbranche. Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31. Oktober 2020. Die Anträge für die Förderung für Musikfestivals und Livemusik-Veranstalter*innen – ebenfalls gestaffelt bis zu einer Höhe von 150.000€ pro Antragssteller*in – starten am 06.09.2020. Telefonische Antragsberatung gibt die Initiative Musik ab dem 01.09.2020. Oder ihr schaut euch dieses kompakte Erklärvideo an:
Förderung für Künstler*innen und Kulturbetriebe in Berlin
Der Berliner Senat hat Ende Juli ein weiteres Soforthilfepaket beschlossen. In dem Paket sind 18 Millionen Euro für bis zu 2.000 Sonderstipendien für Berliner Künstler*innen und Kurator*innen enthalten. Die Anträge auf Mittel aus dem Stipendien-Sonderprogramm können von Montag, 31. August 2020, 12 Uhr bis Freitag, 11. September 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Webseite der Kulturprojekte Berlin GmbH eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Berliner Künstler*innen und Kurator*innen, die eine professionelle, selbstständige künstlerische oder kuratorische Tätigkeit ausüben, dabei sind viele Sparten eingeschlossen, unter anderem Musik, Klangkunst, Kuration im Bereich Musik, Komposition etc. Die Stipendien werden nach Prüfung des Vorliegens der formalen Voraussetzungen im Losverfahren vergeben. Der Link zum Online-Formular kann ab dem 31. August 2020, 12 Uhr im Internet unter www.stipendium.kulturprojekte.berlin aufgerufen werden.
Eine weitere Soforthilfemaßnahme Berlins richtet sich erneut an kleine und mittlere Unternehmen im Medien- und Kulturbereich, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden. Unternehmen sind jetzt bereits ab zwei Beschäftigten antragsberechtigt. Der jährliche Umsatz darf 10 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Soforthilfe IV 2.0 umfasst einen Förderzeitraum von September bis Ende November 2020. Anträge können von Montag, 31. August 2020, 9 Uhr bis zum Freitag, 4. September 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Website der Investitionsbank Berlin eingereicht werden. Antragsberechtigt sind u.a. Musikensembles, Musiktheater, Clubs/Musikspielstätten mit einem Schwerpunkt auf einem Livemusikprogramm und/oder einem kuratierten Programm und Festivals. Wichtig ist für die Bewilligung, dass Antragstellende alle relevanten durch den Bund und das Land bereitgestellten Hilfsmaßnahmen genutzt haben. Insbesondere ist es eine Voraussetzung der Soforthilfe IV 2.0, dass sofern möglich, die Überbrückungshilfe des Bundes in Anspruch genommen wird.