Hessen legt Stipendienprogramm für Frauen in der Kunst auf

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat pünktlich zum Weltfrauentag ein neues Förderprogramm für Frauen in der Kultur verkündet. Stipendien und Projektmittel sollen in Hessen lebende oder arbeitende Künstlerinnen und in der Kultur tätige Frauen besser unterstützen, weil sie derzeit in den professionellen Künsten oft unterrepräsentiert sind. Die Ausschreibung für das Programm, das ein Volumen von 250.000 Euro haben wird, werde im Sommer starten, gab Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn bekannt. Sie weist darauf hin, dass seit über zehn Jahren mehr als die Hälfte der Studierenden an den hessischen Kunsthochschulen Frauen sind, professionelle Künstlerinnen dagegen in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit noch zu wenig präsent sind. Unterstützt werden etablierte Künstlerinnen der Sparten Bildende Kunst, Musik, Komposition, Film, Darstellende Künste und Literatur mit einem Hauptstipendium, talentierte Nachwuchskünstlerinnen mit einem Nachwuchsstipendium. Zusätzlich werden Projektmittel zur Umsetzung von Vorhaben bereitgestellt, also zum Beispiel die Realisierung eines Kunstwerkes, eine Ausstellung, ein Konzert, eine Theateraufführung, ein filmisches Projekt, der Druck einer Publikation oder eine Lesung. Zusätzlich vergibt das Land Hessen bis zu fünf Arbeitsstipendien für die Vorbereitung von Projektvorhaben an Künstlerinnen, die sich in familiären Belastungssituationen befinden – etwa dann, wenn sie ein Kind erziehen oder Angehörige pflegen. Über die Vergabe der Stipendien wird eine siebenköpfige Auswahljury entscheiden, die Jury soll mindestens zur Hälfte aus Frauen bestehen soll. Künstlerinnen oder Künstlerinnengruppen werden Bewerbungen selbst einreichen können; qualifizierte Institutionen (Kunsthochschulen, Musikhochschulen, Hochschulen der Darstellenden Künste, Kunstvereine, Institutionen der Filmförderung, Institutionen der Literatur u. a.) können eine förderungswürdige Künstlerin vorschlagen. Die Verleihung der Stipendien ist zum Jahresende geplant.

10.03.2021

#KulturhilfeSH geht als Stipendium in eine neue Förderrunde

Für künstlerische Stipendien stellt das Kulturministerium Schleswig-Holstein insgesamt 3 Millionen Euro zur Verfügung. Freischaffende und hauptberuflich tätige Künstler*innen aller Sparten können ab sofort ein einmaliges Stipendium in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Es dient der Aufrechterhaltung oder dem Ausbau der künstlerischen Fähigkeiten in der aktuell schwierigen Situation.

19.02.2021

Goethe-Institut fördert virtuelle Musikprojekte für Nachwuchs- und Amateurensembles

Mit einer einmaligen Ausschreibung unterstützt das Goethe-Institut virtuelle Musikprojekte nun auch zwischen Nachwuchs- und Amateurensembles in Deutschland und Partnerensembles im Ausland. Ziel ist es, internationale partnerschaftliche Kooperationen während der Pandemie aufrechtzuerhalten. Gefördert werden alle Arten der musikalischen Zusammenarbeit, bei denen künstlerisch mit digitalen Mitteln gearbeitet wird. Es sind sowohl rein digitale als auch hybride Formate oder auch interdisziplinäre Projekte mit Musikfokus und Vermittlungsangebote denkbar. Die Antragsfrist endet am 31.03.2021. Förderfähig sind alle Arten der musikalischen Zusammenarbeit, bei denen künstlerisch mit digitalen Mitteln gearbeitet wird. Es sind sowohl rein virtuelle als auch hybride Formate möglich. Interdisziplinäre Projekte mit Musikfokus und Vermittlungsangebote sind eingeschlossen. Die Ausschreibung richtet sich an Chöre, Laienensembles und Nachwuchskünstler*innen aus Deutschland und ihren Partnern im Ausland. Projekte von/mit Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern werden dabei besonders berücksichtigt. Der Antrag kann sowohl von den Ensembles/Künstler*innen im Ausland als auch von Ensembles/Künstler*innen in Deutschland gestellt werden. Vorausgesetzt wird die Mitwirkung jeweils eines Ensembles aus Deutschland und eines aus dem nicht deutschsprachigen Ausland. Bei erfolgreicher Bewerbung werden mit beiden Kooperationspartnern entsprechende Verträge geschlossen. Informationen und Beratung online, Tel. 089-15921-293 und ed.eh1758160878teog@1758160878shcuw1758160878hcan1758160878

04.02.2021

Koalition der Freien Szene erstellt Bericht zur Frankfurter Kulturförderung

Bei einem gemeinsamen Fototermin am Mittwoch, 3. Februar, nahm Kulturdezernentin Ina Hartwig einen Bericht der „Koalition der Freien Szene“ zur Frankfurter Kulturförderung dieser entgegen. Der 25 Seiten umfassende Bericht entstand in zweijähriger Recherchearbeit und ist aufgeteilt in die Förderbereiche Bildende Künste, Video- und Medienkunst, darstellende Künste, klassische Musik sowie Popularmusik und Clubs. Er beinhaltet unter anderem Vorschläge zu Aufstockung des Kulturförderetats für Recherche- und Arbeitsstipendien, Ateliers und Proberäume, Projekte im öffentlichen Raum sowie interdisziplinäre Arbeiten oder Wiederaufnahmen. Die „Koalition der Freien Szene“ gründete sich im Jahr 2018, um die Situation von freiberuflich und professionell arbeitenden Kulturschaffenden in Frankfurt in spartenspezifischen Treffen zu untersuchen, Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten und in dem nun vorgelegten Bericht darzulegen.

04.02.2021

Initiative Musik setzt Hilfsprogramm fort (Antragsfrist: 03.02.!)

Viele Musiker*innen und Partnerunternehmen sind durch die Corona-Pandemie auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um ihre Existenz zu sichern. Aktuelle Hilfsmaßnahmen fallen derweil abhängig vom Bundesland sehr unterschiedlich aus. Mit dem Hilfsprogramm für Musiker*innen will die Initiative Musik möglichst unbürokratisch und schnell helfen. Für die dritte Runde des Hilfsprogramms stehen aktuell 419.000 Euro bereit. Im Mittelpunkt stehen in Deutschland lebende professionelle Musiker*innen in finanzieller Notlage – aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Metal, experimentelle und elektronische Musik. Können im Zeitraum vom 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 mindestens 5 ausgefallene, öffentliche Auftritte nachgewiesen werden, kann ein Zuschuss in Höhe von 1.000.-€ pro Solokünstler*in/Tourmusiker*in gewährt werden. Bei einem Künstler*innenensemble (Band) gilt diese Summe pro Kopf, der Zuschuss ist jedoch abhängig vom Spendenaufkommen auf 3.000.-€ pro Band gedeckelt. Dem im Antrag angegebenen Mitglied der Crew (Tournee oder vor Ort) kann zusätzlich ein Zuschuss von 1.000.-€ gewährt werden. Das Antragsverfahren läuft noch bis 3. Februar 2021, 17.59 Uhr! Hier geht es zum Antragsformular.

01.02.2021

Stuttgarter Kulturamt vergibt Stipendien

Bis einschließlich 28. Februar 2021 könnt ihr euch als freischaffende Künstler*innen um eines der Stipendien des Stuttgarter Kulturamts bewerben. Nach dem erfolgreichen ersten Angebot in 2020 schreibt das Kulturamt nun weitere 42 Stipendien zu je 1.200.-€ pro Monat für die Dauer von mindestens drei Monaten aus. Der Zeitraum ist innerhalb des Jahres frei wählbar. Für dieses Projekt mit dem Namen „10 qm/Corona Katalyse“ werden zusätzliche Mittel in Höhe von 160.000.-€ im Rahmen der Nothilfe‐Mittel zur Verfügung gestellt. Zur Ausschreibung geht es hier.
01.02.2021

#artistathome: listentojules für „LISTEN 2 SESSIONS“ ausgezeichnet

Die Musikerin listentojules (ehemals Jules) präsentiert seit Dezember 2020 die LISTEN 2 SESSIONS – eine Live-Duo-Reihe, in der sie und ihre Featuregäste inmitten von Neo Soul, Jazz und Singer-/Songwriter-Manier lässig mit Gewohnheiten brechen. Für jede Session hat sie sich einen Duogast eingeladen, um ihre Songs auch in Coronazeiten zu performen. Ihre Idee kam gut an: Für ihre Konzertreihe wurde sie Ende November von Youtube und der Popakademie BW mit dem YouTube Career Funding und einer einmaligen Förderung von 3000.-€ belohnt, einer Projektförderung an Studierende der Popakademie Baden-Württemberg, um sie in der Gründungsphase eines Start-ups oder beim Aufbau eines Musikprojekts zu unterstützen. Und das ist noch nicht alles: ihr Video „It’s raining“, das bei einer LISTEN 2 SESSION mit dem Drummer Julian Losigkeit entstand, bekam aus 1000 eingereichten Videos einen der 7 Hauptpreise des Klangspektrums BW der Baden-Württemberg, Stihl-Stiftung und des SWRs. Die Single- und Videoreihe findet ihren Höhepunkt zur Veröffentlichung des gesamten Werkes – die LISTEN 2 SESSIONS EP – am 16. April 2021.

 

01.02.2021

Pandemiegerechter Club100 startet in Bremen mit Livestreams

CLUB100 ist ein solidarisches Clubkonzept in Bremen, das es sich zum Ziel gemacht hat, unter pandemiegerechten Bedingungen Veranstaltungen durchzuführen. Es ist ein bundesweit einmaliges Pilotprojekt, um der Kultur- und Veranstaltungsszene und deren Akteur*innen – Veranstaltungsorten, Beschäftigten, Künstler*innen – eine Perspektive zu geben und das auch über die Bremer Stadtgrenzen hinaus wirken soll. Der temporäre Club ist für den gesamten Projektzeitraum bis Ende Mai 2021 in den Räumlichkeiten des Pier2 in Bremen beheimatet und nimmt 19 Veranstalter*innen mit ins Boot. Alle Gewerke, die für die professionelle Durchführung einer Live-Veranstaltung benötigt werden, sind unter dem Aspekt der Solidarität eingebunden – und werden entsprechend finanziell unterstützt. Parallel zum Konzert-Erlebnis vor Ort bietet der CLUB100 ein innovatives Streaming-Konzept an. Mit einem flexibel auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen anwendbaren Hygienekonzept sind ab Mitte Januar bis Ende Mai 2021 insgesamt 40 Veranstaltungen u.a. mit Catt (Foto: Max Hartmann), Sofia Portanet, Miss Allie, Dota und Ducks on Drugs geplant. Vorerst gibt es nur Tickets für einen Livestream im Netz, denn die Shows finden noch ohne Publikum statt. Erst wenn die Inzidenz-Werte sinken, können dann zwischen 100-500 Gäste im Saal Platz nehmen.
Das Projekt CLUB100 wird finanziert durch die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa und die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, u.a. über ein im November gestartetes Förderprogramm in Gesamthöhe von 2,8 Millionen Euro, das die Corona-bedingten Einnahmeausfälle der Branche abmildern soll. Hier geht es zu einem TV-Beitrag aus den Tagesthemen.
22.01.2021

NRW Spielstättenprogrammprämien an 13 Clubs vergeben

Jährlich vergeben das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW und der Landesmusikrat NRW ihre „Spielstättenprogrammprämien“ für herausragende Programme von Clubs des Jazz und des avancierten Pop/Rock. Dieses Jahr hat man erstmals insgesamt 140.000 Euro dafür bereitgestellt und 13 Clubs mit Prämien zwischen 5.000 und 25.000 Euro ausgezeichnet. Die Jury, unter anderem mit der Klarinettistin Annette Maye und der Saxofonistin Christina Fuchs besetzt, hat sich für folgende Clubs entschieden: Das Loft erhält die Höchstprämie in Höhe von 25.000 Euro, 20.000 Euro gehen an den Bunker Ulmenwall (Bielefeld) und das Loch (Wuppertal). 15.000 Euro erhalten die Black Box (Münster) und das domicil (Dortmund), eine Prämie in Höhe von 10.000 Euro gilt der Jazzschmiede (Düsseldorf). Kleinere Prämien erhalten jeweils das Gdanska (Oberhausen), die Jazz Initiative (Dinslaken), In Situ Art Society (Bonn), der „Ort“ (Wuppertal), die GZM Klangbrücke (Aachen), der Jazzkeller (Krefeld) und der Steinbruch (Duisburg). Mit den Prämien soll der Einsatz der Spielstätten während der Corona-Pandemie gewürdigt und die Clubs darin bestärkt werden, ihr Konzertangebot auch in den aktuell schwierigen Zeiten aufrechtzuerhalten.

20.01.2021

Förderungen des Bayrischen Musikrats

Ab sofort können freischaffende Künstler*innen sowie Angehörige kulturnaher Berufe in Bayern Anträge für das Soloselbstständigenprogramm des Bayrischen Musikrats stellen. Die Anträge gelten rückwirkend für den Zeitraum von Oktober bis Dezember und belaufen sich auf eine einmalige Finanzhilfe in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen. Das Programm soll mit den Bundeshilfen im Bereich der Wirtschaftsförderung kumulierbar sein. Antragsberechtigt sind Künstler*innen und Angehörige kulturnaher Berufe mit Hauptwohnsitz in Bayern. Die Anträge können ab 18. Dezember, 12 Uhr, bis spätestens 31. März 2021 hier gestellt werden.

Auch für die Laienmusik hat der Bayrische Musikrat ein Hilfsprogramm aufgelegt. Dieses wird nun bis zum 30.06. verlängert. Es richtet sich an alle gemeinnützigen Laienmusikvereine, die Mitglied in einem der 22 Dachverbände der Laienmusik in Bayern sind. Pro Laienmusikverein stellt der Freistaat bis zu 1.000 Euro bereit. Für jedes weitere Ensemble eines Vereins erhöht sich die Summe um zusätzlich bis zu 500 Euro. Im Rahmen des Hilfsprogramms können beispielsweise auch Maßnahmen zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten oder die vorübergehende Anmietung von möglicherweise erforderlichen Proberäumen gefördert werden, wofür 5 Millionen Euro zur Verfügung stehen werden. Vereine können von 1. bis 31. Juli 2021 die Förderanträge bei den jeweiligen Dachverbänden abrufen und rückwirkend für die Monate Januar bis Juni 2021 einreichen. Sie werden bereits jetzt dazu aufgerufen, ihre Einnahmen und Ausgaben im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 zu dokumentieren, um dann problemlos den Antrag im Juli stellen zu können. Damit kann auf eine Verwendungsbestätigung verzichtet werden, was den Antragsprozess um einen Arbeitsschritt verkürzt. Alle Infos findet ihr hier.

11.01.2021

Künstler*innenstipendien Mecklenburg-Vorpommern 2021

Mecklenburg-Vorpommern vergibt auch in diesem Jahr seine bewährten Künstler*innenstipendien. Die Stipendien werden in einem geregelten Bewerbungsverfahren vergeben. Bei einem Aufenthaltsstipendium erhalten die Künstler*innen beispielsweise eine monatliche Unterstützung von bis zu 2.000 Euro, bei einem Arbeitsstipendium sind es max. 5.000 Euro. Bei einem Reisestipendium handelt es sich um Zuschüsse in Höhe von max. 3.000 Euro je Projekt. Nach Ablauf des Förderjahres berichten die Stipendiat*innen über die Ergebnisse ihrer Arbeit. Bewerbungsfrist ist der 15. Januar 2021 (Posteingang). Zudem werden auch die Überbrückungsstipendien im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wieder aufgelegt. Diese können in der neuen Phase auch ein zweites Mal beantragt werden.

11.01.2021

Jetzt bewerben beim Förderprogramm Kulturzeiter*in

Die Crowdfunding-Initiative Kulturzeiter*in unterstützt schnell und unbürokratisch Kulturschaffende aus Frankfurt und – neu: aus der Rhein-Main-Region – während der Corona Krise. Ab sofort können sich  Soloselbstständige aus dem Kunst- und Kulturbereich, die in finanzielle Not geraten sind, wieder für eine Förderung über einen Einmalbetrag in Höhe von 500.-€ (nochmalige Bewerbung im Folgemonat ist möglich) bewerben. Bevorzugt sollen Künstler*innen gefördert werden, die durch andere Raster fallen und keine anderen Möglichkeiten haben. Hier geht es zum Bewerbungsformular.

19.12.2020