Berlin vergibt Mittel zur Förderung künstlerischer Projekte

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden. Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu ermöglichen, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen. Antragsberechtigt sind alle nachgeordneten Einrichtungen, nicht rechtsfähigen Anstalten und die Stiftungen des öffentlichen Rechts im Bereich der Kultur des Landes Berlin sowie die Einrichtungen bezirklicher Kulturarbeit; außerdem die Kultureinrichtungen, die eine institutionelle Förderung aus Bundes-, Landes-, Bezirks- oder DKLB-Mitteln erhalten sowie alle konzeptgeförderten Theater- und Tanzgruppen. Gefördert werden insbesondere Kooperationsprojekte, bei denen Institutionen mit in Berlin tätigen künstlerischen Akteur*innen der Freien Szene zusammenarbeiten sowie Projekte und Veranstaltungen von Institutionen, die dem Ziel der Förderung in besonderer Weise entsprechen. Aufgrund der aktuellen Situation (Covid-19) werden auch digitale Präsentationsformate anerkannt (z.B. Streaming). Frühester Projektbeginn ist voraussichtlich Oktober 2021. Die Bewerbungsfrist endet am 01. Juni 2021 um 18.00 Uhr.

14.04.2021

Aktuelle Förderung: NRW und Niedersachsen

 Landesregierung NRW schreibt erneut 15.000 Künstlerstipendien aus

Ab sofort können freischaffende Künstler*innen aller Sparten erneut Anträge für das Stipendienprogramm „Auf geht’s!“ der Landesregierung NRW stellen. Sie erhalten im Erfolgsfall 6.000 Euro für die Dauer von sechs Monaten (April bis September), um ihrer künstlerischen Arbeit auch unter den Bedingungen der Pandemie nachzugehen. Das Antragsformular steht über die Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft zur Verfügung. Bewerben können sich freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband, die Angabe von zwei Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung des geplanten Projektes. Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Mai 2021. Infos.

 Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen in Niedersachsen geht in die vierte Runde

Vom Amateurtheater über das Kulturzentrum bis zum ehrenamtlich organisierten Museum – das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) unterstützt in diesem Jahr bereits zum vierten Mal kleine Kultureinrichtungen mit einem Investitionsprogramm, für das insgesamt 2 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Das Investitionsprogramm richtet sich an Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen oder nicht mehr als fünf Neuproduktionen pro Jahr durchführen. Das Programm besteht aus zwei Förderlinien: Anträge mit einer Fördersumme von 1000 Euro bis 25.000 Euro können direkt bei den regional zuständigen Landschaften und Landschaftsverbänden gestellt werden. Die jeweiligen Antragsstichtage werden durch die Landschaften und Landschaftsverbände festgelegt. Fördersummen über 25.000 Euro bis zu 75.000 Euro können bis zum 30. Juni 2021 direkt beim MWK beantragt werden. Infos

13.04.2021

Infrastrukturförderung Inititiative Musik

Mit der Infrastrukturförderung unterstützt die Initiative Musik Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen schaffen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland. Im Fokus stehen zudem Aufbau und Stärkung von regionalen Fördereinrichtungen für die Popularmusik in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen.Der nächste Abgabeschluss für Anträge auf Infrastrukturförderung ist der 5. Mai 2021, 18 Uhr. Für die neue Förderrunde ist ein Projektbeginn frühstens am 21. Juni 2021 möglich.

13.04.2021

Deutsche Jazzunion fordert Dialog mit Politik

#jazzbrauchtdialog – unter diesem Hashtag ruft die Deutsche Jazzunion gemeinsam mit den Interessenverbänden in den Bundesländern und Metropolregionen Jazzmusiker*innen und politische Mandats- und Entscheidungsträger* in ganz Deutschland zum Dialog auf. Die Jazzverbände stellen einen Briefentwurf bereit, in dem besonders wichtige Handlungsfelder benannt sind. Dazu gehört die Existenzsicherung von Jazzmusiker*innen, aber auch Klarheit zur Ausübung von Proben, Studio- und Unterrichtstätigkeiten sowie zur Mittelverwendung in geförderten Projekten. Darüber hinaus soll über Zukunftsperspektiven für die kulturelle Infrastruktur und sozialstaatliche Sonderregelungen diskutiert werden. Über die Sozialen Netzwerke wird die Aktion unter dem Hashtag #jazzbrauchtdialog begleitet. Unter www.deutsche-jazzunion.de/jazzbrauchtdialog sind neben einem Briefentwurf auch grafische und textliche Vorlagen zur Unterstützung der Social Media-Kampagne bereitgestellt.

12.04.2021

Hanns-Eisler-Stipendium 2022 Leipzig

Im Jahr 2022 wird erneut das „Internationale Hanns-Eisler-Stipendium der Stadt Leipzig“ ausgeschrieben. Es wendet sich an Komponist*innen mit Hochschulabschluss oder vergleichbarer Qualifikation. Es ist Teil eines Composer-in-Residence-Programms mit Kompositions- und Studienaufenthalt in Leipzig. Mit dem Programm soll eine Plattform zur Weiterentwicklung und Förderung Neuer Musik geschaffen werden. Konzipiert und organisiert wird das Programm vom Eisler-Haus Leipzig e. V. in Zusammenarbeit mit dem Kulturamt der Stadt Leipzig. Die Stipendiatin oder der Stipendiat erhält die Möglichkeit, fünf Monate in der Geburtswohnung von Hanns Eisler in der Hofmeisterstraße 14 in Leipzig zu wohnen und sich einem zuvor konzipierten Arbeitsvorhaben zu widmen. Die dabei entstehende Komposition wird im Rahmen der Konzertreihe „Musica Nova“ im Mendelssohn-Saal des Gewandhauses zu Leipzig vom Ensemble Avantgarde uraufgeführt. Es ist erforderlich, in den fünf Monaten der Residency (Mai bis Oktober 2022) vorwiegend in Leipzig vor Ort zu sein. Es umfasst außerdem eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1000 Euro pro Monat für den Zeitraum des Aufenthaltes. Es besteht keine Altersbegrenzung. Einsendeschluss der Bewerbungen ist der 6. Juni 2021 (Datum des Poststempels).

12.04.2021

Neues Förderprogramm: Landmusik

Unter dem Titel „Landmusik“ startet der Deutsche Musikrat ein neues Förderprogramm zur Stärkung des Musiklebens im ländlichen Raum, um so einen Beitrag zur qualitativen Annäherung von urbanen und ländlichen Räumen zu leisten. Es werden Konzerte und Initiativen gefördert, die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Region festigen. Das Förderprogramm wirkt in zwei Bereichen: In der Projektförderung können Institutionen, Gruppen oder Einzelpersonen für kulturelle Projekte im ländlichen Raum zwischen 2.000 und 10.000 € Fördermittel beantragen. Die Projektförderung richtet sich an Profis und Laien: Antragsberechtigt sind Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern oder Einzelpersonen, Kultur- und Bildungsinstitutionen (Musikschule, Kirche, Kulturverein, Schule, usw.) und kommunal oder bürgerschaftlich getragene Einrichtungen. Der zweite Bereich ist die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“: einmal im Jahr werden 13 Kommunen und Landkreise aus dem ländlichen Raum für bereits laufende, kreative Ideen ausgezeichnet. Unter ihnen werden drei Bundespreisträger gekürt, die Preisgelder von 30.000, 20.000 und 10.000 € erhalten. Die vergebenen Preisgelder fließen in kulturelle Projekte vor Ort. Einsendeschluss ist der 14.5.2021, die Fördergelder sollen ab Juli ausgezahlt werden. 

12.04.2021

Jetzt bewerben: aktuelle Kulturförderprogramme in Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt

Hessen

LandKulturPerlen: Förderprogramm für kulturelle Bildung ausgeweitet

Das Programm des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, das Kulturelle Bildung im ländlichen Raum stärktist nun hessenweit aktiv. Die Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e.V. ist Träger des Programms. In drei Regionalbüros bietet das Programm auch Beratung zur Projektentwicklung und weiteren Fördermöglichkeiten, kostenlose Kulturseminare sowie Vernetzung der Kulturschaffenden vor Ort. Insgesamt werden mindestens 30 Projekte im Landkreis Kassel, im Schwalm-Eder-Kreis, im Lahn-Dill-Kreis, im Landkreis Limburg-Weilburg, im Landkreis Darmstadt-Dieburg und im Odenwaldkreis gefördert. Die Anträge sind über die Regionalbeauftragten erhältlich und können bis zum 15. Juni 2021 eingereicht werden. Am 21.April 2021 um 11 Uhr stellt die Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e. V. gemeinsam mit Kunstministerin Angela Dorn das Angebot der LandKulturPerlen bei einer digitalen Kick-off-Veranstaltung im Detail vor. Infos

„Ins Freie!“

Kulturveranstalter*innen in Hessen können Anträge für das Programm „Ins Freie!“ stellen, mit dem das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst für den Sommer den Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Spielstätten sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten unterstützt. Die erste Programlinie richtet sich an geübte Veranstalter mit größeren Projekten. Ausdrücklich gewünscht ist die Kooperation verschiedener Veranstalter und Gruppen. So können mehrere Beteiligte gemeinsam eine Spielstätte einrichten, kann ein Veranstalter freien Akteuren Programmslots einräumen oder ein traditionelles Open-Air-Programm sein Angebot erweitern. Ein Gesamtprojekt soll eine Mindestdauer von einem Monat haben und pro Veranstaltungsmonat mindestens 15 Veranstaltungen umfassen. Ein wichtiges Element der Programme sollten Auftritte hessischer Künstlerinnen und Künstler sein. Die zweite Linie unterstützt kleine, auch semiprofessionelle Veranstalter mit Summen bis zu 40.000 Euro. Den Antrag können auch Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern stellen. Auch hier gilt die Idee, dass möglichst mehrere Akteure zusammenarbeiten sollten. Hier gilt eine Mindestzahl von zehn Veranstaltungen pro Monat. Für die ersten beiden Linien konnte die erfahrene Agentur Diehl+Ritter als Kooperationspartnerin gewonnen werden, über die nun die Antragstellung und Beratung läuft. Es gibt keine Antragsfrist. Anträge werden bei Erfüllung der Voraussetzungen nach Verfügbarkeit der Mittel bewilligt. Eine dritte Linie richtet sich an Open-Air-Kinos. Infos

Förderprogramm #viertelnach12 des Hessischen Musikverbands

Amateurmusikvereine sind durch Corona schwer getroffen – viele sind in ihrer Existenz gefährdet. Der Hessische Musikverband e.V. will hier finanzielle Abhilfe schaffen. Das Programm ist niederschwellung angelegt und kann zum Beispiel für Kosten für Dirigent*innen und Miete verwendet werden. Besonders hilfreich für Antragsteller*innen ist die Möglichkeit der Selbstprüfung des Antrages vorab: Das Antragsformular ist so konzipiert, dass bereits beim Ausfüllen eine Fehlermeldung erfolgt, wenn auf Basis der eingegebenen Zahlen keine Fördermittel zu erwarten sind. Zusätzlich sorgt ein nicht zuwendungsschädlicher Selbstbehalt in Höhe von 5.000 € dafür, dass Vereine noch liquide Mittel in dieser Höhe besitzen dürfen, um nach Corona wieder Konzerte anfinanzieren zu können. Infos

Baden-Württemberg

„Kunst trotz Abstand“ fördert Veranstaltungen im Freien

Mit der aktuellen Ausschreibung von „Kunst trotz Abstand“ unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst kulturelle Einrichtungen und Vereine bei der Umsetzung von Freiluftveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 28. Februar 2022 stattfinden. Gefördert werden analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen aller Sparten, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Die Mittel sollen dafür eingesetzt werden, dass die Veranstalter verantwortungsvoll arbeiten und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen können. Auch digitale Formate können gefördert werden, sind aber kein Schwerpunkt der Ausschreibung. Eine Antragstellung im Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ ist noch bis zum 18. April 2021 über die Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst möglich. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro; die Mindestfördersumme umfasst 10.000 Euro. 

Sachsen-Anhalt

Förderprogramm Kultur ans Netz geht in die zweite Runde

Kulturschaffende in Sachsen-Anhalt können Anträge für die Neuauflage des Stipendienprogramms „Kultur ans Netz“ stellen. Mit dem Programm gewährt das Land Kulturschaffenden für das Erstellen einer künstlerischen Leistung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro monatlich, für die Dauer von bis zu drei Monaten. Die Anträge können bis 5. Juni 2021 per Onlineverfahren bei der IB gestellt werden. Das Programm richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen von freiberuflich tätigen Kulturschaffenden, die im Zuge der Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ihren künstlerischen Tätigkeiten nicht nachgehen konnten. Infos

12.04.2021

Baden-Württemberg vergibt Corona-Stipendien für Künstler*innen

Ab heute, 31. März 2021, können sich freischaffende, professionell tätige Künstler*innen Disziplinen um ein Projektstipendium beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg bewerben. Die Stipendien sind mit einer einmaligen Zahlung von je 3.500 Euro dotiert und sollen in der gegenwärtigen Corona-Pandemie die künstlerische Praxis fördern. Mit den Projektstipendien können begonnene Projekte zum Abschluss gebracht, neue künstlerische Vorhaben konzipiert oder neue Formate der Präsentation entwickelt werden. Antragsberechtigt sind neben professionell tätigen Künstler*innen mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg auch junge Absolvent*innen künstlerischer Fächer an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Akademien. Der Nachweis einer hauptberuflichen künstlerischen Tätigkeit kann belegt werden durch eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder eine Mitgliedschaft in einem künstlerischen Berufsverband bzw. einer Verwertungsgesellschaft oder die regelmäßige, professionelle künstlerische Tätigkeit in den letzten fünf Jahren. Die Online-Bewerbung ist ab dem 31. März 2021 für vier Wochen freigeschaltet und bis zum 28. April 2021 (um 23:59 Uhr) möglich. Während des vierwöchigen Ausschreibungszeitraums werden mehrere offene Beratungstermine via Online-Konferenz angeboten.

31.03.2021

Förderprogramme des Bundes: „Kultursommer 2021“ und „dive in“

Die Kulturstiftung des Bundes unter Vorsitz von Kulturstaatsministerin Monika Grütters legt das neue Förderprogramm Kultursommer 2021 auf, das zu einer Rückkehr zum kulturellen Leben im öffentlichen Raum beitragen soll. Außerdem wurde die Fortführung des erfolgreichen Förderprogramms dive in beschlossen, das gegenwartsorientierte Kultureinrichtungen aller Sparten mit Sitz in Deutschland bei der Umsetzung innovativer, digitaler Vermittlungsformate unterstützt. Für die Fördermaßnahmen stellt der Bund insgesamt bis zu 51,8 Millionen Euro aus dem Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR bereit. Mit dem Programm Kultursommer 2021 werden kreisfreie Städte und Landkreise bei der Gestaltung eines neu entwickelten, vielfältigen Kulturprogramms für die Zeit nach dem Lockdown unterstützt. DIVE IN unterstützt aktuell 68 Kulturinstitutionen bei der Entwicklung und Umsetzung digitaler Vermittlungsformate. Auch in der zweiten Förderrunde sollen neue Formate der Wissensvermittlung und künstlerischen Auseinandersetzung, der spielerischen Aneignung oder Partizipation unterstützt werden. Im Programm dive in können Fördermittel zwischen 50.000 und 200.000 Euro beantragt werden. Alle Informationen zum Antragsverfahren werden Anfang Mai auf der Website der Kulturstiftung des Bundes veröffentlicht.

30.03.2021

Krach + Getöse sucht Nachwuchsmusiker*innen aus Region Hamburg

Am 01.04.21 startet der #hamburgmusicaward KRACH+GETÖSE in eine neue Runde! Haspa Musik Stiftung & RockCity suchen wieder die spannendsten Nachwuchsbands und -musiker*innen aus Hamburg & der Metropolregion. Gesucht werden Musiker*innen und Bands, die in ihrem Wirken eigenständig, originell, mutig und experimentierfreudig sind und sichtbar ‚Bock auf mehr‘ haben! Den fünf Preisträger*innen winkt ein Preisgeld in Höhe von 1.200 Euro und ein individuelles, 12-monatiges Supportprogramm in Zusammenarbeit mit dem KRACH+GETÖSE-Partner*innen-Netzwerk! Auch wenn viele Auftritte aus dem Programm wegen Corona verschoben werden müssen, bemühen sich die Veranstalter*innen des Wettbewerbs um adäquaten Ersatz und „feinsten Rückenwind“ für die beteiligten Künstler*innen. Die Bewerbungsphase läuft vom 1.-29. April 2021.

30.03.2021

Über 1.000 kleine & mittlere Festivals und Open Airs fordern eine Perspektive

Während in Norwegen, den Niederlanden, Österreich oder Belgien bereits Ausfalltöpfe von der Politik bereitgestellt, Pilotprojekte und öffentlich finanzierte Studien zur aktuellen Situation der Kulturbranche durgeführt wurden, warten Veranstaltende hierzulande vergeblich auf klare Ansagen. In Mecklenburg-Vorpommern ging man bereits den ersten Schritt und führte auch dort einen Fonds ein, der allerdings nur einigen ausgewählten Veranstaltungen Sicherheit bietet. Zwar wurden bereits viele Gespräche auf Landes- und Bundesebene geführt, Konzepte erstellt und diskutiert, die Zeit für eine Entscheidung für eine Festivalausgabe in diesem Jahr drängt aber bereits. Auf dem Festival-Magazin Höme zeigt eine Festivalkarte, dass der Großteil der deutschen Open Air Veranstaltungen trotzdem immer noch versuchen, an der Durchführung festzuhalten. Viele Veranstaltende arbeiten seit mehr als einem Jahr an Lösungen, die sie bereitwillig immer wieder an neue Gegebenheiten und Inzidenzen anpassen. Über 1.000 kleine und mittlere Festivals und Open Airs in Deutschland fordern jetzt eine Perspektive. Und weil die Zeit drängt, haben sich Verbände und Festivals zusammengeschlossen, um auf ihre Lage aufmerksam zu machen. Mit der Kampagne “1000x Festivalkultur ermöglichen” wollen sie zeigen, dass Open Airs einen integralen Bestandteil der deutschen Kulturlandschaft ausmachen.

23.03.2021

Deutscher Musikrat, Bundesmusikverband Chor & Orchester und Konferenz der Landesmusikräte fordern Öffnungsperspektive für die Amateurmusik

Die Amateurmusiklandschaft in Deutschland ist weltweit einzigartig und wird als immaterielles Kulturerbe geschützt. Nichtsdestotrotz spielt sieim Plan für Öffnungen der Bund-Länder-Beschlüsse keine Rolle. Dagegen protestieren die großen Musikverbände nun. Sie fordern: Die über 100.000 Amateurmusikensembles müssen unter Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte und Abstandsregeln baldmöglichst wieder proben können. In weiten Teilen Deutschlands herrscht weiterhin ein Probenverbot für Amateurchöre, -ensembles und -orchester, während kontaktfreier Sport in vielen Bundesländern bereits wieder gestattet ist. Dabei hat die Amateurmusik mit ihren Chören, Blasorchestern und Musikvereinen aller Art vor November bereits 2020 bewiesen, dass ihre ausgearbeiteten Konzepte, die Hygienemaßnahmen, Abstandsregeln und Kontaktnachverfolgung beinhalten, eine verantwortungsvolle Wiederaufnahme des Probens ermöglichen. Der Bundesmusikverband Chor und Orchester hat in einem Öffnungskonzept die schrittweise und sichere Wiederaufnahme von Präsenzveranstaltungen im Bereich der Amateurmusik erarbeitet. Er fordert, dieses Konzept nun auch umzusetzen.

19.03.2021