Kulturförderprogramm „Niedersachsen dreht auf“ wird verlängert
Das Programm „Niedersachsen dreht auf“ wird bis Ende 2022 verlängert. In allen vier Förderlinien können ab sofort wieder Anträge gestellt werden.
In den Förderlinien C (ab 8.000 Euro) und D können Anträge bis zum 31.07.2021 direkt beim MWK gestellt werden. Antragsformulare und -fristen zu den Förderlinien A, B und C (bis 7.999 Euro) findet ihr auf den Seiten der jeweiligen Landschaften.
Musikfonds 2021
Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Insgesamt stehen jährlich 2 Millionen Euro aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für den Fonds zur Verfügung, Projekte können mit einer Antragssumme von bis zu 50.000 Euro unterstützt werden. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds alle Bereiche, Schnittmengen, genreübergreifende und interdisziplinäre Ansätze an: Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst. Die Antragsteller*innen müssen im Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sein. Dies schließt die Einbeziehung von Laien bzw. Amateuren in geförderten Projekten nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen. Bewerbungsschluss sind der 31. Mai 2021 und 30. September 2021.
JEP fördert kulturelle Jugendbildung (jetzt bewerben!)
Förderprogramm „Jugend ins Zentrum!“
Der Bundesverband Soziokultur e.V. fördert mit seinem Konzept „Jugend ins Zentrum!“ in den Jahren 2018-2022 Angebote der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche mit erschwerten Zugängen zu Bildung, Kunst und Kultur. „Jugend ins Zentrum!“ ist Teil des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Gefördert werden Projekte aller künstlerischen Sparten, bei denen die beteiligen Kinder und/oder Jugendlichen sich aktiv in der jeweiligen künstlerischen Disziplin erproben können und in denen sie eine Kunstproduktion entwickeln und präsentieren. Bewerbungsschluss: 13.06.2021
Jazzbüro Hamburg lobt Kompositionswettbewerb aus
Der Jazz City Hamburg Sampler wird 2021 zum 5. Mal vom Jazzbüro Hamburg veröffentlicht. Bisher fand sich darauf immer eine Werkschau aktueller Veröffentlichungen Hamburger Jazzmusiker*innen. In diesem Jahr schreiben die Macher*innen hierfür einen Kompositionswettbewerb aus. Die Hamburger Behörde für Kultur und Medien stellt dafür 130.000 Euro für die Realisierung, inklusive Produktionskosten und Honorare für Musiker*innen zur Verfügung. Das Jazzbüro Hamburg organisiert das Projekt und beruft eine unabhängige Fachjury. Diese wählt bis zu 24 neue Kompositionen und Produktionen aus, die auf dem Jazz City Hamburg Sampler 2021 „Corona Edition“ veröffentlicht werden. Die Künstler*innen erhalten durch die Förderung die Möglichkeit, ihre Werke zu erarbeiten und zu veröffentlichen. Je nach Besetzungsgröße können die Kompositionsprojekte eine Förderung zwischen 1.000 und 9.000 Euro erhalten. Die geförderten Kompositionen sollen genreübergreifend, auch über die Grenzen der Jazzszene hinaus, die Vielfalt der Freien Musikszene Hamburgs zeigen. Szene- und genreübergreifende Produktionen sind demnach ausdrücklich erwünscht. Bewerbungsfrist: 30.06.2021
Förderaktionen für Musiker*innen in Schleswig-Holstein
Noch 3 Tage lang kann man die #KulturhilfeSH beantragen und ein 2.000€-Stipendium erhalten. Annähernd 1.100 Anträge hat der Landeskulturverband Schleswig-Holstein e.V. bereits erhalten, bearbeitet und ausgezahlt. Bis zum 15.5.2021 werden weitere Anträge entgegen genommen.
Mit dem Wettwerb „Perspektiven für Kultur“ werden soloselbständige Kreativ- und Kulturschaffende im Kreis Stormarn unterstützt. Bereitgestellt werden insgesamt 30.000 Euro von der Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn der Stiftungen der Sparkasse Holstein, die ihre kooperative Kulturförderung mit dem Kreis Stormarn weiter ausbaut. „Perspektiven für Kultur“ ergänzt weitere Förderprogramme von Bund und Land Schleswig-Holstein. Bewerben können sich Stormarner Kulturschaffende aller Sparten für Fördergelder von jeweils bis zu 2.000 Euro. Die Gelder sollen in zukunftsgerichtete, perspektivische Neuaufstellungen der künstlerischen Arbeit der Kulturschaffenden fließen. Antragsschluss ist der 10. Juni 2021.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat eine neue Veranstaltungsreihe mit Küstler*innen und Kulturschaffenden aus SchleswigHolstein gestartet: „Landtags-Sessions – Kultur trotz(t) Corona“, eine Mischung aus Gespräch über die aktuelle Situation und Live-Darbietungen. Künstler*innen können sich für die folgenden Veranstaltungen formlos per Mail bewerben. Eine gute Gelegenheit, ins Gespräch zu kommen und die Bedürfnisse der Szene zu artikulieren. Die Sessions sind im Livestream zu sehen.
Bundesförderprogramm „Kulturelle Vermittlung“ wird fortgesetzt
Kulturstaatsministerin Monika Grütters setzt das Förderprogramm „Kulturelle Vermittlung“ auch im kommenden Jahr fort. Gefördert werden strukturbildende, in die Fläche übertragbare Modellprojekte, mit denen Kultureinrichtungen die Teilhabe und Vermittlung ihres Angebots durch mehr Vielfalt im Personal, Programm, Publikum und bei Partnern weiter stärken. Ziel ist es vor allem, Menschen zu erreichen, die bislang nicht zum traditionellen Publikum der Kultureinrichtungen gehören. Die geförderten Projekte werden ab 2022 bis zu vier Jahre jeweils mit insgesamt bis zu 300.000 Euro unterstützt.
Förderanträge können ab sofort bis zum 31. August 2021 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingereicht werden.
#hierspieltdiemusik unterstützt Berliner Musiker*innen
Der Verein Berliner Kaufleute und Industrieller (VBKI) und verschiedene Unternehmen der Berliner Immobilienwirtschaft haben auf Initiative von GESOBAU und Engel & Völkers das Projekt das Projekt #hierspieltdiemusik ins Leben gerufen, um professionelle Berliner Musiker*innen aller Sparten, die durch die Corona-Pandemie unter existentiellen Druck geraten sind, zu unterstützen und damit die kreative Vielfalt Berlins zu erhalten. Mehr als 400.000 Euro wollen die Initiatoren für Berliner Musikschaffende zur Verfügung stellen.
Ein prominentes Vergabe-Gremium mit Pat Appleton von De-Phazz u.a. wird gemeinsam mit den Initiatoren die geförderten Musiker*innen auswählen und je nach Bedürftigkeit mit 1.000 bis maximal 2.000 Euro unterstützen. Förderanträge können ab sofort bis zum 13. Juni auf der Webseite gestellt werden. (Quelle)
Internationaler Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts
Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für die partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Das Goethe-Institut will mit dem seit Sommer 2016 aufgelegten Koproduktionsfonds neue kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch anregen, um die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen zu unterstützen und um neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit zu erproben. Gefördert werden Koproduktionen von Künstler*innen in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance. Hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Der Fonds richtet sich an professionell arbeitende Künstler*innen bzw. Ensembles im Ausland und in Deutschland, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um ihr Vorhaben einer Koproduktion zu verwirklichen. Bewerbungsschluss: 15.10.2021.
Ausschreibung „The Power of the Arts“
Der Kunst- und Kulturförderpreis „The Power of the Arts“ richtet sich an herausragende Initiativen und Institutionen, die sich mit Hilfe der Kultur für die Gleichberechtigung aller Menschen und deren Verständigung einsetzen sowie strukturelle, soziale und kulturelle Barrieren abbauen. Um Kunst- und Kulturschaffenden und kulturellen Organisationen eine wirkungsvolle und nachhaltige Unterstützung zu bieten, fördert „The Power of the Arts“ 2021 wieder vier Projekte mit jeweils 50.000 Euro, die sich an Menschen ab 18 Jahren richten. Eingereicht werden können sowohl Projektvorhaben in Planung als auch Projekte, deren Umsetzung bereits begonnen hat. Bewerbungsfrist: 15. Juni 2021.
Brandenburg kofinanziert Corona-Bundesmittel für die Kultur
Brandenburgs Kulturministeriumstellt das Land 6 Millionen Euro zur Kofinanzierung von Bundeskulturhilfen zur Verfügung. Kreative und Kultureinrichtungen können diese Mittel ab sofort schnell und unbürokratisch ergänzend zu den Sofortprogrammen des Bundes beantragen. Mit den jetzt bereit gestellten Landesgeldern können – bei erfolgreicher Einwerbung von Bundesmitteln – in der Summe Projekte in Höhe von bis zu 60 Millionen Euro ermöglicht werden. Das Land will alle Anträge aus Brandenburg kofinanzieren, die über das Bundes-Programm ‘Neustart Kultur‘ bewilligt werden. Kultureinrichtungen sowie selbstständige Künstler*innen, denen eine Corona-Förderung vom Bund bewilligt worden ist, können beim Kulturministerium des Landes die fehlende Kofinanzierung beantragen, die in der Regel zehn Prozent beträgt.
Das im Mai 2020 gestartete Mikrostipendien-Programm wird überdies auch in diesem Jahr fortgesetzt: Hauptberufliche und freischaffende Künstler*innen der Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik können sich bis zum 31. Mai 2021 mit einer kurzen Projektskizze bewerben. Voraussetzungen sind der Nachweis des Erstwohnsitzes im Land Brandenburg, ein künstlerischer Lebenslauf, die Skizze des künstlerischen Projekts und der Nachweis der professionellen Künstlerschaft. Wichtig: Die Unterlagen müssen vollständig sein. Auch wer bereits Mikrostipendien im letzten Jahr erhalten hat, kann sich mit einem neuen Projekt erneut bewerben. Die Bewerbungen müssen in Papierform per Post an das Kulturministerium geschickt werden.
Förderprogramm IMPULS unterstützt Amateurmusik in ländlichen Räumen
Mit dem neuen Förderprogramm IMPULS stellt Kulturstaatsministerin Monika Grütters 10 Millionen Euro für die Amateurmusik in ländlichen Räumen bereit. Die Förderung soll den Laien-Ensembles – nach Monaten des Stillstands – neue Impulse geben und als Motivationshilfe zu einem kraftvollen Neustart beitragen. IMPULS ist ein Baustein des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Bundesregierung. Das neue Förderprogramm richtet sich ausdrücklich an aktive Amateurmusikensembles aus Kommunen mit höchstens 20.000 Einwohner*innen. Mit IMPULS werden kooperative Projekte gefördert, die unterschiedliche Akteur*innen vor Ort zusammenbringen und so Vernetzung und Wissenstransfer ermöglichen. Neben der möglichst schnellen Befähigung zur Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit verfolgt das Programm auch das Ziel, die Ensembles strukturell zu stärken und bei den Transformationsprozessen zu unterstützen, die sich durch die Pandemie noch beschleunigt haben. Dazu gehören z.B. neue, kreative Proben- und Konzertformate, mediale Sichtbarkeit, Maßnahmen zur (Wieder-) Gewinnung von Mitgliedern oder Förderung von Digitalität. Anträge können von 1.-31. Mai 2021 eingereicht werden. Die Ensembles können sich um Fördersummen von 2.500 bis 15.000 Euro bewerben; einen Eigenanteil von 10% der Antragssumme müssen sie allerdings selbst tragen, z. B. durch ehrenamtliche Arbeit. Die geförderten Projekte werden in der zweiten Jahreshälfte 2021 realisiert.

