Förderprogramm Landmusik 2022startet
Die Ausschreibungen für das zweite Jahr des Förderprogramms Landmusik sind am 5. Januar gestartet. Das Programm des Deutschen Musikrats fördert Konzerte und Initiativen, die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen. Antragsschluss ist 14. Februar.
Im Bereich Projektförderung können Institutionen, Gruppen oder Einzelpersonen für kulturelle Projekte im ländlichen Raum zwischen 2.000 und 10.000 € Fördermittel beantragen. Die Projektförderung richtet sich an Profis und Laien: Antragsberechtigt sind Initiativen von Bürger*innen oder Einzelpersonen, Kultur- und Bildungsinstitutionen (Musikschule, Kirche, Kulturverein, Schule, usw.) und kommunal oder bürgerschaftlich getragene Einrichtungen. Die Projekte und Veranstaltungen müssen zwischen April und September 2022 durchgeführt werden.
Ein weiterer Bestandteil des Programms ist die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“: einmal im Jahr werden 13 Kommunen und Landkreise aus dem ländlichen Raum für bereits laufende, kreative Ideen ausgezeichnet. Unter ihnen werden drei Bundespreisträger gekürt, die Preisgelder von 30.000, 20.000 und 10.000 € erhalten. Die vergebenen Preisgelder fließen in kulturelle Projekte vor Ort. Fortbildungsangebote runden das Programm ab: In Zusammenarbeit mit vier Landesmusikakademien werden Schulungen für haupt- und nebenamtliche Akteure angeboten.
PopCamp 2022: jetzt bis 01.02. bewerben!
Die PopCamp Nominierungsphase für das Jahr 2022 hat begonnen und wieder dürfen wir eine Band vorschlagen. Unter dem Leitsatz „Vielfalt statt Mainstream“ werden Musiker*innen gesucht, „die dabei sind, den Schritt in die Professionalität zu vollziehen und diesen unbedingt und zielstrebig verfolgen. Die Band soll bereits über ein ausgeprägtes Profil verfügen – auch „kantiges“ hat eine gute Chance. Ausschlaggebend sind Kriterien wie Originalität, Innovation, Qualität, Engagement und Entwicklungspotential. Dazu gehört auch, dass die Band / Künstler*in sich (regional) bereits einen Namen erarbeitet hat und über ein entsprechendes Umfeld und Netzwerk verfügt“.
Folgende Termine solltet ihr wahrnehmen können: 20.–21.05.22 PopCamp Live-Audit in Celle (CD-Kaserne), 03.–09.09.22 PopCamp Arbeitsphase 1 in Bad Fredeburg (Musikbildungszentrum Südwestfalen), 20.–26.11.22 PopCamp Arbeitsphase 2 in Wolfenbüttel (Landesmusikakademie Niedersachsen) und 25.11.22 PopCamp LIVE in Berlin, präsentiert von Deutschlandfunk. Für den Fall, dass die Band als eine von fünf PopCamp Bands 2021 ausgewählt wird, verpflichtet sich diese zu einem Eigenbeitrag in Höhe von 500 € je Band. Weitere Kosten fallen nicht an: Reisekosten werden erstattet; Unterkunft, Verpflegung etc. werden gestellt. Wenn ihr euch angesprochen fühlt, bewerbt euch bei uns bitte bis 01.02.2022 per Mail.
Jazzförderung Baden-Württemberg – jetzt bewerben
Baden-Württemberg fördert auch 2022 professionelle baden-württembergische Jazzmusiker*innen bei Konzertauftritten in Deutschland und im Ausland. Auch Jazzfestivals können einen Zuschuss erhalten. Anträge müssen bis 31. Januar 2022 beim Jazzverband Baden-Württemberg eingereicht werden. Die finanzielle Unterstützung steht Solistinnen und Solisten ebenso wie Jazz-Ensembles zur Verfügung. Die Anträge wickelt der Jazzverband im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ab.
Bei der Auftrittsförderung außerhalb von Baden-Württemberg haben professionelle baden-württembergische Jazzmusiker*innen die Möglichkeit, einen Landeszuschuss zu den entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten in Verbindung mit Gastspielen in anderen Bundesländern oder im Ausland zu beantragen. Jazzfestivals können eine Festival-Förderung in Höhe von bis zu 8.000 Euro je Festival beantragen, sofern baden-württembergische Jazzmusiker*innen im Programm vertreten sind. Anträge hierfür können bis zum 31. Januar 2022 an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gerichtet werden.
Niedersachsen fördert kulturelle Schulprojekte
„Startklar in die Zukunft“ heißt das Aufholprogramm des Landes Niedersachsen für die kulturelle Bildung, von dem besonders bildungsbenachteiligte Schüler*innen profitieren sollen. Gefördert werden neu zu planende regionale oder überregionale Kulturprojekte verschiedener kultureller Genres, die gemeinsam mit kulturellen Partnern landesweit für Schülerinnen, Schüler und Schulen in Projekten durchgeführt werden. Die Projekte müssen im Schuljahr 2021/22 inklusive der Sommerferien 2022 stattfinden. Die Mittel, zwischen 5.000 und 15.000 Euro, werden in bewährter Weise von den Kulturpartnern beantragt und verwaltet. Interessierte Schule-Kultur-Kooperationen sollten sofort mit den Planungen und Entwicklung der Projektideen beginnen. Der Landesmusikrat Niedersachsen wird zusammen mit HAUPTSACHE:MUSIK bei einer digitalen Infoveranstaltung am 9. Dezember um 15.30h über das Projekt informieren und konkrete Fragen beantworten. Für einen entsprechenden Video-Konferenz-Link schreibt bitte heute noch eine Mail an ed.sd1751441083n-rml1751441083@keff1751441083ud.j1751441083. Die LKJ Niedersachsen e.V. berät zusätzlich in einer wöchentliche Online-Sprechstunde zum Förderprogramm. Die genauen Bedingungen und Antragsformulare zum Förderprogramm »Musik und Kultur in der Schule« werden kurzfristig auf www.hauptsache-musik.org verfügbar sein.
Deutsche Orchesterstiftung sammelt Spenden für neues Programm #MusikerZukunft
Mit der erfolgreichen Spendenkampagne #MusikerNothilfe konnte die Deutsche Orchester-Stiftung über 5000 durch die Corona-Pandemie in Not geratene freiberufliche Musiker*innen unterstützen. Von März 2020 bis September 2021 wurden über 5,5 Mio. Euro gespendet, die 2020 als Nothilfen und ab 2021 als steuerfreie Stipendien ausgezahlt wurden. Jetzt will die Stiftung die Spendenkampagne #MusikerNothilfe fortsetzen, um ein langfristiges Förderprogramm zu entwickeln: #MusikerZukunft. Es legt den Fokus auf den Karrierestart junger freischaffender Musiker*innen sowie freier Ensembles und soll dort mit gezielten Stipendien unterstützen, wo es in der Regel keine öffentliche Förderung gibt. Vom Programm sollen vor allem Musiker*innen profitieren, die von der Coronakrise besonders betroffen sind und sich in finanzieller Notlage befinden. Bewerbungen für das neue Förderprogramm sind ab Frühjahr 2022 möglich. Infos zum Spendenkonto gibt es auf der Homepage und auf Betterplace.
2. Stipendienartige Förderung für Ensembles und Bands (FEB-II)
Die stipendienartige Förderung für Ensembles und Bands (FEB) aus dem Neustart Kultur Programm wendet sich an professionelle Formationen aus der freien Szene und hat zum Ziel, die kollaborative künstlerische Weiterentwicklung bestehender Ensembles und Bands zu ermöglichen. In der ersten Förderrunde wurden über 4 Mio. Euro an 373 Bands bzw. Solomusiker*innen – darunter auch viele Musikerinnen aus unserem Netzwerk – ausgezahlt: Fuchsthone Orchestra (Foto), Gilda Razanis About Aphrodite, Annette Mayes Beyond The Roots, das Duo von Izabella Effenberg & Yumi Ito, Luise Volkmanns Été Large, das Eva Klesse Quartett, Grüner Salon mit Christina Schamei, Insomnia Brass Band, Johanna Klein Quartett, Kid Be Kid & Denizart, Liun + The Science Fiction OrchestraVirtual Leak u.v.m. (die Liste der geförderten Projekte findet ihr hier). Wir dürfen gespannt sein, was es da in den nächsten Monaten an neuer Musik zu hören gibt.
Mit zusätzlichen Fördermitteln aus dem Hilfspaket NEUSTART KULTUR II wird ab Februar 2022 zum zweiten Mal eine stipendienartige Förderung für Ensembles und Bands (FEB-II) vergeben. Die Förderung wird für die Dauer von 3 Monaten vergeben, die Förderhöhe variiert je nach der Größe der Band zwischen 7.500 und maximal 30.000 Euro. Die Förderergebnisse zu FEB-II werden frühestens Ende Januar 2022 bekanntgegeben. Anträge für FEB-II können noch bis 06.Dezember 2021 (12:00 Uhr MEZ) online über das Antragssystem des Musikfonds eingereicht werden. Ab jetzt könnt Ihr hier Euren Antrag anlegen und einreichen. Den Link zur Ausschreibung findet Ihr hier, zu den FAQ geht es hier.
Popup-Kulturlabor in Frankfurt

Forum Veranstaltungswirtschaft warnt vor Gefährdung von Existenzen durch Lockdown und Kapazitätsbeschränkungen
Für niemanden kann die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie überraschend sein. Die Ärzteschaft warnt davor seit Wochen. Die Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft stehen damit vor demselben Dilemma wie vor 12 Monaten. Dabei wird ein erneuter Lockdown von allen Politikern als unnötig und vermeidbar betrachtet. Stattdessen sind die meisten Präventivmaßnahmen wie zum Beispiel etwa kostenlose Tests sowie Impfkampagnen und nachdrücklichere Aufklärung von Impfverweigerern eingestellt worden. Einzig bei Veranstaltungen scheint man sich schnell einig zu sein. Wieder sollen pauschal alle Veranstaltungen untersagt oder nur mit Kapazitätsbegrenzungen stattfinden, beklagen die Vertreter der sechs maßgeblichen Verbände des Wirtschaftsbereichs, die sich im Forum Veranstaltungswirtschaft zusammengeschlossen haben. Sie fordern stattdessen einen Maßnahmenmix für Veranstalter*innen und Publikum und vor allem eine Intensivierung der Gespräche mit den Branchenvertretern und sofortiges Handeln der Bundesregierung.
DTKV fordert höhere Priorität für den Schutz der freischaffenden Musiker*innen
Die Maßnahmen zur Eindämmung der 4. Corona-Welle führen zu massiven Problemen der freiberuflichen Musiker*innen. Der Deutsche Tonkünstlerverband fordert darum Bund, Länder und Kommunen auf, die Überbrückungsmaßnahmen für die Kulturschaffenden bis zum Ende der Pandemie zu verlängern und die Antragsverfahren zu entbürokratisieren. Angesichts der erneuten coronabedingten Beschränkungen stehen viele freiberufliche Musiker*innen mit ihrer künstlerischen und pädagogischen Arbeit vor der beruflichen Existenzfrage. Darüber hinaus seien jetzt insbesondere der Deutsche Bundestag und die künftige Bundesregierung gefordert, die Zugänge zu den Sozialsystemen für die freiberuflichen Kulturschaffenden zu erweitern. Dazu gehöre auch die Stärkung der Künstlersozialkasse.
Kultur macht stark – jetzt bewerben
Das Förderprogramm „Musik für alle!“ richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen drei und 18 Jahren aus bildungsbenachteiligten Verhältnissen. Die Organisation und Durchführung erfolgt in sogenannten Bündnissen, in denen sich mindestens drei Institutionen vor Ort mit verschiedenen Eigenleistungen in die Arbeit einbringen. Für Projekte im Zeitraum 1. März – 31. Juli 2022 ist die Antragsfrist der 15.01.2022. Für Projekte, die ausschließlich digital stattfinden, gilt keine Antragsfrist. Diese können laufend eingereicht werden. Ein Projektbeginn ist ca. 4 Wochen nach Antragseingang möglich.
Die Förderer geben einige Beispiele für Ideen, die coronakonform umgesetzt werden können, darunter Kompositions- und Schreibwerkstatt mit Musicalplanung, Instrumentenbau (Cajon, Orgelpfeifen…), Hörspiel- oder Filmproduktion, digitale Schnitzeljagd zu musikalischen Themen und mehr. Diese Ideen und viele weitere können im Modul Kaleidoskop, Rhythmus, Ensemble, Große Bühne und/oder Expedition bis zum 15. Januar 2022 beantragt werden.
RockCity kämpft gegen Rückforderungswahnsinn
RockCity e.V. hat kürzlich eine Blitzumfrage unter Akteur_innen der Hamburger Musikkultur und -wirtschaft durchgeführt, nachdem einige Künster*innen von Rückforderungen von Coronahilfen seitens der IFB berichteten. Diese Umfrage hat ergeben: Künstler*innen und Musikschaffende sind nicht in beruflicher Sicherheit! Der Verein sieht hier die Ergebnisse einer unverantwortlichen Förderpolitik am Werk, die in Unkenntnis ihrer Märkte entscheidet. „Erst Berufsverbot, dann unausgegorene Hilfen, dann erste Gehversuche der Artists, dann Auflagen, Auflagen, Auflagen, Bürokratiewahnsinn, Drohgebärden der IFB, Anhörungen, Rückforderungen, die den Betrug schon apriori formulieren, Kriminalisierungen am Telefon, Beleidigungen bei Nachfragen, Unterstellungen und gleichzeitig schon zugestellte postalische Androhungen von Pfändungen!“
Die Teilnehmenden der Umfrage beschreiben den Weg in den persönlichen Bankrott, der Spiegel einer gesamten Branche ist. Denn Angaben bei den Antragstellungen wurden offenbar kaum überprüft, ein Förderanspruch ausgesprochen, der dann aber die Prüfung nicht besteht. Insbesondere diejenigen, die versucht haben, irgendwie im Geschäft zu bleiben und wieder hier und da dazu zu verdienen, müssen in die persönliche Insolvenz gehen. Diese meist geringen Einnahmen begründen nämlich teilweise, dass der “Liquiditätsengpass” aus Sicht der IFB gar nicht mehr vorhanden ist.
Rock City fragt: „Wer kommt im “Nachhall des Verlustes” für die sozialen und kulturellen Kosten auf? Wo ist die gesellschaftliche Öffentlichkeit, die diesen Diskurs führt? Wo sind die Werkzeuge, die dieses fragile Gebilde reparieren? Wie kann der Härtefallfonds für uns passend gemacht werden? Welche neuen Instrumente brauchen wir? Ihr? Sie?“ Daneben bemüht sich der Verein, Lösungen für die Betroffenen zu schaffen und ist im Kontakt mit Ansprechpartner*innen aus der Politik.
Perspektive Pop – neues Förderprogramm für Livemusik in Baden-Württemberg
„Über Popmusik oder Populäre Musik machen viele Menschen wie auch Künstlerinnen und Künstler ihre ersten kulturellen Erfahrungen. Die Kulturpolitik der Zukunft wird sich daher stärker auch der Populären Kultur öffnen. Darauf haben sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am Samstag (30. Oktober) anlässlich der About Pop-Konferenz in Stuttgart. Die Staatssekretärin diskutiert auf einem Panel mit VertreterInnen von Kultur und Stadt über den Wert von Musik und die Frage, wie nachhaltige Popförderung gelingen kann. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat sich im Koalitionsvertrag darauf festgelegt, die Populäre Kultur stärker in den Blick zu nehmen. In dieser Legislaturperiode wird das Kunstministerium den ersten partizipativen „Dialog Populäre Kultur“ starten. Mit dem mit zwei Millionen Euro dotierten Förderprogramm wollen sie dazu beitragen, dass sich die Live-Musikszene durch neue künstlerische Impulse weiterentwickeln kann. Das Programm soll Akteure und Spielorte stärken und dabei unterstützen, neue Locations für Konzerte zu erschließen. „Perspektive Pop“ richtet sich an alle Genres der Populären Musik, an genreübergreifende Projekte, Singer und Songwriter*innen, künstlerische DJs, die Off- und Subkultur-Szene, Newcomer*innen sowie an etablierte Musiker*innen. Neben der Bespielung außergewöhnlicher Spielorte, wie leerstehende Fabrikhallen, Lofts oder Geschäfte, wird auch die Öffnung von Kultureinrichtungen – von Theatern, Museen oder Kinos – für Live-Musik gefördert. Die eingegangenen Anträge werden durch eine unabhängige Jury begutachtet; die Bekanntgabe der Förderentscheidung ist für Dezember 2021 geplant.