Baden-Württemberg schreibt Innovationsfonds Kunst mit Förderschwerpunkten Klimawandel und Ukraine aus
Der Innovationsfonds Kunst wird in Baden-Württembergs auch im Jahr 2022 ausgeschrieben. Bis 22. Juli können sich Kulturschaffende im Land mit innovativen Projekten bewerben. In diesem Jahr liegt neben der Förderung innovativer Projekte ohne thematische Zuordnung ein besonderer Schwerpunkt auf der Unterstützung von Projekten mit ukrainischen Künstler*innen und der Auseinandersetzung mit dem Klimawandel. Gefördert werden künstlerische Veranstaltungen und Vorhaben aller Sparten, die zusammen mit geflüchteten Kunst- und Kulturschaffenden aus der Ukraine durchgeführt werden oder die zum Ziel haben, die Kulturszene in der Ukraine zu stärken sowie Kulturprojekte, die sich mit dem Klimawandel und seinen Folgen auseinandersetzen oder sogar Lösungsansätze aufzeigen. Die Förderhöchstsumme beträgt bei allen Programmlinien 50.000 Euro. Die Mindestfördersumme umfasst 10.000 Euro. Die Förderentscheidungen trifft eine unabhängige Jury.
Aktivierungsprogramm für das Musikleben in NRW
Der Landesmusikrat NRW schreibt mit Unterstützung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft Fördermittel aus, die belebende Impulse in die Musikszene geben sollen. Die Initiative richtet sich an selbstständige Berufsmusiker*innen in NRW und fördert selbst organisierte Aufführungen und Videoproduktionen sowie auch Aufträge zur Repertoirebildung an Komponist*innen und Arrangeur*innen. Die Ausschreibung setzt darauf, dass die geförderten Musiker*innen andere mit ins Boot nehmen. Selbstaufführungen werden nur finanziert, wenn mindestens drei weitere honorierte Musiker*innen beteiligt sind. Wer einen Kompositionsauftrag vergibt und das Werk aufführt, kann dies nur mit mindestens vier weiteren Interpret*innen umsetzen.
Der Landesmusikrat NRW als Dachverband veröffentlicht die Ausschreibung, die Förderrichtlinie des Kulturministeriums und die Antragsformulare auf www.lmr-nrw.de/foerderung/aktivierungsprogramm. Grundsätzlich werden drei Typen von Maßnahmen gefördert: Selbstaufführende bzw eigene Aufführungen, musikalische „Visitenkarten“ und Repertoirebildung. Nachfragen zu dem Programm per Mail an die folgende Adresse: ed.wr1762201807n-rml1762201807@gnur1762201807eivit1762201807ka1762201807. Letzte Frist für den Eingang von Anträgen beim Landesmusikrat NRW e.V. ist Donnerstag, der 30. Juni 2022, 24 Uhr.
Förderung für Bildungs- und psychosoziale Versorgungsangebote (Ukraine-Flüchtlinge)
Der Krieg in der Ukraine, die Zerstörung ziviler Infrastruktur und die Gewalt gegen die Zivilbevölkerung vertreiben Millionen Menschen aus ihrer Heimat. Nicht nur die Erfahrung von kriegsbedingter Gewalt, sondern auch die Fluchterfahrung selbst wirken sich oft schwerwiegend und anhaltend auf die Psyche von geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus. Diese Kinder und Jugendlichen benötigen so schnell wie möglich psychosoziale Unterstützung und Zugang zu Bildungs- und Freizeitangeboten, damit sie den Anschluss nicht verlieren und Abbrüche in ihren Bildungsbiographien vermieden werden. Die Deutsche Bahn fördert im Themenbereich Integration Bildungs- und psychosoziale Versorgungsangebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine. Es stehen insgesamt 150.000 Euro für 15 bis 20 gemeinnützige Organisationen zur Verfügung. Die Antragsfrist endet zum 10. Juni 2022.
Bundeswettbewerb „Rauskommen“ für kulturelle Bildung
Jugendkunstschulen und kulturpädagogische Einrichtungen können sich noch bis 15. Juni 2022 am Bundeswettbewerb „Rauskommen! Der Jugendkunstschuleffekt“ des Bundesverbands der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen e. V. (bjke) beteiligen. Gesucht werden laufende oder kürzlich abgeschlossene Projekte, die neue Wege ausprobieren, um kulturelle Bildung für möglichst alle Kinder und Jugendliche zugänglich zu machen. Dies kann z.B. durch Vernetzung, aktive Partizipation von Kindern und Jugendlichen oder spannende Anknüpfungspunkte an Jugendkulturen und digital-analoge Praktiken gelingen. Einrichtungen, die aufgrund der Corona-Krise kontaktfreie oder digitale kulturpädagogische Angebote entwickelt haben oder geflüchteten Kindern und Jugendlichen mit kulturpädagogischen Methoden das Ankommen in Deutschland erleichtern, sind explizit aufgefordert, auch diese Projekte einzureichen. Denn die kleinen und großen Experimente können Kindern und Jugendlichen Raum geben, um in schwierigen Zeiten ihre Gefühle, Sorgen und Standpunkte mit Kunst und Kultur auszudrücken, mit anderen zu teilen und sichtbar zu machen. „Rauskommen!“ wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Die Schirmherrschaft hat die Bundesjugendministerin Lisa Paus übernommen.
Ideenwettbewerb Ehrenamt 4.0
Seit 2017 lobt Ministerpräsidentin Malu Dreyer den Ideenwettbewerb Ehrenamt 4.0 jährlich aus. Mit der Auszeichnung sollen Organisationen und innovative Projekte sichtbar gemacht werden, die in unterschiedlichen Bereichen ehrenamtlichen Engagements digitale Akzente setzen und kreative Ansätze erproben. Zehn Projekte werden mit einem Preisgeld von jeweils 1.000 Euro prämiert. Angesprochen sind sämtliche Bereiche des ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements vom Sport über die Kultur, das Soziale, den Natur-, Umwelt-, und Klimaschutz, die Traditions- und Heimatpflege, die Flüchtlingshilfe oder das Engagement in der Pandemie. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Verein, eine Stiftung, ein Verband, eine kleine Initiative oder ein Projekt hinter dem Engagement stehen. Bewerbungen und Vorschläge können bis zum 5. September 2022 eingereicht werden.
Music WorX Inkubator fördert junge Gründer*innen
Bewerbungsstart für den Musikstadtfonds 2023
Die Behörde für Kultur und Medien fördert über den Musikstadtfonds Projekte der Freien Musikszene in Hamburg mit 600.000 Euro. Interessierte können sich mit ihren Projekten ab sofort für eine Förderung bewerben. Mit dem Programm werden genreübergreifend Projekte der freien Musikszene gefördert, um die Vielfalt und Qualität in der Hamburger Musiklandschaft zu stärken. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder seit sieben Jahren einmal im Kalenderjahr jeweils für den Förderzeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Interessierte können sich ab sofort hier online unter dem Stichwort Musikstadtfonds bewerben.
Pop-Stipendium: 5 Mio. Euro für den Nachwuchs
Du bist Newcomer*in im Bereich Pop oder hast als aufstrebende*r Artist*in pandemiebedingt Stagnation in deiner Karriere erlebt? Der BV Pop (Bundesverband Popularmusik e. V.) schreibt im Rahmen des Rettungs– und Zukunftsprogrammes NEUSTART KULTUR erstmalig ein Stipendienprogramm für Nachwuchs-Popmusiker*innen aus. Es unterstützt dich in Form einer finanziellen Förderung bei der Umsetzung deiner musikalischen Vorhaben: ob Musikproduktion, die Realisierung von Live- oder Onlineauftritten oder musikalische Weiterbildung. Mit einer Fördersumme von 5000€ bietet es über einen Zeitraum von vier Monaten die Chance, dein künstlerisches Potential voll auszuschöpfen und dich weiter zu professionalisieren. Antragsberechtigt sind freiberufliche Musiker*innen aller Gewerke – von Komponist*innen über Performer*innen bis hin zu Instrumentalist*innen – und aller Genres der populären Musik ab 18 Jahren. Als Newcomer*innen gelten Musiker*innen, die nicht mehr als zwei Alben veröffentlicht haben und sich längstens seit 2017 auf dem Weg der Professionalisierung befinden. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth stellt dafür eine Summe in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro bereit. Die Bewerbungsphase startet am 10. Juni 2022. Mit Beginn der Bewerbungsphase bieten der BV Pop und die regionalen Popförderinstitutionen zudem umfassende Beratungen an. RockCity e.V. vereinbart mit euch individuell Termine für Beratungen zum Stipendium (Mail) und bietet eine telefonische Stipendiums-Sprechstunde unter der Tel. 040-3171658 an: Fr 10.06.2022 von 14-17 Uhr; ab dem 13.06.2022 Mo 10-13 und Do 14-17 Uhr. Dort erhaltet ihr auch die „Bestätigung der Popförderinstitution“, sofern ihr keine Absolvent*innen eines Pop-Studiengangs seid.
Achtung! Die Mittelvergabe geschieht in einer Art Windhundverfahren (first come, first serve); je schneller ihr euch bewerbt, desto besser.
Neustart Kultur 2 fördert Livemusik & überregionale Festivals (Antragsbeginn: 02.05.22)
Am 2. Mai 2022 startet die zweite Antragsphase für das Programm zum „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals“. Veranstalter*innen und Festivalmacher*innen können in 15 Kategorien bis zu 800.000 Euro beantragen. Das Teilprogramm von NEUSTART KULTUR 2 fördert gezielt Livemusikkulturprojekte und ermöglicht damit das kulturelle Arbeiten auch unter den erschwerten Bedingungen in Folge der Pandemie. Der hohe Förderbedarf zeigte sich nicht zuletzt anhand der hohen Zahl an Antragsstellungen in der ersten Förderrunde. Die über 800 gestellten Anträge werden aktuell geprüft, erste Zusagen konnten bereits versandt werden. Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind auch förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen. Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich.
Neben dem Programm für Veranstalter*innen und Festivals wurde das Programm für Musikclubs für 2022 bereits neu aufgelegt. Auch hier können aktuell Anträge gestellt werden. Antragsstart: 2. Mai 2022, 10 Uhr
Um sich vorab über das Förderprogramm informieren zu können, könnt ihr an kostenlosen Infocalls teilnehmen. Die nächsten Infocalls finden statt am 04.05.2022 von 15:00 – 16:30 Uhr (Zoom-Link zur Teilnahme) und am 12.05.2022 von 11:00 – 12:30 Uhr (Zoom-Link zur Teilnahme). Es wird keine Anmeldung benötigt, einfach mit dem Browser oder der Zoom App einwählen.
Online-Infosession zu Förderprogramm „Creative Innovation Lab“ 12.05.2022
Kreatives Europa unterstützt mit dem Aufruf „Creative Innovation Lab” Akteur*innen der Kultur- und Kreativbranchen bei der Entwicklung innovativer Lösungen für die europäische Kultur- und Medienbranche, dabei werden auch Start-Ups und Tech-Unternehmen explizit angesprochen. Gesucht werden z.B. Tools, Modelle und Methoden, die für den audiovisuellen Sektor und mindestens einen weiteren kreativen Sektor anwendbar sind. Im Fokus stehen die Themen Nachhaltigkeit und Desinformation/Fake News. Um zu klären, was sich hinter dem „Creative Innovation Lab” verbirgt und wer die Förderung beantragen kann, laden die Creative Europe Desks aus Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg und Österreich am Donnerstag, den 12. Mai 2022 ab 11 Uhr zu einer gemeinsamen Online-Session ein.
„Perspektive Pop“ fördert Spielstätten & Musiker*innen in Baden-Württemberg
Am 22. April ging die zweite Ausschreibungsrunde des Förderprogramms „Perspektive Pop“ an den Start. Mit „Perspektive Pop“ wird die besondere Stärkung der Livemusik-Szene in Baden-Württemberg fortgeführt, um Spielstätten, Kultureinrichtungen und Musiker*innen zu fördern. Gefördert werden können: Livemusik in popmusiktypischen Spielstätten, Kultureinrichtungen und an außergewöhnlichen Spielorten (z. B. Leerstände wie Fabrikhallen, Lofts, Läden und Gasthäuser) sowie die Produktion von Tonträgern und Videoaufzeichnungen (z. B. Referenzprojekte). Die Fördersumme liegt zwischen 10.000 und 75.000 Euro. Anträge könnt ihr bis zum 31. Mai 2022 über die Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst stellen. Das Ministerium bietet allen Antragstellenden eine Förderberatung per Webex an. Die Teilnahme ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Die nächste Beratung findet am Mittwoch, den 11. Mai 2022 von 17 bis 18 Uhr statt.
Berlin schreibt Spartenoffene Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen aus
Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert und publikumswirksam sichtbar werden. Jede Sparte darf sich bewerben. Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteur*innen der Freien Szene gefördert werden. Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können. Die Vorhaben müssen in Berlin entwickelt und gezeigt werden, sowie mehrheitlich Berliner Künstler*innen beteiligen. Antragsberechtigt sind Reihen, Serien (Abfolge von min. 3 verschiedenen Veranstaltungen), Festivals und besondere Programmschwerpunkte (z.B. besondere Jubiläen). Frühester Projektbeginn ist voraussichtlich Oktober 2022. Die Bewerbungsfrist endet am 01. Juni 2022 um 18:00 Uhr.

