Aktivierungsprogramm für das Musikleben in NRW

Der Landesmusikrat NRW schreibt mit Unterstützung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft Fördermittel aus, die belebende Impulse in die Musikszene geben sollen. Die Initiative richtet sich an selbstständige Berufsmusiker*innen in NRW und fördert selbst organisierte Aufführungen und Videoproduktionen sowie auch Aufträge zur Repertoirebildung an Komponist*innen und Arrangeur*innen. Die Ausschreibung setzt darauf, dass die geförderten Musiker*innen andere mit ins Boot nehmen. Selbstaufführungen werden nur finanziert, wenn mindestens drei weitere honorierte Musiker*innen beteiligt sind. Wer einen Kompositionsauftrag vergibt und das Werk aufführt, kann dies nur mit mindestens vier weiteren Interpret*innen umsetzen.

Der Landesmusikrat NRW als Dachverband veröffentlicht die Ausschreibung, die Förderrichtlinie des Kulturministeriums und die Antragsformulare auf www.lmr-nrw.de/foerderung/aktivierungsprogramm. Grundsätzlich werden drei Typen von Maßnahmen gefördert: Selbstaufführende bzw eigene Aufführungen, musikalische „Visitenkarten“ und Repertoirebildung. Nachfragen zu dem Programm per Mail an die folgende Adresse: ed.wr1711700984n-rml1711700984@gnur1711700984eivit1711700984ka1711700984. Letzte Frist für den Eingang von Anträgen beim Landesmusikrat NRW e.V. ist Donnerstag, der 30. Juni 2022, 24 Uhr.

24.05.2022