Neue Förderrunde des Kulturfonds Bayern 2026

Noch bis 1. Oktober 2025 können sich nichtstaatliche Kultureinrichtungen und Kulturakteur*innen mit geeigneten Projekten für eine Förderung aus dem Kulturfonds Bayern bewerben. „Ich lade alle Künstlerinnen und Künstler herzlich ein: Nutzen Sie die Chance, bringen Sie Ihre innovativen Projekte auf die Bühne und gestalten Sie die Kulturlandschaft im ganzen Freistaat mit! Jeder Antrag ist ein Bekenntnis zur lebendigen Vielfalt unserer Gesellschaft – und genau diese kulturelle Vielfalt wollen wir stärken und sichtbar machen“, betonte Kunstminister Markus Blume zum Start der neuen Antragsrunde. „Mit dem Kulturfonds öffnen wir Türen, damit künstlerische Visionen nicht in Schubladen verschwinden, sondern auf die Bühnen, in die Ateliers und in die Köpfe der Menschen gelangen. Der Kulturfonds ist unser starkes Signal: Bayern investiert in künstlerische Ideen, Kreativität und kulturelle Vielfalt“. In der aktuellen Förderrunde 2025 wurden 131 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 4,5 Millionen Euro unterstützt. Gefördert wurden dabei neben Investitionsmaßnahmen an nichtstaatlichen Kultureinrichtungen zahlreiche Vorhaben aus den unterschiedlichsten Bereichen – von Musik- und Theaterprojekten über Bildende Kunst und Literatur bis hin zu interdisziplinären Formaten. Der Kulturfonds fördert Projekte in Bayern; Vorhaben in München und Nürnberg sind aber grundsätzlich ausgeschlossen.

19.09.2025

Kulturaustauschstipendien des Landes Berlin für alle Sparten

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gewährt im Jahr 2026 – vorbehaltlich verfügbarer Mittel – internationale Kulturaustauschstipendien. Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstler*innen der genannten Sparten bestimmt. Der Auslandsaufenthalt soll ihnen ermöglichen, Verständnis und Kenntnis der Kultur des Residenzortes zu erwerben, Entwicklungen der Kunstszene vor Ort zu studieren, Kontakte zu knüpfen, Ideen auszutauschen, Anregungen zu gewinnen und vor Ort ein künstlerisches Projekt zu realisieren. Hierfür stellen die ausländischen Partnerinstitute Ateliers/Atelierwohnungen zur regelmäßigen Aufnahme Berliner Künstler*innen bereit. Für den Bereich Musik/Komposition zeichnet die Cité Internationale des Arts in Paris verantwortlich. Sie vergibt 2 Stipendien für je 6 Monate (April bis September 2026 und Oktober 2026 – März 2027). Berliner Künstler*innen, die nicht studieren oder als Professor*in an einer Hochschule lehren, können sich bis 14. Oktober 2025 um 14 Uhr bewerben.

19.09.2025

Bundesstiftung LiveKultur stellt neuen Solidaritätsfonds vor: Live Music Fund Germany

Die Bundesstiftung LiveKultur kündigt beim diesjährigen Reeperbahn Festival den Start des Live Music Fund Germany zum 01.01.2026 an – eine neue, solidarische Brancheninitiative zur Förderung der Livemusikkultur in Deutschland. Die Vorstellung erfolgt im Rahmen eines Panels beim zentralen Branchentreffen Reeperbahnfestival, das dieses Jahr unter dem Motto „Imagine Togetherness“ steht. Um das vielfältige Livekultur-Angebot zu bewahren, das Newcomer*innen den Weg nach oben ermöglicht, möchte die Bundesstiftung einen Fonds auflegen, der sich aus drei geplanten Einnahmequellen speist: 1) aus freiwilligen Spenden beim Ticketkauf, 2) Micro-Funding durch Ticketing-Anbieter und Spielstätten und 3) solidarischen Abgaben der Branche, in dem Veranstalter*innen und Spielstätten feste Anteile als freiwilligen Ticket-Override abführen. Die Einnahmen des Fonds werden gezielt in drei zentrale Säulen der kulturellen Infrastruktur reinvestiert: 1) in die Nachwuchs- und Clubförderung: Zuschüsse für kleine Spielstätten, Nachwuchskünstler*innen auf Erst-Tourneen und innovative Formate sowie Festivalförderung, 2) Fehlauslastungsausgleich für mittlere Konzerte: Veranstaltende mittlerer Kapazität (bis 2.000 Personen) können bei defizitären Konzerten pauschale Zuschüsse („Auslastungsversicherung”) beantragen und 3) Strukturelle Fördermaßnahmen für Nachhaltigkeit, Inklusion und Ausbildung: Unterstützung für ökologische und soziale Initiativen, Barrierefreiheit, Fachkräfteentwicklung und Diversität. 

19.09.2025

Infocalls informieren über den Festivalförderfonds (24.09./09.10./15.10.)

Im Oktober kommt eine neue Auflage des Festivalförderfonds. Mit dem Festivalförderfonds gibt es seit 2023 erstmals eine strukturelle Förderung auf Bundesebene für Festivals im Bereich der populären Musik und des Jazz. Ziel des Förderprogramms ist es, die kulturpolitisch bedeutsame Arbeit von Festivals zu unterstützen und ihre künstlerische Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Festivals können in einem offenen Verfahren einen Antrag auf Förderung stellen. Im Fokus einer jeden Förderung stehen die Umsetzung und der Ausbau soziokulturell bedeutsamer Aspekte, wie u. a. Diversität, ökologische Nachhaltigkeit oder Nachwuchsförderung. Die nächste Antragstellung ist vom 13.10.2025, 13 Uhr bis zum 3.11.2025, 13 Uhr geplant.  Genauere Infos, Programmbeschreibung wie FAQs findet ihr demnächst auf der Website oder ihr besucht einen der drei Infocalls zum Thema „How-To-Antragstellung“:

Mi., 24.09.2025, 11 – 12:30 Uhr – Anmeldung
Do., 09.10.2025, 17 – 18:30 Uhr – Anmeldung
Mi., 15.10.2025, 11 – 12:30 Uhr – Anmeldung

Die Fortsetzung des Förderprogramms für Musikfestivals steht unter Vorbehalt der Verfügbarkeit und möglicher haushaltswirtschaftlicher Maßnahmen durch den Bundestag.

15.09.2025

Live 500 geht in die dritte Runde

Das Förderprogramm Live 500 der Initiative Musik startet mit einem Budget von knapp 1 Mio. Euro in die dritte Runde. Kleine bis mittlere Musikspielstätten sowie regionale Veranstalter*innen können für max. 20 Veranstaltungen mit bis zu 250 Gästen bei Konzerten bzw. 500 Gästen bei überwiegenden DJs im Line-Up Zuschüsse von jeweils 500 Euro beantragen. Das Programm zielt darauf ab, kulturelle Vielfalt auf den Bühnen sowie eine faire Vergütung der auftretenden Künstler*innen zu sichern – insbesondere auch in kulturstrukturell schwächeren Regionen. Daher gilt auch weiterhin eine gleichmäßige Aufteilung der Fördergelder auf urbane und ländliche Regionen, sowie eine Diversitätsquote von 50 % als Förderkriterium. Aufgrund des großen Bedarfes gibt es jedoch eine Änderung: Wer bereits in beiden vorhergehenden Runden gefördert wurde, ist von der 3. Runde ausgeschlossen. Anträge können vom 15.9.2025, 17 Uhr bis 29.9.2025, 17 Uhr gestellt werden. Es gilt das Windhundverfahren: „first come, first served“.

15.09.2025

Neue Antragsphase Künstler*innenförderung der Initiative Musik (Infocall 15.09.!)

Die nächste Antragsphase der Künstler*innenförderung naht! Die Initiative Musik unterstützt zum 71. Mal Solokünstler*innen, Bands und Autor*innen auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt bei Produktion, Tonträgerherstellung, Contentproduktion, Promotion und Tourneen. Die nächste Antragsphase läuft vom 17.9 – 18.10.2025 (12 Uhr) und fördert Projekte, die zwischen 8.12.2025 – 7.12.2026 stattfinden. Alle wichtigen Informationen findet ihr in der Programmbeschreibung und in den FAQs. Zusätzlich lädt die Initiative Musik zu einem Infocall am Montag, 15.9.2025 um 18 Uhr ein, in dem die Veranstalter*innen Schritt für Schritt durch die Antragsstellung führen und eure Fragen beantworten (Anmeldung). Wer nicht dabei sein kann, kann sich in der Infopool-Playliste auf Youtube in kurzen Videos über die Grundlagen, Ziele und das Verfahren des Förderprogramms informieren.
15.09.2025

Initiative Pop (Bewerbungsschluss: 11.09.2025!)

Ihr habt nur noch wenige Tage Zeit, um euch für die Initiative Pop, dem grenzübergreifenden Förderprogramm von pop rlp zu bewerben! Wenn ihr in der Musikbranche aktiv seid – egal ob Musikschaffende, Menschen im PR / Booking oder Verlag – und euer Business auf das nächste Level bringen wollt, dann bewerbt euch bis 11.09.2025 für die Initiative Pop! Neben dem transnationalen Netzwerk können die Teilnehmenden von Workshops zu folgenden Themensträngen profitieren: 

 Management & Organization
► Marketing & Distribution
► Communication & Health
► Booking & Touring

Gesucht werden Newcomer-Künstler*innen/Musiker*innen & junge Musikunternehmer aus der Großregion: Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg, die mindestens 18 Jahre alt ist und über flüssige Englischkenntnisse (mindestens B2 Upper Intermediate – Sprachniveau) verfügen. Das Programm beginnt am 10.10. und beinhaltet (Online-)Workshops, Beratungsgespräche und Networking, mehr dazu hier.

10.09.2025

Förderprogramm „Pop To Go – unterwegs im Leben“

Ihr habt eine Projektskizze in der Schublade oder wolltet schon immer mal ein Musikprojekt mit Kindern und Jugendlichen umsetzen? Ihr sucht Finanzierungsmöglichkeiten? Dann aufgepasst! Beim Förderprogramm „Pop To Go – unterwegs im Leben“ des Bundesverbands Popularmusik e.V. können noch bis zum 01.10.2025 Anträge für Projekte gestellt werden, die im Jahr 2026 umgesetzt werden. Pop To Go fördert popkulturelle Projekte für Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren, die von Risikolagen betroffen sind. Umgesetzt werden die Projekte durch mindestens drei lokale Akteur*innen, die sich zu Bündnissen für Bildung zusammenschließen. 

10.09.2025

CommunityConnect: gemeinsam interkulturelle Veranstaltungen in Frankfurt planen

Ihr seid Teil einer migrantischen Organisation und habt Lust, interkulturelle Veranstaltungen mitzugestalten? Dann werdet Kooperationspartner*in im Projekt CommunityConnect von Über den Tellerrand Frankfurt! Es bringt verschiedene Communitys zusammen und stärkt Kennenlernen, Austausch und Teilhabe in der Stadt Frankfurt. Im Projekt werden gemeinsam mit euch Begegnungsveranstaltungen z. B. Musik- und Tanzworkshops, Kultur- und Erzählabende und vieles mehr organisiert. Eure Ideen sind herzlich willkommen! Die Gruppe trifft sich regelmäßig mit einem ehrenamtlichen Team und plant die Veranstaltungen gemeinsam. Ein Projektbudget ist bereits vorhanden. Projektzeitraum: September 2025 – März 2026

10.09.2025

Freundinnen & Freunde der Heinrich-Böll Stiftung fördern Projekte

Die Freundinnen und Freunde der Heinrich-Böll Stiftung fördern mit ihren Mitgliedsbeiträgen Kunst-, Kultur- und Bildungsprojekte zu den Themen Klima/Umwelt, Frauen, Partizipation und Menschenrechte. Erwartet wird, dass die Projekte eine Strahlkraft in die Gesellschaft entfalten. Die maximale Fördersumme beträgt 1.500 €. Die Antragskommission entscheidet über die Förderungen jeweils zeitnah nach den Stichtagen 31. März und 30. September. Es werden keine universitären oder Forschungsprojekte sowie keine Druckkosten für Publikationen, keine Schnitt- und Fertigstellungskosten für Filmproduktionen gewährt.

10.09.2025

Projekt KuDiNa³ erarbeitet Zusammenwirken von Digitalität und Nachhaltigkeit

Wie können analog-digitale Gestaltungsräume Orte für Haltung, Wandel und Zuversicht werden? Das vom Umweltbundesamt (Juli 2025–März 2027) geförderte Vorhaben „KuDiNa³“ des Instituts für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft folgt auf die Projekte „DNA 4_0“ und „Next Society?!“ und verknüpft vielfältige Erfahrungen, um das Zusammenspiel von Digitalität und Nachhaltigkeit im Kulturbereich zu vertiefen. Angesichts beschleunigter digitaler Entwicklungen und des Klimawandels setzt KuDiNa³ auf konstruktive analoge-digitalen Aushandlungsräume, die durch zwei Veranstaltungen gerahmt werden. Leitmotiv ist die Förderung werteorientierter und nachhaltiger „dritter Orte§, die Engagement, Bewusstsein und aktives Mitgestalten ermöglichen.

Im Projekt arbeiten Akteur*innen aus dem Kultursektor und darüber hinaus kollaborativ zusammen. Basis sind eine Desktop-Recherche, ein Think Tank, filmisch dokumentierte Next-Practice-Erfahrungen sowie kollegiale Fallberatungen und Blog-Beiträge. Ziel ist eine gemeinsame Positionierung zum Zusammenspiel von Digitalität und Nachhaltigkeit, die in einer Abschlussveranstaltung im Februar 2027 präsentiert und veröffentlicht wird. KuDiNa³ will so kreative Modelle des Arbeitens und Handelns entwickeln, die ein zukunftsfähiges Zusammenwirken von Kultur, Digitalität und Nachhaltigkeit ermöglichen und Haltung, Wandel und Zuversicht fördern.

10.09.2025

KOMPASS erstattet Kosten für Weiterbildungen

Das erfolgreiche ESF Plus-Förderprogramm KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kann noch bis zum 29. Februar 2028 in Anspruch genommen werden: Soloselbstständige können sich von den Kompass-Anlaufstellen sogenannte Qualifizierungsschecks ausstellen und so bis zu 90 Prozent der Kosten einer Weiterbildung (maximal 4.500 Euro) erstatten lassen. Möglich sind etwa branchen- oder berufsspezifische Fortbildungen oder Kurse, in denen methodisches Wissen, digitale oder betriebswirtschaftliche Kompetenzen vermittelt werden. Ein Beispiel wäre die Weiterbildung Club of Change zur/zum Nachhaltigkeitsmanager*in. Das Programm KOMPASS wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die EU über den Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Es richtet sich an Solo-Selbstständige, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen und ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb betreiben. Gefördert werden Qualifizierungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich. Die Qualifizierung muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden.

28.08.2025