Rescue Mechanismus für Veranstalter*innen
Das Risiko, auf Kosten sitzen zu bleiben, lähmt die Kultur. Immer mehr Events müssen verschoben oder sogar abgesagt werden. Die Macher*innen der Ticketplattform Good Tix wollen dem etwas entgegensetzen und wollen Veranstaltungen, denen wegen zu geringer Vorverkaufszahlen die Absage droht, mit einem sogenannten Rescue-Mechanismus unterstützen. Damit soll vor allem kleinere und mittlere Locations geholfen und die Vielfalt der Livekultur erhalten werden.
Wie funktionierts?
1. Einen kostenlosen Account anlegen.
2. Ab mindestens fünf online gestellten Events kann für jedes beliebige Event ein Antrag gestellt werden.
3. Die Plattform prüft jeden Antrag und macht bei Zusage ein Rescue-Angebot (max. 1.500 €) (Rechner).
4. Nimmt das Veranstaltungteam das Angebot an, wird ein vereinbartes Ticketkontingent in den Pay-as-you-wish-Modus geschaltet und die Plattform hilft bei der Vermarktung des Events.
Du erhältst den Rescue-Betrag unabhängig von der Menge der verkauften Tickets, sodass du Planungssicherheit bekommst. Klingt nach einer guten Idee!
Bewerbung für Förderprogramm Live 500 startet bald (Windhundprinzip!)
Kulturelle Vielfalt fördern, faire Gagen sichern – auch abseits der großen Städte: Mit diesem Ziel geht das Förderprogramm Live 500 der Initiative Musik in seine vierte Runde. Vom 6.10. (12 Uhr) bis 20.10.2026 (12 Uhr) können kleine und mittlere Musikspielstätten sowie regionale Veranstalter*innen ihre Anträge einreichen. Die Vergabe erfolgt nach dem ‚Windhundprinzip‘: Vollständig und fristgerecht eingereichte Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, solange Fördermittel verfügbar sind. Spielstätten oder Veranstalter*innen, die in der zweiten und der dritten Förderrunde hintereinander eine Live 500-Förderung erhalten und in Anspruch genommen haben, sind nicht antragsberechtigt. Weiterhin gilt in der Programmplanung eine Diversitätsquote von 50 % sowie die 50:50-Verteilung des Gesamtbudgets zwischen dem urbanen und dem nicht-urbanen Raum. Für die optimale Vorbereitung wird der Besuch eines Infocalls empfohlen, wo das Antragsverfahren erklärt und Fragen beantwortet werden.
Mittwoch, 26.8.2026 11 – 12:30 Uhr, Anmeldung
Mittwoch, 9.9.2026 11 – 12:30 Uhr, Anmeldung
Mittwoch, 23.9.2026 13 – 14:30 Uhr, Anmeldung
Außerdem ist die Initiative Musik per Mail oder innerhalb der telefonischen Sprechzeiten erreichbar: Dienstag 15:00 bis 17:00 Uhr, Mittwoch 13:00 bis 15:00 Uhr, Donnerstag 15:00 bis 17:00 Uhr und Freitag 11:00 bis 13:00 Uhr.
Studie & Webinar zu Potenzial & Wirkung von Kombitickets (27.7.)
Kostenlos mit Bus und Bahn zum Konzert? Das ermöglichen sogenannte Kombitickets, die Veranstaltungsticket und ÖPNV-Fahrschein vereinen. Die neue Machbarkeitsstudie „Kombiticket ohne Limit“ von The Changency in Kooperation mit dem Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft zeigt erstmals, welches ungenutzte Potenzial Kombitickets haben, welchen Mehrwert sie wirklich schaffen und wie sie zu einem zentralen Hebel für eine zukunftsfähige Eventmobilität in Deutschland werden können. Die Machbarkeitsstudie gibt es hier zum Download: Langfassung | Kurzfassung. Spread the word!
Am Montag den 27.7. wird die Studie von 12-13 Uhr kurz und bündig vorgestellt und es können Fragen gestellt werden (Teilnahmelink).
Spielstättenprogrammprämie NRW
Die programmatische Kreativität und das Ermöglichen von Kultur zu fördern und zu unterstützen, das haben sich das Nordrhein-Westfalens Ministerium für Kultur und Wissenschaft und der Landesmusikrat NRW mit der Spielstättenprogrammprämie NRW zur Aufgabe gemacht, um herausragende Musikprogramme von Spielstätten und Clubs und deren besondere Rolle als Foren der musikalischen Innovation für das Musikleben in NRW zu würdigen. Die Prämien betragen 5. bis 25.000 Euro. Antragsberechtigt sind Spielstätten und Clubs, die in kreisfreien Städten mindestens 24 Livemusik-Veranstaltungen pro Jahr nachweisen können, in kreisgebundenen Gemeinden 12 Veranstaltungen. Die Kapazitätsobergrenze beträgt 1.500 Plätze, zudem muss Nachwuchskünstler*innen und regionalen Bands ein Forum geboten werden. Bewerbungsschluss: 15. Oktober 2026
Förderprogramm stärkt Vielfalt bei Kunst und Kultur in NRW (jetzt bewerben)
Mit dem Förderprogramm „Publikum.Personal.Programm – Kultur divers und inklusiv“ unterstützt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen zehn Kulturorte dabei, ein ansprechendes Programm für ein möglichst breites Publikum anzubieten – unabhängig von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht und sexueller Identität oder Orientierung, Alter und körperlicher Einschränkung. Auch in der dritten Förderrunde stellt das Land insgesamt 1 Mio. Euro für zehn Einrichtungen über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren zur Verfügung. Ein Programmbüro begleitet die geförderten Einrichtungen während des gesamten Förderzeitraums und fördert den Austausch sowie die gemeinsame Weiterentwicklung. Voraussetzung für die Förderung ist die Einrichtung einer Stelle für eine*n Mitarbeiter*in, die diesen Prozess federführend leitet. Interessierte Kultureinrichtungen und Kommunen können sich sowohl einzeln als auch im Rahmen lokaler oder regionaler Bündnisse bewerben. Start der Förderung ist im Jahr 2027. Bewerbungsschluss: 11. September 2026
FUTURA C Workshops für nachhaltige und inklusive Kulturveranstaltungen (Juli/Nov)
Wie können Kulturveranstaltungen nachhaltiger, inklusiver und zukunftsfähiger gestaltet werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich das europäische Projekt FUTURA C. Die grenzüberschreitende Initiative bringt Kulturschaffende, Veranstalter*innen und Kulturinstitutionen aus Frankreich, Deutschland und weiteren europäischen Ländern zusammen, um neue Wege für eine verantwortungsvolle Veranstaltungskultur zu entwickeln. Im Rahmen von FUTURA C nehmen die Teilnehmenden an einem Workshop-Paar teil: Ein Termin findet am 3. Juli 2026 in Wissembourg (Frankreich), der zweite am 13. November 2026 in Mannheim statt. Die beiden Workshops ergänzen sich thematisch und verbinden die Schwerpunkte Nachhaltigkeit und Inklusion. Insgesamt finden drei Workshoppaare statt.
Clubkultur im Baurecht: Durchbruch greifbar
Musikclubs waren im deutschen Baurecht bislang nur in wenigen Gebietskategorien grundsätzlich zulässig – selbst in Industriegebieten nicht. Der Ende Mai vorgelegte Gesetzesentwurf zur Baurechtsreform könnte dies ändern und die prekäre Lage der Musikspielstätten insgesamt verbessern, schrieb der Bundesverband LiveMusikKommission e.V. (kurz: LiveKomm) kürzlich in einer Pressemitteilung. Neben verbesserten Gebietszulässigkeiten in urbanen, Gewerbe- und Industriegebieten, seien nun zusätzlich auch Ansiedlungen in dörflichen Wohngebieten ausnahmsweise vorgesehen. Außerdem enthalte der Entwurf präzisere und konsistentere Formulierungen, was für die spätere Auslegung durch Kommunen und Gerichte hilfreich sein könne. Der große Wurf ist es nach Ansicht der LiveKomm allerdings nicht. Sie regt entscheidende Nachbesserungen an, allen voran, Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke zu definieren. Die Arbeitsgruppe Kulturraumschutz der LiveKomm hat weitere erforderliche Anpassungs- und Ergänzungsbedarfe erarbeitet. Die parlamentarischen Beratungen stehen noch aus.
Kult-Treffpunkt Club Voltaire in Frankfurt ist gerettet!
Der legendäre Club Voltaire in der Frankfurter Innenstadt galt als bedroht, jetzt ist er gerettet. Das Gebäude, in dem der Veranstaltungsort seit Jahrzehnten zuhause ist, wurde von der Stiftung medico international gekauft. Das haben der Trägerverein, die Stiftung und die Stadt Frankfurt am Mittag auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am 27.04.2026 bekannt gegeben. Die Stiftung medico international mit Sitz in Frankfurt habe das Gebäude am Freitag gekauft, sagte deren Sprecherin Anne Jung. Die Kaltmiete von bisher 40.000 Euro im Jahr soll im Einvernehmen zwischen Club-Betreiber*innen und Stiftung leicht erhöht werden und die Einnahmen in die weltweite Arbeit der Hilfsorganisation fließen. Auf das inhaltliche Programm des Club Voltaire will die Stiftung keinen Einfluss ausüben. „Für uns hätte es keine bessere Lösung geben können. Ich freue mich über die nun anstehende Zusammenarbeit, das ist gelebte Solidarität,“ sagt Lothar Reininger vom Club Voltaire. Die gute Nachricht wollen die Betreiber*innen feiern und laden am 13. Mai zu einem Abend mit Kultur, Musik, Film und politischem Austausch im Gewerkschaftshaus, Wilhelm-Leuschner-Straße (Einlass ab 17:30 Uhr, Beginn: 18 Uhr).
Umfrage: Rechtsfragen aus eurer Festivalpraxis
Für einen Rechtsberatungs-Workshop von Festivals Aktuell aus dem AK Festivalkombinat der LiveKomm am 13. April werden konkrete Praxisfälle aus der Festivalarbeit gesucht. Das Ziel ist es, eure realen Fragestellungen direkt mit juristischen Expert*innen zu besprechen – praxisnah, konkret und lösungsorientiert. Interessierte können bis 3. April 2026 ihren Fall einreichen (auch anonym möglich). Auf Basis eurer Einreichungen werden passende Anwält*innen für den Workshop zusammengestellt. Hier geht es zur Umfrage.
Seilerei Frankfurt startet Open Stage Reihe 11.4.
Am 10.-12.04. April öffnet die Seilerei Frankfurt endlich wieder ihre Tore für das Frühlingsfest 2026 – mit neuen Ideen, frischen Projekten und ganz viel Lust darauf, Menschen durch Kunst und Kultur zusammenzubringen! In diesem Rahmen möchte die Seilerei auch ihre Open Stage Reihe weiterführen: Am Samstag, 11.04. steht die Bühne von 17:00 bis 19:45 Uhr offen für kulturelle Beiträge aller Art (10 Min.):Singer-Songwriter, Tanz, Theater, Poetry, Impro, Performance – alles ist willkommen. Für einen guten Flow werden alle Künstler*innen, die auftreten wollen, gebeten, bereits um 16:15 Uhr vor Ort zu sein, damit eine Setlist erstellt werden kann. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Mikrofone und Klinkeneingänge für Instrumente stehen zur Verfügung; bringt bitte eure Instrumente mit.
Kulturamt Frankfurt fördert barrierefreie Live Kommunikation in der freien Szene
Das Kulturamt Frankfurt fördert 2026 spartenübergreifend Maßnahmen zur barrierefreien Live Kommunikation in der freien Szene, die dazu beitragen, gleichberechtigte Zugangsmöglichkeiten zu Kunst und Kultur für alle Menschen zu schaffen. Gemeint sind Maßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen wie z.B.:
• Gebärdendolmetschen für gehörlose Menschen
• Schriftdolmetschen für gehörlose und schwerhörige Menschen
• Audiodeskription für blinde Menschen
• Leichte-Sprache-Dolmetschen für Menschen mit Lernschwierigkeiten
Förderfähig sind Kulturveranstaltungen und Projekte aller Kunstsparten. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltungen im Laufe des Jahres 2026 in Frankfurt am Main beginnen. Es sollte bereits bei der Antragstellung sichtbar werden, dass ein intensiver Kontakt zum Zielpublikum/Austausch mit sinnvoll zu beteiligenden Institutionen für das geförderte Projekt vorhanden ist bzw. vorgesehen ist. Als Förderrahmen sind für entsprechende Projekte regelmäßig jeweils bis zu 5.000 € vorgesehen. Insgesamt stehen 125.000 € für diese besondere Projektförderung bereit. Antragsschluss: 30.04.2026
Themenjahr „FrauenStimmen – Geschichte(n) aus Rheinhessen“ 2027
Das aktuelle Themenjahr „Römer in Rheinhessen“ ist in vollem Gange und schon starten die Planungen für 2027: in diesem Jahr liegt der Fokus auf „FrauenStimmen – Geschichte(n) aus Rheinhessen“. Ob Frauen aus Kunst, Literatur, Musik, Theater, aus der Moderne oder Historie, ob auf oder hinter der Bühne – gesucht werden Geschichten, die sich lohnen, gehört zu werden, kreative Ansätze und inklusive Formate für Jung und Alt. Auch bereits etablierte Formate sind willkommen. Kulturschaffende im Haupt- und Ehrenamt aus den Städten Mainz und Worms sowie den Landkreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms können sich mit einer Veranstaltung am Themenjahr beteiligen. Diese können zwischen dem 1. Februar und 31. Dezember 2027 stattfinden. Einsendeschluss für Veranstaltungskonzepte ist der 4. Oktober 2026.

