Anhörung des Ausschusses für Kultur & Medien zu Corona @ Bundestag 22.04.2020 um 14 Uhr
Die Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie auf Kultur, Kreativwirtschaft und Medien sind das Thema einer Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien am Mittwoch, 22. April 2020. In der Sitzung unter der Leitung von Katrin Budde MdB (SPD) berichten die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Staatsministerin Prof. Monika Grütters MdB (CDU) und Olaf Zimmermann für den Deutschen Kulturrat über die aktuelle Situation. Die Sitzung wird zeitversetzt ab 14 Uhr im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Am selben Tag ab 16.30 Uhr debattiert dann der Deutsche Bundestag zum Thema „Hilfe für Veranstalter, Kultur und Medien“.
Bayern hilft Künstler*innen während Corona-Krise mit 1000.-€ monatlich
Crespo Foundation & Stiftung Polytechnische Gesellschaft spenden für Notfallfonds der Stadt Frankfurt
Die Stadt Frankfurt hatte auf die Notsituation der Kulturschaffenden reagiert und Ende März die Einrichtung eines ergänzenden Notfallfonds für Kulturschaffende bekanntgegeben. „Der mit 200 000.-€ dotierte Fonds soll all jenen Kulturschaffenden helfen, die bei den Maßnahmen von Bund und Land durchs Raster fallen“, sagte Kulturdezernentin Ina Hartwig (SPD). Die Linke im Römer kritisierte den Kulturfonds jedoch als nicht ausreichend: „Das Volumen von gerade mal 200 000.-€ wird der Herausforderung nicht gerecht“, sagte der Fraktionsvorsitzende Martin Kliehm und forderte stattdessen fünf Millionen Euro für die Ausstattung des Notfallfonds. Nun gibt es Unterstützung von zwei Frankfurter Stiftungen: Die Crespo Foundation und die Stiftung Polytechnische Gesellschaft stellen zusätzliche Mittel bereit, die in den Fonds einfließen sollen. Mit insgesamt 50 000.-€ beteiligt sich die Crespo Foundation, die Stiftung Polytechnische Gesellschaft stellt 15 000.-€ zur Verfügung. „Frankfurt war schon immer die Stadt des bürgerschaftlichen Engagements, das wird in dieser Krise umso deutlicher und der Zusammenhalt macht Mut“, so Kulturdezernentin Hartwig. „Gemeinsam können wir es schaffen, die Vielfalt unserer Kulturlandschaft zu erhalten und die Künstlerinnen und Künstler durch diese Zeit zu bringen.“
Formlose Anträge können per Brief an das Kulturamt Frankfurt am Main, Fachbereich Kulturförderung,
Brückenstraße 3-7, 60594 Frankfurt sowie per Mail gerichtet werden. Die Förderung ist zwischen 500.-€ und höchstens 5000.-€ gestaffelt und wird zunächst als rückzahlbare Zuwendung gewährt. In Einzelfällen kann diese später in eine nicht rückzahlbare Zuwendung geändert werden (Quelle).
Landesmusikrat Berlin veröffentlicht neue Umfrageergebnisse zu Soforthilfeprogrammen und digitalen Hilfsmitteln
An der zweiten Corona-Umfrage des Landesmusikrats Berlin zur Wirksamkeit von Soforthilfeprogrammen, Möglichkeiten und Grenzen digitaler Hilfsmittel beteiligten sich bis heute fast 400 Berliner Musikschaffende, Verbände, Institutionen und Unternehmen. 58,5 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gaben an, bereits Soforthilfeprogramme in Anspruch genommen zu haben. 65 % empfanden die zur Verfügung gestellten Hilfen als ausreichend. Sollten die Corona-bedingten Einschränkungen weiter aufrecht erhalten bleiben, wären 89 % auch weiter auf Hilfsprogramme angewiesen. Notwendig sind aus ihrer Perspektive hauptsächlich Zuschüsse zum Lebensunterhalt (73,1 %), außerdem die Übernahme von Betriebskosten (22,5 %). Zur Fortführung ihrer Tätigkeit (z.B. Musikunterricht) sind aktuell 84,8 % der Befragten auf digitale Hilfsmittel angewiesen. Allerdings verfügen mindestens 22,2 % nicht über die notwendige technische Ausrüstung.* 26,5 % können nicht von zu Hause arbeiten und brauchen Zugang zu entsprechend ausgestatteten Räumlichkeiten. Diese Ergebnisse sind jedoch möglicherweise verzerrt, da die Umfrage über digitale Medien erfolgte, und die Versorgung mit digitalen Medien daher wahrschienlich zu hoch wiedergegeben ist. Die von Teilnehmerinnen und Teilnehmer meistgenutzten Programme sind Skype (64,91%), Zoom (51,1 %) oder Facetime (27,6 %). 67 % sind mit der Funktionsweise der digitalen Hilfsmittel jedoch nicht zufrieden. Verbessern müssten sich demnach die Klangqualität (72,2%), die Schnelligkeit der Tonübertragung (70,4%), die Stabilität des Systems bei vielen Teilnehmenden (47,9 %) oder der Datenschutz (36,6 %).
Offener Brief der Initiative Kulturschaffender
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bestimmen seit mehr als fünf Wochen Alltag und Diskurs auf allen Ebenen unserer Gesellschaft. Für einen Großteil der Künstler*innen, Freiberufler*innen, Soloselbständigen und Unternehmer*innen in der Kultur-, Kreativ- und Unterhaltungsbranche in ganz Deutschland ergibt sich aktuell eine immer dramatischere und existenzbedrohendere Situation. Die Bundes- und Landesregierungen reagieren mit Soforthilfemaßnahmen, die gerade für diese Zielgruppe kaum greifen und in der Realität den Großteil der Kunst- und Kulturschaffenden ausschließen. Mit der Untersagung von Veranstaltungen bis voraussichtlich 31. August 2020 droht ein unmittelbarer, bisher einmaliger sozialer Abstieg eines ganzen Berufszweiges. Nach Schätzungen der Initiative Kulturschaffender in Deutschland werden etwa drei Viertel der Freischaffenden und Selbständigen eine solch lange Zeit ohne Aufträge und Einnahmen wirtschaftlich nicht überstehen können.
Mit einem umfangreichen Offenen Brief wendet sich nun die „Initiative Kulturschaffender in Deutschland“ an alle politischen Vertreter*innen auf Bundes- und Länderebene. „Mit einem faktenreichen Positionspapier stellen wir die aktuelle Lage detailliert dar und zeigen gleichsam auf, wie Abhilfe geschaffen und der Fortbestand der Veranstaltungs-, Kultur- und Kreativbranche bundesweit gesichert werden kann“, informiert Jana Riediger, eine der Sprecherinnen der Initiative. Zu den Zielen des Positionspapiers gehören dringende Verbesserungen an den aktuellen Hilfsprogrammen, klare Rechtsverbindlichkeiten und die Forderung nach einem bundeseinheitlichen Vorgehen der Politik. Größter Kritikpunkt ist die Tatsache, dass Solo-Selbstständige und freie Kulturschaffende ihren „Geschäftsführerlohn“ bisher nicht als Betriebsausgabe über Soforthilfeprogramme finanzieren können. Deshalb fordert sie ein durch Landes- und Bundesmittel abgedecktes bundeseinheitliches Soforthilfeprogramm, in welchem ein monatlicher Bedarf zur Lebenshaltung in Höhe von 1.180€ integrierbar ist.
Hier könnt ihr den Brief mitzeichnen.
Allianz der Freien Künste lobt Baden-Württembergs Hilfsmodell
Die Allianz der Freien Künste schreibt in einer gemeinsamen Erklärung: „Baden-Württemberg sorgt bei der Corona-Soforthilfe für eine faire Regelung für Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen und kleine Unternehmen. Das schafft Sicherheit für viele freie Künstler*innen und Unternehmen der Kulturwirtschaft. Die 18 in der Allianz der Freien Künste vertretenen Verbände finden: Das ist ein gutes Beispiel! Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen und für die in kleinen Unternehmen tätigen
Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften können in Baden-Württemberg bei einem durch Corona bedingten Liquiditäts-Engpass auch Lebensunterhaltskosten bis zu einer maximalen Höhe von 1.180 Euro pro Monat aus der Soforthilfe des Bundes bestreiten. Es handelt sich um einen Pauschalbetrag, der private Miet- und Lebenshaltungskostenkosten abdeckt – zusätzlich zu fortlaufenden Betriebskosten. Dieses Beispiel sollte nun bundesweit Schule machen! Die Allianz der Freien Künste fordert die Landesregierungen der anderen Bundesländer auf, sich am Beispiel Baden-Württembergs zu orientieren.“
Länderförderungen in Berlin und NRW sind erschöpft – Deutscher Kulturrat fordert Einhalten der Zusagen
Berlin und Nordrhein-Westfalen haben noch vor dem Bundesprogramm an Soforthilfen für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen eigene Programme zur Unterstützung u.a. auch für Künstler*innen aufgelegt. Diese Programme waren besser auf die Besonderheiten des Kultur- und Medienbereiches zugeschnitten als das für alle Branchen geltende Bundesprogramm. Es wurde jeweils versichert, dass ausreichend Mittel vorhanden seien. Nun stellt sich heraus, dass sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Berlin die landeseigenen Fördertöpfe an Soforthilfen für Solo-Selbständige aufgebraucht sind und auf die Bundesförderung verwiesen wird.
Bund und Länder haben gemeinsam die Kriterien für die Soforthilfen des Bundes vereinbart. U.a. ist dort festgelegt, dass nur Betriebskostenzuschüsse, also z.B. die gewerbliche Mieten, Leasingraten usw. beantragt werden können. Einnahmeausfälle der Künstler*innen und der kleinen kulturwirtschaftlichen Betriebe können mit diesem Programm nicht ausgeglichen werden. Das Programm ist deshalb für viele Künstler*innen auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Der Deutsche Kulturrat fordert die Länder auf, ihre Zusagen auch einzuhalten. Die mangelnde Planung und Einschätzung des tatsächlichen Bedarfs werde nun auf dem Rücken der Künstler*innen und der kleinen kulturwirtschaftlichen Betriebe ausgetragen. Außerdem fordert der Kulturrat einen mächtigen bundesgeförderten nationalen Kulturinfrastrukturfonds.
Deutsche Jazzunion fordert Anerkennung von Lebenshaltungskosten bei Corona-Soforthilfen
Die Deutsche Jazzunion richtet einen dringenden Appell an die Politik auf Bundes- und Landesebene und drängt auf Vereinheitlichung der Regularien für die Corona-Soforthilfen. Die Vorgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) lassen den Bundesländern Spielraum bei der Frage, ob betrieblich relevante Lebenshaltungskosten bei Selbstständigen für die Inanspruchnahme von staatlicher Soforthilfe anerkannt werden. In der Folge wird dies von den für die Antragsbearbeitung und Auszahlung zuständigen Landesbehörden bislang unterschiedlich gehandhabt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg etwa zählt zu den Verbindlichkeiten einen „kalkulatorischen Pauschalbetrag von 1.180 € pro Monat für den Lebensunterhalt“ auch bei Soloselbstständigen hinzu. Laut den entsprechenden Ministerien etwa in Hessen oder Mecklenburg-Vorpommern dagegen werden Lebenshaltungskosten dort generell ausgeschlossen. Nikolaus Neuser, Vorsitzender der Deutschen Jazzunion, meint dazu:„Kunst- und Kulturschaffende dürfen nicht nach Zufallsprinzip – je nach Bundesland, in dem sie gemeldet sind – bei den Soforthilfen der Bundes- und Landesregierungen übergangen und in die Grundsicherung geschoben werden! Genau wie andere unternehmerisch tätige Selbstständige ist auch etwa bei Jazzmusiker*innen ein erheblicher Teil der Lebenshaltungskosten betrieblich relevant – so zum Beispiel Kosten für Arbeits- und Probenräume, die häufig Teil der eigenen Wohnung sind, wie auch viele andere laufende Verbindlichkeiten.“
Mit Unterstützung vieler anderer Bundesverbände selbstständiger und freiberuflicher Kunst- und Kulturschaffender aller Sparten weist die Deutsche Jazzunion auf dringenden Handlungsbedarf bei der Ausgestaltung der Hilfsprogramme hin. Diese sind zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenzen hunderttausender Selbstständiger im Kulturbereich angesichts der staatlichen Beschränkungen ihrer beruflichen Tätigkeiten unerlässlich.
Sängerhilfe fördert freiberufliche Sänger*innen & Beschäftigte des Musiktheaters
Die Opernhäuser und Theater in Deutschland gehören zu den öffentlichen Einrichtungen, die wegen der Corona-Pandemie als erste ihren Betrieb einstellen mussten. Ab wann wieder gespielt werden kann, ist angesichts der aktuellen Lage offen. Für die freiberuflichen Sänger*innen, Regisseur*innen, Regieassistent*innen und all jene freien Künstler*innen, die ausschließlich für einzelne Projekte oder Aufführungen engagiert und bezahlt werden, hat die Sängerhilfe eine Spendenaktion gestartet, die bis heute fast 100.000.-€ gesammelt hat. Betroffene können bei der Manfred Strohscheer Stiftung eine einmalige Nothilfe von bis zu 2000.-€ beantragen. Dazu scannen sie den ausgefüllten Antrag und mailen ihn an ed.gn1756590475utfit1756590475s-ree1756590475hcsho1756590475rts-d1756590475erfna1756590475m@efl1756590475ihreg1756590475neas1756590475.
Corona-Soforthilfe des Bundes geht an Künstler*innen vorbei
Die Ankündigung der Bundesregierung, durch das Programm der finanziellen Soforthilfe für Kleinunternehmer*innen und Selbständige auch Künstler*innen unterstützen zu wollen, scheint sich nicht wie erhofft zu erfüllen, denn diese scheint an der Lebensrealität von Künstler*innen und anderen Freiberufler*innen vorbeizugehen. Mit den Mitteln aus dem Soforthilfe-Programm können nämlich nur laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und ähnliches und nicht die private Miete oder Lebensmittel bezahlt werden. Die auf Künstler*innen spezialisierte Bilanzbuchhalterin Anja Kühn erzählt in einem Gespräch mit der Hessenschau, dass zum Beispiel nicht berücksichtigt worden sei, dass viele Freiberufler zu Hause arbeiten: „Ich glaube, da hat keiner eine echte Vorstellung davon, dass es Menschen gibt, die in ihren Wohnzimmern sitzen und CDs produzieren oder Schüler unterrichten“, ärgert sich Kühn. Musiker*innen, die kein eigenes Arbeitszimmer hätten, können dies dann auch nicht steuerlich geltend machen und als betriebliche Fixkosten anmelden. Zur Deckung des privaten Bedarfs seien die Soforthilfen aber nicht gedacht.
So sind sich der Verband Professionelle Freie Darstellende Künste Hessen (laPROF), die Linke in Hessen und Verdi in ihrer Einschätzung einig. „Veranstaltungen, die zu Recht nicht mehr stattfinden können, müssen wie andere Corona-bedingte Einnahmeausfälle als Fördergrund akzeptiert werden“, sagte Janine Wissler, Fraktionsvorsitzende der Linken im Landtag. Die Soforthilfen dürften Selbständige wie freiberufliche Künstler*innen, Journalist*innen sowie Musik- oder Volkshochschullehrer*innen nicht ausschließen, sagt auch Volker Koehnen in einer Mitteilung von Verdi Hessen. Sie müssten vielmehr dazu dienen, den eigenen Lebensunterhalt finanzieren zu können, ohne auf Hartz-IV angewiesen zu sein.
Je nach Bundesland sind die Hilfen aus Bund und Ländern unterschiedlich eng verzahnt. Hessen z.B. hat sein Hilfsprogramm so eng mit dem Bundesprogramm verknüpft, dass es auf dessen Förderrichtlinien angewiesen ist. „Wir werden den Bund darum bitten klarzustellen, ob mit den Bundesmitteln der Soforthilfe auch der existenzsichernde Lebensunterhalt für Solo-Selbstständige bei Einnahmeausfällen rechtssicher einbezogen werden kann“, kündigte der Sprecher der Kulturministerin Angela Dorn (Grüne) an (Quelle). Mit einem Notfallfonds will die Stadt Frankfurt deshalb Künstler*innen unterstützen, die infolge der Coronakrise in Notlagen geraten sind. Der Fonds habe ein Volumen von zunächst 200 000.-€; Voraussetzung sei, dass eine existenzielle finanzielle Notlage aufgrund der Corona-Pandemie vorliege und keine Fördermaßnahmen von Bund, Land oder anderen in Anspruch genommen werden können. Antragsberechtigt sind Einzelkünstler*innen, Künstlergruppen und Kollektive der unterschiedlichen künstlerischen Genres aus Frankfurt. In Thüringen wurde das „Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft“ aufgelegt, bei dem auch Soloselbständige aus künstlerischen Berufen den Antrag auf eine Einmalzahlung stellen können. Bei der Antragstellung müsse die Schadenshöhe beziffert und eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden, erklärte Wirtschaftsminister Tiefensee: „Wir haben das Antragsverfahren bewusst schlank gehalten“, so der Minister. Auch Sachsen-Anhalt will seinen Künstler*innen mit einem Soforthilfeprogramm durch die Corona-Krise helfen. Kulturminister Rainer Robra sagte, die Landesregierung biete „unbürokratisch und unkompliziert eine erste Soforthilfe an“. Musiker*innen, Schauspieler*innen, bildende Künstler*innen und Schriftsteller*innen können demnach eine Soforthilfe von 400.-€ pro Person und Monat beantragen, zunächst für zwei Monate. Denn anders als geplant, kann das Soforthilfeprogramm des Bundes auch mit Hilfen aus einem Landesprogramm kombiniert werden. Wenn dadurch eine Überkompensation erfolgen sollte, ist diese zurückzuzahlen (Quelle).
Ihr habt bereits Erfahrung mit der Beantragung der Soforthilfe? Wart ihr erfolgreich? Uns würde interessieren, wie es in den einzelnen Bundesländern läuft. Schreibt uns einfach eine Mail.
Kulturdezernat Frankfurt setzt Notfallfonds auf
Mit einem Notfallfonds will die Stadt Frankfurt Künstler*innen unterstützen, die infolge der Coronakrise in Notlagen geraten sind. Der Fonds habe ein Volumen von zunächst 200 000.-€, teilte eine Sprecherin des Kulturdezernats am Freitag mit. „Durch kurzfristige Umschichtungen in meinem Etat wird ein Notfallfonds eingerichtet, mit dem Künstlerinnen und Künstler in besonderen Härte- und Notsituationen unbürokratisch geholfen werden kann“, sagte Kulturdezernentin Ina Hartwig (SPD). „Das richtet sich insbesondere an diejenigen, die bei den Maßnahmen von Bund und Land durchs Raster fallen. Mit diesem Notfallfonds wollen wir gegensteuern und ab sofort eine schnelle Hilfe bereitstellen.“ Voraussetzung sei, dass eine existenzielle finanzielle Notlage aufgrund der Corona-Pandemie vorliege und keine Fördermaßnahmen von Bund, Land oder anderen in Anspruch genommen werden können (Quelle).
In einem Interview mit der Frankfurter Rundschau sagte Hartwig: „Solange es keine Entscheidung des Gesamtmagistrats für einen zusätzlichen Hilfsfonds für die Kultur gibt, werde ich durch kurzfristige Umschichtungen in meinem Etat einen Notfalltopf von zunächst 200 000 Euro einrichten. Er hilft denjenigen im Kulturbereich, die bei den Maßnahmen von Bund und Land möglicherweise durchs Raster fallen. Antragsberechtigt sind Einzelkünstler und Künstlerinnen, Künstlergruppen und Kollektive der unterschiedlichen künstlerischen Genres aus Frankfurt. Formlose Anträge können ab sofort per Brief an das Kulturamt gerichtet werden sowie per Mail an ed.tr1756590475ufkna1756590475rf-td1756590475ats@g1756590475nured1756590475reofr1756590475utluk1756590475. Die Förderung ist zwischen 500 Euro und höchstens 5000 Euro gestaffelt und wird zunächst als rückzahlbare Zuwendung gewährt. In Einzelfällen kann diese später in eine nicht rückzahlbare Zuwendung geändert werden. Denn nicht alle werden in der Lage sein, diese Hilfen zurück zu zahlen“ (Quelle).
Corona Soforthilfen von Bund & Ländern
Je nachdem, in welchem Bundesland ihr wohnt und arbeitet, könnt ihr schon jetzt oder erst in der nahen Zukunft Anträge auf Soforthilfe stellen. Diese sind meist bei den jeweiligen Landesbanken zu stellen, Anträge sind in den meisten Bundesländern ab dem 25.03. möglich. Hier findet ihr eine Übersicht inklusive genauen Infos, wo ihr die Anträge stellen könnt.
Hessen stellt mit dem Bund z.B. 2 Milliarden Euro für Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen, Künstler*innen sowie Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter*innen zur Verfügung. Hier kann man ab Montag die Anträge einsehen. Damit es schnell und einfach geht, sollen die Anträge ausschließlich online und über das Regierungspräsidium Kassel laufen. Es werde eine Frage von Tagen sein, wann Geld überwiesen werde. Letztendlich werde es daran liegen, wie viele Anträge eingehen; mit rund 200.000 rechnet die Landesregierung. Die Landesregierung habe bewusst noch etwas abgewartet, bis auch die Gelder des Bundes zur Verfügung stünden. So müssten Betroffene nur einen einzigen Antrag für die Finanzhilfen stellen.