Klangspektrum BW sucht Beiträge von Musiker*innen aus Baden-Württemberg
Viele Musiker*innen leiden nach wie vor stark unter den Folgen der Corona-Pandemie. Die Baden-Württemberg Stiftung hat deshalb in Kooperation mit der Eva Mayr-Stihl Stiftung ein Programm ins Leben gerufen, bei dem bis zu 1.000 baden-württembergische Musiker*innen aus den verschiedensten Stilrichtungen gegen Honorar ihre neuesten, bisher kommerziell unveröffentlichten musikalischen Werke und Interpretationen per Video präsentieren und einsenden können. Es richtet sich an soloselbstständige Musikschaffende, die ihren steuerlichen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben und zusätzlich mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: Hochschulabschluss einer Musikhochschule/eines Musikkonservatoriums, Immatrikulation an einer Musikhochschule/einem Musikkonservatorium, Umsatzsteuerbefreiung für Künstler oder Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse, dem Tonkünstlerverband, der GEMA, der Union deutscher Jazzmusiker (UdJ) oder einem anderen vergleichbaren Musikverband. Die ersten 1.000 Musiker*innen, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, erhalten für ihren Beitrag ein einmaliges Honorar in Höhe von 1.500.-€. Jeder Beitrag muss einer der fünf Kategorien Klassik, Jazz, Populäre Musikstile, Cultural Diversity sowie Blas- und Volksmusik zugeordnet werden können. Für jede Kategorie vergibt eine Jury im Herbst 2020 zusätzlich einen Hauptpreis in Höhe von 3.000.-€. Klangspektrum BW ist damit Förderprogramm und Wettbewerb zugleich. Schnell sein lohnt sich: Die Einreichungsfrist endet spätestens am 15. September 2020 oder sobald 1.000 qualifizierte Einreichungen eingegangen sind. Alle eingesandten Videos sind ab Herbst hier zu sehen, der SWR begleitet das Klangspektrum BW in seinen Programmen und Online-Angeboten.
Neues Stipendienprogramm in NRW: „Auf geht’s“
Das neue Stipendienprogramm “Auf geht’s” in Höhe von 105 Mio. € geht an den Start: Ab sofort können freischaffende Künstler*innen aller Sparten mit Hauptwohnsitz in NRW Anträge für Stipendien über die Webseite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft stellen. Die Landesregierung unterstützt Künstler*innen mit insgesamt 15.000 Stipendien, die mit je 7.000.-€ dotiert sind. Zu den Voraussetzungen gehört der Wohnsitz in NRW, die künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb, eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband, die Angabe von zwei Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung des geplanten Projektes. Das Programm ist Teil des NRW-Stärkungspakets „Kunst und Kultur“. Bewerbungsschluss: 30. September 2020. Hier geht es zum Online-Antrag. Fragen zum Stipendienprogramm könnt Ihr telefonisch über das Service-Telefon (0211 / 4684 4999, Mo-Fr, 9-18.00 Uhr) oder per Mail stellen.
Online-Gruppensprechstunde für Berliner Soloselbständige, Kleinunternehmer*innen aus Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft 18.08.2020
Welche Soforthilfe- und weitere Unterstützungsmaßnahmen können Freischaffende, Soloselbständige und Kleinunternehmen aus Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft in der Corona-Krise beantragen? Was gibt es zu beachten, wo können Informationen gefunden werden? Welche neuen Informationen gibt es? Um Berliner Freischaffenden, Soloselbständigen und Kleinunternehmer*innen aus Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft in der sich täglich ändernden Lage Orientierung zu bieten und durch den Dschungel der Maßnahmen zu begleiten, bietet die Berater*innen des Kulturförderpunkt Berlin und der Kreativwirtschaftsberatung Berlin regelmäßig Gruppensprechstunden online über ZOOM an. Alle zwei Wochen erklären sie euch jeweils dienstags von 10.30-12 Uhr den aktuellen Stand rund um die Antragstellung und Abrechnung der Soforthilfe II, stellen weitere Unterstützungsmaßnahmen vor und beantworten eure Fragen. Die nächste Sprechstunde ist am 18.08.2020 mit Melanie Seifart | Kreativwirtschaftsberatung Berlin. Die Teilnahme ist kostenfrei, mit vorheriger Anmeldung für einen der Termine möglich über diesen Link.
Projektstipendien für hessische Künstler*innen & Kulturvermittler*innen (Start: 13.08.2020)
Das Kulturpaket „Hessen kulturell neu eröffnen“ zur Stärkung der Kulturlandschaft geht in seine nächste Phase. In Phase 3b werden Projektstipendien ausgeschrieben, die die Arbeitsmöglichkeiten von hessischen Künstler*innen während und nach den notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie verbessern sollen. Dafür stellt das Land Hessen 1.000 Projektstipendien in Höhe von bis zu 5.000.-€ für Einzelkünstler*innen und 250 Projektstipendien in Höhe von bis zu 18.000.-€ für freie Gruppen, Kulturvereine und –unternehmen zur Verfügung. Mit den Projektstipendien sollen künstlerische Projekte realisieren werden, die inhaltlich oder formal innovativ sind und in der Zeit der Pandemie neu oder als Weiterentwicklung entstanden sind. Das können z.B. (Bewegt-) Bilder, Bühnenstücke, Tanzaufführungen, literarische Werke, Musikwerke oder auch Konzepte für die Kulturvermittlung sein. Das Programm richtet sich grundsätzlich an alle Kunst- und Kulturschaffenden in Hessen, bspw. bildende oder darstellende Künstler*innen, Musiker*innen, Filmemacher*innen, aber auch bspw. an Kulturvermittler*innen. Als Gruppe zählen bestehende oder neu formierte freie Gruppen von mindestens drei Personen aus Künstler*innen, bspw. Musikbands, Theater- oder Tanzgruppen, Autorenteams oder Chöre, sowie Kulturvereine und -unternehmen wie bspw. Filmproduktionsfirmen oder Kultur-Start-Ups. Eine Mitgliedschaft in der KSK ist weder notwendig noch ausschlaggebend für die Förderentscheidung.
Interessierte können sich vom 13.-30. August 2020 bewerben und unter der Tel. 0611 – 585 343 40, -50 bis -53 (Hessische Kulturstiftung) oder Tel. 069 – 95855677 (PwC) (Freischaltung ab Montag, 10. August 2020) beraten lassen. Einzelkünstler*innen stellen ihren Antrag über ein Onlineportal bei der Hessischen Kulturstiftung. Freie Gruppen, Kulturvereine und –unternehmen stellen ihren Antrag per E-Mail mit downloadbarem Antragsformular auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft.
Musikfonds für Projekte der zeitgenössischen Musik
Der Musikfonds fördert herausragende Projekte aller Sparten der zeitgenössischen Musik mit einer Antragssumme von bis zu 50.000.-€. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds alle Bereiche, Schnittmengen, genreübergreifende und interdisziplinäre Ansätze an: Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst. Begrüßt werden kreative Konzepte, die sich mit der Frage der aktuell eingeschränkten Aufführungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum (Konzertsäle, Clubs oder sonstige Bühnen) auseinandersetzen und ein Zeichen gegen den Verlust dieses für Musiker*innen lebensnotwendigen Raums setzen. Für Aufführungen im öffentlichen Raum gelten die aktuellen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Infektionsschutzgesetz und die darauf basierenden Verordnungen. Antragsfrist für die aktuelle, dritte Förderrunde ist der 30. September 2020. Die dann beantragten Projekte dürfen nicht vor dem 1. Dezember 2020 beginnen. Hinweise zur Antragstellung findet ihr hier; die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle stehen für Fragen gerne zur Verfügung und bieten telefonische Beratung jeweils Dienstag bis Donnerstag zwischen 11 und 15 Uhr an.
(Quelle: Newsletter Freie Szene Rheinland-Pfalz Nr. 193, Juli 2020)
Förderkriterien bei Projektstipendien in Rheinland-Pfalz erweitert
Die Förderkriterien für die Maßnahme 1 „Projektstipendien“ des Landes Rheinland-Pfalz wurden erweitert. Neben Mitgliedern der Künstlersozialkasse können nun auch Künstler*innen einen Antrag auf Förderung stellen, die über eine künstlerische Ausbildung, ein jährliches Einkommen von mindestens 3.900.-€ durch eine künstlerische Tätigkeit oder eine fachspezifische Ausstellungs- und/oder Publikationstätigkeit bzw. eine qualifizierte künstlerische Praxis verfügen. Diese Erweiterungen gelten auch für die Maßnahme 4 „Neue Medien direkt“, die in Ausnahmefällen auch Einzelpersonen die Möglichkeit einer Antragsstellung bietet. Antragsschluss für beide Maßnahmen ist der 15. September 2020. (Quelle: Newsletter Freie Szene Rheinland-Pfalz Nr. 193, Juli 2020)
Frankfurter Clubs bekommen Open Air-Flächen
Von Mitte August an sollen in Frankfurt bis zu 1000 Personen in sogenannten Kultur-Sommergärten zusammenkommen können, die von Clubs und Gastronom*innen betrieben werden. Das hat ein Gespräch zwischen Vertreter*innen der Frankfurter Clubszene, des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) in Hessen und Vertreter*innen der Stadt Frankfurt ergeben. Die Einigung stehe in einem zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit den Ausschreitungen auf dem Opernplatz in der Nacht zum 19. Juli, sei aber keine unmittelbare Reaktion darauf, hieß es am Samstag. Das Konzept sieht vor, dass in der Frankfurter Innenstadt und einigen Randbezirken von Mitte August an große Freiluft-Sommergärten eingerichtet werden, die von Clubbesitzer*innen und der Gastronomie betrieben werden sollen. Diese Lokale sollen bis zu 3000 Quadratmeter groß sein und bis zu 1000 Gäste fassen können. Dort können Künstler*innen auftreten und es werden Tanzböden ausgelegt. Als Standorte für die Sommergärten sind der Rossmarkt in der Frankfurter Innenstadt, Flächen vor dem Musikclub Batschkapp in Seckbach und vor dem Club Tanzhaus West an der Gutleutstraße sowie der Metzlerpark neben dem Museum Angewandte Kunst am Museumsufer im Gespräch.
Der Frankfurter Dezernent für Wirtschaft und Sicherheit Markus Frank (CDU), der wie Umweltdezernentin Rosemarie Heilig (Die Grünen) an dem Gespräch am Freitagabend teilgenommen hatte, nannte die Einigung ein Zeichen, das die Stadt der Gastronomie und vor allem der Clubszene geben wolle. „Wir zeigen der Branche, dass wir sie wertschätzen, denn sie steht mit dem Rücken zur Wand“, sagte Frank der F.A.Z. Robert Mangold, Geschäftsführer der Tiger-Palmen-Gruppe und Vizepräsident des Dehoga Hessen, bezeichnete die bevorstehende Einrichtung der sogenannten Kultur-Sommergärten als beispielhafte Aktion, die helfen solle, den immer noch im Lockdown befindlichen Clubs „einen Hoffnungsschimmer zu geben“. Damit käme die Stadt den Clubs und Diskotheken entgegen, die bereits seit vielen Wochen erklären, dass sie Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen konform zu den Corona-Regeln gestalten können. Bei erfolgreicher Durchführung könnte das auch in den Gesprächen im Herbst hilfreich sein, wenn mit der Landesregierung über die Zukunft der Betriebe und ob sie unter Auflagen wieder öffnen dürfen, verhandelt wird.
Zu der Situation von Clubs wie der Frankfurter Batschkapp gibt es hier einen Beitrag der Hessenschau vom 23.07.2020.
Bund stockt Stipendien für Künstler*innen und Kulturschaffende kräftig auf
Als Reaktion auf die prekäre Situation vieler Künstler*innen und Kulturschaffender in der Corona-Krise stockt der Bund die Stipendien vor allem für freiberufliche Künstler*innen in diesem und im kommenden Jahr massiv auf. Das geht aus einem Papier der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters (CDU), hervor, das der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vorliegt. Anstelle von den zunächst geplanten 8,5 Millionen Euro sind für die Stipendien jetzt 52 Millionen Euro im Etat der Kulturstaatsministerin für die Jahre 2020/2021 vorgesehen. „Die Erhöhung der Stipendien für die Jahre 2020 und 2021 um 43,5 Millionen Euro ist unsere Antwort auf die schwierige Situation der Soloselbstständigen in der Corona-Krise“, sagte Grütters der NOZ. „Die Stipendien gibt es für Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten. Sie sind in der Regel großzügiger als 1000 Euro im Monat. Vor allem motivieren sie die Kreativen zur produktiven künstlerischen Tätigkeit“, so Grütters weiter.
Coronabedingt aufgestockt werden unter anderem der Fonds Darstellende Künste e.V. für freischaffende Einzelkünstler, das Stipendienprogramm Musikfonds e.V für Komponist*innen, Musiker*innen und Klangkünstler*innen, der Dachverband Tanz e.V für soloselbstständige Choreograf*innen, Tänzer*innen und Produzent*innen und die Stiftung Kunstfonds für bildende Künstler*innen und kunstvermittelnde Einrichtungen.
Wir für Euch – Demo für Veranstaltungswirtschaft in Frankfurt 04.08.2020
Am 04.08.2020 findet von 17-20 Uhr eine Demo für die Veranstaltungswirtschaft in Frankfurt statt. Sie fordert:
1.) endlich einen Dialog mit der Politik
2.) Sofortige Hilfe bereitstellen für den Lebensunterhalt
3.) Soforthilfen müssen verlängert werden
4.) Perspektive schaffen
Die Demo richtet sich an alle Betroffenen in der Veranstaltungswirtschaft und Sympathisant*innen, die die Kunst und Kultur erhalten wollen. Nach einer Kundgebung um 17 Uhr an der Konstablerwache geht ein Marsch Richtung Willy-Brandt-Platz, weiter zur Alten Oper, über die Hochstraße weiter zur Kurt-Schumacher-Str. und wieder zum Ausgangspunkt zurück. Banner, Fahnen und Megaphone sind ausdrücklich erwünscht – keine Gewalt, Mundschutz tragen und Abstand halten. Hingehen!
„Hessen kulturell neu eröffnen“ – Spielstätten- und Künstler*innenförderung
Die nächste Phase des hessischen Unterstützungspakets „Hessen kulturell neu eröffnen“ ist angelaufen. Seit heute können Spielstätten beim Ministerium für Wissenschaft und Kunst Anträge auf Hilfe aus dem Fonds „innovativ neu eröffnen“ (Phase 3a) stellen. Dieser soll Kultureinrichtungen mit regelmäßigem Veranstaltungsbetrieb die Wiederaufnahme erleichtern. Unter anderem Konzertsäle und Musik-Locations, Soziokulturelle Zentren und Freie Bühnenkönnen bis zu 18.000 Euro Unterstützung für Programm-, Marketing- und Baumaßnahmen erhalten. 500 solcher Fonds-Pakete werden vergeben, davon sind 100 für Spielstätten im ländlichen Raum reserviert. Eine Kombination mit anderen Hilfen ist möglich. Anträge werden bis zum 30.09.2020 möglich sein.
Auch Anträge in den beiden ersten Phasen des Programms „Hessen kulturell neu eröffnen“ können weiterhin gestellt werden. So können Veranstalter*innen bis 30.11.2020 die Festivalförderung „Sofort helfen“ (Phase 1) beantragen. Freie Künstler*innen können bis 15.09.2020 Arbeitsstipendien von je 2.000 Euro beantragen, um ihre Projekte in der Pandemie-Zeit weiter zu betreiben (Phase 2). Im August wird die Antragstellung für den letzten Baustein des Programms starten: Projektstipendien für freie Gruppen und Einzelkünstler*innen sollen den Übergang in die vollständige Neueröffnung und die Entwicklung neuer Formate unterstützen. Es stehen Mittel für 250 Gruppen in Höhe von je 18.000 Euro sowie für 1.000 Künstler*innen in Höhe von je 5.000 Euro bereit. Eine Fachjury beurteilt die Einreichungen.
SOS for Culture & supportyourlocalartists sammeln Spenden für Soloselbstständige aus Dresden
Die Initiative SOS FOR CULTURE aus Dresden sammelt Spenden für den Corona-Fonds der Stiftung Lichtblick, die existentiell bedrohten Solo-Selbstständigen und Freischaffenden aus Dresden zur Verfügung gestellt werden. Die Hilfe steht Einzelpersonen offen, die sofort Unterstützung zum Lebensunterhalt benötigen und die sonst keine Hilfe finden, weil sie weder angestellt sind, noch Leistungen aus dem Arbeitslosengeld I oder II beziehen (keine Unternehmen und Vereine). Mit diesem Formular können Interessierte einen Antrag auf Soforthilfe stellen und sich für einen Zuschuss bis zu 500.-€ bewerben. Hier könnt ihr eine Spende tätigen.
Erste Ausschüttung des RockCity Soforthilfe-Fonds
In den letzten Wochen und Monaten hat RockCity e.V. mit seiner Spendenkampagne #musicsupportHH rund 32.000.-€ generieren können, um Hamburger Musiker*innen und in der Musikszene Beschäftigten helfen zu können, die durch die Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten sind. Jetzt kann die Ausschüttung an die ersten Künstler*innen erfolgen. Bewerben können sich Musiker*innen, Komponist*innen, DJs (ohne HCS/Bund), Kleinunternehmende und soloselbständige Musikschaffende (z.B. Tontechniker*innen, Lichttechniker*innen, Booker*innen, Kleinstlabels) (ohne HCS/Bund), Band GbRs (ohne HCS/Bund), alleinerziehende Musikschaffende mit besonderer Belastung und vollberufsmusizierende Paare mit besonderer Belastung. Hier findet ihr das Antragsformular, welches ihr bitte ausgefüllt bis zum 22. Juni per Mail versendet. Bei Bewilligung erhaltet ihr einen Festbetrag von i.H.v. 400.-€ – die Ausschüttung erfolgt zeitnah bis Anfang Juli. Bei weiteren Fragen meldet euch per Mail bei ed.yt1781117487ickco1781117487r@tro1781117487ppus1781117487.

