Förderkriterien bei Projektstipendien in Rheinland-Pfalz erweitert
Die Förderkriterien für die Maßnahme 1 „Projektstipendien“ des Landes Rheinland-Pfalz wurden erweitert. Neben Mitgliedern der Künstlersozialkasse können nun auch Künstler*innen einen Antrag auf Förderung stellen, die über eine künstlerische Ausbildung, ein jährliches Einkommen von mindestens 3.900.-€ durch eine künstlerische Tätigkeit oder eine fachspezifische Ausstellungs- und/oder Publikationstätigkeit bzw. eine qualifizierte künstlerische Praxis verfügen. Diese Erweiterungen gelten auch für die Maßnahme 4 „Neue Medien direkt“, die in Ausnahmefällen auch Einzelpersonen die Möglichkeit einer Antragsstellung bietet. Antragsschluss für beide Maßnahmen ist der 15. September 2020. (Quelle: Newsletter Freie Szene Rheinland-Pfalz Nr. 193, Juli 2020)