Neue Programme der Kulturstiftung des Bundes

Der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes unter Vorsitz von Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat drei neue Programme bewilligt, die auf ganz unterschiedliche Weise die Herausforderungen adressieren, mit denen sich Kultureinrichtungen in den kommenden Jahren auseinandersetzen müssen. Kunst- und Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater oder Bibliotheken sind in Zeiten zunehmender Polarisierung wichtige Begegnungsorte innerhalb einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft. Um diese Angebote in ihrer Vielfalt langfristig zu unterstützen und zu stärken, stellt die Kulturstiftung des Bundes von 2024 bis 2031 bis zu 7,5 Millionen Euro für das Modellprogramm „Lokal – Programm für Kultur und Engagement“ zur Verfügung. Es ermöglicht engagierten Kulturakteur*innen in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohner*innen, sich neue Partner zu suchen, wie etwa Sportvereine, Schulen und Kitas, die freiwillige Feuerwehr oder ortsansässige Firmen. Mit ihnen sollen sie in künstlerischen Projekten dauerhaft zusammenarbeiten.
Mit dem Programm „Kunst und KI“ (AT) fördert die Kulturstiftung des Bundes die Entwicklung und Umsetzung von mindestens zehn Exzellenzprojekten. Der antragsoffene Fonds richtet sich an gegenwartsorientierte Kulturinstitutionen und frei produzierende Künstlergruppen aller Sparten (nicht an Einzelkünstler*innen). Neben dem Fonds umfasst das Programm Werkstätten, Akademien und Präsentationen, in denen sie ihr Wissen mit Interessierten innerhalb und außerhalb des Programms teilen. Für das Programm stehen in den Jahren 2024 bis voraussichtlich 2028 bis zu 3,68 Mio. Euro zur Verfügung.
Anträge für alle Programme sind möglich, sobald die Fördergrundsätze mit den Antragsvoraussetzungen im Herbst 2024 veröffentlicht wurden.

29.07.2024

Kultursommer Rheinland-Pfalz 2025 fördert nicht-kommerzielle Kulturprojekte

Der Kultursommer-Rheinland-Pfalz fördert im Rahmen des Programms „Kultur vor Ort“ nichtkommerzielle Kulturprojekte aller Kultursparten: Gastspiel-Festivals, thematisch verbundene Veranstaltungsreihen, aber auch Produktionen oder Inszenierungen, die im zeitlichen Rahmen des Kultursommers (1. Mai – 31. Oktober) in Rheinland-Pfalz stattfinden. Projekte mit Bezug zum aktuellen Kultursommer-Motto, innovative Projekte, Projekte der jungen Kulturszene und Vorhaben mit einem besonderen Bezug zu Rheinland-Pfalz werden bevorzugt gefördert. Meist handelt es sich um Festbetragsförderungen. Die maximale Zuschusshöhe beträgt im Rahmen des Förderprogramms „Kultur vor Ort“ 5.000,00 €, in Ausnahmefällen kann nach vorheriger Absprache eine höhere Summe beantragt werden. Der beantragte Zuschuss sollte in der Regel ein Drittel der Gesamtkosten betragen. Projektanträge müssen jährlich neu gestellt werden. Antragsschluss ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres.

29.07.2024

Kulturstiftung des Bundes unterstützt große Projekte mit „Allgemeiner Projektförderung“

Im Bereich „Allgemeine Projektförderung“ können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind jedoch große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Die Antragssumme muss mindestens 50.000 € betragen und die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen. Der Einsendeschluss ist der 31. Juli 2024. Die nächste Jurysitzung findet im Herbst 2024 statt.
28.06.2024

Amateo Award 2024: Kulturprojekte mit Vorbildcharakter gesucht

Das europäische Netzwerk für Kulturteilhabe Amateo, dem kubia angehört, hat den Amateo Award 2024 ausgeschrieben. Egal ob Tanz, Musik, Theater, Street Art oder ein anderer Kulturbereich: Alle partizipatorischen Kunstprojekte von Amateurgruppen aus ganz Europa sind zur Teilnahme eingeladen. Der Amateo Award 2024 bietetet Projekten und Gruppen die Chance, sich einem internationalen Publikum vorzustellen und Kontakte zu anderen Teilnehmenden, politischen Entscheidungsträger*innen und Geldgeber*innen aus ganz Europa zu knüpfen. Die Preisträger*innen gewinnen eine Reise zur Amateo-Konferenz im November 2024 in Prag. Der Amateo Award feiert die Kreativität der Menschen und zeigt die vielfältigen Ausdrucksformen der partizipativen Künste in ganz Europa. Das Ziel ist, die Potenziale und Wirkungen der partizipativen Künste und des kulturellen Engagements für ein demokratisches, vielfältiges und integratives Europa hervorzuheben. Bewerbungsfrist: 01. Juli 2024

30.05.2024

Nächste Runde im Amateurmusikfonds

Mit der Einrichtung eines Amateurmusikfonds in Höhe von 5 Millionen Euro hat der Deutsche Bundestag im November 2022 eine neue Fördermöglichkeit für Chöre, Orchester, Bands und viele weitere Akteur*innen aus dem Bereich der Amateurmusik geschaffen. Am 2. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag nach seinen Beratungen zum Haushalt 2024 den Amateurmusikfonds in Höhe von 4,6 Mio. Euro bestätigt. Der Amateurmusikfonds geht damit in die nächste Runde. Er soll die Strukturen der Amateurmusik nach der Corona-Pandemie in der Fläche sichern und Musikensembles dabei unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen. Er soll herausgehobene künstlerische Projekte fördern und die Lebendigkeit der musikalischen Breitenkultur in Deutschland erhalten. Ab sofort können sich Chöre, Orchester, Musikvereine und Verbände wieder für besondere künstlerische und zukunftsweisende Projekte im Amateuermusikfonds bewerben. Zudem wird in der neuen Runde auch die Durchführung einer Zukunftswerkstatt gefördert. Zur Antragstellung gibt es ein Online-Frageforum an folgenden Terminen: 23. Mai / 29. Mai / 10. Juni – jeweils 18-20 Uhr. Bewerbungsfrist: 15. Juni 2024

30.05.2024

Förderprogramm „Musik für alle“

„Musik für alle!“ muss Wirklichkeit werden! Jedem Kind und jedem/jeder* Jugendlichen soll die Möglichkeit zum gemeinsamen Singen, Musizieren und kreativen Ausdruck gegeben sein. Unabhängig von Herkunft und sozialer Verortung finden selbstbewusste und kreative Heranwachsende ihre Stimme in der Gesellschaft. Der Bundesmusikverband Chor und Orchester e. V. fördert daher neue, außerschulische Musikprojekte in Zusammenarbeit mit 2 Bündnispartnern für Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren mit bisher erschwertem Zugang zur Musik (in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen). Anträge können ab sofort hier bis zum 1. September 2024 (mit Projektstart ab dem 01. Januar 2025) gestellt werden. Interessierte können sich beim Projektbüro beraten lassen.

30.05.2024

Skubi.Digital: Informationsveranstaltung über Fördermöglichkeiten im Bereich der Kulturellen Bildung

Die Servicestelle Kulturelle Bildung Rheinland-Pfalz lädt auch in diesem Jahr wieder zur Informationsveranstaltung über Fördermöglichkeiten im Bereich der Kulturellen Bildung in Rheinland-Pfalz ein. Die Informationsveranstaltung findet am 05.06.2024 von 14:00 -16:00 Uhr, digital via Zoom statt. Eine Anmeldung ist erforderlich. Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2013 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang dazu haben. In lokalen Bündnissen können Angebote der kulturellen Bildung mit einer 100% Förderung umgesetzt werden. Es wird darüber informiert, wie ihr an diesem besonderen Förderprogramm teilnehmen könnt, ihr hört von spannenden Praxisbeispielen und werdet zur möglichen Bündnisbildung beraten. Einmal im Jahr haben die Akteur*innen der Kulturellen Bildung in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit sich mit Projektvorschlägen um die Aufnahme in die Künstler*innendatenbank des Landesprogramms „Jedem Kind seine Kunst“ zu bewerben. Zur neuen Bewerbungsphase mit Stichtag am 12. Juli 2024 werdet ihr informiert und bekommt Ratschläge zur Entwicklung einer überzeugenden Projektidee. Anmeldungen werden bis zum 04.06.2024 per Mail erbeten. Die Teilnahme ist kostenfrei.

30.05.2024

Musikstadtfonds zur Förderung der Freien Musikszene Hamburgs

Um die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft jährlich Mittel in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr bereit. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In der Jury sind die Bereiche Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz vertreten. Bewerbungsschluss: 15.06.2024

24.05.2024

Elbkulturfonds für Projekte ab 50.000 Euro

Der Elbkulturfonds der Behörde für Kultur und Medien fördert Projekte in verschiedenen Sparten von Performance, Musik bis Bildende Kunst könnt ihr eure Projekte einreichen. Wichtig ist: das Projekt sollte überwiegend in Hamburg erarbeitet werden und die Fördersumme sollte mindestens (!) 50.000 Euro betragen! Bewerbungsschluss: 01.06.2024
24.05.2024

Internationaler Koproduktionen-Fonds des Goethe-Instituts

Ihr wolltet schon immer eine internationale Koproduktion mit anderen Artists im Ausland verwirklichen, aber hattet nicht die Eigenmittel dazu? Mit dem Fonds werden Künstler*innen, sowie Ensembles und Initiativen aus den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance gefördert. Das Ziel ist es, kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch anzustoßen, die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen zu unterstützen und neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit zu erproben. Der Projektantrag muss mindestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden. Für Fragen zur Antragstellung findet am 10. Juli 2024 von 10 bis 11 Uhr sowie am 12. Juli 2024 von 17 bis 18 Uhr (CET) ein Online-Tutorial statt. Interessierte Künstler*innen und Kulturschaffenden können sich mit einer Mail anmelden. Bewerbungsschluss: 01.09.2024

02.05.2024

Projektförderung durch den Internationalen Koproduktionsfonds

Der Internationale Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts fördert Kulturprojekte, die von partnerschaftlicher und dialogischer Zusammenarbeit getragen werden. Gefördert werden professionell arbeitende Künstler*innen sowie Ensembles und Initiativen aus den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um eine internationale Koproduktion zu verwirklichen. Bewerber*innen können sowohl aus Deutschland, als auch aus dem Ausland kommen, wobei Beteiligte aus Entwicklungs- und Transformationsländern explizit angesprochen sind. Die im Rahmen des Projekts entstandene Produktion muss mindestens einmal außerhalb Deutschlands aufgeführt werden. Neu im Bewerbungsprozess ist, dass für das Jahr 2024 Anträge auch unterjährig gestellt werden können. Die Bewerbungsfrist endet am 1. September 2024.

30.04.2024

The Power Of The Arts fördert Kulturprojekte von Initiativen

The Power of the Arts unterstützt Initiativen und Institutionen, die sich mit Hilfe der Kultur für eine offene Gesellschaft einsetzen. Die Initiative der Philip Morris GmbH zeichnet seit 2017 jährlich Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt 200.000 Euro aus, die sich mittels der Kultur für soziale und kulturelle Gleichberechtigung einsetzen und Barrieren abbauen, um die Verständigung aller Menschen zu fördern. Mit der Fördersumme unterstützt The Power of the Arts berufliche und gesellschaftliche Teilhabe sowie Bildungsmöglichkeiten und stärkt wirtschaftliche Chancen in Deutschland. Angesprochen sind Projekte und Initiativen aus den Sparten Musik, Theater, Kunst, Tanz, Literatur, Architektur, Film und angewandte Künste.Eine unabhängige Jury, bestehend aus Personen aus dem Kunst- und Kulturumfeld und der Wissenschaft, wählt die Projekte aus. Alle Preisträgerprojekte des jeweiligen Ausschreibungsjahres werden im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung in Berlin geehrt. Vom 20.04.-30.06. können sich gemeinnützige Initiativen bewerben.

28.03.2024