Stipendium PLUS für Berliner Popmusiker*innen
Die Stipendien des Musicboards fördern Berliner Popmusiker*innen oder Bands, die sich mit einem zeitlich begrenzten musikalischen Vorhaben künstlerisch weiterentwickeln oder professionalisieren möchten. In Ergänzung zum Stipendium bietet das Musicboard das individuelle Mentoring- und Coaching-Programm PLUS an. Nächste Antragsfrist: 2.3.2026, 9:30 Uhr
Musicboard-Residenzprogramm
Das Residenzprogramm des Musicboards ermöglicht Berliner Popmusiker*innen Arbeitsaufenthalte im In- und Ausland. Im Rahmen der Co-Creation-Residenzformate empfängt das Musicboard zudem internationale Musiker*innen für Residenzaufenthalte in Berlin. Die Residenzen dienen der Internationalisierung der Berliner Popmusikszene sowie der Etablierung nachhaltiger, transnationaler Ko-Produktionsstrukturen. Sie bieten Raum für interdisziplinären Austausch und künstlerische Experimente. Es gibt Residenzen in Accra, Detroit, Kampala, Salvador de Bahia, Ris-Orangis, Hellerau und Uckermark. Antragsfrist ist am 2. März 2026 um 9:30 Uhr.
Projektförderung der PwC-Stiftung
Die PwC-Stiftung fördert bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie neuer Medien, und der werteorientierten Wirtschaftsbildung für Kinder und Jugendliche. Ein besonderer Förderschwerpunkt der Stiftung sind Projekte, die auf die Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung abzielen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, deren Projektvorhaben sich durch ihre Konzeption und Kreativität, ihren Inhalt und vernetzte Denkansätze oder neuartige Vermittlungsformen auszeichnen. Sie sollten sich zudem in die vorhandenen Strukturen des Bildungssystems einfügen, damit sie möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichen. Eine Checkliste zu den Förderkriterien findet ihr hier. Bewerbungsfrist: 01. März 2026
Perspektive Pop 2.0 bietet Projektförderungen in Baden-Württemberg
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat die zweite Förderrunde des POPLÄND-Programms „Perspektive Pop 2.0“ gestartet. Musikalisch Aktive und Veranstaltende aus dem Popbereich mit Sitz im Land können ab sofort online Projektförderungen beantragen. Das Programm richtet sich an professionelle Popmusiker*innen sowie Livemusik-Veranstaltende und unterstützt innovative Vorhaben in zwei Linien:
- Linie A: Förderung von Produktion, Präsentation und Promotion von Popmusik mit überregionalem Entwicklungspotenzial.
- Linie B: Förderung von Livemusik-Events wie Konzerten, Reihen oder Festivals – insbesondere auch außerhalb der großen Städte.
Die Fördersumme pro Projekt beträgt zwischen 10.000 – 15.000 Euro. Antragsfrist: 1. März 2026
Schleswig-Holstein schreibt Projektförderung für Transformationen in der Kulturszene aus
Das Kulturministerium ruft zur Einreichung von Projektanträgen für die Förderung von Transformationen in der Kulturszene Schleswig-Holsteins auf. Damit unterstützt das Land Kultureinrichtungen sowie Kulturakteur*innen, die Veränderungsprozesse angehen, kreative Antworten auf aktuelle Herausforderungen entwickeln und kulturelle Angebote für alle ermöglichen wollen. Mit Blick auf die kulturelle Vielfalt in Schleswig-Holstein und die unterschiedlichen regionalen Bedürfnisse werden Projekte gefördert, die innovative Ideen, neue Konzepte und tragfähige Kooperationen entwickeln, um Kulturangebote zukunftsfähig aufzustellen. „Transformation“ umfasst dabei unter anderem strukturelle Weiterentwicklung, inklusive Zugänge zur Kultur, ökologische Nachhaltigkeit, neue Formen der Publikumsbeteiligung sowie die Vernetzung und Stärkung kultureller Teilhabe in ländlichen Räumen. Auch Mittel, die im Rahmen der Veränderungsprozesse nachweislich zur Ermöglichung von mehr Teilhabe eingesetzt werden – etwa für Gebärdensprachdolmetschende, Leitsysteme oder Kinderbetreuung – gelten ausdrücklich als förderfähig. Die Projekte sollten sich an den Kulturpolitischen Leitlinien orientieren. Projektanträge können bis zum 28. Februar 2026 eingereicht werden. Die Projektlaufzeit reicht bis zum 31. Dezember 2026. In begründeten Fällen kann sie auch mehrjährig sein.
Niedersachsen schreibt Stipendien für innovative Musikkompositionen aus
Von klassisch bis experimentell: Nachwuchskomponist*innen können sich bis zum 15. Februar auf ein Stipendium für innovative Musikkompositionen bewerben. Insgesamt stellt das Niedersächsische Kulturministerium 36.000 Euro bereit, die individuelle Förderung liegt zwischen 3.000 und 12.000 Euro. Die Unterstützung soll den wirtschaftlichen Druck abfedern, damit sich junge Musikschaffende auf die Entwicklung eigener Musikstücke konzentrieren können. Zudem können Stipendiat*innen ein bis zwei Monate des Förderzeitraums in den Martin-Kausche-Ateliers in Worpswede verbringen. Interessierte Komponist*innen, die ihren Wohnsitz oder Produktionsstandort in Niedersachsen und das 40. Lebensjahr bis zum 31.12.2025 noch nicht vollendet haben (bei Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr), können ihre Bewerbung bis zum 15. Februar 2026 über das Online-Antragsverfahren einreichen.
Projektförderung der Hamburgischen Kulturstiftung (Anträge bis 15.02.)
Noch bis 15.02.2026 sind neue Förderanträge für freischaffende Nachwuchskünstler*innen und für Kinder- und Jugendkulturprojekte der Freien Szene möglich. Die Förderung umfasst unter anderem Projekte im Musiktheater oder in der Musik. Dein Projekt sollte in Hamburg erarbeitet werden und stattfinden.
Deutsche Kinderhilfswerk fördert Kinderkultur-Projekte mit Themenfonds
Ein Musical im Ferienprogramm? Musikworkshops für geflüchtete Kinder? Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert ganzjährig Projekte zur Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen in Deutschland aus Spendenmitteln. Dauerhafte Förderthemen sind Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kinderkultur, Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien sowie gesunde Ernährung. Bewerben können sich Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen oder Schüler*inneninitiativen. Bevorzugt werden kleinere Vereine ohne Dachverband. In Einzelfällen können auch Kommunen oder gemeinnützige Unternehmen einen Antrag stellen. Der nächste Bewerbungsschluss ist am 31. März 2026.
3. Ausschreibung des Amateurmusikfonds (bis 2.2.2026)
Bis zum 2. Februar 2026 können sich Chöre, Orchester, Bands und Musikvereine für den dritten Amateurmusikfonds bewerben. Antragsberechtigt sind gemeinnützige, aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik. Gefördert werden Projekte, durch die ein Verein oder Verband neue Wege geht, sich neu aufstellt, sich für die Zukunft wappnet oder besondere künstlerische Projekte auf die Bühne bringt. Schwerpunkte sind dabei Nachwuchsgewinnung und -förderung, Ensemble- und Verbandsentwicklung, Ensemble-Neugründung sowie genreübergreifende Kooperationen und kreative Projekte. Insgesamt stehen 4,6 Millionen Euro bereit – von 2.500 bis 40.000 Euro, je nach Reichweite des Projekts. Projektlaufzeit: 1. Juni 2026 – 30. September 2027
Franz-Bobzien-Preis 2026
Yonder starten Crowdfunding für neues Album „Salonfolk“
Das Folkduo Yonder aus Norddeutschland veröffentlicht mit „Salonfolk“ im kommenden Jahr ein sehr persönliches Album. Angelika Rusche-Göllnitz (Geige) und Olaf Wiesner (Gitarre) nehmen nur eigene Stücke auf, die inspiriert sind von traditioneller Folkmusik aus Europa, mit Einflüssen aus Klassik, Jazz und Pop. Abwechslungsreich und lebendig, zwischen Leichtigkeit und Tiefgründigkeit, Ohrwürmer neben komplexen Rhythmen, wunderschön traurig und Trost spendend, ausdrucksstark und tänzerisch, immer die Seele berührend und voller Energie. Noch bis zum 12. Januar 2026 könnt ihr die beiden auf ihrer Crowdfundingseite bei der Finanzierung der Produktionskosten unterstützen. Dort könnt ihr das Album jetzt schon vorbestellen, Instrumentalunterricht oder ein Wohnzimmerkonzert im Norden buchen oder einen beliebigen Betrag spenden. Also nix wie reingeklickt!
Popbüro Stuttgart vergibt Pop-Stipendien
Kein Geld für Produktionskosten? Wie wär’ mit einem Pop-Stipendium? Bei den Pop-Stipendien bewerbt ihr euch mit konkreten Produktionsvorhaben wie Alben, EPs, Musikvideos, aber auch Releasepläne & Co. Eine Fachjury sichtet alle Bewerbungen und vergibt pro Stipendium jeweils 5.000 Euro an Musikschaffende aus Stuttgart und der Region. Außerdem sind lobende Erwähnungen in Höhe von 2.000 Euro möglich; wie viele Stipendien und Erwähnungen genau vergeben werden, ist natürlich noch unter Vorbehalt und abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln. Bewerbungsschluss: 15. Dezember 2025 (20 Uhr)

