Initiative Musik startet nächste Runde Künstler*innenförderung

Ab morgen und bis 2.10.2026 könnt ihr erneut Anträge für die Künstler*innenförderung der Initiative Musik stellen. Mögliche Fördergegenstände bei der 75. Förderrunde sind wieder Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing sowie Touren. Die Projektlaufzeit ist vom 20.11.2026 – 19.11.2027. Übrigens: es werden Honorare für Werkkreation oder Proben der festen Bandmitglieder als auch von  Gastmusiker*innen gefördert. Kosten für Kinderbetreuung könnt ihr u.U. auch angeben.

Erst vor kurzem gingen die Zusagen für die vorherige Runde raus: 95 Projekte erhalten eine Förderung von insgesamt 787 Tsd. Euro. Mit dabei sind 24/7 DIVA HEAVEN, Alma Naidu, AŸA,Ayda Rastgoo, Blake Harley, Corduroy County, Cosey Mueller, Derya Yildirim & Grup Simsek, Die P, Dreamboys The Band, EJA, elimako, ENNI, Epilog, Fiora, Floatist, futurebae, Johanna Amelie, KAU & blu/quartet, KOOB, Krankenschwester, Lady Giiu, Laika Allein, Maia and the Squires, Maria Reich, Marie Bothmer, Muryel, Nikra, Oranya, Patina Records, Paula Engels, S1rena, Sinem, Siren, Sophie Alice, Station 17, strongboi, TEER, The Jakob Sister, Tolstoys, Zunday, u.v.a.

10.09.2026

create music NRW schreibt Band- und Solomusiker*innenförderung aus

Für Projekte in 2026 schreibt create music NRW wieder Fördermittel für Bands und Solomusiker*innen aus. Bis zum 1. September 2026 könnt ihr als Nachwuchsact aus NRW eine Förderung in Höhe von 500€ beantragen. Voraussetzung ist, dass:

  • ihr wohnhaft in NRW seid.
  • ihr zwischen 14 und 27 Jahre alt seid (bei Bands gilt der Durchschnitt).
  • ihr eigene Musik schreibt.
  • ihr Popmusik macht. Dazu gehören alle popmusikalischen Spielarten von Hip-Hop bis Metal (lediglich die Förderung von Jazz und Klassik ist ausgeschlossen).
  • ihr ein Projektvorhaben mit konkretem musikalischen oder künstlerischen Output plant (keine Anschaffungen von Instrumenten oder
    Software).
  • euer Vorhaben bis zum 31.12.2026 abgeschlossen ist. 

Das Antragsformular könnt Ihr hier runterladen. Es muss per Mail (im offenen PDF-Format, nicht als Scan oder Foto-/Bilddatei) eingereicht werden.

27.08.2026

Musikfonds – Kleine Projektförderung

Der Musikfonds hat die dritte Runde der Kleinen Projektförderung ausgeschrieben. Bis zum 30. November 2026 können Anträge auf Förderungen von bis zu 3.000 Euro gestellt werden. Gefördert werden insbesondere Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen sowie Vorhaben im öffentlichen Raum. Anträge können online über den Musikfonds eingereicht werden. Alle Informationen und die Antragsunterlagen gibt es auf der Website des Musikfonds. 

27.08.2026

Claussen-Simon-Fonds für Kunst & Kultur fördert Kultur in Metropolregion Hamburg

Mit dem Claussen-Simon-Fonds für Kunst & Kultur fördert die gleichnamige Stiftung Projekte aller Sparten in Hamburg und Umgebung. Der Fokus liegt dabei auf Akteur*innen der Freien Szene, jungen Künstler*innen und Projekten mit hohem künstlerischem Anspruch, die insbesondere jungen Menschen Zugänge zu Kunst und Kultur ermöglichen. Hierbei ist die Einreichung partizipativer Formate sehr willkommen. Ob euer geplantes Projekt die Voraussetzungen erfüllt, erfahrt ihr hier. Bewerbungsschluss: 30.09.2026

24.08.2026

2. Förderrunde des Kinder- und Jugendkultur Projektfonds Kultur & Schule in Hamburg

Kultureinrichtungen und Kulturschaffende, die gemeinsam mit Hamburger Schulen Kulturprojekte schaffen wollen, die dieses Jahr noch beginnen, können bis zum 30.09.2026 Anträge bei der Heinrich Böll Stiftung einreichen. Alle künstlerischen Sparten sind gern gesehen. Die Freundinnen und Freunde der Heinrich Böll Stiftung fördern mit ihren Mitgliedsbeiträgen Kunst-, Kultur- und Bildungsprojekte zu den Themen Klima/Umwelt, Frauen, Partizipation und Menschenrechte, die eine Strahlkraft in die Gesellschaft entfalten. Die maximale Fördersumme beträgt 1.500 €. 

Der Freundeskreis kann unbürokratisch und schnell Projekte fördern, die nicht aus den öffentlichen Mitteln der Stiftung finanziert werden dürfen. Es gibt jährlich zwei Förderrunden, die am 31. März bzw. am 30. September enden. Die Antragskommission entscheidet in den Wochen nach diesen Stichtagen; eine Befassung zu anderen Zeitpunkten ist nicht möglich. Interessierte reichen den ausgefüllten Förderantrag zusammen mit einer Projektskizze und einem Finanzierungsplan ein. 

24.08.2026

2. Förderrunde des Musikfonds – Projektförderung bis zu 50.000 Euro

Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Mit dem Musikfonds sollen herausragende Projekte aller Sparten der aktuellen Musik mit einer Antragssumme von bis zu 50.000 Euro unterstützt werden. Bewerbungsschluss: 30.09.2026, 18 Uhr

24.08.2026

Projektförderung der Hamburgischen Kulturstiftung – bis 15.09. bewerben

Die Projektförderung der Hamburgischen Kulturstiftung gliedert sich in die Bereiche „Junge Kunst und Kultur“ und „Kinder- und Jugendkultur“. Unterstützt werden Projekte freischaffender Nachwuchskünstler*innen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film, Fotografie und Interdisziplinär sowie Kinder- und Jugendkulturprojekte der freien Szene. Im Fokus stehen dabei experimentelle und innovative Ansätze. Die Projekte sollten in Hamburg erarbeitet und präsentiert werden. Künstler*innen und Kulturschaffende, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Hamburg haben, können sich zu drei Fristen im Jahr um eine Förderung ihrer Projekte – in Höhe von max. 15.000 Euro – bewerben, die nächste Frist läuft am 15.09.2026 ab.

24.08.2026

„Musik für alle!“ – Förderporgramm für Kinder & Jugendliche

Für das Förderprogramm „Musik für alle!“ des Bundesmusikverbands Chor & Orchester können sich Musiker*innen/Musiklehrer*innen bis 01.09. bewerben, die neue, außerschulische Musikprojekte mit Kindern und Jugendlichen zwischen 3 und 18 Jahren durchführen wollen, die bisher aus verschiedensten Gründen keinen oder einen geringen Zugang zur Musik hatten. Es werden Musikprojekte gefördert, die es ihnen ermöglichen, gemeinsam zu singen, zu musizieren und ihrer Kreativität Ausdruck zu verleihen. Von Instrumentenbau, Konzerten, Stimmentdeckung, Orchestergründung ist also alles möglich. Die Projekte müssen in Zusammenarbeit mit 2 Bündnispartnern veranstaltet werden. Mit der Förderung sollen Teilhabe und Entwicklungsmöglichkeiten in musikalischen Angeboten für alle ermöglicht werden, es ist aber möglich und erwünscht, dass auch Kinder und Jugendliche teilnehmen, die nicht von den Risikolagen betroffen sind. Eine Stigmatisierung soll bewusst vermieden werden. Bewerbungsschluss: 1.9.2026

24.08.2026

Neue Förderung für Kulturprojekte in der Lausitz

Kulturakteur*innen und Kultureinrichtungen aus der brandenburgischen Lausitz können sich ab sofort für den Projekfonds Kulturplan Lausitz bewerben. Gefördert werden Vorhaben, die den Strukturwandel künstlerisch begleiten, von lokalen Kulturprojekten über Kooperationen bis hin zu langfristigen Strukturprojekten. Je nach Förderkategorie sind 2.500 bis 300.000 Euro möglich, bei einer Förderquote von bis zu 90 Prozent. Bewerbungsschluss: 13. September 2026

29.07.2026

Goethe-Institut: Internationaler Koproduktionsfonds

Mit dem IKF fördert das Goethe Institut die Entwicklung neuer Produktionen sowie die Weiterentwicklung bereits bestehender Produktionen in Musik, Theater, Tanz, und Performance, die künstlerisch hochwertig sind und öffentlich wirken. Eine gemeinsame künstlerische Entwicklung des Projektes zwischen den Koproduktionspartner*innen ist unabdingbar. Aus der Bewerbung muss klar hervorgehen, dass ein echtes beidseitiges Interesse an der dialogorientierten Produktion vorliegt. Das Arbeitsergebnis soll im Ausland in einem professionellen Umfeld präsentiert werden, wenn möglich auch in Deutschland. Neben reinen Musik-, Tanz- oder Theaterproduktionen sind interdisziplinäre, hybride Vorhaben oder Projekte mit sinnvollem Einsatz digitaler Medien möglich.

Sämtliche Projektkosten, wie z.B. Künstler*innenhonorare, Reise- und Produktionskosten können berücksichtigt werden. Die beantragte Fördersumme sollte 30.000 € nicht über- und 15.000 € nicht unterschreiten. Von der Förderung ausgeschlossen sind rein kommerzielle Projekte, Auftragsarbeiten, reine Gastspiele oder Tourneen, Vorhaben mit reinem Residenzcharakter, Musikaufnahmen, Film- oder Ausstellungsvorhaben ohne performativen Ansatz, sowie laufende Betriebskosten. Bewerbungsschluss: 1.10.2026

20.07.2026

Amateurmusikfonds: vierte Runde (bis 30.9.)

Der Amateurmusikfonds geht in die vierte Runde: Ab sofort können Chöre, Orchester, Bands, Musikvereine und -verbände Förderanträge stellen. Die Präsidentin des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO), Derya Türk-Nachbaur MdB, ruft zur Bewerbung auf: „Unter dem Motto ‚Teilhabe leben, Vielfalt stärken‘ möchten wir die Amateurmusik in ihrer ganzen Breite weiterentwickeln. Der Amateurmusikfonds ermöglicht engagierten Ensembles und Vereinen in ganz Deutschland, ihre innovativen Ideen umzusetzen und neue Wege zu gehen. Wer sich zukunftssicher aufstellen und besondere Projekte realisieren möchte, sollte diese Chance nutzen und sich jetzt bewerben.“ Bewerbungsschluss: 30.9.2026

20.07.2026

Deutsches Kinderhilfwerk: Themenfonds Kinderkultur

Über den Themenfonds “Kinderkultur” fördert das Deutsche Kinderhilfswerk Projekte für Kinder und Jugendliche aus allen Kultursparten. Dabei wird von einem weiten Kulturbegriff ausgegangen: von Tanz, Zirkus, Trickfilm über Rap und Alltagskultur ist alles möglich. Der Fokus sollte auf dem gemeinsamen ästhetisch-kulturellen Prozess liegen. Wichtig ist außerdem, dass die beteiligten Kinder und Jugendlichen im Projekt möglichst stark beteiligt werden: von der Projektplanung bis zur Projektumsetzung. Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen, Vereine, operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente, die nicht selbst rechtsfähig sind, können eine Förderung über eine Kooperation mit gemeinnützigen Trägern erhalten. Bewerbungsschluss: 30.9.2026

20.07.2026