Neue Förderung für Kulturprojekte in der Lausitz
Kulturakteur*innen und Kultureinrichtungen aus der brandenburgischen Lausitz können sich ab sofort für den Projekfonds Kulturplan Lausitz bewerben. Gefördert werden Vorhaben, die den Strukturwandel künstlerisch begleiten, von lokalen Kulturprojekten über Kooperationen bis hin zu langfristigen Strukturprojekten. Je nach Förderkategorie sind 2.500 bis 300.000 Euro möglich, bei einer Förderquote von bis zu 90 Prozent. Bewerbungsschluss: 13. September 2026
Goethe-Institut: Internationaler Koproduktionsfonds
Mit dem IKF fördert das Goethe Institut die Entwicklung neuer Produktionen sowie die Weiterentwicklung bereits bestehender Produktionen in Musik, Theater, Tanz, und Performance, die künstlerisch hochwertig sind und öffentlich wirken. Eine gemeinsame künstlerische Entwicklung des Projektes zwischen den Koproduktionspartner*innen ist unabdingbar. Aus der Bewerbung muss klar hervorgehen, dass ein echtes beidseitiges Interesse an der dialogorientierten Produktion vorliegt. Das Arbeitsergebnis soll im Ausland in einem professionellen Umfeld präsentiert werden, wenn möglich auch in Deutschland. Neben reinen Musik-, Tanz- oder Theaterproduktionen sind interdisziplinäre, hybride Vorhaben oder Projekte mit sinnvollem Einsatz digitaler Medien möglich.
Sämtliche Projektkosten, wie z.B. Künstler*innenhonorare, Reise- und Produktionskosten können berücksichtigt werden. Die beantragte Fördersumme sollte 30.000 € nicht über- und 15.000 € nicht unterschreiten. Von der Förderung ausgeschlossen sind rein kommerzielle Projekte, Auftragsarbeiten, reine Gastspiele oder Tourneen, Vorhaben mit reinem Residenzcharakter, Musikaufnahmen, Film- oder Ausstellungsvorhaben ohne performativen Ansatz, sowie laufende Betriebskosten. Bewerbungsschluss: 1.10.2026
Amateurmusikfonds: vierte Runde (bis 30.9.)
Der Amateurmusikfonds geht in die vierte Runde: Ab sofort können Chöre, Orchester, Bands, Musikvereine und -verbände Förderanträge stellen. Die Präsidentin des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO), Derya Türk-Nachbaur MdB, ruft zur Bewerbung auf: „Unter dem Motto ‚Teilhabe leben, Vielfalt stärken‘ möchten wir die Amateurmusik in ihrer ganzen Breite weiterentwickeln. Der Amateurmusikfonds ermöglicht engagierten Ensembles und Vereinen in ganz Deutschland, ihre innovativen Ideen umzusetzen und neue Wege zu gehen. Wer sich zukunftssicher aufstellen und besondere Projekte realisieren möchte, sollte diese Chance nutzen und sich jetzt bewerben.“ Bewerbungsschluss: 30.9.2026
Deutsches Kinderhilfwerk: Themenfonds Kinderkultur
Über den Themenfonds “Kinderkultur” fördert das Deutsche Kinderhilfswerk Projekte für Kinder und Jugendliche aus allen Kultursparten. Dabei wird von einem weiten Kulturbegriff ausgegangen: von Tanz, Zirkus, Trickfilm über Rap und Alltagskultur ist alles möglich. Der Fokus sollte auf dem gemeinsamen ästhetisch-kulturellen Prozess liegen. Wichtig ist außerdem, dass die beteiligten Kinder und Jugendlichen im Projekt möglichst stark beteiligt werden: von der Projektplanung bis zur Projektumsetzung. Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen, Vereine, operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente, die nicht selbst rechtsfähig sind, können eine Förderung über eine Kooperation mit gemeinnützigen Trägern erhalten. Bewerbungsschluss: 30.9.2026
Hamburger Inklusionspreis Kultur 2026
Hamburgs Kulturlandschaft lebt von Vielfalt und den Menschen, Initiativen und Einrichtungen, die sich mit großem Engagement für die Vielfalt und Teilhabe in der Kulturstadt einsetzen. Genau dieses Engagement würdigt der Hamburger Inklusionspreis Kultur 2026, der sich ausdrücklich auch an staatliche und staatlich geförderte Kultureinrichtungen richtet. Gesucht werden Projekte, Vermittlungsformate oder nachhaltige Maßnahmen, die Barrieren abbauen und kulturelle Teilhabe für Menschen mit Behinderungen verbessern. Ziel ist es, gute Beispiele sichtbar zu machen und das Engagement für eine inklusive Kulturlandschaft in Hamburg zu stärken. Bewerbungen und Vorschläge sind bis zum 31. August 2026 möglich.Die Preisverleihung findet am 9. Dezember 2026 im Rahmen eines Senatsempfangs im Hamburger Rathaus statt.
FOKUS POP 2026 fördert Musikprojekte in Brandenburg
Das Förderprogramm FOKUS POP ist zurück! Das Land Brandenburg unterstützt Musiker*innen, Bands und DJs bei der Umsetzung künstlerischer Projekte mit bis zu 5.000 € pro Vorhaben. Gefördert werden Projekte, die eure künstlerische Entwicklung voranbringen. Dazu gehören unter anderem Studioaufnahmen, Konzertmitschnitte zu Werbezwecken, Mixing und Mastering, Promotion, Audio- und Videoaufnahmen sowie künstlerische Kooperationen. Aber Achtung, nicht förderfähig sind u.a. Tonträgerpressungen, Tourneen, Equipment oder Software. Ihr habt Fragen zur Antragstellung? Impuls Brandenburg e. V. bietet Mittel Juli zwei digitale Infocalls an, wo ihr Schritt für Schritt durch das Antragsformular geführt werdet und eure Fragen stellen könnt.
Infocalls
14.07. | 18:00 bis 19:00 Uhr. Registrierung.
16.07. | 12:00 bis 13:00 Uhr. Registrierung.
Wer kann sich bewerben?
Musiker*innen, Bands und DJs mit Erstwohnsitz und Schaffensmittelpunkt in Brandenburg, die mindestens drei eigene Songs auf gängigen Musikplattformen veröffentlicht haben. Mehr zur Antragstellung hier. Antragsfrist: 20. Juli 2026
Dresdner Philharmonie erhält Förderung für Modellprojekt zum klimaresilienten Stadtumbau
Die Dresdner Philharmonie hat mit ihrem Projekt „Urban Re:set – Räume für morgen“ eine Förderzusage des Sächsischen Ministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung erhalten. Das Vorhaben zur klimaresilienten Weiterentwicklung des Vorplatzes am Kulturpalast gehört zu den vier ausgewählten kommunalen Modellprojekten im gesamten Freistaat und erhält eine Förderung in Höhe von 198.000 Euro. Das Projekt will Aufenthaltsqualität und Hitzeresilienz verbinden und veranschaulichen sowie zeigen, wie Kulturinstitutionen und Wissenschaft in Abstimmung mit Stadtverwaltung und Denkmalpflege gemeinsam Antworten auf die Herausforderungen des Klimawandels entwickeln können. Realisiert und teilweise für spätere Projektstadien geplant sind modulare Begrünungselemente, temporäre Verschattung, intelligente Wassernutzung sowie weitere innovative Maßnahmen, die die Aufenthaltsqualität auf dem Platz verbessern und gleichzeitig auf die Herausforderungen des Klimawandels reagieren. Ziel ist es, Lösungen für stark versiegelte innerstädtische Räume zu entwickeln und umzusetzen, die sich auch auf andere Städte und Kommunen übertragen lassen. Das auf zwei Jahre angelegte Projekt wird wissenschaftlich begleitet und durch Kultur-, Bildungs- und Beteiligungsangebote ergänzt.
Förderprogramm stärkt Vielfalt bei Kunst und Kultur in NRW (jetzt bewerben)
Mit dem Förderprogramm „Publikum.Personal.Programm – Kultur divers und inklusiv“ unterstützt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen zehn Kulturorte dabei, ein ansprechendes Programm für ein möglichst breites Publikum anzubieten – unabhängig von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht und sexueller Identität oder Orientierung, Alter und körperlicher Einschränkung. Auch in der dritten Förderrunde stellt das Land insgesamt 1 Mio. Euro für zehn Einrichtungen über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren zur Verfügung. Ein Programmbüro begleitet die geförderten Einrichtungen während des gesamten Förderzeitraums und fördert den Austausch sowie die gemeinsame Weiterentwicklung. Voraussetzung für die Förderung ist die Einrichtung einer Stelle für eine*n Mitarbeiter*in, die diesen Prozess federführend leitet. Interessierte Kultureinrichtungen und Kommunen können sich sowohl einzeln als auch im Rahmen lokaler oder regionaler Bündnisse bewerben. Start der Förderung ist im Jahr 2027. Bewerbungsschluss: 11. September 2026
Wettbewerb “EMPerformance 2026”
Der Wettbewerb „EMPerformance” möchte Künstler*innen der Elementaren Musikpädagogik ein professionelles Podium bieten, eigenständig entwickelte performative Bühnenkonzepte zu präsentieren, die vokale, instrumentale, tänzerische und szenische Ausdrucksformen verbinden und Interaktion und Improvisation als künstlerisches Mittel nutzen. Ziel des Wettbewerbs ist es, innovative, experimentelle und ästhetisch anspruchsvolle Konzertformate zu fördern und die künstlerische Vielfalt der Elementaren Musikpädagogik für ein breites Publikum sichtbar zu machen.
Der aktuelle Wettbewerb 2026 sucht künstlerische Konzepte und Performances, die speziell für ein junges Publikum im Alter von 5-10 Jahren entwickelt wurden und das Kinderkonzert als performative Kunstform der Elementaren Musikpädagogik in den Fokus rückt. Bewerbungsschluss: 15.8.2026
Musikfonds: Kleine Projektförderung für den ländlichen Raum
Seit 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Ab dem Jahr 2026 wird mit der kleinen Projektförderung auch die Umsetzung von Projekten im öffentlichen Raum unterstützt. Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden. Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung sind die künstlerisch-musikalische Qualität und die Innovationskraft des Projekts. Unabhängig vom musikalischen Genre stehen avantgardistische Konzepte im Fokus der Förderung. Mainstream kann beim Musikfonds nicht gefördert werden. Die Förderprogramme des Musikfonds richten sich an professionelle in Deutschland ansässige Musiker*innen, Komponist*innen und Klangkünstler*innen. Internationale Kooperationen sind möglich. Bewerbungsschluss: 31.8.2026
inm: Projektförderung für freie zeitgenössische Musikszene Berlins
Mit der Projektförderung unterstützt die Initiative Neue Musik Berlin e. V. (inm) die freie zeitgenössische Musikszene Berlins und trägt dazu bei, Berlin als internationales Zentrum zeitgenössischer Musik zu erhalten und zu stärken. Eine unabhängige Jury, die für jeweils zwei Jahre von der Mitgliedschaft der inm gewählt wird, beschließt vorbehaltlich der Entscheidung zum jeweiligen Haushaltsplan des Landes Berlin die Mittelverteilung zur Projektförderung. Nächste Antragsfrist: 30.09.2026, 18 Uhr
Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Die Antragssumme muss mindestens 50.000 € betragen, mit einem gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts. Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Jury tagt anschließend im November 2026, eingereichte Projekte dürfen nicht vor der Jurysitzung beginnen. Hier kannst du checken, ob dein Projekt für die Förderung in Frage kommt. Einsendeschluss: 31. Juli 2026, 12:00 Uhr (MEZ)

