Online-Workshop zu Corona-Hilfen in NRW

Das Landesbüro Freie Darstellende Künste NRW veranstaltet am 18. Januar 2021 einen Online-Workshop  für freischaffende Künstler*innen, der sich den Corona-Hilfen von Bundes- und Landesregierung für freischaffende Künstler*innen aller Kultursparten widmet, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung verfügbar oder angekündigt sind. Steuerberater Marcel Stenpaß informiert über aktuelle Programme und Bedingungen, aber auch über allgemeine und steuerliche Maßnahmen, die hilfreich zur Bewältigung der Krise sein können. Wer ist bei der „Überbrückungshilfe“ antragsberechtigt? Aus welchen Fördermitteln darf man Lebenshaltungskosten bestreiten? Und welches Programm schließt die Teilnahme an einem anderen aus? Marcel Stenpaß geht auch auf individuelle Fragen ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Diese Veranstaltung findet online als Zoom-Konferenz statt. Die Teilnehmer*innen erhalten vor Beginn per Mail einen Link zur Teilnahme.

14.12.2020

Künstler*innen in Kirchen – NRW legt kurzfristiges Förderprogramm auf

Mit »Künstler*innen in Kirchen« stellt das NRW KULTURsekretariat kurzfristig finanzielle Mittel in Höhe von 20.000 Euro bereit, um die von der Corona-Krise stark betroffenen Künstler*innen für die wenigen Auftrittsmöglichkeiten zu unterstützen, die angesichts der derzeitigen Corona-Schutzverordnung noch möglich sind. Gottesdienste und Messen bieten derzeit fast die einzigen Gelegenheiten für künstlerische Präsentationen. Deshalb unterstützt das NRWKS noch in diesem Jahr das Engagement professioneller Künstler*innen im Rahmen von Gottesdiensten. Antragsberechtigt sind die Kulturämter/-büros der Mitgliedsstädte, welche die Mittel an die betreffenden Kirchen gesetzlich anerkannter Konfessionen weiterleiten. Der Förderzeitraum endet am 31.12.2020. Die Gage für professionelle Solist*innen (1-2 Personen) ist festgelegt auf min. 300 Euro bis max. 500 Euro pro Person je Veranstaltung. Für Ensemblemitglieder (ab 3 Personen) ist eine Gage von min. 200 Euro bis max. 300 Euro pro Person je Veranstaltung zu zahlen. Die antragsberechtigten Kulturämter/Kulturbüros müssen bis 24.11.2020 mitteilen, ob und in welcher Höhe sie die Förderung in Anspruch nehmen möchten. Die Antragstellung muss bis zum 30.11.2020 digital erfolgen.

24.11.2020

Förderrunde create music NRW: Jetzt bewerben

Für das Band- und Solomusiker*innen-Förderprogramm sowie für dieProjektförderung von create music NRW können noch bis zum 01.12.2020 Anträge eingereicht werden. Nachwuchsmusiker*innen und Bands zwischen 14-27 können bis zu 500€ für Projekte wie Musikvideos, Studioaufenthalte oder Albumproduktionen beantragen. Im Förderprogramm für Kulturakteure können Vorhaben zur Stärkung der lokalen und regionalen Nachwuchsszene wie Konzert- oder Workshopreihen, Festivals oder Streamingangebote mit bis zu 5000€ gefördert werden. In beiden Programmen gilt: Ein Eigenanteil von 10% muss aufgebracht werden, und das Projekt muss im Kalenderjahr 2021 begonnen und abgeschlossen werden. 

18.11.2020

Ausschreibung „Digitale Musikkulturen für innovative Konzert-Formate“ in NRW

Mit dem Ende der Open Air-Saison und einem erneuten Lockdown brauchen Musiker*innen wie Bühnen neue Perspektiven für tragfähige Konzertformate. Die Szene der globalen Musikkulturen leidet ganz besonders unter dem erneuten Stillstand der Konzert- und Clubszene. Wie also können andere Formate den Musiker*innen in NRW zu Auftritten verhelfen? Mit welchen digitalen Strategien und praktischen Konzepten lässt sich über das reine Streamen hinaus das Publikum ansprechen und einbinden? Wie lassen sich Live-Erlebnisse durch digitale Anteile ergänzen oder teilweise ersetzen? Welche hybriden Formate kommen womöglich in Frage und wie kann durch digitale Kommunikation Teilhabe gewährleistet werden? Welche u. U. experimentellen Ideen können zukunftsweisende Ansätze hervorbringen? Das NRW KULTURsekretariat (Wuppertal) ruft daher Musiker*innen und Veranstalter im Feld der globalen Musik/Weltmusik mit Wohnsitz in einer der 21 Mitgliedsstädte des NRWKS auf, solche neuen digitalen Formate zu entwickeln, die in der Pandemie (und darüber hinaus) tragfähige Alternativen darstellen. Die Einbindung interaktiver Elemente, die Einbeziehung von digitalen Medien sowie neue Publikumsansprachen für Kinder und/oder Erwachsene sind mitzudenken. Bei allen Erwägungen zur Realisierbarkeit von Konzepten sind grundsätzlich die coronabedingten Schutzverordnungen und Sicherheitsvorschriften zu berücksichtigen. Einsendeschluss ist der 25.11.2020. Eine Fachjury beurteilt die eingereichten Konzepte und verleiht fünf Preisgelder in Höhe von jeweils 3.000 € für die besten Ideen. Formlose Bewerbungen sind ab sofort ausschließlich per Mail zu senden an ed.ru1751709301tluk-1751709301wrn@o1751709301fni1751709301.

09.11.2020

Jugend Jazzt 2020

Das Land Nordrhein-Westfalen richtet in Zusammenarbeit mit der Musikschule Dortmund auch in diesem Jahr den NRW-Landeswettbewerb für Combos „Jugend Jazzt“ aus. Für den Wettbewerb am 14. November in der Musikschule Dortmund können sich Instrumental-, Vokal- und gemischte Ensembles mit zwei bis zu 10 Mitwirkenden bis 16.10.2020 anmelden. Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche bis 24 Jahre aus Nordrhein-Westfalen, sofern sie zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht in einer musikalischen Berufsausbildung stehen. In der Solowertung sind alle gängigen, im Jazz gebräuchlichen Instrumente ausgeschrieben. In der Combowertung können sich Ensembles mit zwei bis zehn Mitwirkenden anmelden. Gespielt werden Jazz-Standards, aber auch Eigenkompositionen. Es gibt dabei keine stilistische Beschränkung. Jeder sollte die Musik spielen, die er wirklich mag. Unverzichtbarer Bestandteil des solistischen Vortrags ist die Improvisation. Die ausgewählten Preisträger*innen werden in einem Konzert am 4. Dezember 2020 im Dortmunder Jazzclub ’domicil’ vorgestellt.

07.09.2020

„Künste im interkulturellen Dialog“ in NRW

Mit dem Programm „Künste im interkulturellen Dialog“ fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen künstlerische Projekte, die die prägende kulturelle Vielfalt des Landes sichtbar und erlebbar machen und den interkulturellen Dialog zwischen den hier lebenden Menschen unterschiedlicher Herkunft unterstützen. Für die Förderung können sich ab sofort alle nordrhein-westfälischen kommunalen und freien Kulturinstitutionen, Kulturträger sowie Künstler*innen bewerben. Gefördert werden Projekte, die im Ansatz auf Nachhaltigkeit angelegt sind, interkulturelle Strukturen intensivieren und mit unterschiedlichen Begegnungsformen experimentieren. Einsendeschluss für die Bewerbungen bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung ist der 15.10.2020. Die Projektauswahl erfolgt durch eine Fachjury.

25.08.2020

Neues Stipendienprogramm in NRW: „Auf geht’s“

Das neue Stipendienprogramm “Auf geht’s” in Höhe von 105 Mio. € geht an den Start: Ab sofort können freischaffende Künstler*innen aller Sparten mit Hauptwohnsitz in NRW Anträge für Stipendien über die Webseite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft stellen. Die Landesregierung unterstützt Künstler*innen mit insgesamt 15.000 Stipendien, die mit je 7.000.-€ dotiert sind. Zu den Voraussetzungen gehört der Wohnsitz in NRW, die künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb, eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband, die Angabe von zwei Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung des geplanten Projektes. Das Programm ist Teil des NRW-Stärkungspakets „Kunst und Kultur“. Bewerbungsschluss: 30. September 2020. Hier geht es zum Online-Antrag. Fragen zum Stipendienprogramm könnt Ihr telefonisch über das Service-Telefon (0211 / 4684 4999, Mo-Fr, 9-18.00 Uhr) oder per Mail stellen.

14.08.2020

Cologne-Jazz-Supporters Kompositionspreis vergeben

Der Kompositionswettbewerb des Cologne-Jazz-Supporters e.V. (CJS) für Jazzer aus NRW hat mit 60 Einsendungen ein überwältigendes Echo gefunden. Die Jury mit den renommierten Musiker*innen Martin Sasse, Theresia Philipp und John Goldsby war begeistert von der Qualität der eingereichten Kompositionen. Den zweiten Platz erhielt dabei die Kölner Saxophonistin Kristina Brodersen mit ihrer Komposition „Frida Kahlo“. Sie ist seit langem in der deutschen Jazz-Szene etabliert und auch international erfahren und hat schon einige CDs unter eigenem Namen herausgebracht. Der Wettbewerb ist mit Geldpreisen von € 1.500, € 1.000 und € 500 plus Auftritten im Kölner King Georg Jazz-Klub dotiert. Auch weitere Teilnehmer*innen des Wettbewerbs haben sich zwar keinen Preis, aber eine Einladung in den King Georg Jazz-Club erspielt. Die Preisverleihung wird am 4. August 2020 ebendort stattfinden und wird im Live Stream übertragen.

28.07.2020

Kompositionswettbewerb der Cologne Jazz Supporters e.V.

Die Cologne Jazz Supporters e.V., der gemeinnützige Verein zur Förderung des Jazz in Köln und Umgebung, möchte die Jazz-Musiker*innen in dieser schwierigen Zeit der Corona-Krise unterstützen durch den ersten CJS Kompositionswettbewerb. Jazz-Musiker*innen mit Wohnsitz in NRW können jeweils eine neue, d.h. noch nicht veröffentlichte und/oder öffentlich gespielte und/oder auf Tonträger veröffentlichte Jazz-Komposition einreichen. Einreichungsschluss ist der 30.06.2020. Die Komposition sollte ein durchdachtes musikalisches Statement sein, das Hörer anspricht und andere Jazzmusiker einlädt und motiviert, sie als musikalischen Spielplatz zu nutzen. Insbesondere sollte die Aufführung des Werkes nicht abhängig sein von den individuellen instrumentalen Fähigkeiten der*des Komponist*in.

26.05.2020

Landesmusikakademie NRW bietet Plattform für virengeschützte Konzerte und Fortbildungen

Nach 20 Jahren ist das audial Tonstudio jetzt in die Landesmusikakademie NRW zurückgekehrt. Aus dem traditionell etablierten audial Tonstudio wird jetzt im aktuellen Zusammenschluss mit einer neuen Video-Streaming Partnerschaft ein individuelles duales System – kurz: a u d i V i d u a l – das StreamTeam. Das Team möchte – speziell in der aktuellen Situation und in enger Zusammenarbeit mit der Landesmusikakademie NRW – Musiker*innen, Künstler*innen und lernhungrigen Menschen eine Plattform anbieten, auf der sie sich virengeschützt präsentieren, dokumentieren und weiterbilden können. Geplant sind live gestreamte und aufgezeichnete Studiokonzerte, Online Studiotechnik-Workshops und traditionelle Audio/Video Produktionen.

05.05.2020

NRW-Förderprogramm „Kultur und Weiterbildung“ geht in die zweite Runde

Weiterbildungseinrichtungen sind in Nordrhein-Westfalen wichtige Anbieter der Kulturellen Bildung, insbesondere im ländlichen Raum. Um sie bei der Entwicklung und Umsetzung von Kunst- und Kulturprojekten zu unterstützen, hat die Landesregierung das Programm „Kultur und Weiterbildung“ gestartet. Volkshochschulen und nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WbG) anerkannte Weiterbildungseinrichtungen in anderer Trägerschaft können sich noch bis zum 26. Juni um Förderung bewerben. Gefördert werden Projekte, die vor allem die Altersgruppe zwischen 18 und 27 Jahren ansprechen, kreative Fähigkeiten stärken und in enger Zusammenarbeit mit professionellen Künstler*innen und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen realisiert werden. Die Ausschreibung ist bewusst themenoffen gestaltet und bezieht alle Kunstsparten mit ein – ob Film, Theater, Tanz, Musik, Literatur oder bildende Kunst. Pro Projekt stehen bis zu 15.000 Euro zur Verfügung. In einer ersten Ausschreibungsrunde im vergangenen Jahr sind bereits 26 Projekte zur Förderung ausgewählt worden.

04.05.2020

Soforthilfe für Künstler*innen & Initiativen in NRW

Um von Veranstaltungsabsagen betroffenen freischaffenden Künstler*innen und Initiativen unverzüglich zu helfen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden, hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen eine konkrete Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro beschlossen. Zusätzlich werden die üblichen Regelungen bei Förderverfahren gelockert. Freischaffende, professionelle Künstler*innen, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten, können eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000.-€ erhalten. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars (siehe Downloadbereich) bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden. Die Mittel müssen später nicht zurückgezahlt werden.

Neben der Soforthilfe schaffen Anpassungen in den regulären Förderverfahren Sicherheit für die Kultureinrichtungen und –akteure. Grundsätzlich gilt dabei: Die bereits bewilligten bzw. derzeit noch in Prüfung befindlichen Förderungen (Stichtag: 15. März 2020) im Gesamtvolumen von mehr als 120 Millionen Euro werden in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt oder verschoben werden müssen. Zusätzliche Ausnahmeregelungen sollen Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten: So können etwa Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden sowie die üblicherweise bei der Verwendung von Fördermittel geltenden zwei-Monats-Fristen gelockert werden. Antragsfrist: 31. Mai 2020.

Hier geht es zum Antragsformular.

21.03.2020