create music NRW schreibt Band- und Solomusiker*innenförderung aus

Für Projekte in 2026 schreibt create music NRW wieder Fördermittel für Bands und Solomusiker*innen aus. Bis zum 1. September 2026 könnt ihr als Nachwuchsact aus NRW eine Förderung in Höhe von 500€ beantragen. Voraussetzung ist, dass:

  • ihr wohnhaft in NRW seid.
  • ihr zwischen 14 und 27 Jahre alt seid (bei Bands gilt der Durchschnitt).
  • ihr eigene Musik schreibt.
  • ihr Popmusik macht. Dazu gehören alle popmusikalischen Spielarten von Hip-Hop bis Metal (lediglich die Förderung von Jazz und Klassik ist ausgeschlossen).
  • ihr ein Projektvorhaben mit konkretem musikalischen oder künstlerischen Output plant (keine Anschaffungen von Instrumenten oder
    Software).
  • euer Vorhaben bis zum 31.12.2026 abgeschlossen ist. 

Das Antragsformular könnt Ihr hier runterladen. Es muss per Mail (im offenen PDF-Format, nicht als Scan oder Foto-/Bilddatei) eingereicht werden.

27.08.2026

Spielstättenprogrammprämie NRW

Die programmatische Kreativität und das Ermöglichen von Kultur zu fördern und zu unterstützen, das haben sich das Nordrhein-Westfalens Ministerium für Kultur und Wissenschaft und der Landesmusikrat NRW mit der Spielstättenprogrammprämie NRW zur Aufgabe gemacht, um herausragende Musikprogramme von Spielstätten und Clubs und deren besondere Rolle als Foren der musikalischen Innovation für das Musikleben in NRW zu würdigen. Die Prämien betragen 5. bis 25.000 Euro. Antragsberechtigt sind Spielstätten und Clubs, die in kreisfreien Städten mindestens 24 Livemusik-Veranstaltungen pro Jahr nachweisen können, in kreisgebundenen Gemeinden 12 Veranstaltungen. Die Kapazitätsobergrenze beträgt 1.500 Plätze, zudem muss Nachwuchskünstler*innen und regionalen Bands ein Forum geboten werden. Bewerbungsschluss: 15. Oktober 2026

10.07.2026

Vorschlagsphase gestartet: popNRW-Preis 2026

In diesem Jahr wird der popNRW-Preis zum 15. Mal vergeben. Das Vorschlags- und Nominierungsverfahren wurde gezielt geändert, um den popNRW-Preis offener, vielfältiger und zukunftsfähiger aufzustellen und die Breite der Popmusikszene in Nordrhein-Westfalen stärker abzubilden. Dafür wird der Kreis der vorschlagsberechtigten Popförderer deutlich erweitert und umfasst künftig zahlreiche Akteur*innen aus unterschiedlichen popmusikalischen Bereichen in ganz Nordrhein-Westfalen wie z.B. Festivals und Konzertreihen, Initiativen, Vereine und Spielstätten, Hochschulen, Kulturämter, Medien sowie Verbände und Förderprogramme. Neu in diesem Jahr ist aber auch eine reduzierte Zahl an Nominierten, die eine intensivere Begleitung und gezieltere Förderung der ausgewählten Artists ermöglicht. Denn die Nominierung für den popNRW-Preis ist nicht nur eine Auszeichnung für sich, sondern Teil der Förderstruktur von popNRW und eröffnet Zugang zu weiterführenden Fördermaßnahmen, etwa im Bereich Touring und internationale Präsentation.

Eine Übersicht aller vorschlagsberechtigten Popförderer findet ihr hier. Bis zum 22.05.2026 können alle Popförderer in den beiden Kategorien „Outstanding Artist“ und „Newcomer“ jeweils einen Act aus Nordrhein-Westfalen vorschlagen. In einem zweiten Schritt sichtet eine unabhängige Fachjury aus Vertreter*innen der Musikbranche, Medien und Festivals alle eingegangenen Vorschläge und nominiert die geeignetsten Acts für den popNRW-Preis.

23.04.2026

Nordrhein-Westfalen vergibt Kultur-Schecks zur Stärkung der Kultur im ländlichen Raum

Ab Sommer 2026 unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung mit Kultur-Schecks verschiedene öffentlich zugängliche Kulturveranstaltungen und Veranstaltungsreihen, darunter Konzerte und Festivals. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes stellt insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung, um bis zu 1.000 Projekte zu fördern. Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss in Höhe von 500 Euro pro Veranstaltung bzw. pro Reihe. Die Rechnungen und Belege müssen spätestens vier Wochen nach Abschluss der Veranstaltungen über das Online-Portal „Kultur.Web” eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Vereine, Organisationen und Initiativen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens. 

Infos 

01.04.2026

Ensembleförderung des Landes NRW (Bewerbungsschluss: 28.02.26!)

Bands ab drei Mitgliedern aus NRW können bei der „Ensembleförderung“ bis zu 50.000€/Jahr (auf max. 3 Jahre) beantragen. Entscheidend sind die künstlerische Qualität, die mit der Maßnahme verbundene Professionalisierung und die regionale Bedeutung. Konkrete Projektziele müssen mit messbaren Kriterien benannt werden. Antragsschluss ist bereits der 28. Februar 2026!!! Wichtig! Der Antrag muss bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. In NRW gibt es fünf Bezirksregierungen, die für verschiedene Regionen zuständig sind: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Schaut nach, wer für euch zuständig ist.

24.02.2026

Traumzeit Festival Duisburg Nord: Wildcard-Bewerbung bis 20.1.!

Vom 19. – 21.06.2026 findet im Landschaftspark Duisburg-Nord das Traumzeit Festival statt, für das auch in diesem Jahr wieder eine Wildcard für das diesjährige Line Up vergeben wird. Gesucht werden Bands und Solo-Künstler*innen aus Nordrhein-Westfalen, die Lust haben, auf dem Festival zu spielen. Die Bewerbung läuft über die Social Media-Kanäle des Festivals und endet am 20.1.2026 um Mitternacht. Ihr seid in einer Band oder ein spannender Solo-Artist aus NRW? Postet einen Beitrag, ein Reel oder eine Story, stellt euch und eure Musik vor und erzählt uns, warum ihr gut ins Traumzeit-Programm passt. Wichtig ist nur, dass ihr das Festival im Beitrag verlinkt oder den Hashtag #tzwildcard26 verwendet. Nach Ablauf der Bewerbungsphase wählt die Traumzeit-Jury eine Vorauswahl aus, anschließend entscheidet die Community gemeinsam mit euren Fans, wer die Wildcard erhält und 2026 beim Festival auf der Bühne steht.

19.01.2026

Song Camp NRW 2025 für junge Solomusiker*innen aus NRW

Vom 22.-25. September 2025 findet erstmals das „Song Camp NRW 2025“ in der Landesmusikakademie in Heek statt. Zehn Solo-Musiker*innen aus NRW bekommen die Chance, vier Tage lang mit erfahrenen Dozent*innen am Songwriting zu arbeiten. Es gibt Workshops, Impulse und Networking. Erfahrene Produzent*innen, Profi-Musiker*innen, Expert*innen coachen euch und arbeiten mit euch zusammen, damit EIN Song von euch entsteht, den ihr unter all den neu gewonnenen Erkenntnissen, Ideen und Erfahrungen geschrieben habt und zusätzlich nehmt ihr alles mit, um ab jetzt noch besser Songs schreiben zu können. Kosten und Logis sind frei. Ihr könnt mitmachen, wenn ihr aus NRW kommt, nicht älter als 27 Jahre und Solo-Musiker*in seid (ob als Singer-Songwriter*in oder Laptop-Producer*in oder in ganz anderer Form ist völlig egal) und zwar noch relativ am Anfang steht, aber hoch hinauswollt. Bewerbungsschluss: 30.06.2025. Anschließend bekommen einige von euch auch noch die Möglichkeit, an einem Mentoring-Programm von @popNRW teilzunehmen, das am Song Camp NRW anknüpft.

05.05.2025

create music: Projektförderung für Veranstalter*innen & Förderung von Bands in NRW

Ihr plant ein Projekt, dass das Netzwerk in eurer Nähe stärkt, jungen Bands und Musiker*innen eine Plattform bietet oder die Popmusikszene(n) in eurer Stadt ankurbelt? Dann könnt ihr bei create music NRW einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen. In dem Projektförderprogramm werden Projekte mit bis zu 5.000 € gefördert, die die lokalen und regionalen Nachwuchsstrukturen in NRW stärken, jungen Musiker*innen (14 bis 27 Jahre) eine Bühne bieten, sie auf dem Weg in die Professionalisierung unterstützen und Akteur*innen in der Region vernetzen. Der Schwerpunkt liegt auf ländlichen Regionen, abseits der Großstädte und Ballungszentren NRWs. Die in dem Projekt beteiligten Akteur*innen und Zielgruppen sollten zu einem Großteil der Altersgruppe 14 bis 27 angehören, eine gendergerechte und divers gestaltete Auswahl der Mitwirkenden stellt in Bezug auf die Förderhöhe ein entscheidendes Kriterium dar. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen, städtische Einrichtungen und Privatpersonen mit Sitz in NRW. Create music berät bei der Antragstellung – besonders für Erstantragstellende empfohlen!

Ihr plant ein Projekt, was euch als Band weiterbringt? Ihr wollt ins Studio gehen, ein Video drehen oder noch etwas ganz anderes machen? create music vergibt auch kleine finanzielle Zuschüsse in Höhe von bis zu 500 Euro direkt an einzelne Bands.

Antragsfrist für beide Programme: 01.12.2024 (für Projekte in 2025)

11.11.2024

(Online-)Workshops für Nachwuchsmusiker*innen aus NRW

create music NRW möchte Bands und engagierte Menschen, also die Musikszene(n) in NRW sichtbar machen und besser vernetzen. Sie wollen Vernetzung und Austausch ermöglichen, weiterbilden und informieren. Das Förderprogramm steht unter Trägerschaft des Landesmusikrat NRW und wird in enger Kooperation mit der Landesmusikakademie NRW in Heek durchgeführt. Damit Musiker*innen aus NRW sich mit den alltäglichen Fragen des Musikerlebens nicht alleine herumschlagen müssen, hält create music NRW für sie eine großes Angebot an Workshops bereit. Die nächsten Themen werden als kostenlose Online-Workshops angeboten: 19.11. Grundlagen Merchandise | 20.11. Music & Gaming | 24.11. Künstler*in & Content Creator | 26.11. Merchandise Produktion | 2.12. Was macht die GEMA. In Präsenz sind folgende kostenlose Workshops: 6.12. Cooking Beats | 7.12. Stage-Performance.

11.11.2024

Einführung & Beratung zur Barrierefreien Veranstaltungsplanung & Inklusiven Kulturarbeit in NRW

Ihr möchtet Eure Veranstaltungen inklusiver und zugänglicher gestalten, wisst aber nicht, wo und wie Ihr anfangen sollt? Ihr möchtet Eure Pläne und die Umsetzung von Barrierefreiheits-Maßnahmen nochmal mit Expert*innen besprechen? Dann meldet Euch zur Einführungsveranstaltung sowie einem individuellen Beratungstermin beim Popboard NRW an. Die Online-Einführungsveranstaltung findet am Mittwoch, 30. Oktober von 17-19 Uhr statt. Die Expert*innen der Initiative Barrierefrei Feiern geben hier einen niederschwelligen und persönlichen Einstieg in die barrierefreie und inklusive Umsetzung von Kulturveranstaltungen. Warum sind Menschen mit Behinderung Expert*innen in eigener Sache? Was ist der Unterschied zwischen Inklusion und Barrierefreiheit? Wann genau ist eine Veranstaltung barrierefrei? Hier könnt ihr euch kostenlos anmelden.
Darüber hinaus habt Ihr die Möglichkeit, in einem persönlichen Online-Beratungsgespräch auf Eure eigenen Themen und Fragestellungen einzugehen. Hier werdet Ihr von den Expert*innen der Initiative Barrierefrei Feiern individuell beraten – ganz egal, wie weit Ihr schon seid, oder welches Vorwissen Ihr mitbringt. Am Dienstag, 26.11.24 und Dienstag, 03.12.24 finden die Beratungstermine jeweils zu folgenden Uhrzeiten statt: 10:00 – 11:30 Uhr | 12:00 – 13:30 Uhr | 15:00 – 16:30 Uhr | 17:00 – 18:30 Uhr. Meldet Euch gerne unter Angabe Eures Terminwunsches unter [email]wrn.draobpop@liam[/email].

Alle Angebote sind kostenfrei und richten sich an Popkultur-Akteur*innen aus NRW. Barrierefreiheit: Bitte gebt bei der Anmeldung an, ob für Eure Teilnahme Barrierefreiheitsbedarfe bestehen. In diesem Fall nehmen die Veranstalter*innen Kontakt per Mail zu Euch auf.

23.10.2024

NRW legt als erstes Bundesland verbindliche Honoraruntergrenzen fest

Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen am 1. August eine verbindliche Honoraruntergrenze für Künstler*innen in allen Projekten eingeführt, die vom Land gefördert werden. Das Ziel ist, die oft prekäre Lage vieler Kulturschaffender zu verbessern, die trotz Vollzeitarbeit und abgeschlossenem Studium nicht von ihrer Kunst leben können. Die Einführung erfolgt in zwei Phasen: Zuerst gelten ab dem 1. August die Honoraruntergrenzen für selbstständige, hauptberufliche Künstler*innen in den landesgeförderten Programmen der kulturellen Bildung. Ab Januar 2026 werden die Untergrenzen auf alle Sparten ausgeweitet, bei denen das Land nicht Hauptförderer, aber an der Förderung beteiligt ist. „Im Musikbereich können Komponist*innen, Musiker*innen und Interpret*innen mit einer Mindestentlohnung für Auftritte, Workshops und Kompositionsaufträge rechnen“, heißt es. Die Festlegung der Honoraruntergrenzen sei unter Einbeziehung einer unabhängigen Fachkommission und relevanter Verbände erfolgt. Berücksichtigt wurden dabei Art und Dauer der Veranstaltung sowie die Größe des Publikums. „Hier bleibt die Frage, inwiefern dies relevant sein kann, wenn etwa ein Free-Jazz-Clubkonzert einem Klassik-Open Air Konzert gegenübergestellt wird. Ist die in den Auftritt investierte Arbeit, wie Komposition, Probe, Organisation, nur dann mehr „wert“, wenn vor einem größeren Publikum gespielt wird?“, fragt die Zeitung Jazz thing in einem Artikel. Um die Wirksamkeit des Pilotprojekts zu überprüfen, sind regelmäßige Evaluierungen geplant. Zuerst Ende 2025 und 2026, danach alle vier Jahre.

13.08.2024

Neue Studie über die Poplandschaft in NRW

Das PopBoard NRW veröffentlicht die Ergebnisse der Studie „Poplandschaft NRW – Situation und Perspektiven der Musikwirtschaft“, die in seinem Auftrag von der Goldmedia GmbH umgesetzt wurde. Das Ziel der Studie ist eine aktuelle Erhebung und Darstellung der Pop-Landschaft in Nordrhein-Westfalen. Neben Unternehmen, Umsätzen und Erwerbstätigen geht es auch um branchen-spezifische Kennzahlen, eine differenzierte Einschätzung der aktuellen Situation und mögliche Förder-und Unterstützungsmaßnahmen. Zu den Kernerkenntnissen der Untersuchung gehört, dass die Teilnehmenden NRW als vielseitigen Pop-Standort mit einem hohen Anteil regionaler Acts, einer Vielfalt an Subkulturen und einer großen Anzahl an Konzert-Venues sehen. Alle Wertschöpfungsebenen sind am Standort NRW vertreten, geprägt durch eine starke Independentstruktur. Jedoch schränken die Verdrängung von Clubs und bezahlbaren Proberäumen, eine mangelhafte Infrastruktur, u.a. im Förderbereich, sowie eine fehlende Aufbruchsstimmung das Entwicklungspotenzial ein. NRW muss hier sein Potential und seine Relevanz als zweitgrößter Musikwirtschaftsstandort in Deutschland und der größten Clubdichte bundesweit, stärker wahrnehmen und fördern. Daher wünscht sich die Popmusik-Branche NRW z. B. eine engere Vernetzung der Kreativwirtschaft, Initiativen für mehr Sichtbarkeit, den Schutz von Pop-Kulturräumen oder eine Stärkung des Ausbildungsstandorts.

24.05.2024