Spielstättenprogrammprämie NRW
Die programmatische Kreativität und das Ermöglichen von Kultur zu fördern und zu unterstützen, das haben sich das Nordrhein-Westfalens Ministerium für Kultur und Wissenschaft und der Landesmusikrat NRW mit der Spielstättenprogrammprämie NRW zur Aufgabe gemacht, um herausragende Musikprogramme von Spielstätten und Clubs und deren besondere Rolle als Foren der musikalischen Innovation für das Musikleben in NRW zu würdigen. Die Prämien betragen 5. bis 25.000 Euro. Antragsberechtigt sind Spielstätten und Clubs, die in kreisfreien Städten mindestens 24 Livemusik-Veranstaltungen pro Jahr nachweisen können, in kreisgebundenen Gemeinden 12 Veranstaltungen. Die Kapazitätsobergrenze beträgt 1.500 Plätze, zudem muss Nachwuchskünstler*innen und regionalen Bands ein Forum geboten werden. Bewerbungsschluss: 15. Oktober 2026

