GEMA Musikautorenpreis nominiert 20 Männer und 1 Frau

20 Männer, 1 Frau – die Nominierungen für den Musikautorenpreis 2018, die die rein männliche Jury in diesem Jahr bekanntgab,  lösten einen regelrechten Shitstorm aus,  musica femina münchen reagierte und schrieb einen Brief an Charlotte Seither, Mitglied des GEMA-Aufsichtsrats, nachzulesen im jourfixeblog von Gaby dos Santos: „…mit Entsetzen haben wir gesehen, dass von 21 Nominierten beim Deutschen Musikautorenpreis 2018 nur eine einzige Frau in der Liste auftaucht und die Jury ausschließlich mit Männern besetzt ist. Kann die GEMA wirklich alle Mitglieder auf diese Weise repräsentieren? (…) Wir besitzen eine (unvollständige) Liste von 1834 Komponistinnen aus 11 Jahrhunderten. Wo wird ihre Musik gehört und geachtet?“ Die GEMA postete daraufhin auf ihrer Facebook-Seite: „Liebe Community, wir begrüßen die Diskussion auf unserer Seite. Jeder Kommentar wurde und wird gelesen. Eure Kritik nehmen wir sehr ernst, denn das Thema ist ernst. Gemeinsam mit unseren Mitgliedern werden wir die Diskussion aufgreifen und überlegen, wie wir geeignete Rahmenbedingungen schaffen können, damit dieses gender gap beseitigt werden kann und wir die Rolle der Frauen in der Musikbranche langfristig stärken können“. Anschließend rechtfertigte sie sich in einem Beitrag, dass die für die Jury eingeladenen Musikurheberinnen alle abgesagt hätten und deshalb eine rein männliche Jury zustande gekommen wäre. Allerdings erklärt das noch nicht, warum diese rein männliche Jury nur Männer nominiert…

 

12.02.2018

PULS Festival Podiumsdiskussion „Warum wir mehr Frauen im Musikbiz brauchen“ 02.12.2017

Im Rahmen seines PULS Festivals veranstaltet der Radiosender PULS am 02.12. eine Podiumsdiskussion zum Thema „Warum wir mehr Frauen im Musikbiz brauchen“. Bei der Veranstaltung tauschen sich Frauen aus der Branche ab 19 Uhr über die Unterrepräsentanz von Frauen im Popbusiness aus und diskutieren darüber, wie wir gemeinsam etwas verändern können. Der Radiosender hatte Ende letzten Jahres zusammen mit der GEMA die Radio-Airplays analysiert und war zum Ergebnis gekommen, dass nicht einmal ein Drittel der erfolgreichsten Songs im Radio von Frauen gesungen werden.

Es diskutieren: Ina Jedlicka (A&R Managerin bei Sony Music Entertainment/Columbia), Mirca Lotz (Veranstalterin und Bookerin, Gründerin des “We Make Waves” Musik-Festivals für Frauen, trans- und non-binäre Menschen in der Musik), Sophie Raml (Artist Management u.a. Blumentopf, Jesper Munk, Joy Denalane etc.), Katharina Adler (Konzertproduktion und Veranstaltungstechnik Landstreicher Booking, unter anderem für KIZ, Annenmaykantereit, Prinz Pi, Casper, etc.) und die Band Musikerinnen Andreya Casablanca und Laura Lee Jenkins aka Gurr.

29.11.2017

hr2-kultur bekommt „Radiokulturpreis“ der GEMA

Für seine „besonderen Verdienste um die Musiklandschaft in Deutschland und sein anspruchsvolles und vielfältiges Programm jenseits des Mainstreams“ erhält hr2-kultur den „Radiokulturpreis“ der GEMA. Programmchefin Angelika Bierbaum freut sich sehr über die Auszeichnung in der Kategorie „Ernste Musik, Jazz sowie sonstige gehobene Vokal- und Instrumentalmusik“: „Die Ehrung bedeutet für uns aus zwei Gründen sehr viel: Zum einen ist sie die Anerkennung einer Programmstrategie, die konsequent die Nähe zum hessischen Musikleben pflegt. Zum anderen sehen wir den Preis auch als Auszeichnung für unser Musikrepertoire, das sich sowohl von Popularwellen als auch von rein klassikgeprägten Kulturradios unterscheidet.“ Die Preisverleihung findet am 24. Mai in München statt. Der Preis ist nicht dotiert.

15.05.2017

Wallis Bird für den Deutschen Musikautorenpreis 2017 nominiert

Am 30. März 2017 verleiht die GEMA in Berlin zum neunten Mal den Deutschen Musikautorenpreis an herausragende KomponistInnen und TextdichterInnen. Eine siebenköpfige Fachjury, zu der auch Cäthe gehört, hat die Nominierten in sieben von zehn Preiskategorien ermittelt, insgesamt dürfen 26 nominierte MusikautorInnen auf die Preisskulptur hoffen, darunter die KomponistInnen Wallis Bird und Sandra Fink aka Safi (beide Rock/Pop). Wir drücken die Daumen!

26.02.2017

Gerichtsurteil: GEMA darf keine Tantiemen an Musikverlage ausschütten

Musikverlagen in Deutschland drohen Einnahmeverluste in Millionenhöhe. Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts haben die Verlage kein Recht, ohne weiteres an den Einnahmen aus Urheberrechten von Komponisten und Textern beteiligt zu werden. Im Streit mit der Gema gab das Gericht am Montag dem ehemaligen Piratenpolitiker und Musiker Bruno Gert Kramm und seinem Bandkollegen Stefan Ackermann überwiegend Recht (AZ 24 U 96/14). Die Verwertungsgesellschaft dürfe im vorliegenden Fall nicht mehr einen Teil der Tantiemen an die Verlage ausschütten, sagte eine Gerichtssprecherin.

Das Urteil erfolgte in letzter Instanz. Ob ein Revisionsantrag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zulässig ist, soll aus der schriftlichen Urteilsbegründung hervorgehen. Wieviel Geld die Gema rückwirkend bis zum Jahr 2010 an die Kreativen zurückzahlen muss, ist offen. Zunächst müsse sie Auskunft über ihre Einkünfte vorlegen. Laut Piraten handelt es sich um einen Millionenbetrag. Mit dem Urteil werde für die Musikbranche das BGH-Urteil zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) vom April fortgeschrieben, sagte die Gerichtssprecherin weiter. Die Musikverlage erhalten laut Piraten bisher etwa 40 Prozent der Gema-Einnahmen.

Die Kläger hatten argumentiert, eine pauschale Vergütung für die Verlage sei im digitalen Zeitalter obsolet. Die Gema sei nicht berechtigt, von den Ausschüttungen an die Kreativen die Verlegeranteile abzuziehen. Die Rolle der Verlage habe sich grundlegend verändert, viele druckten heute weder Noten noch Texte. Was ursprünglich als Investitionsschutz gedacht gewesen sei, habe sich zu einem Relikt aus alten Zeiten entwickelt. Den Urhebern gingen dabei wesentliche Erlöse verloren.

Der BGH hatte im einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Einnahmen der VG Wort ausschließlich den Autoren zustehen. Für eine Ausschüttung an die Buchverlage gebe es keine rechtliche Grundlage. Die Gema nimmt Geld für die öffentliche Nutzung von Musik ein. Abgaben werden auch pauschal auf Wiedergabegeräte über den Kaufpreis erhoben. Die Gema vertritt nach eigenen Angaben in Deutschland die Urheberrechte von rund 70 000 Mitgliedern sowie von mehr als zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. (dpa)

14.11.2016

YouTube und GEMA schließen Lizenzvertrag

Gute Nachrichten für deutsche Musikfans: Heute haben die GEMA und die Online-Plattform YouTube einen Lizenzvertrag unterzeichnet, der auch den vertragslosen Zeitraum seit 2009 abbildet. Damit erhalten die von der GEMA vertretenen 70.000 Musikurheber und Verleger wieder eine Vergütung für die Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Musikwerke. Über die Summe, die YouTube pro Videoabruf an die GEMA zahlt, wurde jedoch Stillschweigen vereinbart.

Nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen und langwierigen Verhandlungen konnte sich die GEMA mit YouTube auf einen Lizenzvertrag einigen. Durch diesen Abschluss werden die Mitglieder der GEMA auch für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken auf der weltweit reichweitestärksten Online-Video-Plattform vergütet. Auch die Öffentlichkeit profitiert von der Einigung. Ab sofort entfallen die sogenannten Sperrtafeln. YouTube wird diese nicht mehr vor Musikvideos schalten, die urheberrechtlich geschütztes Repertoire der GEMA enthalten.

Infos: www.gema.de

31.10.2016

GEMA ruft zu Nominierungen für den FRED JAY PREIS 2017 auf

Die GEMA ruft ihre Mitglieder dazu auf, Textdichterinnen und Textdichter für den FRED JAY PREIS 2017 vorzuschlagen. Wichtigstes Kriterium für eine Nominierung ist der Beitrag zur Entwicklung der deutschsprachigen Musikkultur und des deutschen Liedguts im Besonderen. Nominierungsvorschläge können mit den folgenden Unterlagen per Post oder E-Mail bis zum 10. Oktober 2016 eingereicht werden:

– Begründung für die Nominierung
– Kurzbiografie und/oder Website bzw. Social Media Referenzen des Vorgeschlagenen
– Angabe des musikalischen Genres des Vorgeschlagenen
– Hör- bzw. Textbeispiele mit Veröffentlichungsvermerk

Kontakt: GEMA – FRED JAY PREIS, Matthias Dengg, Direktion Kommunikation, Rosenheimer Str. 11, 81667 München
oder per Mail an ed.am1758226408eg@no1758226408itaki1758226408nummo1758226408k1758226408" target="_blank">ed.am1758226408eg@no1758226408itaki1758226408nummo1758226408k1758226408

30.08.2016

Reeperbahn-Festival: GEMA-MusikerInnen & Bands gesucht (Bewerbungsschluss: 22.06.2016)

Erstmals ist die GEMA mit einem eigenen Showcase auf dem Reeperbahn Festival vertreten, das vom 21. bis 24. September 2016 im Hamburg stattfindet. Rund 3.500 internationale BesucherInnen werden erwartet – ein ideales Sprungbrett für die Musikkarriere. Interessierte Bands und SolokünstlerInnen können bis 22. Juni 2016 ihr Demo bei der GEMA einreichen – die Auswahl der vier Live-Acts erfolgt durch die Veranstalter des Reeperbahn Festivals. Einzige Voraussetzung für die Bewerbung ist die Mitgliedschaft bei der GEMA.

Die Showcase-Partnerschaft ist ein Bestandteil des Mitgliederprogramms der GEMA, mit dem die rund 70.000 Mitglieder der Verwertungsgesellschaft Zusatzangebote, wie etwa Workshops, reduzierte Eintrittspreise bei Fachmessen, Branchenveranstaltungen oder Musikfestivals erhalten. „Insbesondere Newcommer benötigen die Chance, ihre Musikwerke einem breiten Publikum zu präsentieren. Showcases sind dafür eine erstklassige Plattform. Und so freut es mich, dass wir unseren Mitgliedern künftig die Teilnahme an Showcases auf großen Musikfestivals und Conventions ermöglichen,“ unterstreicht Silvia Moisig, Direktorin Mitglieder- und Repertoiremanagement bei der GEMA die Zielsetzung des neuen Angebots.

(Quelle: www.miz.org)

19.06.2016

Dokumentation “Rechtssichere Musiknutzung in der Jugendmedienarbeit” erschienen

Am 9. September 2015 führten Landesmusikrat NRW, LAG Lokale Medienarbeit NRW und Forschungsstelle für Medienrecht der Fachhochschule Köln in Kooperation mit der GEMA, dem VUT West und dem Verband mediamusic eine Tagung zur „Rechtssicheren Musiknutzung in der Jugendmedienarbeit“ durch. Die LAG Lokale Medienarbeit NRW hat nun in einer Ausgabe ihrer Zeitschrift „interaktiv“ (02/2015) einige der Beiträge sowie Antworten von ExpertInnen auf Nachfragen als Teildokumentation vorgelegt.

Akteure der freien Kinder- und Jugendhilfe, Vertreter von Musikverbänden, Medienjuristen und Vertreter der GEMA diskutierten über die rechtlichen Bedingungen der Musiknutzung in der Jugendmedienarbeit. Denn Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe, die etwa mit ihren Schützlingen Dokumentarfilme über ihren Stadtteil drehen und dabei Pophits einspielen, mit denen sich die Jugendlichen identifizieren, stehen der Rechtslage oft ratlos gegenüber. Eine Fülle von rechtlichen Ansprüchen muss erfüllt werden.

Die Ausgabe von „interaktiv“ bringt Beiträge von Dr. Christine Ketzer (LAG Lokale Medienarbeit), Matthias Hornschuh (Landesmusikrat NRW und mediamusic), Meik Michalke (Cultural Commons Collectins Society), Michael Duderstädt (GEMA), Dr. Christian-Henner Hentsch und Prof. Dr. Rolf Schwartmann (beide Forschungsstelle für Medienrecht der Fachhochschule Köln).

(Quelle: www.miz.org)

13.01.2016

Neues von der GEMA: Voranmeldungspflicht für Veranstalter im Vertragsverhältnis

Wie bereits in der Mitgliederinformation der Bundesvereinigung Soziokultur zu lesen war, gibt es bei der GEMA neue, verschärfte Bedingungen. Dass Veranstaltungen vorab bei der GEMA anzumelden sind, ist ja nicht neu, sondern war schon immer verpflichtend gegeben. Nun aber müssen auch die Veranstalter, die Verträge mit der GEMA haben und laufend Veranstaltungen darüber abrechnen, die Veranstaltung im Vorfeld anmelden. Eine fristgemäße nachträgliche Abrechnung eines Konzerts über den Tarif U-K ist nicht ausreichend. Die nicht getätigte Voranmeldung soll lt. GEMA den 20% Rabatt (Gesamtvertragsnachlass/Bundesvereinigung/für alle Mitglieder der LAGS) gefährden.
Was ist zu tun, wie soll die Anmeldung technisch ablaufen? Auf Nachfrage teilte die GEMA mit, dass auch für Vertragspartner eine Vorabmeldung nötig sei. Die Mitteilung über geplante Veranstaltungen kann vorher zu jeder Zeit – aber mindestens 3 Tage vorher, falls es keine Spontanveranstaltung ist – und auf jedem Wege ( z.B.: als Liste per Mail, oder durch Postversand eines Programmfolders) erfolgen. Verpflichtend war schon immer die nachträgliche Abgabe des „Musikfolgebogens“ (Liste der gespielten Musikwerke), auch hier achtet die GEMA verschärft auf den Eingang. Im Klassikbereich ist bereits vorab eine Liste der Werke einzureichen.

Quelle: Klaus Thorwesten, LAGS-Regionalberatung West, http://soziokultur-niedersachsen.de/artikel/items/neues-von-der-gema-ein-fortsetzungsroman.html)

26.05.2014

Buch-Tipp: „Survival Kit“ für KünstlerInnen erschienen

„Survival Kit – Für Künstlerinnen und Publizisten, Werkzeug für die tägliche und nicht-alltägliche Bürokratie“ heißt ein Handbuchs des Künstlerberaters Stefan Kuntz über alles, was für freiberufliche KünstlerInnen beim Einstieg wichtig ist: Solotätigkeit, Gesellschafter in einer GbR, Vor- und Nachteile eines Vereins, Buchführung, EÜR, Steuern, Umsatzsteuerbefreiung, Gemeinnützigkeit, die Rolle als Auftrag- und Arbeitgeber, KSK-Abgabe, Künstlersozialversicherung (wie komm ich rein, wie bleib ich drin?), die Künstlerin und ihre Urheberrechte, Förderungen, Finanzierungen und vieles mehr. Mit diesen Themen für die Bereiche Publizistik und Kunst ist das Handbuch unerlässlich für jeden Profi und alle, die es werden wollen. Die Konzeption wurde auf Grund des „biblischen“ Umfangs der letzten Ausgabe komplett geändert. „Survival Kit“ gibt es jetzt in 2 Versionen: die „Basics“ stehen in der gedruckten Ausgabe auf 208 Seiten, in der nur digital erhältlichen Version „digital plus“ finden sich ergänzend für KünstlerInnen, die schon länger im Geschäft sind, Details, weitere Kapitel und viele Musterverträge zum Kopieren auf jetzt 580 Seiten.

(Quelle: Newsletter Freie Szene Rheinland-Pfalz Nr. 123, April 2014)

07.04.2014

Landgericht München urteilt: GEMA-Sperrtafeln auf YouTube sind rechtswidrig

Das Landgericht München hat gestern ein Urteil im Rechtsstreit der GEMA gegen YouTube um die Verwendung der sogenannten GEMA-Sperrtafeln verkündet. Die Sperrtafeln auf YouTube sind illegale Anschwärzung und Herabwürdigung, so das Landgericht München. Bei der Suche nach zahlreichen Musikvideos, Livestreams u.ä. auf der Internetplattform YouTube findet der User statt Musik folgende oder ähnliche Hinweise: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.“ Das Landgericht München urteilte heute, dass diese oder ähnliche von YouTube verwendeten Sperrtafel-Texte eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA“ sei. Durch die Verwendung der Sperrtafeln würde die GEMA herabgewürdigt und angeschwärzt, begründet das Gericht weiter. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornimmt. Hintergrund des Streits: YouTube zahlt keine Vergütung für die Nutzung von Musik auf ihrer Website, erwirtschaftet mit der Musik jedoch Werbeerlöse.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, über die Entscheidung des Gerichts: „Seit fast 3 Jahren führt YouTube die Öffentlichkeit mit diesen Sperrtafeln in die Irre und beeinflusst rechtswidrig die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der GEMA. YouTube stellt sich einerseits auf den Standpunkt, keine Lizenz und damit keine Rechte für die Videos zu benötigen. Andererseits sollen laut der Sperrtafel die Videos gerade aufgrund der unterbliebenen Rechteeinräumung nicht zu sehen sein. Diesen Widerspruch hat das Gericht erkannt und das Verhalten von YouTube als unzulässig eingestuft. Die Entscheidung ist ein wichtiges und positives Signal an die Musikurheber: Es ist nicht die GEMA, die den Musikgenuss im Internet verhindert. Sie will lediglich YouTube lizenzieren, so wie alle anderen Musikportale. Uns geht es darum, dass die Urheber an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke partizipieren und ihren Lebensunterhalt auch in Zukunft bestreiten können.“

Das Urteil des LG München ist noch nicht rechtskräftig. Weitere Informationen zur Urteilsverkündung sowie Hintergründe zum Konflikt zwischen der GEMA und YouTube finden Sie hier: www.gema.de/youtube.

26.02.2014