Deutscher Musikautorenpreis 2019 – Elif Demirezer erhält Nachwuchspreis der Sparte U
Sie sind jung, talentiert und haben in ihren Genres bereits viel geleistet: Die Songwriterin Elif Demirezer sowie der Komponist für Neue Musik, Mark Barden, werden mit dem Deutschen Musikautorenpreis in der Kategorie „Nachwuchs“ ausgezeichnet. Damit gibt die GEMA die ersten Preisträger der diesjährigen Verleihung bekannt, die am 14. März in Berlin stattfindet.
Elif Demirezer wird mit dem Nachwuchspreis in der Sparte U gewürdigt: „Es ist eine große Ehre für mich, mit dem Deutschen Musikautorenpreis ausgezeichnet zu werden. Dass die Jury meine Arbeit als Songwriterin anerkennt und fördern möchte, ist eine tolle Motivation – auch als Sängerin“, bedankt sich die Preisträgerin.
Unter dem Künstlernamen Elif schreibt sie bereits seit ihrem zehnten Lebensjahr eigene Lieder, in denen sie ihre Gefühle mit einer ungewöhnlichen Bestimmtheit offenlegt. 2009 belegte sie den zweiten Platz der ProSieben-Castingshow Popstars. 2012 ging sie mit Tim Bendzko auf Tour, ein Jahr später trat sie im Vorprogramm von Ronan Keatings Deutschlandtour auf. Ihre erste Single „Unter meiner Haut“ schaffte es 2013 direkt in die Charts. Sie arbeitete bereits mit vielen namhaften Künstlern zusammen, wie Max Giesinger, Andreas Bourani, Cro, Silbermond oder Peter Maffay. Seit 2019 ist Elif Jurymitglied beim KiKA-Komponistenwettbewerb „Dein Song“.
Mit dem Deutschen Musikautorenpreis ehrt die GEMA Komponisten und Textdichter für ihr herausragendes musikalisches Schaffen. Von besonderer Bedeutung ist der Nachwuchspreis, der mit jeweils 10.000 Euro talentierte Musikautoren der Sparte Ernste Musik (E) und Unterhaltungsmusik (U) fördert. „Dotierte Auszeichnungen sind eine unerlässliche Investition in die Zukunft. Dadurch können Musikschaffende motiviert, konzentriert und jenseits von kommerziellen Zwängen arbeiten. Wir schätzen es, in einer Gesellschaft zu leben, die Kunst zu würdigen weiß“, kommentieren die diesjährigen Preisträger Elif Demirezer und Mark Barden die Auszeichnung.
Quelle: http://www.gema.de
Deutscher Musikautorenpreis erstmals mit mehrheitlich weiblicher Jury
Die Jury des Deutschen Musikautorenpreises 2019 steht fest – und erstmals sind mit Christine Aufderhaar, Violeta Dinescu, Julia Mihály und Melanie Wilhelm aka Melbeatz vier Musikerinnen vertreten.
Die Akademie Deutscher Musikautoren beruft jedes Jahr eine Jury aus fünf oder sieben Musikautor*innen mit unterschiedlichem musikalischen Hintergrund, die Mitglied der GEMA sind. Bis zu drei mal kann ein*e Musiker*in Teil der Jury werden, die sowohl die Nominierungen auswählt als auch die Preise in zehn Kategorien vergibt, von denen sieben jeweils neu bestimmt werden. Nachdem im letzten Jahr die Jury rein männlich besetzt war und in der Vergangenheit oft nur ein Jurymitglied weiblich war, ist dies eine begrüßenswerte Neuerung.
Die GEMA will mit diesem Preis dem Musikschaffen in Deutschland eine Plattform geben. Der Preis soll ein Spiegel unserer Musikkultur sein und umfasst alle wichtigen Genres. Von Rock und Pop über Oper, Chormusik, und Mundart bis zu HipHop: alles, was in Deutschland gehört, gespielt oder gesungen wird, kann hier ausgezeichnet werden. Die Nominierungen für den Preis, der am 14. März 2019 verliehen wird, werden Ende Januar bekannt gegeben.
Weitere Reaktionen auf den GEMA Musikautorenpreis 2018
Wir berichteten am 12.02. über den Musikautorenpreis 2018; die rein männlich besetzte Jury nominierte 20 Männer und 1 Frau. Zu den vielen empörten Reaktionen kommt nun noch ein schönes Video von Kerstin Grether (Doctorella), Sandra Grether (Doctorella), Achan Malonda, Melanie Marker, (Shirley Holmes), Marlen Pelny (Zuckerklub), Leonie Scholl (Lie Craze), Chio Schuhmacher (Zuckerklub):
Morgen, am 15.03., findet in Berlin die große Preisverleihung statt. Nun gibt es doch noch ein paar mehr Frauen auf der Bühne, vielleicht als Reaktion auf die Diskussion?….
Als Moderatorin wird die Rapperin und Autorin Nina Fiva Sonnenberg durch den Abend führen. Die Musikautoren Alice Merton und Nicolas Rebscher erhalten für „No Roots“ den Deutschen Musikautorenpreis in der Kategorie „Erfolgreichstes Werk“. Die Musikautorin und Sängerin Lina Maly sowie die Komponistinnen Anna-Marlene Bicking und Kathrin A. Denner werden mit dem Nachwuchspreis des Deutschen Musikautorenpreises ausgezeichnet. Zu den 21 Nominierten gehört Balbina Jagielska in der Kategorie „Text Pop“.
GEMA Musikautorenpreis nominiert 20 Männer und 1 Frau
20 Männer, 1 Frau – die Nominierungen für den Musikautorenpreis 2018, die die rein männliche Jury in diesem Jahr bekanntgab, lösten einen regelrechten Shitstorm aus, musica femina münchen reagierte und schrieb einen Brief an Charlotte Seither, Mitglied des GEMA-Aufsichtsrats, nachzulesen im jourfixeblog von Gaby dos Santos: „…mit Entsetzen haben wir gesehen, dass von 21 Nominierten beim Deutschen Musikautorenpreis 2018 nur eine einzige Frau in der Liste auftaucht und die Jury ausschließlich mit Männern besetzt ist. Kann die GEMA wirklich alle Mitglieder auf diese Weise repräsentieren? (…) Wir besitzen eine (unvollständige) Liste von 1834 Komponistinnen aus 11 Jahrhunderten. Wo wird ihre Musik gehört und geachtet?“ Die GEMA postete daraufhin auf ihrer Facebook-Seite: „Liebe Community, wir begrüßen die Diskussion auf unserer Seite. Jeder Kommentar wurde und wird gelesen. Eure Kritik nehmen wir sehr ernst, denn das Thema ist ernst. Gemeinsam mit unseren Mitgliedern werden wir die Diskussion aufgreifen und überlegen, wie wir geeignete Rahmenbedingungen schaffen können, damit dieses gender gap beseitigt werden kann und wir die Rolle der Frauen in der Musikbranche langfristig stärken können“. Anschließend rechtfertigte sie sich in einem Beitrag, dass die für die Jury eingeladenen Musikurheberinnen alle abgesagt hätten und deshalb eine rein männliche Jury zustande gekommen wäre. Allerdings erklärt das noch nicht, warum diese rein männliche Jury nur Männer nominiert…
PULS Festival Podiumsdiskussion „Warum wir mehr Frauen im Musikbiz brauchen“ 02.12.2017
Im Rahmen seines PULS Festivals veranstaltet der Radiosender PULS am 02.12. eine Podiumsdiskussion zum Thema „Warum wir mehr Frauen im Musikbiz brauchen“. Bei der Veranstaltung tauschen sich Frauen aus der Branche ab 19 Uhr über die Unterrepräsentanz von Frauen im Popbusiness aus und diskutieren darüber, wie wir gemeinsam etwas verändern können. Der Radiosender hatte Ende letzten Jahres zusammen mit der GEMA die Radio-Airplays analysiert und war zum Ergebnis gekommen, dass nicht einmal ein Drittel der erfolgreichsten Songs im Radio von Frauen gesungen werden.
Es diskutieren: Ina Jedlicka (A&R Managerin bei Sony Music Entertainment/Columbia), Mirca Lotz (Veranstalterin und Bookerin, Gründerin des “We Make Waves” Musik-Festivals für Frauen, trans- und non-binäre Menschen in der Musik), Sophie Raml (Artist Management u.a. Blumentopf, Jesper Munk, Joy Denalane etc.), Katharina Adler (Konzertproduktion und Veranstaltungstechnik Landstreicher Booking, unter anderem für KIZ, Annenmaykantereit, Prinz Pi, Casper, etc.) und die Band Musikerinnen Andreya Casablanca und Laura Lee Jenkins aka Gurr.
hr2-kultur bekommt „Radiokulturpreis“ der GEMA
Für seine „besonderen Verdienste um die Musiklandschaft in Deutschland und sein anspruchsvolles und vielfältiges Programm jenseits des Mainstreams“ erhält hr2-kultur den „Radiokulturpreis“ der GEMA. Programmchefin Angelika Bierbaum freut sich sehr über die Auszeichnung in der Kategorie „Ernste Musik, Jazz sowie sonstige gehobene Vokal- und Instrumentalmusik“: „Die Ehrung bedeutet für uns aus zwei Gründen sehr viel: Zum einen ist sie die Anerkennung einer Programmstrategie, die konsequent die Nähe zum hessischen Musikleben pflegt. Zum anderen sehen wir den Preis auch als Auszeichnung für unser Musikrepertoire, das sich sowohl von Popularwellen als auch von rein klassikgeprägten Kulturradios unterscheidet.“ Die Preisverleihung findet am 24. Mai in München statt. Der Preis ist nicht dotiert.
Wallis Bird für den Deutschen Musikautorenpreis 2017 nominiert
Am 30. März 2017 verleiht die GEMA in Berlin zum neunten Mal den Deutschen Musikautorenpreis an herausragende KomponistInnen und TextdichterInnen. Eine siebenköpfige Fachjury, zu der auch Cäthe gehört, hat die Nominierten in sieben von zehn Preiskategorien ermittelt, insgesamt dürfen 26 nominierte MusikautorInnen auf die Preisskulptur hoffen, darunter die KomponistInnen Wallis Bird und Sandra Fink aka Safi (beide Rock/Pop). Wir drücken die Daumen!
Gerichtsurteil: GEMA darf keine Tantiemen an Musikverlage ausschütten
Musikverlagen in Deutschland drohen Einnahmeverluste in Millionenhöhe. Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts haben die Verlage kein Recht, ohne weiteres an den Einnahmen aus Urheberrechten von Komponisten und Textern beteiligt zu werden. Im Streit mit der Gema gab das Gericht am Montag dem ehemaligen Piratenpolitiker und Musiker Bruno Gert Kramm und seinem Bandkollegen Stefan Ackermann überwiegend Recht (AZ 24 U 96/14). Die Verwertungsgesellschaft dürfe im vorliegenden Fall nicht mehr einen Teil der Tantiemen an die Verlage ausschütten, sagte eine Gerichtssprecherin.
Das Urteil erfolgte in letzter Instanz. Ob ein Revisionsantrag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zulässig ist, soll aus der schriftlichen Urteilsbegründung hervorgehen. Wieviel Geld die Gema rückwirkend bis zum Jahr 2010 an die Kreativen zurückzahlen muss, ist offen. Zunächst müsse sie Auskunft über ihre Einkünfte vorlegen. Laut Piraten handelt es sich um einen Millionenbetrag. Mit dem Urteil werde für die Musikbranche das BGH-Urteil zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) vom April fortgeschrieben, sagte die Gerichtssprecherin weiter. Die Musikverlage erhalten laut Piraten bisher etwa 40 Prozent der Gema-Einnahmen.
Die Kläger hatten argumentiert, eine pauschale Vergütung für die Verlage sei im digitalen Zeitalter obsolet. Die Gema sei nicht berechtigt, von den Ausschüttungen an die Kreativen die Verlegeranteile abzuziehen. Die Rolle der Verlage habe sich grundlegend verändert, viele druckten heute weder Noten noch Texte. Was ursprünglich als Investitionsschutz gedacht gewesen sei, habe sich zu einem Relikt aus alten Zeiten entwickelt. Den Urhebern gingen dabei wesentliche Erlöse verloren.
Der BGH hatte im einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Einnahmen der VG Wort ausschließlich den Autoren zustehen. Für eine Ausschüttung an die Buchverlage gebe es keine rechtliche Grundlage. Die Gema nimmt Geld für die öffentliche Nutzung von Musik ein. Abgaben werden auch pauschal auf Wiedergabegeräte über den Kaufpreis erhoben. Die Gema vertritt nach eigenen Angaben in Deutschland die Urheberrechte von rund 70 000 Mitgliedern sowie von mehr als zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. (dpa)
YouTube und GEMA schließen Lizenzvertrag
Gute Nachrichten für deutsche Musikfans: Heute haben die GEMA und die Online-Plattform YouTube einen Lizenzvertrag unterzeichnet, der auch den vertragslosen Zeitraum seit 2009 abbildet. Damit erhalten die von der GEMA vertretenen 70.000 Musikurheber und Verleger wieder eine Vergütung für die Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Musikwerke. Über die Summe, die YouTube pro Videoabruf an die GEMA zahlt, wurde jedoch Stillschweigen vereinbart.
Nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen und langwierigen Verhandlungen konnte sich die GEMA mit YouTube auf einen Lizenzvertrag einigen. Durch diesen Abschluss werden die Mitglieder der GEMA auch für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken auf der weltweit reichweitestärksten Online-Video-Plattform vergütet. Auch die Öffentlichkeit profitiert von der Einigung. Ab sofort entfallen die sogenannten Sperrtafeln. YouTube wird diese nicht mehr vor Musikvideos schalten, die urheberrechtlich geschütztes Repertoire der GEMA enthalten.
Infos: www.gema.de
GEMA ruft zu Nominierungen für den FRED JAY PREIS 2017 auf
Die GEMA ruft ihre Mitglieder dazu auf, Textdichterinnen und Textdichter für den FRED JAY PREIS 2017 vorzuschlagen. Wichtigstes Kriterium für eine Nominierung ist der Beitrag zur Entwicklung der deutschsprachigen Musikkultur und des deutschen Liedguts im Besonderen. Nominierungsvorschläge können mit den folgenden Unterlagen per Post oder E-Mail bis zum 10. Oktober 2016 eingereicht werden:
– Begründung für die Nominierung
– Kurzbiografie und/oder Website bzw. Social Media Referenzen des Vorgeschlagenen
– Angabe des musikalischen Genres des Vorgeschlagenen
– Hör- bzw. Textbeispiele mit Veröffentlichungsvermerk
Kontakt: GEMA – FRED JAY PREIS, Matthias Dengg, Direktion Kommunikation, Rosenheimer Str. 11, 81667 München
oder per Mail an ed.am1775226463eg@no1775226463itaki1775226463nummo1775226463k1775226463" target="_blank">ed.am1775226463eg@no1775226463itaki1775226463nummo1775226463k1775226463
Reeperbahn-Festival: GEMA-MusikerInnen & Bands gesucht (Bewerbungsschluss: 22.06.2016)
Erstmals ist die GEMA mit einem eigenen Showcase auf dem Reeperbahn Festival vertreten, das vom 21. bis 24. September 2016 im Hamburg stattfindet. Rund 3.500 internationale BesucherInnen werden erwartet – ein ideales Sprungbrett für die Musikkarriere. Interessierte Bands und SolokünstlerInnen können bis 22. Juni 2016 ihr Demo bei der GEMA einreichen – die Auswahl der vier Live-Acts erfolgt durch die Veranstalter des Reeperbahn Festivals. Einzige Voraussetzung für die Bewerbung ist die Mitgliedschaft bei der GEMA.
Die Showcase-Partnerschaft ist ein Bestandteil des Mitgliederprogramms der GEMA, mit dem die rund 70.000 Mitglieder der Verwertungsgesellschaft Zusatzangebote, wie etwa Workshops, reduzierte Eintrittspreise bei Fachmessen, Branchenveranstaltungen oder Musikfestivals erhalten. „Insbesondere Newcommer benötigen die Chance, ihre Musikwerke einem breiten Publikum zu präsentieren. Showcases sind dafür eine erstklassige Plattform. Und so freut es mich, dass wir unseren Mitgliedern künftig die Teilnahme an Showcases auf großen Musikfestivals und Conventions ermöglichen,“ unterstreicht Silvia Moisig, Direktorin Mitglieder- und Repertoiremanagement bei der GEMA die Zielsetzung des neuen Angebots.
(Quelle: www.miz.org)
Dokumentation “Rechtssichere Musiknutzung in der Jugendmedienarbeit” erschienen
Am 9. September 2015 führten Landesmusikrat NRW, LAG Lokale Medienarbeit NRW und Forschungsstelle für Medienrecht der Fachhochschule Köln in Kooperation mit der GEMA, dem VUT West und dem Verband mediamusic eine Tagung zur „Rechtssicheren Musiknutzung in der Jugendmedienarbeit“ durch. Die LAG Lokale Medienarbeit NRW hat nun in einer Ausgabe ihrer Zeitschrift „interaktiv“ (02/2015) einige der Beiträge sowie Antworten von ExpertInnen auf Nachfragen als Teildokumentation vorgelegt.
Akteure der freien Kinder- und Jugendhilfe, Vertreter von Musikverbänden, Medienjuristen und Vertreter der GEMA diskutierten über die rechtlichen Bedingungen der Musiknutzung in der Jugendmedienarbeit. Denn Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe, die etwa mit ihren Schützlingen Dokumentarfilme über ihren Stadtteil drehen und dabei Pophits einspielen, mit denen sich die Jugendlichen identifizieren, stehen der Rechtslage oft ratlos gegenüber. Eine Fülle von rechtlichen Ansprüchen muss erfüllt werden.
Die Ausgabe von „interaktiv“ bringt Beiträge von Dr. Christine Ketzer (LAG Lokale Medienarbeit), Matthias Hornschuh (Landesmusikrat NRW und mediamusic), Meik Michalke (Cultural Commons Collectins Society), Michael Duderstädt (GEMA), Dr. Christian-Henner Hentsch und Prof. Dr. Rolf Schwartmann (beide Forschungsstelle für Medienrecht der Fachhochschule Köln).
(Quelle: www.miz.org)
Infos & Kontakt: ed.wr1775226463n-tie1775226463brane1775226463idem@1775226463ofni1775226463, http://www.lmr-nrw.de

