Live 500 fördert 197 kleine und regionale Spielstätten mit Diversitäts-Quote
197 Spielstätten und Veranstalter*innen erhalten in der ersten Runde des Förderprogramms Live 500 finanzielle Unterstützung von insgesamt über 2 Millionen Euro. Das Programm soll vor allem kleinere Spielstätten und regionale Veranstalter*innen bei der Programmplanung unterstützen und zusätzliche Anreize schaffen, Newcomer*innen und Künstler*innen mit experimentellen Formaten zu buchen. Mit Live 500 wird erstmals eine diverse Programmplanung als verbindliches Förderkriterium festgelegt: die Geförderten müssen sicherstellen, dass 30 % der geförderten Livemusik-Lineups divers besetzt sind. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass diese angestrebte Diversitätsquote deutlich übertroffen wird. Je nach Kategorie beträgt die Fördersumme pro Konzert 500 Euro oder 1000 Euro. Die eine Hälfte davon geht als Gagenzuschuss an die Künstler*innen, die andere als Zuschuss an den Musikclub bzw. an das veranstaltende Unternehmen. Seit Programmstart haben bereits 559 Künstler*innen in 253 Livemusikveranstaltungen davon profitiert. Noch bis Ende September können die zugesagten Mittel für Veranstaltungen verwendet werden. Bien!
re:balance – Geschlechtergerechtigkeit in den Künsten
Das bundeweite Mentoring-Programm re:balance – Geschlechtergerechtigkeit in den Künsten der Rudolf Augstein Stiftung richtet sich spartenübergreifend sowohl an ambitionierte Nachwuchstalente als auch an erfahrene Künstler*innen mit hohem Potenzial, die an Wendepunkten ihrer Karriere stehen (alle Frauen sowie trans, inter und nichtbinäre Menschen). Ab September 2024 bis April 2025 arbeiten sie mit renommierten Mentor*innen an ihren nächsten Karriereschritten. Ein flankierendes Workshop-Programm ergänzt das 1:1-Mentoring und vermittelt praktische Skills für die Professionalisierung als Künstler*in. Bewerbungsschluss: 14. April 2024
Arbeitspaket-Stipendien für Brandenburger Künstler*innen
Das Kulturministerium schreibt zum sechsten Mal die Arbeitspaket-Stipendien aus: Vergeben werden zehn Stipendien à 8.000 Euro. Brandenburger Künstler*innen der Genres Literatur, Bildende Kunst, Musik sowie Darstellende Kunst können sich ab sofort bis zum 30. April 2024 bewerben. Voraussetzung: Sie müssen eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen, sich mit Veröffentlichungen oder durch eine professionelle künstlerische Arbeit ausgewiesen haben und ihre künstlerische Befähigung in Arbeitsproben nachweisen. Für die Vergabe der Stipendien ist die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens ausschlaggebend. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die Kulturministerin nach Empfehlung von spartenspezifischen und unabhängigen Fachjurys. Antragsberechtigt sind nur Künstler*innen die ihren ersten Wohnsitz im Land Brandenburg haben. Die Bewerbungen sind ausschließlich per Post im Kulturministerium, Referat 35, Dortustraße 36, 14467 Potsdam, einzureichen.
Förderprogramm „Music4all“ fördert Hamburger Amateurmusik
Der Landesmusikrat Hamburg (LMR) und die Behörde für Kultur und Medien (BKM) wollen Hamburger Chöre und Ensembles niedrigschwellig unterstützen. Finanziert durch die BKM vergibt der Landesmusikrat Hamburg deshalb insgesamt 50.000 € im Jahr 2024. Ensembles und Chöre der Hamburger Amateurmusik können sich ab 08.04. um 17 Uhr bewerben und pro Jahr eine Förderung von maximal 1.500 € erhalten. Die Fördermittel werden nach dem Windhund-/First-Come-First-Serve-Prinzip vergeben, es heißt also schnell sein. Fördersprechstunden finden digital am Dienstag, 26. März um 17 Uhr und am Mittwoch, 3. April um 10 Uhr statt. Anmeldung per Mail.
Live Concert Account: Strukturförderung für private Musikclubs in Hamburg
Der Live Concert Account (LCA) wurde von der Behörde für Kultur und Medien Hamburg in enger Zusammenarbeit mit dem Clubkombinat Hamburg e. V. , RockCity Hamburg e.V. und der GEMA entwickelt. Das Förderungsmodell löst die von 1987 bis 2008 vergebene Clubprämie ab und verfügt verfügt jährlich ab 2023 über ein Gesamtvolumen von 350.000 €. Private Musikspielstätten mit festem Spielort in Hamburg können bis zum 30.04.2024 einen Antrag zur jährlichen Infrastrukturförderung stellen, wenn sie seit mindestens einem Jahr vom/von der derzeitigen Betreiber*in geführt werden und während dieser Zeit wenigstens fünf Monate lang für Publikumsverkehr geöffnet waren sowie jährlich mindestens 24 Livemusik-Konzerte veranstaltet haben. Euer Club darf keine institutionelle Förderung bekommen und die Gesamt-Besuchskapazität darf 1.000 Personen nicht übersteigen. Es gibt keine Jury, jeder Club, der die Voraussetzungen erfüllt, wird verlässlich und gerecht unterstützt. Dabei gilt: Je mehr Live-Musik-Konzerte eure private Musikbühne nachweisen kann, desto höher fällt der Förderbetrag aus.
create music: Förderung von Musiker*innen & Veranstalter*innen aus NRW
Ihr plant ein Projekt, was euch als Band weiterbringt? Ihr wollt ins Studio gehen, ein Video drehen oder noch etwas ganz anderes machen? Dann könnt ihr euch bei create music für eine Förderung eures Vorhabens bewerben. Mehrmals im Jahr werden kleine finanzielle Zuschüsse in Höhe von bis zu 500 Euro direkt an einzelne Bands und Solomusiker*innen aus NRW vergeben. Nächste Antragsfristen: 01. April 2024 / 01. August 2024. Weitere Infos zu den Kriterien und dem Förderverfahren findet ihr hier.
Wenn ihr ein Projekt plant, dass das Netzwerk in eurer Nähe stärkt, jungen Bands und Musiker*innen eine Plattform bietet oder die Popmusikszene(n) in eurer Stadt ankurbelt, dann könnt ihr bei create music ebenfalls einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen. Im Projektförderprogramm werden Projekte mit bis zu 5.000 € gefördert. Nächste Antragsfristen: 01. April 2024 / 01. August 2024. Infos zu den Kriterien und dem Förderverfahren findet Ihr hier.
Beim Förderprogramm werden alle Arten von populärer Musik – außer Jazz & Chormusik – gefördert. create music NRW steht unter Trägerschaft des Landesmusikrat NRW und wird in enger Kooperation mit der Landesmusikakademie NRW in Heek durchgeführt.
Investitionsfonds Soziokultur fördert Einrichtungen & Projekte in Brandenburg
Mit den Mitteln sollen Akteur*innen und Träger*innen der soziokulturellen Szene im Land Brandenburg gefördert werden, in dem Sachkosten übernommen bzw. bezuschusst werden, wie sie z.B. bei der Anschaffung von Technik und Ausstattung für soziokulturelle Veranstaltungen, Maßnahmen zur Modernisierung/Sanierung der Einrichtung, die unmittelbar zur Aufrechterhaltung des soziokulturellen Angebots beitragen, Anschaffungen für mobile soziokulturelle Veranstaltungsformate oder Maßnahmen zum Ausbau einer eigenen IT-Infrastruktur anfallen. Von der Antragsstellung ausgeschlossen sind Förderungen von Baumaßnahmen, der Immobilienerwerb sowie Einrichtungsgegenstände zur Küchenausstattung, Matratzen u.ä. Förderfähig sind grundsätzlich Sachkosten. Antragsberechtigt sind juristische Personen – freie Träger*innen, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können, sowie öffentliche Träger*innen – , die im Land Brandenburg ansässig sind und nachweislich aktiv mit ihren Projekten die soziokulturelle Landschaft Brandenburgs prägen. Abweichend davon sind, als Ausnahme, auch Antragsteller*innen förderberechtigt, bei denen der Projektschwerpunkt in Brandenburg liegt. Die Förderhöhe liegt bei grundsätzlich maximal 10.000 €. Antragsfrist: 31.05.2024
ZMINA Rebuilding: zweite Runde für Projekte mit der Ukraine
Das Projekt ZMINA: Rebuilding hat den zweiten Call für Projekte mit der Ukraine veröffentlicht. Im Rahmen eines Projekts sollen mindestens eine Organisation aus der Ukraine und eine aus einem anderen Creative Europe-Land zusammenarbeiten. Die Projekte sollen dazu beitragen, die ukrainische Kultur im Ausland bekannter zu machen und internationale Perspektiven zu zeigen. Das Programm ZMINA: Rebuilding unterstützt Projekte, die Visionen zum Übergang vom Krieg zum Wiederaufbau entwickeln, die Widerstandsfähigkeit im Krieg und danach thematisieren und Gespräche, Fachwissen und Kenntnisse über den Wiederaufbau nach dem Krieg vermitteln. Alle kulturellen und kreativen Bereiche sind förderfähig. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 60.000 €. Bewerbungsschluss: 07.04.2024
Neue Förderrunde Kulturfunke* für freischaffende Künstler*innen & Projekte in Lübeck
Das Förderprogramm Kulturfunke* geht 2024 in eine neue Förderrunde, die bis zu zehn Projekten, die sich öffentlichkeitswirksam an der Schnittstelle zwischen Kunst und Nachhaltigkeitsforschung bewegen, eine Unterstützung anbietet. Der diesjährige Fokus regt zum Entwickeln von Formaten an, die die Suggestionskraft der Kunst und die Stärken der Wissenschaft zusammenbringen. Gesucht werden bis zu zehn inspirierende Schnittstellen-Projekte, die künstlerisch konkrete Szenarien für eine lebenswerte Zukunft entstehen lassen und neue Synergien, Erkenntnisse, Wechselwirkungen und Impulse kreieren. Freischaffende Künstler*innen können sich unabhängig vom Wohnort wieder bis 31. März 2024 mit innovativen Projekten für Lübeck online um eine Förderung bewerben. Der Umsetzungszeitraum für geförderte Projekte ist der 20. Mai bis 31. Dezember 2024.
Berliner Music Ambassador Programm 2024 vergibt Reisekostenzuschüsse
Seid ihr bereit für neue Erkenntnisse und Herausforderungen? Habt ihr Interesse daran, zu reisen, internationale Festivals zu besuchen und das musikwirtschaftliche Netzwerk Berlins zu erweitern? Ihr wollt die Musikindustrie Berlins international repräsentieren und stärken? Dann bewerbt euch bei der neuen Runde des Music Ambassador Programms und sichert euch einen Reisekostenzuschuss! Auch in diesem Jahr sucht die Berlin Music Commission wieder nach mutigen und engagierten Bewerber*innen aus der Berliner Musikszene – von den Künstler*innen, die wirtschaftliche Kooperationsprojekte aufbauen, bis hin zu den Akteur*innen hinter den Kulissen, wie Labels, Verlage, Managements und andere Unternehmen. Das Programm ist darauf ausgerichtet, Einzelakteur*innen sowie kleine und mittlere Unternehmen beim Aufbau von Kontakten im internationalen Musikgeschäft zu unterstützen und ihr Wachstum nachhaltig zu fördern. Wenn du deinen Sitz oder Wohnsitz in Berlin hast und deine Reise für den Zeitraum vom 01. April bis 31. November 2024 planst, kannst du dich bis 18.03.2024 bewerben.
65. Förderrunde Künstler*innenförderung Initiative Musik
Die Initiative Musik läutet eine weitere Runde ihrer Künstler*innenförderung ein, für die ihr euch mit euren Projekten vom 20.03.-10.04.2024 bewerben könnt. Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands sowie Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour. Tipps für die Antragstellung gibt die Aufzeichung eines Infocalls auf Youtube. Schwerpunkte waren dabei u.a. Änderungen wie die Solo-Antragsstellung, die seit 2023 in Kraft getreten sind. Wer dabei noch Fragezeichen in den Augen hat, sollte sich für den Infocall am 18.03. um 18 Uhr hier anmelden.
Mannheimer Stipendium
Das Kulturamt der Stadt Mannheim vergibt in Kooperation mit der Alten Feuerwache Mannheim, der Roger Willemsen Stiftung sowie dem mare-Künstlerhaus ein Stipendium für Mannheimer Künstler*innen im mare-Künstlerhaus bei Hamburg in der Saison 2024/2025 (Zeitraum Ende September 2024 bis Ende Juni 2025). Das Stipendium in Gedenken an den 2016 verstorbenen Autor und Publizist Roger Willemsen soll die besondere Verbindung der Stadt Mannheim zu Roger Willemsen würdigen und sein Wirken im Mannheimer Kulturleben lebendig halten. Das Stipendium ermöglicht Künstler*innen aus Mannheim Zeit und Raum (4 Wochen) zum ergebnisoffenen Arbeiten im ehemaligen Wohnhaus von Willemsen, dem heutigen mare-Künstlerhaus. Das Stipendium ist spartenoffen in den Bereichen bildende Kunst, Musik und Komposition, Literatur, Film, Performance, Tanz (nur konzeptionelles Arbeiten möglich). Inhaltliche oder programmatische Vorgaben werden nicht gemacht. Das Stipendium kann mit einer öffentlichen Präsentation im mare-Künstlerhaus abschließen. Um eine Brücke nach Mannheim zu schlagen, wird eine öffentliche Präsentation der Arbeitsergebnisse in der Alten Feuerwache Mannheim im Förderjahr 2024/2025 angestrebt. Die/der Künstler*in bekommt außerdem ein Taschengeld von 1000 Euro sowie Fahrtkosten. Bewerbungsfrist: 17. März 2024

