Spielstättenprogramm Bayern
Bayern unterstützt mit dem Spielstättenprogramm bis zum 30. Juni 2021 Livekulturbühnen (Musik, Kleinkunst, Privattheater). Das Programm ist bereits am 1. Juli 2020 gestartet und finanziert die Grundkosten (Mieten, Pacht, Leasingkosten, Versicherungen, Verbrauchskosten etc.), plus 100 Prozent der Personalkosten, plus einen fiktiven Unternehmerlohn von 1.180 Euro/Monat für den*die Clubbetreiber*in. Das Spielstättenprogramm wurde ebenfalls rückwirkend zum 1. Juli 2020 und mit Laufzeit bis zum 30. Juni 2021 um ein Förderprogramm für dezentral agierende örtliche Kulturveranstaltungsagenturen erweitert. Um insbesondere kleine und mittlere Agenturen zu fördern, ist das Programm gedeckelt für Agenturen bis zu einem Jahresumsatz von max. 10 Millionen Euro.
Forum Musikwirtschaft nimmt Stellung zur Wirtschaftshilfe
Das Forum Musikwirtschaft begrüßt die angekündigte außerordentliche Wirtschaftshilfe zur Entschädigung finanzieller Ausfälle aufgrund von Unternehmensschließungen zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie. Bei dem durchaus beachtlichen Entschädigungsbeschluss fallen jedoch zahlreiche Unternehmen der Musikwirtschaft sowie Künstler*innen und Urheber*innen ein weiteres Mal durch das Hilfe-Raster. Das Forum erwartet daher, dass durch die Ausgestaltung des Beschlusses sichergestellt wird, dass tatsächlich alle Unternehmen, die durch den neuen Lockdown unmittelbar oder auch nur mittelbar betroffen sind, ebenfalls durch den Beschluss begünstigt werden. Es sei nicht ohne weiteres nachvollziehbar, wieso vor allem der Freizeit- und Unterhaltungsbereich und damit auch Veranstalter*innen, Künstler*innen, Musikautoren*innen, deren Verleger*innen, Labels und Hersteller, Vertriebe und Fachhandel von Musikinstrumenten und Musikequipment derart umfassend in ihrer Berufsausübung beschränkt werden. Die Forderungen des Forums Musikwirtschaft sind: die Anerkennung eines fiktiven Unternehmerlohns in Höhe von 2.500 Euro; die Veränderung des Begriffs „Soloselbstständige“ in „Selbstständige Einzelunternehmer und Personengesellschaften“; die Gewährung der Entschädigung für alle auch nur mittelbar betroffenen Unternehmen des sehr heterogenen Wirtschaftszweigs – darunter Veranstalter*innen, Künstler*innen, Musikautoren*innen, Labels, Musikverleger*innen, Künstlervermittler*innen, Hersteller, Vertriebe und Fachhandel von Musikinstrumenten und Musikequipment sowie von dem Wirtschaftszweig abhängige Dienstleistungs- und Zulieferbetriebe; eine geänderte Berechnungsgrundlage für die Entschädigung – die Berechnung möglicher Hilfen, rein auf Basis des Novembers 2019 als Vergleichsmonat, wird den Tätigkeitsstrukturen der Musikwirtschaft nicht gerecht. Das Forum Musikwirtschaft besteht aus den sechs maßgeblichen Verbänden des Wirtschaftsbereichs. Im Einzelnen sind dies der BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft), der BVMI (Bundesverband der Musikindustrie), der DMV(Deutscher Musikverleger-Verband), die LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland), SOMM (Society Of Music Merchants) und der VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen).
Notfallfonds für Künstler*innen in Frankfurt soll aufgestockt werden
Unabhängig von der in der Bund-Länder-Konferenz beschlossenen Unterstützung für Soloselbstständige im November will die Stadt Frankfurt ihren Notfallfonds für Künstler*innen weiter ausbauen. Das schreibt die Frankfurter Rundschau in einem Artikel vom 30.10.2020. Kulturdezernentin Ina Hartwig (SPD) arbeite an einer Aufstockung des Fonds, der notleidenden Soloselbstständigen der Kulturszene finanzielle Unterstützung gewähren soll. Der von der Kulturdezernentin Ende März aus Mitteln des Kulturetats ins Leben gerufene Fonds konnte bereits 150 Kulturschaffende mit insgesamt 220 000 Euro unterstützen. Hartwig hatte im Frühjahr zunächst 200 000 Euro zur Verfügung gestellt, mit Hilfe privater Spender*innen konnte die Summe mittlerweile auf 311 000 Euro aufgestockt werden. Spenden kamen von der Crespo Foundation, von der Stiftung Polytechnische Gesellschaft, der Stiftung Giersch, dem Frankfurter Patronatsverein für die Städtischen Bühnen, aber auch von vielen Bürgerinnen und Bürgern. (Quelle)
Call for Participation: Postdoc-Netzwerk Musik und Gender
Ein von der Mariann Steegmann Foundation geförderter Zusammenschluss von Forschenden aus dem Bereich der musikwissenschaftlichen Geschlechterstudien, die sich in der Postdoc-Phase befinden und durch Austausch und Weiterbildungen gegenseitig unterstützen, laden interessierte Forscher*innen herzlich zur Mitwirkung ein. Das Netzwerk will Forschende zusammenbringen und unterstützen, die auch nach der Promotion den Fachbereich Musik und Gender aktiv vertreten und mit ihren Projekten weiterentwickeln.
Die Mitglieder des Netzwerkes treffen sich jährlich dreimal (i. d. R. Fr/Sa), wobei im Zentrum der Treffen drei Schwerpunkte stehen: 1) Der fachliche Austausch, 2) Die Stärkung von Netzwerkstrukturen, 3) Weiterbildungen für eine akademische Laufbahn. Neben fachlichen Diskussionen, Text- und Themenvorstellungen werden die Mitglieder durch gezielte Workshops und Weiterbildungen in ihrer akademischen Karriere unterstützt. Die ersten Veranstaltungen des neu gegründeten Netzwerkes sollen Anfang 2021 stattfinden.
Interessierte Musikwissenschaftler*innen, die sich in der (gerne auch frühen) Postdoc-Phase befinden, können sich bis zum 10. Januar 2021 mit einem CV plus Publikationsliste sowie
einem kurzen Motivationsschreiben (max. 1 Seite) per Mail um eine Mitgliedschaft bewerben.
Neues Förderprogramm für Lüftungsanlagen tritt demnächst in Kraft
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat am 23. September 2020 dem Bundeskabinett den Entwurf einer Förderrichtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ vorgelegt. Insgesamt stehen hierfür 500 Millionen Euro bis 2024 zur Verfügung, im Jahr 2021 stehen 200 Millionen zur Verfügung. Die Förderrichtlinie soll bereits Mitte Oktober in Kraft treten. Die Förderung sieht Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischen (RLT) Anlagen vor, die dem Ziel dienen, den Infektionsschutz zu erhöhen. Die Förderung soll bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, die bei 100.000 Euro gedeckelt sind. Gefördert werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind. Altmaier: „Mit dem Förderprogramm leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, auch in der kalten Jahreszeit die Ansteckungsgefahr mit Corona zu reduzieren, dort, wo tagtäglich viele und wechselnde Personen aufeinander treffen: in Hörsälen und Schul-Aulen, in Theatern und Museen, in kommunalen Versammlungsräumen und Bürgerhäuser.“ Sobald die Richtlinie in Kraft getreten ist, können Zuschüsse beantragt werden. Eine Antragstellung wird bis Ende 2021 möglich sein.
Förderprogramm „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen“
Mit seinem Förderprogramm „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen“ bietet der Fonds Soziokultur Menschen zwischen 18 und 25 Jahren die Möglichkeit, eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld zu entwickeln und zu realisieren. Es hat zum Ziel, kulturelle Ideen mit gesellschaftlichem Bezug von jungen Akteur*innen finanziell zu unterstützen. Bis einschließlich 02.11.20 können Anträge im Rahmen des Förderprogramms eingereicht werden. Die Projekte dürfen ab Ende Januar 2021 starten.
Soforthilfeprogramm für Kulturzentren in Rheinland-Pfalz wird aufgestockt
Das am 15. April 2020 gestartete Soforthilfeprogramm „LAND INTAKT“ erhält zusätzliche Mittel für Soziokulturelle Zentren, Kulturhäuser sowie Kultur- und Bürgerzentren in ländlichen Räumen. Georg Halupczok, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Soziokultur e. V. begrüßt die Entscheidung: „Die überaus große Nachfrage nach dem durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderte Soforthilfeprogramm zeigt, wie nötig Investitionen in die kulturelle Infrastruktur gerade in kleineren Gemeinden sind. Damit werden für Kultureinrichtungen in ländlichen Räumen die Bedingungen geschaffen und deutlich verbessert, um nachhaltig und regelmäßig kulturelle Angebote zu unterbreiten und als dritter Ort für Diskurs und Dialog der Bevölkerung zur Verfügung zu stehen. Wir danken Kulturstaatsministerin Grütters für dieses wichtige Signal zur Stärkung der Kultur in ländlichen Räumen!“ „LAND INTAKT – Soforthilfeprogramm Kulturzentren“ wird im Rahmen des Förderprogramms „Kultur in ländlichen Räumen“ gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
51. Förderrunde der Initiative Musik fördert 255 Künstler*innen & Bands
In der 51. Runde der Künstler*innenförderung unterstützt die Initiative Musik gGmbH 255 Solokünstler*innen und Bands mit insgesamt über 4,9 Millionen Euro. Dies ist gleichzeitig die erste Runde der Künstler*innenförderung, die durch NEUSTART KULTUR zusätzliche Mittel erhält. Im Rahmen des von Kulturstaatsministerin Monika Grütters initiierten Rettungs- und Zukunftsprogramms für den Kulturbereich stellt die Bundesregierung für diese und die kommende Förderrunde insgesamt 10 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Als zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft setzt die Initiative Musik das Programm Künstler*innenförderung zur finanziellen Unterstützung von professionellen Nachwuchsmusiker*innen und ihren musikwirtschaftlichen Partner*innen bereits seit 12 Jahren um.
In der 51. Förderrunde hat sich die Jury wieder für ein breites Spektrum aus allen Genres der Popularmusik wie Rock, Hip-Hop, elektronische Musik, experimentelle Popmusik oder Jazz entschieden. Unter den 255 Geförderten gibt es viele Newcomer*innen zu entdecken. Dabei sind unter anderem Derya Yıldırım (Foto oben) mit türkischsprachigem Pop, das Avantgarde-Duo Lena Willikens & Sarah Szczesny alias Phantom Kino Ballett, Hannah Weiss aus Bayern und die Reggaeband Guacáyo aus Hamburg. Außerdem können sich Charlotte Brandi, Elda, Jeanette Hubert, Julie Sassoon, Katja von Bauske, Kiddo Kat, L_Tashina, Lina Maly, Liv Solveig, Lucy Kruger & The Lost Boys, Madsius Ovanda, Masha Qrella, MELE, MINE, Mulay, Rebecca Trescher Tentett, Shirley Holmes, Tara Nome Doyle, UMME BLOCK, Wenn einer lügt dann wir u.v.w. über eine Förderung freuen.
Kick La Luna geben Hybridkonzert 22.10.2020
Damit die female Ethnocrossover-Band Kick La Luna trotz Corona-Auflagen endlich wieder in ihrer kompletten Besetzung (zu fünft) spielen kann, veranstaltet sie am 22.10. in Kooperation mit der Frankfurter Brotfabrik ein Hybridkonzert auf eigenes Risiko. Dort sind normalerweise bis 350 Besucher*innen zugelassen, doch in Corona Zeiten im Herbst können nur 35 Personen live dabei sein. Diese Plätze will die Band für ihre ganz besonderen Fans und Sponsor*innen freihalten. Damit noch mehr Fans das Konzert erleben können, hat sie einen Livestream (20-22 Uhr) organisiert und bittet jetzt um Spenden, um die Fixkosten stemmen zu können. Hier könnt Ihr Kick La Luna unterstützen. Alle eingehenden Spendengelder werden für die Miete und Gehälter verwendet, was darüber hinausgeht, ist als Konzertgage für die Musiker*innen und für ihre nächste, 10. CD-Produktion gedacht. Die 10. Jubiläums-CD wollen die fünf im nächsten Jahr produzieren, damit sie zum 30jährigen Bühnenjubiläum 2022 damit on tour gehen können.Kundgebung der Kulturschaffenden 24.10.2020 München
Stadt München bietet Förderprogramm für Crowdfundingkampagnen
Für Musiker*innen, die z.B. für ihre CD-Produktion eine Crowdfunding-Kampagne planen, um ihr Budget aufzustocken, bietet die Landeshauptstadt München eine finanzielle Unterstützung für alle professionellen Kreativleistungen rund um die Crowdfunding-Kampagne. Ab August kann für die kreativen Dienstleistungen, die für die Vorbereitung der Kampagne benötigt werden, ein Zuschuss von 75 Prozent – statt wie bisher 50 Prozent – (bis zu max. 3000 Euro) gewährt werden. Damit möchte das Referat für Arbeit und Wirtschaft Projektstarter*innen und ihre Ideen unterstützten und auf der anderen Seite die Auftragssituation der lokalen Kultur- und Kreativwirtschaft während der Corona-Krise stärken. Diese Sonderkonditionen sind nun gültig bis voraussichtlich Dezember 2020.
Stay tuned: Hamburger Gagenfonds will Gagenausfälle ausgleichen
Die Musiker*innen der Hamburger Musikszene sind von den coronabedingten Einschränkungen besonders stark betroffen, Veranstaltungsbetriebe, Clubs und Bühnen sind durch erhebliche betriebliche Ausfälle kaum in der Lage, relevante Gagen für die auftretenden Musiker*innen und Bands zu bezahlen. Zudem ist die Anzahl der Veranstaltungen extrem minimiert und auch die Eintrittseinnahmen sind coronabedingt bis zu 80 % rückläufig. Deshalb legt die Behörde für Kultur und Medien jetzt zusammen mit RockCity Hamburg e.V. den Hamburger Gagenfonds auf, mit dem Musiker*innen finanziell unterstützt werden sollen. Rückwirkend zum 13.03.2020 (Streaming-Konzerte) bzw. zum 01.07.2020 (Live-Konzerte) und bis mindestens zum 31.12.2020 können Hamburger Musiker*innen einen Antrag auf Ausgleich ihrer fehlenden Erlöse stellen, sollten diese bei live oder digitalen Auftritten in kleinen Venues bis 200 Zuschauer*innen unter 250 Euro pro Auftritt pro Person oder bei größeren Bands in größeren Venues über 200 Zuschauer*innen unter 500 Euro pro Person liegen. Voraussetzung ist, dass das Konzert von einer*m professionelle*n Veranstalter*in durchgeführt wurde. Bei Livestreams sollte mit einer Spenden- bzw. Paywallfunktion deutlich gemacht werden, dass „Kultur umsonst“ nicht zum neuen Corona-Motto wird. Näheres zur Antragstellung findet ihr in Kürze hier.

