Förderprogramm „Pop To Go – unterwegs im Leben“

Ihr habt eine Projektskizze in der Schublade oder wolltet schon immer mal ein Musikprojekt mit Kindern und Jugendlichen umsetzen? Ihr sucht Finanzierungsmöglichkeiten? Dann aufgepasst! Beim Förderprogramm „Pop To Go – unterwegs im Leben“ des Bundesverbands Popularmusik e.V. können noch bis zum 01.10.2025 Anträge für Projekte gestellt werden, die im Jahr 2026 umgesetzt werden. Pop To Go fördert popkulturelle Projekte für Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren, die von Risikolagen betroffen sind. Umgesetzt werden die Projekte durch mindestens drei lokale Akteur*innen, die sich zu Bündnissen für Bildung zusammenschließen. 

10.09.2025

CommunityConnect: gemeinsam interkulturelle Veranstaltungen in Frankfurt planen

Ihr seid Teil einer migrantischen Organisation und habt Lust, interkulturelle Veranstaltungen mitzugestalten? Dann werdet Kooperationspartner*in im Projekt CommunityConnect von Über den Tellerrand Frankfurt! Es bringt verschiedene Communitys zusammen und stärkt Kennenlernen, Austausch und Teilhabe in der Stadt Frankfurt. Im Projekt werden gemeinsam mit euch Begegnungsveranstaltungen z. B. Musik- und Tanzworkshops, Kultur- und Erzählabende und vieles mehr organisiert. Eure Ideen sind herzlich willkommen! Die Gruppe trifft sich regelmäßig mit einem ehrenamtlichen Team und plant die Veranstaltungen gemeinsam. Ein Projektbudget ist bereits vorhanden. Projektzeitraum: September 2025 – März 2026

10.09.2025

Freundinnen & Freunde der Heinrich-Böll Stiftung fördern Projekte

Die Freundinnen und Freunde der Heinrich-Böll Stiftung fördern mit ihren Mitgliedsbeiträgen Kunst-, Kultur- und Bildungsprojekte zu den Themen Klima/Umwelt, Frauen, Partizipation und Menschenrechte. Erwartet wird, dass die Projekte eine Strahlkraft in die Gesellschaft entfalten. Die maximale Fördersumme beträgt 1.500 €. Die Antragskommission entscheidet über die Förderungen jeweils zeitnah nach den Stichtagen 31. März und 30. September. Es werden keine universitären oder Forschungsprojekte sowie keine Druckkosten für Publikationen, keine Schnitt- und Fertigstellungskosten für Filmproduktionen gewährt.

10.09.2025

Projekt KuDiNa³ erarbeitet Zusammenwirken von Digitalität und Nachhaltigkeit

Wie können analog-digitale Gestaltungsräume Orte für Haltung, Wandel und Zuversicht werden? Das vom Umweltbundesamt (Juli 2025–März 2027) geförderte Vorhaben „KuDiNa³“ des Instituts für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft folgt auf die Projekte „DNA 4_0“ und „Next Society?!“ und verknüpft vielfältige Erfahrungen, um das Zusammenspiel von Digitalität und Nachhaltigkeit im Kulturbereich zu vertiefen. Angesichts beschleunigter digitaler Entwicklungen und des Klimawandels setzt KuDiNa³ auf konstruktive analoge-digitalen Aushandlungsräume, die durch zwei Veranstaltungen gerahmt werden. Leitmotiv ist die Förderung werteorientierter und nachhaltiger „dritter Orte§, die Engagement, Bewusstsein und aktives Mitgestalten ermöglichen.

Im Projekt arbeiten Akteur*innen aus dem Kultursektor und darüber hinaus kollaborativ zusammen. Basis sind eine Desktop-Recherche, ein Think Tank, filmisch dokumentierte Next-Practice-Erfahrungen sowie kollegiale Fallberatungen und Blog-Beiträge. Ziel ist eine gemeinsame Positionierung zum Zusammenspiel von Digitalität und Nachhaltigkeit, die in einer Abschlussveranstaltung im Februar 2027 präsentiert und veröffentlicht wird. KuDiNa³ will so kreative Modelle des Arbeitens und Handelns entwickeln, die ein zukunftsfähiges Zusammenwirken von Kultur, Digitalität und Nachhaltigkeit ermöglichen und Haltung, Wandel und Zuversicht fördern.

10.09.2025

KOMPASS erstattet Kosten für Weiterbildungen

Das erfolgreiche ESF Plus-Förderprogramm KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kann noch bis zum 29. Februar 2028 in Anspruch genommen werden: Soloselbstständige können sich von den Kompass-Anlaufstellen sogenannte Qualifizierungsschecks ausstellen und so bis zu 90 Prozent der Kosten einer Weiterbildung (maximal 4.500 Euro) erstatten lassen. Möglich sind etwa branchen- oder berufsspezifische Fortbildungen oder Kurse, in denen methodisches Wissen, digitale oder betriebswirtschaftliche Kompetenzen vermittelt werden. Ein Beispiel wäre die Weiterbildung Club of Change zur/zum Nachhaltigkeitsmanager*in. Das Programm KOMPASS wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die EU über den Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Es richtet sich an Solo-Selbstständige, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen und ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb betreiben. Gefördert werden Qualifizierungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich. Die Qualifizierung muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden.

28.08.2025

Potsdamer Kulturförderung 2026

Die Stadt Potsdam ruft Kulturakteur*innen dazu auf, sich mit ihren Ideen und Projekten um Fördermittel für das Jahr 2026 zu bewerben. In diesem Jahr startet die Projektförderung für 2026 mit einer überarbeiteten Ausschreibung und einem neuen Antragsformular. Gefördert werden kulturelle Vorhaben aus unterschiedlichen Sparten – von Bildender Kunst über Soziokultur bis hin zu genreübergreifenden Formaten – die zur kulturellen Vielfalt und Attraktivität Potsdams beitragen. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben im Jahr 2026 umgesetzt und bis Jahresende 2026 abgeschlossen werden. Neu ist der Fokus auf die kulturpolitische Strategie der Landeshauptstadt für 2025–2030, etwa in den Bereichen Nachhaltigkeit, Diversität oder kulturelle Teilhabe. Die Antragsfristen sind wie folgt:

Projektförderung: 30.09.2025
Festivalförderung: 20.10.2025 
Chorförderung: 15.09.2025

Der Jugendkulturfonds gibt 14-27-Jährigen die Möglichkeit, ihre kulturellen Projekte umzusetzen. Anträge auf bis 1000 Euro können laufend gestellt werden.

22.08.2025

Future Fonds 2.0 fördert nachhaltige Transformation in Musikclubs in Hamburg

Die 2. Förderrunde des Clubkombinat Future Fonds 2.0 ist gestartet. Das Programm fördert die nachhaltige Transformation der Club- und Veranstaltungslandschaft durch monatliche Sprintzuschüsse von 1.000 Euro für Personalkosten über 3 bis maximal 9 Monate, zusätzliche Beratung & Unterstützung, Netzwerkarbeit & Wissenstransfer, sowie Workshops & Expert*inneninputs. Förderberechtigt sind Musikclubs mit mind. 24 kuratierten Veranstaltungen oder Veranstaltende mit mind. drei Veranstaltungen in Hamburg innerhalb der letzten 12 Monate. Du willst wissen, ob deine Idee mit hinein zählt, dann informier dich hier. Bewerbungsfrist: 15.09.2025

19.08.2025

Förderprogramm „Musik für alle“

„Musik für alle!“ muss Wirklichkeit werden! Jedem Kind und jedem/jeder* Jugendlichen soll die Möglichkeit zum gemeinsamen Singen, Musizieren und kreativen Ausdruck gegeben sein. Unabhängig von Herkunft und sozialer Verortung finden selbstbewusste und kreative Heranwachsende ihre Stimme in der Gesellschaft. Der Bundesmusikverband Chor und Orchester e. V. fördert daher neue, außerschulische Musikprojekte in Zusammenarbeit mit 2 Bündnispartnern für Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren mit bisher erschwertem Zugang zur Musik (in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen). Von Instrumentenbau, Konzerten, Stimmentdeckung zur Orchestergründung ist alles möglich. Anträge können ab sofort bis zum 1. September 2025 (mit Projektstart ab dem 01. Januar 2026) gestellt werden. Interessierte können sich beim Projektbüro beraten lassen.

19.08.2025

Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz vergibt Musikstipendien an Studierende

Musikstudierende aufgepasst: Die Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz (ZIRP) e. V. und die Landesstiftung Villa Musica vergeben für 2026 erneut Jahresstipendien im Wert von insgesamt 12.000 € an junge rheinland-pfälzische Musikstudent*innen. Gefördert werden einzelne Sänger*innen oder Instrumentalist*innen, die zwischen 16 und 28 Jahre alt sind und ihren Erst- beziehungsweise Zweitwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben. Ebenfalls ist es notwendig, in einem Musikstudium eingeschrieben zu sein. Bewerbungsschluss: 23. Oktober 2025

15.08.2025

Projektförderung für die professionelle Freie Szene in Hessen

Um das vielfältige hessische Musikleben zu erhalten und auszubauen, hat das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur eine neue Förderrichtlinie erarbeitet, die zum 1. April 2025 in Kraft getreten ist. Gefördert werden Projekte im Musikbereich mit Konzentration auf die nicht institutionell geförderte professionelle Freie Szene, soweit sie aus qualitativer und inhaltlicher Sicht im erheblichen Interesse des Landes Hessen stehen, wie z.B. Konzertreihen und Festivals. Gesucht werden Projekte, die:

  • das öffentliche Musikleben durch innovative Impulse bereichern
  • die Präsenz und Vielfalt der einzelnen Musikstile stärken
  • neue Kooperationen anregen sowie Netzwerke bilden und aufrechterhalten
  • die künstlerische Qualität und Entwicklung des hessischen Musiklebens fördern
  • Modellcharakter haben oder beispielgebend sind
  • die Diversität des Musiklebens und damit die Internationalität des Bundeslandes vertiefen
  • eine erhöhte kulturelle Teilhabe ermöglichen, auch mit Blick auf den demografischen Wandel
  • interdisziplinäre Ansätze verfolgen
  • das öffentliche Musikleben in den ländlichen Räumen bereichern
  • das speziell auf Kinder und Jugendliche als Zielgruppe zugeschnittene musikalische Angebot stärken
  • einen inklusiven Charakter haben, barrierefrei sind, um eine möglichst breite Zielgruppe zu integrieren
  • oder Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen.

Ausgeschlossen sind Projekte mit Amateurmusiker*innen und einzelne musikalische Veranstaltungen; letztere werden nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert. Antragsberechtigt sind Freie Träger wie z.B. Vereine, GbR, GmbH etc., Fachverbände des Musiklebens, gemeinnützige Organisationen, u.a. Über die Förderwürdigkeit eines Projektes berät ein hierfür bestellter Fachbeirat, soweit der Förderantrag die formalen Kriterien erfüllt. Die nächste Antragsfrist ist am 31. Oktober 2025 für Projekte, die im ersten Halbjahr 2026 stattfinden sollen. Zur Antragstellung ist ausschließlich das Online-Formular zu nutzen. Anträge, die diese Vorgabe nicht einhalten, werden nicht angenommen.

15.08.2025

InterKulturMachtKunst – KunstMachtInterKultur

Der Bundesverband Netzwerke von Migrant*innenorganisationen e.V. (BV NeMO) ist einer von 27 Programmpartner*innen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aufgelegten Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ (Laufzeit: 2023 bis 2027). Im Rahmen des BMBF-Programms werden außerschulische Bildungsprojekte im Bereich der kulturellen Bildung gefördert, um Kindern und Jugendlichen, die in Risikolagen leben, kulturelle Zugangs- und Teilhabemöglichkeiten zu eröffnen und sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Ein weiteres Ziel ist die Bildung von tragfähigen bürgerschaftlichen Netzwerken, in denen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen ergänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation übernehmen. Daher sollen die außerschulischen Bildungsprojekte von zivilgesellschaftlichen Akteuren, wie Vereinen, Verbänden und Initiativen durchgeführt werden, die sich vor Ort in lokalen Bündnissen für Bildung zusammenschließen (mindestens zwei lokale Bündnispartner). Für Projekte, die ab dem 02.02.2026 beginnen sollen, kann bis 06.10.2025 ein Antrag gestellt werden.  

28.07.2025

Grenzüberschreitender Kulturfonds Oberrheinkonferenz

Der grenzüberschreitende Kulturfonds der Oberrheinkonferenz stärkt die Vernetzung und Zusammenarbeit von Kulturakteur*in­nen am Oberrhein. Unterstützt werden Netz­werk- und Branchentreffen sowie kulturelle Veranstal­tungen, die mit Kooperationspartner*innen aus den Nachbarländern realisiert werden und ein grenzüberschreitendes Publikum an­sprechen. Förderfähig sind Projekte von profes­sionellen Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen, die aus mindestens zwei der be­teiligten Teilregionen in Deutschland, Frankreich und der Schweiz kommen und einen Bezug zum Oberrhein aufweisen. Die Förderung ist auf maximal 5.000 € pro Projekt begrenzt. Über die Förderung von Anträgen entscheidet der Expertenausschuss Kulturfonds, der mit Vertretern aller finanzierenden Partner des Fördertopfs besetzt ist. Die Gruppe entscheidet zwei Mal im Jahr über die Mittelvergabe. Nächster (und letzter) Termin 2025: 16. September 2025

28.07.2025