Stipendienprogramm stART.up für junge Künstler*innen aus Hamburg
Junge Kunst-, Musik- und Kulturschaffende, die in Hamburg leben und nach ihrem Studienabschluss freiberuflich arbeiten oder eine freiberufliche künstlerische Existenz aufbauen möchten, werden vom Stipendienprogramm stART.up der Claussen-Simon-Stiftung finanziell und ideell mit einjährigen Arbeitsstipendien gefördert. Erste Berufserfahrungen im künstlerischen Bereich sind dabei Voraussetzung. stART.up richtet sich an Künstler*innen aller Sparten, sei es Bildende und Darstellende Kunst, Musik, Film, Fotografie oder Literatur. Ein Stipendium beinhaltet neben der finanziellen Förderung von bis zu max. 1.400,- Euro pro Monat (ggf. zzgl. Kinderzuschlag in Höhe von 300,- Euro), die verpflichtende Teilnahme an Seminaren und Workshops, die der Professionalisierung dienen und wirtschaftliche, kommunikative und juristische Kenntnisse für eine erfolgreiche berufliche Selbstständigkeit vermitteln. Neben der gemeinsamen Arbeit in der transdisziplinären Gruppe ist die vertiefende Weiterbildung mit individuellen Coachings möglich. Die Stipendiat*innen erarbeiten während der Förderzeit einen Projektplan, in dem sie eine künstlerische Idee konkretisieren und ein Konzept zur Umsetzung entwerfen. Mit diesem Projektplan bewerben sich die Geförderten am Ende des ersten Förderjahres um eine Anschlussförderung. Bewerbungsschluss: 15.02.2026
Aventis Foundation – Klangförderung der klassischen Musik
Mit der Förderreihe „Klang“ unterstützt die Aventis Foundation gezielt professionelle freie Ensembles und Orchester der klassischen Musik in Deutschland. Dabei begrüßt die Stiftung ausdrücklich die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Themen, wie Nachhaltigkeit, demokratische Grundwerte oder die Steigerung von Teilhabe in den Bereichen kulturelles Leben und Bildung. Bewerbungsfrist: 01.02.-31.03.2026
Projektförderung der PwC-Stiftung
Die PwC-Stiftung fördert bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie neuer Medien, und der werteorientierten Wirtschaftsbildung für Kinder und Jugendliche. Ein besonderer Förderschwerpunkt der Stiftung sind Projekte, die auf die Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung abzielen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, deren Projektvorhaben sich durch ihre Konzeption und Kreativität, ihren Inhalt und vernetzte Denkansätze oder neuartige Vermittlungsformen auszeichnen. Sie sollten sich zudem in die vorhandenen Strukturen des Bildungssystems einfügen, damit sie möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichen. Eine Checkliste zu den Förderkriterien findet ihr hier. Bewerbungsfrist: 01. März 2026
PopCamp 2026: wir nominieren…
Unsere Redaktionsteams von MELODIVA & Melodita haben alle Bewerbungen gesichtet, ihre Stimmen abgegeben und the winner is… Elsdeer aus Berlin! Elsdeer macht einzigartige Indie-Folkmusik, in der eine wunderschöne Stimme, ausgefeilte Gitarrenmelodien und – in der Musikszene selten gehörte – Instrumente wie Banjo, Akkordeon oder Flöte zu hören sind. Als Multi-Instrumentalistin hat sich ihre musikalische Reise über die Jahre wie eine Symphonie entfaltet, beeinflusst von den vielfältigen Kulturen, denen sie begegnet ist. Mit einer Vielzahl von Konzerten konnte die Musikerin innerhalb der letzten Jahre so einen bleibenden Eindruck bei Konzertbesuchern in Kalifornien, Irland, Deutschland, Frankreich, Thailand und Japan hinterlassen.Perspektive Pop 2.0 bietet Projektförderungen in Baden-Württemberg
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat die zweite Förderrunde des POPLÄND-Programms „Perspektive Pop 2.0“ gestartet. Musikalisch Aktive und Veranstaltende aus dem Popbereich mit Sitz im Land können ab sofort online Projektförderungen beantragen. Das Programm richtet sich an professionelle Popmusiker*innen sowie Livemusik-Veranstaltende und unterstützt innovative Vorhaben in zwei Linien:
- Linie A: Förderung von Produktion, Präsentation und Promotion von Popmusik mit überregionalem Entwicklungspotenzial.
- Linie B: Förderung von Livemusik-Events wie Konzerten, Reihen oder Festivals – insbesondere auch außerhalb der großen Städte.
Die Fördersumme pro Projekt beträgt zwischen 10.000 – 15.000 Euro. Antragsfrist: 1. März 2026
Wiederaufnahmeförderung für die Freie Szene in Berlin
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gibt bekannt, dass sich Berliner Künstler*innen sowie Freie Berliner Gruppen bis zum 17. Februar 2026 um eine Wiederaufnahmeförderung bewerben können. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Institutionen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind ebenfalls antragsberechtigt. Die Wiederaufnahmeförderung steht allen Kunstsparten zur Verfügung. Gefördert werden Wiederaufnahmeprozesse (Proben und Aufführungen) von Einzel- und Gruppenprojekten. Ziel ist es, die bestehenden und erfolgreichen Produktionen/Vorhaben der Freien Berliner Szene einem größeren Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der künstlerischen Arbeiten bzw. der Künstler*innen damit nachhaltiger zu fördern. Es kann eine Unterstützung für Wiederaufnahmen, die im 2. Halbjahr 2026 (frühester Wiederaufnahmestart ab Juli 2026) realisiert werden, beantragt werden. Die maximale Antragssumme beträgt 30.000 Euro pro Projekt.
Schleswig-Holstein schreibt Projektförderung für Transformationen in der Kulturszene aus
Das Kulturministerium ruft zur Einreichung von Projektanträgen für die Förderung von Transformationen in der Kulturszene Schleswig-Holsteins auf. Damit unterstützt das Land Kultureinrichtungen sowie Kulturakteur*innen, die Veränderungsprozesse angehen, kreative Antworten auf aktuelle Herausforderungen entwickeln und kulturelle Angebote für alle ermöglichen wollen. Mit Blick auf die kulturelle Vielfalt in Schleswig-Holstein und die unterschiedlichen regionalen Bedürfnisse werden Projekte gefördert, die innovative Ideen, neue Konzepte und tragfähige Kooperationen entwickeln, um Kulturangebote zukunftsfähig aufzustellen. „Transformation“ umfasst dabei unter anderem strukturelle Weiterentwicklung, inklusive Zugänge zur Kultur, ökologische Nachhaltigkeit, neue Formen der Publikumsbeteiligung sowie die Vernetzung und Stärkung kultureller Teilhabe in ländlichen Räumen. Auch Mittel, die im Rahmen der Veränderungsprozesse nachweislich zur Ermöglichung von mehr Teilhabe eingesetzt werden – etwa für Gebärdensprachdolmetschende, Leitsysteme oder Kinderbetreuung – gelten ausdrücklich als förderfähig. Die Projekte sollten sich an den Kulturpolitischen Leitlinien orientieren. Projektanträge können bis zum 28. Februar 2026 eingereicht werden. Die Projektlaufzeit reicht bis zum 31. Dezember 2026. In begründeten Fällen kann sie auch mehrjährig sein.
Förderprogramm „Landmusikort des Jahres“ geht in die nächste Runde
Das Förderprogramm „Landmusikort des Jahres“ ruft ländliche Kommunen bis 12.000 Einwohner*innen auf, sich um die Auszeichnung „Landmusikort“ und eine Förderung zwischen 2.000 und 18.000 Euro zu bewerben. Der Preis wird vom Deutschen Musikrat und dem Bundesmusikverband Chor & Orchester gemeinsam ausgeschrieben und vergeben. Das Förderprogramm würdigt innovative Musikprojekte und stärkt das kulturelle Leben in ländlichen Regionen. Ausgezeichnet werden besondere musikalische Aktivitäten mit Vorbildcharakter. Damit sollen Musikinitiativen sichtbar werden und neue Netzwerke im ländlichen Raum entstehen. Die Bewerbung muss durch den/die* Bürgermeister*in (oder Ortsvertreter*in) der jeweiligen Kommune unterstützt werden und bis spätestens 31. März 2026 über das digitale Antragsportal eingereicht werden.
Jazzbüro Hamburg e.V. stockt Gagen auf
Der JAZZBÜRO HAMBURG e.V. hat in Kooperation mit der Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg (BKM) das Förderprogramm GAGEPLUS_Hamburg entwickelt. Die BKM hat das Programm um ein weiteres Jahr verlängert und für den laufenden Projektzeitraum bis zum 31.12.2026 mit einem Fördervolumen von 100.000€ ausgestattet, um der oftmals geringen Entlohnung von professionellen Jazzmusiker*innen spürbar entgegenzuwirken.
Live Concert Account (LCA) 2026 fördert Musikclubs in Hamburg
GO! Export der Initiative Musik – bis zum 28.02. beantragen
Mit ihren Exportprogrammen und -projekten fördert die Initiative Musik sowohl Musiker*innen als auch Musikunternehmen bei der Verbreitung ihres Repertoires im Ausland. Mit dem Förderprogramm GO! Export werden kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer*innen der Musikwirtschaft beim Ausbau internationaler Aktivitäten unterstützt. Gefördert werden internationale Reisen, die Teil einer klaren Exportstrategie sind, z. B. Besuche von Showcase-Festivals oder Branchentreffen in neuen Zielländern. Bewerbungsschluss: 28.02.2026
Hamburg fördert Weiterbildung für Kreative: Creative Business Academy

