Krach + Getöse sucht Nachwuchsmusiker*innen aus Region Hamburg
Am 01.04.21 startet der #hamburgmusicaward KRACH+GETÖSE in eine neue Runde! Haspa Musik Stiftung & RockCity suchen wieder die spannendsten Nachwuchsbands und -musiker*innen aus Hamburg & der Metropolregion. Gesucht werden Musiker*innen und Bands, die in ihrem Wirken eigenständig, originell, mutig und experimentierfreudig sind und sichtbar ‚Bock auf mehr‘ haben! Den fünf Preisträger*innen winkt ein Preisgeld in Höhe von 1.200 Euro und ein individuelles, 12-monatiges Supportprogramm in Zusammenarbeit mit dem KRACH+GETÖSE-Partner*innen-Netzwerk! Auch wenn viele Auftritte aus dem Programm wegen Corona verschoben werden müssen, bemühen sich die Veranstalter*innen des Wettbewerbs um adäquaten Ersatz und „feinsten Rückenwind“ für die beteiligten Künstler*innen. Die Bewerbungsphase läuft vom 1.-29. April 2021.
Hessen legt neues Förderprogramm „Ins Freie!“ auf
Die Pandemie lässt kaum Voraussagen für den Kulturbetrieb in Innenräumen zu, etwa in Theatern, Kinos und Konzertsälen. Freilichtveranstaltungen dagegen können im Sommer mit großer Wahrscheinlichkeit unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden. Mit dem von der Hessischen Landesregierung aufgelegten Programm „Ins Freie!“ sollen daher der Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Veranstaltungsformate sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten unterstützt werden. Damit bekommen Künstler*innen Auftrittsmöglichkeiten, technisches Personal und Dienstleister erhalten Aufträge, und das Publikum bekommt endlich wieder kulturelle Angebote. „Ins Freie!“ hat drei Programmlinien: Förderlinie A richtet sich an geübte Veranstalter*innen mit größeren Projekten. Sie können bis zu 500.000 € beantragen (die aber natürlich nicht ausgeschöpft werden müssen). Damit können zu gleichen Teilen Kosten für die Infrastruktur (Bühnenelemente, Mietkosten, technisches Personal u.ä.) und für künstlerische Programme (Gagen, Reisekosten, Öffentlichkeitsarbeit u.ä.) unterstützt werden. Ein wichtiges Element der Programme sollten dabei Auftritte hessischer Künstler*innen sein. Weil der Aufwand für Einrichtung und Bewerbung solcher Projekte groß ist, wird ausdrücklich die Kooperation verschiedener Veranstalter und Gruppen ermutigt. Ein Antrag muss sich dabei nicht zwangsläufig auf einen festen Standort beziehen, sondern kann auch „wandern“ oder an mehreren Orten stattfinden. Ein so verstandenes Gesamtprojekt soll dabei eine Mindestdauer von einem Monat haben und pro Veranstaltungsmonat mindestens 15 Veranstaltungen umfassen. Die Förderlinie B unterstützt kleine, auch semiprofessionelle Veranstalter*innen mit Summen bis zu 40.000 €. Den Antrag können auch Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohner*innen stellen. Auch hier gilt die Idee, dass möglichst mehrere Akteur*innen zusammenarbeiten sollten. Hier gilt eine Mindestzahl von zehn Veranstaltungen pro Monat. Die dritte Programmlinie betrifft Open Air-Kinos. Die Anträge können ab 06.04.2021 gestellt werden.
Eilt: Initiative Musik sucht Projektbetreuung (Bewerbung bis 22.03.21)
Zur Unterstützung der gemeinnützigen Geschäftsstelle sucht die Initiative Musik zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitkraft für die Projektbetreuung in dem Förderprogramm „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur (Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals)“ (m/w/d).
Ihre Aufgaben: Sie betreuen die Durchführung des monetären Förderprogramms für Veranstalter*innen und Festivals in Abstimmung mit der Projektleitung und den Projektpartnern der Regionalbüros. Dazu gehört u.a.:
- Betreuung und Beratung der Fördernehmer*innen in ihrer Projektlaufzeit
- Prüfung der Mittelabrufe und Verwendungsnachweise
- Erstellung von Dokumentationen, Gesprächsprotokollen, Auswertungen, sowie Prüfungs- und Sachberichten
Bewerbungsschluss: 22.03.2021!
Dritte Spendenaktion der Initiative Musik abgeschlossen
Bis zum 9. März 2021 hat die Initiative Musik Spenden für ihr Hilfsprogramm für Musiker*innen gesammelt. Dabei sind von über 3.200 Privatpersonen und Unternehmen unglaubliche 866.000 Euro zusammengekommen. Die Spendenaktion ist damit beendet.
Für die dritte Runde des Hilfsprogramms stehen 433.000 Euro zur Verfügung, die in Kürze an insgesamt 242 Solokünstler*innen, Bands, Tourmusiker*innen, Booker*innen und soloselbstständige Einzelpersonen aus der Livemusikbranche ausgezahlt werden. Es waren über 1.500 Anträge eingegangen. Die Auswahl erfolgte durch ein Gremium aus vier Mitgliedern der Jury für Künstler*innenförderung der Initiative Musik sowie weiteren Expert*innen der Musikwirtschaft. Die Zu- und Absagen werden in den nächsten Tagen verschickt.
Tik Tok setzt Förderprogramm „CreatorsForDiversity“ auf
Das Videoportal Tik Tok hat #CreatorsForDiversity ins Leben gerufen, um Kulturinstitutionen in ihrer Antwort auf die COVID-19-Pandemie zu unterstützen. Mit #CreatorsForDiversity sollen neue Orte der Begegnung und interaktive Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit dem Thema Diversität und Kultur geschaffen werden. Mit dem Programm werden 50 Kulturinstitutionen mit jeweils mit bis zu 100.000 Euro gefördert und beim Einstieg in die digitale Kommunikation und dem Erreichen neuer Zielgruppen unterstüttt. Bewerbungsschluss: 11.04.2021.
Förderaktion: #1BarriereWeniger
Mit der Förderaktion #1BarriereWeniger unterstützt die Aktion Mensch Initiativen für mehr Barrierefreiheit. Unternehmen und öffentliche Institutionen können zusammen mit einem gemeinnützigen Projekt-Partner der Aktion Mensch bis zu 5.000 Euro für ein gemeinsames Projekt beantragen. Gefördert werden Anschaffungen, bauliche Maßnahmen und andere Aktivitäten zum Abbau von baulichen, technischen oder digitalen bzw. medialen Barrieren sowie zur Barrierefreiheit von Veranstaltungen. Förder- und Durchführungszeitraum: Anträge können vom 01.03.2021 bis 28.02.2023 gestellt werden. Nach Bewilligung ist jedes Vorhaben innerhalb von 12 Monaten umzusetzen.
Europawoche 2021
Die jährliche Europawoche ist eine Gemeinschaftsaktion der deutschen Länder mit dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und der Bundesregierung und findet immer rund um den Europatag am 09. Mai statt. Auch in diesem Jahr können wieder Ideen in Form von Workshops, Seminaren, Jugendbegegnungen, Bildungs- und Kulturveranstaltungen und vielem mehr eingereicht und zum Teil auch finanziell unterstützt werden. Besonders begrüßt werden digitale Formate. Bewerbungsschluss: 15. April 2021.
i-Portunus veröffentlicht letzte Ausschreibungen
Das Pilotprogramm i-Portunus hat die letzten Ausschreibungen zum kulturellen Erbe und Musik veröffentlicht. Aufgerufen sind Künstler*innen, Kreative und Kulturschaffende, die im Bereich des kulturellen Erbes tätig sind sowie Komponist*innen, Musiker*innen und Sänger*innen (vorzugsweise der Genres Klassik, Jazz und traditionelle Musik), ihre Bewerbungen einzureichen. Für den Bereich Musik können sich Interessierte bis 15.04.2021 bewerben, zugelassen sind Solomusiker*innen und Ensembles bis 5 Mitglieder. Das Förderprogramm unterstützt Musiker*innen ab 18 Jahren aller Niveaus, die in Creative Europe-Ländern wohnen, bei den Reise- und Unterkunftskosten ins europäische Ausland. Die Tour muss zwischen 7-60 Tagen andauern und vor dem 30.11.2021 beendet sein. Alle Details findet ihr in der Ausschreibung.
Bundestag stockt NEUSTART KULTUR um weitere Mrd. Euro auf
Am 03.03.2021 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die Aufstockung des Kulturprogramms NEUSTART KULTUR um eine weitere Milliarde Euro beraten und befürwortet. Insgesamt besteht das Förderprogramm aus 60 Einzelprogrammen, zusätzlich sollen weitere Programme, die bestehende Förderlücken schließen sollen, aufgelegt werden. Die Vergabe der Mittel wird auch in der Zukunft über die Kulturverbände, die Kulturfonds und die Kulturstiftung des Bundes und die Kulturstiftung der Länder fortgeführt. Sie hätten seit Juni letzten Jahres unter Beweis gestellt, dass Programme aufgelegt werden, die den Bedarfen des Kulturbereiches entsprechen, schreibt der Deutsche Kulturrat in einer Pressemitteilung. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Jetzt, wo es ein Öffnungsszenario gibt, wird NEUSTART KULTUR umso wichtiger, damit weitere Produktionen erdacht, vorbereitet und so bald wie möglich durchgeführt werden. Das Öffnungsszenario und die Aufstockung von NEUSTART KULTUR sind Hoffnungssignale für den von der Corona-Pandemie sehr stark gebeutelten Kulturbereich.“
Initiative Musik über NEUSTART KULTUR
Das Interesse der Betreiber*innen von kleinen und mittleren Livemusikclubs am NEUSTART-KULTUR-Förderprogramm für Musikclubs ist sehr groß. Bis zum Antragsschluss am 31. Oktober 2020 gingen 536 Anträge von Musikclubs aus allen Bundesländern ein. Bis Ende November sollen möglichst viele Musikclubs eine Zusage erhalten, bis die zur Verfügung stehenden Mittel komplett ausgeschöpft sind. Die insgesamt beantragte Fördersumme liegt 35 Prozent über dem Förderbudget. Die Musikclubs erhalten finanzielle Unterstützung, um unter den aufgrund der Pandemie veränderten Bedingungen, sichere sowie kulturell wertvolle Musikveranstaltungen planen und verwirklichen zu können.
Das Antragsverfahren des Förderprogramms für Festivals und Livemusik-Veranstalter*innen wird verlängert. Der neue Antragsschluss ist nun der 30. November 2020. Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen von Festivals und örtlich gebundenen Livemusikveranstaltungen sowie Tourneeveranstalter*innen, sofern sie die Hauptverantwortung und das wirtschaftliche Risiko für ihren Leistungsanteil tragen. Die Fördermittel können als Zuschüsse sowohl für die Durchführung von Musikveranstaltungen und Musikfestivals als auch für deren Planung bis einschließlich 2022 genutzt werden. Die Höhe der maximalen Förderung ist u.a. von der Antragskategorie abhängig. Die Einordnung erfolgt dabei anhand der Anzahl der Konzerte, der verkauften Tickets und der Umsätze der Jahre 2017 bis 2019. Am 12. November, von 15-16h, bietet die Initiative Musik einen weiteren Info-Call zu diesem Programm an, der ohne Voranmeldung zugänglich ist.
Neues Förderprogramm für Lüftungsanlagen tritt demnächst in Kraft
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat am 23. September 2020 dem Bundeskabinett den Entwurf einer Förderrichtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ vorgelegt. Insgesamt stehen hierfür 500 Millionen Euro bis 2024 zur Verfügung, im Jahr 2021 stehen 200 Millionen zur Verfügung. Die Förderrichtlinie soll bereits Mitte Oktober in Kraft treten. Die Förderung sieht Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischen (RLT) Anlagen vor, die dem Ziel dienen, den Infektionsschutz zu erhöhen. Die Förderung soll bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, die bei 100.000 Euro gedeckelt sind. Gefördert werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind. Altmaier: „Mit dem Förderprogramm leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, auch in der kalten Jahreszeit die Ansteckungsgefahr mit Corona zu reduzieren, dort, wo tagtäglich viele und wechselnde Personen aufeinander treffen: in Hörsälen und Schul-Aulen, in Theatern und Museen, in kommunalen Versammlungsräumen und Bürgerhäuser.“ Sobald die Richtlinie in Kraft getreten ist, können Zuschüsse beantragt werden. Eine Antragstellung wird bis Ende 2021 möglich sein.
Förderprogramm „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen“
Mit seinem Förderprogramm „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen“ bietet der Fonds Soziokultur Menschen zwischen 18 und 25 Jahren die Möglichkeit, eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld zu entwickeln und zu realisieren. Es hat zum Ziel, kulturelle Ideen mit gesellschaftlichem Bezug von jungen Akteur*innen finanziell zu unterstützen. Bis einschließlich 02.11.20 können Anträge im Rahmen des Förderprogramms eingereicht werden. Die Projekte dürfen ab Ende Januar 2021 starten.

