Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands, die in Deutschland leben. Gefördert wird eine breites Genrespektrum: neben Rock, Pop, Jazz und Hip-Hop auch Metal, experimentelle und elektronische Musik. Die Initiative Musik unterstützt mit diesem Förderprogramm insbesondere Newcomer*innen dabei, auf dem deutschen sowie dem internationalen Markt Fuß zu fassen. Gemeinsam mit ihren wirtschaftlichen Partnerunternehmen können Musiker*innen finanzielle Unterstützung für Albumproduktionen und -veröffentlichungen sowie für Konzerttourneen beantragen. Entscheidend für eine Förderung sind Originalität, musikalische Sprache und musikwirtschaftliches Potenzial. Grundsätzlich gibt es vier Förderrunden jährlich. In der 50. Förderrunde wurden 95 Künstler*innen gefördert. Die Initiative Musik stellt diese in einer Playlist vor. Und schon geht es weiter: Anträge für die 51. Förderrunde (Projektzeitraum 28. September 2020 bis 27. September 2021) können bis 11. August 2020, 18 Uhr, eingereicht werden. Die Jury ist paritätisch besetzt.
Sechs Acts für Exportprogramm „Wunderkinder“ ausgewählt
Das Exportprogramm des Reeperbahn Festivals Wunderkinder – German Music Talent geht 2020 in die achte Runde und hat jetzt seine Auswahl der „vielversprechendsten deutschen Acts mit außerordentlichem internationalen Potential“ bekanntgegeben: Tara Nome Doyle, ÄTNA, JINKA (Foto), Lie Ning, BLVTH und Drens. Die teilnehmenden Acts erhalten die Chance, auf einer der wichtigsten Musikveranstaltungen Europas aufzutreten und sich gezielt mit internationalen Talent-Scouts aus den Teilbereichen Publishing, Recorded Industries und Live Entertainment zu verbinden. Die Shows der Wunderkinder-Acts finden von Mittwoch bis Freitag im Knust statt und werden via Livestream sowie im Anschluss als Video on Demand verfügbar sein.
Projektförderprogramm „The Art Of Bringing Europe Together“
In ihrem Call for Projects sucht die Allianz Kulturstiftung Projekte, die mit den Mitteln von Kunst und Kultur dazu beitragen, Freiräume zu schaffen, eine kritische Auseinandersetzung über die Zukunft Europas zu ermöglichen, einen Austausch und eine grenzüberschreitende Vernetzung zu fördern. Die Ausschreibung richtet sich an Projekte, die translokal konzipiert sind, bei denen also Partner*innen aus verschiedenen Ländern oder unterschiedlichen Regionen zusammenarbeiten. Projekte, die aus einer künstlerischen Perspektive über den eigenen Wirkungskreis hinausblicken, die neue, ungewöhnliche Allianzen eingehen und möglichst unterschiedliche Akteur*innen ansprechen und miteinander kooperieren lassen. Die Stiftung interessiert sich auch besonders für Projekte im Schnittbereich von Kunst und Digitalisierung, die inklusive und partizipative Angebote entwickeln. Wichtig sind uns dabei zwei Punkte: Wer ist an einem Projekt beteiligt? Wer wird angesprochen? Die Ausschreibung ist offen für alle Sparten und besonders für das spartensprengende Experiment. Je mehr der im Call angesprochenen Aspekte von einem Projekt aufgegriffen werden, desto höher sind die Chancen einer Auswahl. Es wird empfohlen, so früh wie möglich eine Projektskizze einzureichen, für einen Projektbeginn in der ersten Jahreshälfte 2021 müssen Projektskizzen bis spätestens zum 1. September vorliegen.
Klangspektrum BW sucht Beiträge von Musiker*innen aus Baden-Württemberg
Viele Musiker*innen leiden nach wie vor stark unter den Folgen der Corona-Pandemie. Die Baden-Württemberg Stiftung hat deshalb in Kooperation mit der Eva Mayr-Stihl Stiftung ein Programm ins Leben gerufen, bei dem bis zu 1.000 baden-württembergische Musiker*innen aus den verschiedensten Stilrichtungen gegen Honorar ihre neuesten, bisher kommerziell unveröffentlichten musikalischen Werke und Interpretationen per Video präsentieren und einsenden können. Es richtet sich an soloselbstständige Musikschaffende, die ihren steuerlichen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben und zusätzlich mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: Hochschulabschluss einer Musikhochschule/eines Musikkonservatoriums, Immatrikulation an einer Musikhochschule/einem Musikkonservatorium, Umsatzsteuerbefreiung für Künstler oder Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse, dem Tonkünstlerverband, der GEMA, der Union deutscher Jazzmusiker (UdJ) oder einem anderen vergleichbaren Musikverband. Die ersten 1.000 Musiker*innen, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, erhalten für ihren Beitrag ein einmaliges Honorar in Höhe von 1.500.-€. Jeder Beitrag muss einer der fünf Kategorien Klassik, Jazz, Populäre Musikstile, Cultural Diversity sowie Blas- und Volksmusik zugeordnet werden können. Für jede Kategorie vergibt eine Jury im Herbst 2020 zusätzlich einen Hauptpreis in Höhe von 3.000.-€. Klangspektrum BW ist damit Förderprogramm und Wettbewerb zugleich. Schnell sein lohnt sich: Die Einreichungsfrist endet spätestens am 15. September 2020 oder sobald 1.000 qualifizierte Einreichungen eingegangen sind. Alle eingesandten Videos sind ab Herbst hier zu sehen, der SWR begleitet das Klangspektrum BW in seinen Programmen und Online-Angeboten.
Neues Stipendienprogramm in NRW: „Auf geht’s“
Das neue Stipendienprogramm “Auf geht’s” in Höhe von 105 Mio. € geht an den Start: Ab sofort können freischaffende Künstler*innen aller Sparten mit Hauptwohnsitz in NRW Anträge für Stipendien über die Webseite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft stellen. Die Landesregierung unterstützt Künstler*innen mit insgesamt 15.000 Stipendien, die mit je 7.000.-€ dotiert sind. Zu den Voraussetzungen gehört der Wohnsitz in NRW, die künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb, eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband, die Angabe von zwei Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung des geplanten Projektes. Das Programm ist Teil des NRW-Stärkungspakets „Kunst und Kultur“. Bewerbungsschluss: 30. September 2020. Hier geht es zum Online-Antrag. Fragen zum Stipendienprogramm könnt Ihr telefonisch über das Service-Telefon (0211 / 4684 4999, Mo-Fr, 9-18.00 Uhr) oder per Mail stellen.
Künstler*innenförderung der Initiative Musik
Die nächste Förderrunde der Künstler*innenförderung der Initiative Musik rückt näher, Anträge für die 51. Förderrunde (Projektzeitraum 28. September 2020 bis 27. September 2021) können bis 11. August 2020 (18 Uhr) eingereicht werden. Sie richtet sich an Solokünstler*innen und Bands, die in Deutschland leben. Gefördert wird ein breites Genrespektrum: neben Rock, Pop, Jazz und Hip-Hop auch Metal, experimentelle und elektronische Musik. Die Initiative Musik unterstützt mit diesem Förderprogramm insbesondere Newcomer*innen dabei, auf dem deutschen sowie dem internationalen Markt Fuß zu fassen. Gemeinsam mit ihren wirtschaftlichen Partnerunternehmen können Musiker*innen finanzielle Unterstützung für Albumproduktionen und -veröffentlichungen sowie für Konzerttourneen beantragen.
Music WorX sucht innovative Geschäftsmodelle an der Schnittstelle von Musik & Technologie
Verriegelte Konzertsäle, abgesagte Festivals, menschenleere Tanzflächen – die Coronakrise erschüttert die (Live-)Musikindustrie. Alternative Erlös- und Geschäftmodelle müssen her. Die Hamburg Kreativ Gesellschaft sucht daher für ihr Förderprogramm Music WorX innovative Geschäftsmodelle an der Schnittstelle zwischen Musik und Technologie, die die Branche beim Schritt in eine digitale Zukunft unterstützen können, um die Krise zu stemmen. Music WorX ist eine der wenigen Acceleratoren weltweit, der sich explizit an Start-Ups und Gründer*innen aus der Musikwirtschaft wendet. Bis zu vier junge Unternehmen werden gefördert. In einem komprimierten, dreimonatigen Programm entwickeln sie ihre Geschäftsidee weiter. Unterstützt werden sie dabei von Expert*innen und Mentor*innen aus der Hamburger Musikwirtschaft und erhalten zudem einen finanziellen Zuschuss. Ob der Accelerator 2020 als analoges, als digitales oder als hybrides Format stattfinden wird, ist abhängig davon, wie sich die Pandemie-Situation in Europa entwickelt.
Bewerben können sich Gründer*innen aus ganz Europa, deren innovative Geschäftskonzepte eine hohe Realisierungschance haben und die ihr Unternehmen noch nicht oder erst vor kurzem gegründet haben. Die Veranstalter*innen laden explizit Frauen* ein, sich zu bewerben, denn diese sind leider bisher stets unterrepräsentiert. Bewerbungen über den Online-Fragebogen werden noch bis 13. Juli 2020 angenommen.
Konjunkturpaket der Bundesregierung: wie unterstützt es die Kulturszene?
Im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung verschiedene Förderprogramme und Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die Kulturszene unterstützen sollen. laPROF Hessen e.V. hat auf seiner Website eine kurze Zusammenstellung der für Kulturschaffende relevanten Teile veröffentlicht:
● „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ (250 Mio.€) für die Wiedereröffnung von Kultureinrichtungen, um die Einhaltung von Hygienekonzepte und Abstandsregeln zu ermöglichen (Online-Ticketing-Systeme, Modernisierung von Belüftungssystemen, neue Besucherführung und Bestuhlung usw.).
● Ein Programm zur “Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen” (450 Mio.€) soll kleine und mittlere Kulturstätten und -projekte unterstützen, die vor allem privatwirtschaftlich finanziert sind. Durch die BKM-Hilfen sollen Kreative aus der Kurzarbeit herausgeholt werden und ihrer künstlerischen Arbeit nachgehen können. Außerdem sollen sie die Möglichkeiten eröffnen, neue Aufträge an freiberuflich Tätige und Soloselbständige zu vergeben.
● Zudem sollen mit 150 Mio.€ alternative, digitale Angebote und neue Formate und Projekte, die der Vermittlung, Vernetzung und Verständigung im Kulturbereich dienen, gefördert werden.
Weitere Maßnahmen wie die Senkung des Mehrwertsteuersatzes, Überbrückungshilfen, usw. kommen dem Kulturbereich ebenfalls zugute. laPROF begrüßt die Maßnahmen des Konjunkturpaketes, bemängelt jedoch, dass „weiterhin eine regelmäßige Unterstützung von durch Corona finanziell geschädigten Soloselbstständigen [fehle], wie es beispielsweise ein fiktiver, monatlicher Unternehmerlohn von 1000.-€ in einer verlängerten, veränderten Version der Soforthilfe hätte sein können“. (Quelle)
Förderprogramm „Musik für alle!“
Mit „Musik für alle!“ werden außerschulische Projekte gefördert, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Musik ermöglichen. Sei es das Singen im Chor, ein Beatbox Workshop, das Kennenlernen verschiedenster Instrumente, gemeinsames Musizieren in der Gruppe, ein Konzertbesuch oder eine Ferienfreizeit, bei der die Kinder und Jugendlichen ein Musical erarbeiten und aufführen – das Förderprogramm „Musik für alle!“ bietet vielfältige Möglichkeiten für die Umsetzung der Projektideen. Als Teil des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) initiierten Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ unterstützt der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. Chöre, Orchester und Musikvereine sowie Kulturinstitutionen bei ihren Vorhaben. Das Programm fördert Angebote für finanzschwache und bildungsferne Kinder und Jugendliche, die zwar in Schulen durchgeführt werden können, aber außerhalb des regulären Unterrichts, nachmittags, im offenen Ganztagsbetrieb oder am Wochenende stattfinden müssen. Bei Kitas und Kindergärten ist eine Förderung als Schnupperprojekt möglich. Auch hier muss die Teilnahme freiwillig sein. Die Organisation und Durchführung der Projekte erfolgen in so genannten Bündnissen, in denen sich mindestens drei Institutionen vor Ort mit verschiedenen Eigenleistungen in die Arbeit einbringen.
Interessierte können sich im Projektbüro beraten lassen und ihren Antrag online hier stellen; Antragsfristen im Jahr 2020: 1. Juni 2020 (für Projektbeginn 1. August 2020), 1. September 2020 (für Projektbeginn 1. November 2020). Für Projekte, die ausschließlich digital stattfinden, gilt keine Antragsfrist. Diese können laufend eingereicht werden. Ein Projektbeginn ist ca. 4 Wochen nach Antragseingang möglich.
Hessen: Neues Hilfsprogramm für Vereins- und Kulturarbeit
Das Land Hessen startet jetzt mit einem neuen Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern. „Von diesem Programm können alle 41.000 gemeinnützigen Vereine profitieren“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier heute in Wiesbaden. Je nach Situation des einzelnen Vereins kann dieser bis zu 10.000 Euro finanzielle Unterstützung beantragen, so der Ministerpräsident weiter. Die Corona-Pandemie bedrohe die Existenz der Sportvereine, Kultureinrichtungen und Initiativen.
Beispielsweise können Mittel für Nachwuchsarbeit, Mieten / Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten), Instandhaltungen und Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagten Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.) beantragt werden.
Diese Mittel können ab 1. Mai 2020 beim fachlich zuständigen Ministerium beantragt werden. Der Antrag ist online abrufbar. Für kulturell tätige Vereine können die Anträge beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst unter ed.ne1778463760sseh.1778463760kwmh@1778463760eflih1778463760snier1778463760ev-an1778463760oroc1778463760 gestellt werden.
50. Förderrunde Künstler*innen- und Infrastrukturförderung: Abgabeschluss 28.04.20
Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands, die in Deutschland leben. Gefördert wird eine breites Genrespektrum: neben Rock, Pop, Jazz und Hip-Hop auch Metal, experimentelle und elektronische Musik. Die Initiative Musik unterstützt mit diesem Förderprogramm insbesondere Newcomer*innen dabei, auf dem deutschen sowie dem internationalen Markt Fuß zu fassen. Gemeinsam mit ihren wirtschaftlichen Partnerunternehmen können Musiker*innen finanzielle Unterstützung für Albumproduktionen und -veröffentlichungen sowie für Konzerttourneen beantragen. Entscheidend für eine Förderung sind Originalität, musikalische Sprache und musikwirtschaftliches Potenzial. Grundsätzlich gibt es vier Förderrunden jährlich.
Mit der Infrastrukturförderung werden Projekte unterstützt, die günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Künstler*innen schaffen. Neben dem Aufbau neuer Infrastrukturen für die Popularmusik in Deutschland fördert die Initiative Musik auch auf den Export ausgerichtete Projekte bei wichtigen Festivals und Konferenzen in Deutschland. Bei Showcase-Formaten können Newcomer*innen und ihre Partner*innen so Kontakte zu Fachgästen aus dem Ausland wie Festivalveranstalter*innen oder Labelbetreiber*innen aufbauen, um stärker in den dortigen Musikmärkten Fuß zu fassen.
Der Abgabeschluss für die nächste, 50. Förderrunde der Künstler*innen- und Infrastrukturförderung ist am 28.04.2020 um 18 Uhr. Die Projekte müssen im Zeitraum vom 22. Juni 2020 bis 21. Juni 2021 stattfinden.
MusikVorOrt – Förderprogramm fürs Musizieren in ländlichen Räumen
Gemeinsam singen und musizieren ist wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das soziale Gefüge. Der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) hat ein Förderprogramm für Modellprojekte in ländlichen Räumen ausgeschrieben, die im Zeitraum vom 31.03.2020 bis 31.03.2021 stattfinden sollen. Das Besondere: bewerben kann sich jede*r – ob Einzelperson oder Institution –, und es gibt keinen Eigenanteil der Kosten, der finanziert werden muss. Da der BMCO bei den Projekten formal die Funktion des Veranstalters übernimmt, entsteht für die Antragsteller*innen keine Veranstalterhaftpflicht, keine GEMA-Gebühr und kaum bürokratischer Aufwand. Die Förderhöhe beträgt bis zu 25.000.-€ pro Projekt. Die Antragsfrist läuft bis 12.01.2020.

