Bayern fördert über 70 kulturelle Projekte
Bayernweit erhalten 70 Kunst- und Kulturprojekte eine Förderung aus Mitteln des Kulturfonds in Höhe von maximal 25.000 Euro. Das gab Kunstminister Markus Blume kürzlich in München bekannt: „Wir bringen Kultur zu den Menschen: Mit dem Kulturfonds fördern wir das kreative Potenzial in allen Landesteilen. Ich freue mich, dass wir so mit 734.300 Euro dem kulturellen Leben in den Regionen zusätzliche Impulse geben können“. Die in dieser Runde bewilligten Fördermittel aus dem Kulturfonds bewegen sich in einem Rahmen bis maximal 25.000 Euro und unterstützen u.a. das „Wild Tunes Festival 2023“ in Bamberg. Weitere Anträge mit einer höheren Fördersumme werden im April auf Vorschlag von Kunstminister Blume durch den Ministerrat mit Billigung des Haushaltsausschusses beschlossen. Eine detaillierte Liste der im Kulturfonds Bayern 2023 mit bis zu 25.000 Euro geförderten Projekte findet ihr hier.
Dorothea-Erxleben-Programm: Arbeitsstipendium in Hannover zu vergeben
Die Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover schreibt zum 01.10.2023 im Rahmen des Dorothea–Erxleben–Programms drei Arbeitsstipendien in Vollzeit – d.h., dass anderweitige Tätigkeiten als Nebentätigkeiten nur in geringfügigem Umfang gestattet sind, aus. Unter anderem wird eine Musikerin (Hauptfach offen) im Bereich JazzRockPop zur Durchführung eines auf zwei Jahre angelegten künstlerischen Projektes gesucht, vorzugsweise im Ensemble–/Combobereich. Verbunden mit der Annahme des Stipendiums wird die Erteilung eines Hochschullehrauftrages im Bereich JazzRockPop in den Studiengängen Jazz und jazzverwandte Musik/Popular Music/Fachübergreifender Bachelor Erstes Fach Musik (JRP) in Höhe von 2 SWS ermöglicht, der gesondert vergütet wird. Im Rahmen dieses Unterrichts sollte, flankierend zum Arbeitsstipendium, das künstlerische/kompositorische Projekt mit Studierenden erarbeitet werden. Neben einer hohen künstlerischen Qualifikation sollten bei allen Bewerberinnen Erfahrungen in der Anleitung von gruppendynamischen Prozessen vorhanden sein, die Arbeitsstipendien sind aber auch explizit als Qualifikationsmaßnahme für eine Laufbahn im Hochschuldienst nutzbar und konzipiert, insbesondere bei der Qualifikation für eine Professur. Die Laufzeit der Stipendien beträgt maximal zwei Jahre und die Dotierung ist mit 1750,– € (plus 250,– € Sach– und Reisekostenzuschuss sowie ggf. Kinderzuschlag) monatlich festgesetzt. Antragsschluss: 30.04.2023
Aktion Luftsprung: Liveband für chronisch erkrankte junge Menschen
Du hast eine chronische Erkrankung ? Du spielst ein Instrument, singst oder schreibst eigene Songs? Du hast Lust auf die luftsprung live Band? Ob Gitarre, Tuba oder Panflöte, ob Metal-Head, Schlager-König*in oder Kammermusiker*in – du kannst Teil der luftsprung live Band werden und an Workshops teilnehmen. Deine eigenen Songs werden von professionellen Popmusiker*innen arrangiert und für Live-Konzerte einstudiert. Den Höhepunkt des Jahres bildet ein Konzert der luftsprung live Band mit einem/einer bekannten Popmusiker*in. Der Spaß und die Freude am gemeinsamen Musizieren stehen dabei im Vordergrund, Einzel-Vorspiele gibt es nicht. Bewirb dich jetzt und werde Teil der kranksten Band der Welt! Die Aktion Luftsprung bietet außerdem ein Berufsmentoring-Programm (15-28 J.), Stipendien, Soforthilfen für Familien in Not und mehr.
VUT und Initiative Musik starten Mentoringprogramm für den FLINTA*-Nachwuchs
Seit 2015 verbindet das VUT-Mentoringprogramm MEWEM erfahrene Branchenkenner*innen mit Menschen, die noch am Anfang ihres Berufsweges in der Musikwirtschaft stehen. Für die diesjährige Ausgabe hat sich der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V. (VUT) mit der Initiative Musik zusammengetan, um dazu beizutragen, dass langfristig mehr Frauen, trans und non-binäre Menschen die Musikbranche mitgestalten und um diese sichtbar zu machen. Im Rahmen des fünfmonatigen Programms werden zehn sich als Frau, trans oder non-binär identifizierende Menschen, die über langjährige Erfahrung in u.a. den Bereichen Label, Verlag, Vertrieb, Booking, Promotion und selbstvermarktende Künstler*innen verfügen, mit zehn Nachwuchskräften zusammengebracht, um diese nachhaltig bei ihrer beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung zu unterstützen. Die Bewerbung auf einen der Mentee-Plätze ist ab Mitte April möglich. Das Programm wird mit Projektmitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert.
61. Runde Künstler*innenförderung Initiative Musik: Infocalls & mehr
Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen, Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour. Am 22. März 2023 startet die Antragsphase der 61. Förderrunde, Anträge können bis 12. April 2023, 12:00 Uhr eingereicht werden. In einem Infocall am 20. März 2023 um 18:00 Uhr werden die wichtigsten Bestandteile des Antrags vorgestellt, die Erstellung des Finanzplans sowie Begrifflichkeiten erkärt und einzureichende Unterlagen angesprochen. Anmeldung
Bald gibt es in Hamburg, München und Bremen die Gelegenheit, sich bei der Infotour einen Überblick zu den Fördermöglichkeiten zu verschaffen und sich mit anderen Akteur*innen & Interessierten aus der Region auszutauschen: Am 28. März 2023 um 19:00 Uhr im Orangehouse (Feierwerkgelände), München (Anmeldung), am 30. März 2023 um 17:00 Uhr im Sommersalon, Hamburg und hybrid (Anmeldung) und am 31. März 2023 um 17:00 Uhr bei Klub Dialog e.V., Bremen (Anmeldung). Die Teilnahme ist kostenlos.
Musikstadtfonds fördert freie Musikszene Hamburgs
Hamburg ist Musikstadt. Zu dieser Tradition gehören neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene. Um auch diese weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie mit dem Musikstadtfonds 2024 jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr bereit. Gefördert werden Projekte wie Konzerte, Reihen und kleine Festivals, die im Jahr 2024 in Hamburg stattfinden. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Bewerbungsschluss: 15.06.2023
2. Antragsrunde des Musikfonds & Sonderprogramm ländliche Regionen
Mit dem Musikfonds unterstützt der Bund herausragende Musikprojekte aller Sparten mit bis zu 50.000 Euro. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell–kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Er fördert avantgardistische Musik aller Sparten wie u.a. Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio–Installationen und Klangkunst. Antragsfrist: 31.05.2023.
Für die Förderung aktueller Musikprojekte in ländlichen Regionen Deutschlands schreibt der Musikfonds ein Sonderprogramm für das laufende Jahr 2023 aus. Gefördert werden Projekte mit einer experimentellen, zeitgenössischen und nicht-kommerziellen Zielsetzung im Sinne der Fördergrundsätze des Musikfonds. Damit sollen die Produktion und die Präsentation, die Vermittlung und die Rezeption aktueller Musikformate in ländlichen Regionen unterstützt werden. Das Antragsverfahren für das Sonderprogramm muh[sic] gliedert sich in zwei Antragsphasen. In der ersten Antragsphase (20.03. bis 02.04.2023) ist eine Projektskizze einzureichen. In der zweiten Antragsphase (29.04. bis 07.05.2023) wird – nach Aufforderung durch die für das Sonderprogramm berufene Jury – ein zweiter, detaillierter Antrag eingereicht.
Bewerbung für Live Music Fonds Stuttgart ab 22.03. möglich
Der Live Music Fonds Stuttgart ist ein Förderfonds für Veranstalter*innen in popkulturellen und popmusikalischen Bereichen. Mit der Förderung unterstützen das Kulturamt Stuttgart und das Pop-Büro Region Stuttgart Veranstalter*innen aus der Region, die jeweils im vergangenen Jahr Livemusik Veranstaltungen oder Events mit künstlerischen DJs in Stuttgarter Clubs, Musikspielstätten und auf Open Air Flächen durchgeführt haben. Zu diesem Zweck stellte das Kulturamt Stuttgart eine Fördersumme von jährlich € 80.000,- zur Verfügung. Ab dem 22.03.2023 könnt ihr euch wieder für den LMFS 2023 bewerben!
Hamburger Music Award KRACH+GETÖSE startet am 07.03.23
Macht euch bereit! Am Freitag, den 07. März 2023, startet der Hamburg Music Award KRACH+GETÖSE mit einer fetten Jubiläumsausgabe, einem wie immer packevollen Supportprogramm und einer formidablen Fachjury – to be announced very soon! Gemeinsam mit der Haspa Musik Stiftung sucht RockCity wieder die spannendsten Nachwuchsbands und Musiker*innen aus Hamburg und der Metropolregion. Voraussetzungen: Solomusiker*innen müssen ihren Wohnsitz in Hamburg oder der Metropolregion haben, für Bands gilt: mindestens 51% der Band müssen in Hamburg oder der Metropolregion gemeldet sein. Ihr müsst das 18. Lebensjahr vollendet haben (entscheidend ist das Alter zum Ende der Bewerbungsphase) und innerhalb der letzten 24 Monate vor Bewerbungsstart eine Veröffentlichung nachweisen können (physischer Tonträger oder digital über professionellen Vertrieb, z.B. Bandcamp). Den fünf Preisträger*innen winkt ein Preisgeld in Höhe von 1.200 Euro sowie ein Jahr maßgeschneiderter Rückenwind in Form von u.a. Bookingslots, Young Professional Meetups, Mediensupport und einem monsterdicken Netzwerk. Die Bewerbungsphase startet am Dienstag, den 07. März 2023 und endet am 02. April 2023.
Vereine in Hessen können Ausgleich von Energie-Mehrkosten beantragen
Um die hohen Energiekosten infolge des Ukrainekriegs zu dämpfen, können gemeinnützige Vereine in Hessen ab 1. März 2023 einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für ihre Energiemehrkosten stellen. Die Landesregierung hatte das Hilfspaket im Dezember vergangenen Jahres aufgelegt, um dort passgenau und subsidiär helfen zu können, wo die vom Bund beschlossenen Hilfen zur Milderung der Energiekosten nicht wirken. Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen (in einigen Bereichen ist zusätzlich eine Dachverbandsmitgliedschaft zu beachten) können die Hilfe beantragen, wenn die Mehrkosten für Energie nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Von diesen Mehrkosten werden 80 Prozent und höchstens 5.000 Euro erstattet. In begründeten Härtefällen kann eine Ausgleichszahlung auch über den Höchstbetrag hinaus gewährt werden. Die Hilfen können rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 28. Februar 2023 von Vereinen beantragt werden.
Kulturfonds Energie unterstützt Kultureinrichtungen
Steigende Energiepreise gefährden den Erhalt von Kulturangeboten – aus diesem Grund haben Bund und Länder den Kulturfonds Energie des Bundes entwickelt. Insgesamt steht für den Förderzeitraum 01.01.2023 bis 30.04.2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung. Über den Kulturfonds Energie des Bundes können Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende eine Unterstützung zur Abfederung der durch die Energiekrise verursachten Härten beantragen. Wer ist antragsberechtigt?
- Zu den Kulturorten zählen: inländische, öffentliche und private Kultureinrichtungen inklusive Clubs und Musikspielstätten, deren Kulturprogramm nachweislich mindestens 80% der möglichen Auslastung ausmacht. Zu den Kulturorten zählen auch soziokulturelle Einrichtungen sowie Orte kultureller Bildung, die nicht an eine Hochschule angeschlossen sind.
- Kulturveranstaltende können Anträge für ihre Veranstaltungen stellen, wenn sie für diese Tickets verkaufen und die Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, die keine Kulturorte sind (d.h. Kulturveranstaltungen weniger als 80% ausmachen), stattfinden.
Festivals werden in dem Programm derzeit noch nicht berücksichtigt. Anträge für die erste Tranche (1. Januar bis 31. März 2023) müssen spätestens am 30. Juni 2023 eingereicht werden. Weitere Infos könnt ihr der Aufzeichung einer Online-Infosession hier entnehmen.

