Keine*r weiß, wie lange die Abstandsregelungen wegen Covid-19 noch bestehen bleiben und so lange wird die Livemusik- und Clubszene noch heftig darben. Um das Risiko für eine Ansteckung in verschiedenen Szenarien zu untersuchen und besser zu verstehen, beginnt daher in Kürze ein Forschungsprojekt der Universitätsmedizin Halle (Saale). RESTART-19 steht für „Risk prEdiction of indoor SporTs And cultuRe events for the Transmission of COVID-19“ und hat zum Ziel, das Risiko eines Ausbruchs mit COVID-19 durch Hallen-Großveranstaltung zu simulieren und dabei Rahmenbedingungen zu erforschen, unter denen solche Veranstaltungen trotz Pandemie wieder durchgeführt werden können, ohne eine Gefährdung der Bevölkerung zu riskieren. Die Studie sucht dafür gesunde Proband*innen zwischen 18-50 Jahren, die bereit sind, am 22.08.2020 in der Zeit von 8-18 Uhr ein Konzert von Tim Bendzko (kostenlos!) in der Quarterback Immobilien Arena in Leipzig zu erleben. Mit Hilfe von Trackern am Körper werden während des Konzerts die Abstände zwischen den Personen aufgezeichnet, mit floureszierender Farbe die häufigsten Kontaktstellen der Konzertbesucher*innen festgestellt. Anmeldeschluss: 13.08.2020
Projektstipendien für hessische Künstler*innen & Kulturvermittler*innen (Start: 13.08.2020)
Das Kulturpaket „Hessen kulturell neu eröffnen“ zur Stärkung der Kulturlandschaft geht in seine nächste Phase. In Phase 3b werden Projektstipendien ausgeschrieben, die die Arbeitsmöglichkeiten von hessischen Künstler*innen während und nach den notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie verbessern sollen. Dafür stellt das Land Hessen 1.000 Projektstipendien in Höhe von bis zu 5.000.-€ für Einzelkünstler*innen und 250 Projektstipendien in Höhe von bis zu 18.000.-€ für freie Gruppen, Kulturvereine und –unternehmen zur Verfügung. Mit den Projektstipendien sollen künstlerische Projekte realisieren werden, die inhaltlich oder formal innovativ sind und in der Zeit der Pandemie neu oder als Weiterentwicklung entstanden sind. Das können z.B. (Bewegt-) Bilder, Bühnenstücke, Tanzaufführungen, literarische Werke, Musikwerke oder auch Konzepte für die Kulturvermittlung sein. Das Programm richtet sich grundsätzlich an alle Kunst- und Kulturschaffenden in Hessen, bspw. bildende oder darstellende Künstler*innen, Musiker*innen, Filmemacher*innen, aber auch bspw. an Kulturvermittler*innen. Als Gruppe zählen bestehende oder neu formierte freie Gruppen von mindestens drei Personen aus Künstler*innen, bspw. Musikbands, Theater- oder Tanzgruppen, Autorenteams oder Chöre, sowie Kulturvereine und -unternehmen wie bspw. Filmproduktionsfirmen oder Kultur-Start-Ups. Eine Mitgliedschaft in der KSK ist weder notwendig noch ausschlaggebend für die Förderentscheidung.
Interessierte können sich vom 13.-30. August 2020 bewerben und unter der Tel. 0611 – 585 343 40, -50 bis -53 (Hessische Kulturstiftung) oder Tel. 069 – 95855677 (PwC) (Freischaltung ab Montag, 10. August 2020) beraten lassen. Einzelkünstler*innen stellen ihren Antrag über ein Onlineportal bei der Hessischen Kulturstiftung. Freie Gruppen, Kulturvereine und –unternehmen stellen ihren Antrag per E-Mail mit downloadbarem Antragsformular auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft.
Netzwerktreffen zur Jazzförderung in Hessen (Videokonferenz)
Das Netzwerk Jazz in Hessen lädt jazzaffine Hess*innen zu seinem nächsten Treffen am 05.09.2020 ein, das coronabedingt als Video-Konferenz stattfindet. Bei der Video-Konferenz am 5. September wird es einerseits um die Auswirkungen der Coronakrise gehen: die Saxophonistin und Pädagogin Anke Schimpf wird über ihre Situation als freischaffende Musikerin und Eugen Hahn vom Jazzkeller Frankfurt über die schwierige Lage der unabhängigen Veranstalter*innen berichten. Zudem soll darüber beraten werden, welche Rolle eine landesweite Organisation wie das Netzwerk Jazz in Hessen in der politischen Diskussion über die Maßnahmen des Landes Hessen zur Krisenbewältigung spielen sollte und könnte. Corona zeige einmal mehr, wie viele der Entscheidungen, die die Kulturschaffenden direkt betreffen, auf Landesebene getroffen werden, wo es zur Zeit an einer institutionellen Interessenvertretung für den Jazz mangelt, schreibt das Netzwerk in seiner Einladung. Außerdem soll darüber beraten werden, ob die Gründung einer Art Hessischen Jazzkonferenz als Verein sinnvoll wäre, der die Interessen der hessischen Jazzszene – also der Jazzmusiker*innen, Veranstalter*innen, Pädagog*innen, Journalist*innen und aller sonstigen in der Musikproduktion Aktiven – vertreten und für Land und Kommunen Partner bei der Ausarbeitung konkreter Fördermodelle sein soll.
Wer Interesse hat, am Samstag, den 05.09.2020 von 13-15 Uhr teilzunehmen, aber noch nicht im Verteiler des Netzwerks ist, kann sich hier für den Newsletter anmelden und Anfang September den Einwahllink zur Konferenz über Cisco Webex geschickt bekommen.
Call for proposals: Music Moves Europe 2020
Mit der Initiative Music Moves Europe stellt die Europäische Kommission einen spezifischen Förderbereich für den Musiksektor ab 2021 innerhalb von KREATIVES EUROPA KULTUR vor. Wie sich die europäische Musikszene besser gegen solche Krisen wie die Coronakrise wappnen, sich nach Covid-19 zukunftsfähiger und nachhaltiger entwickeln kann, darum geht es bei dem nächsten geplanten Programm „Music Moves Europe: Boosting European music diversity and talent“. Dafür ist jetzt ein Call for Proposals ausgeschrieben, für den bis 30.09.2020 Vorschläge eingereicht werden können.
Podcasttipp: „Nachtclub ÜberPop“ mit Birgit Reuther
Neustart Kultur – wie wird das Programm umgesetzt?
Das großangelegte und groß angekündigte Hilfsprogramm des Bundes für den Kultur- und Medienbereich wird langsam konkreter. Die Bundesregierung selbst beschreibt das Ziel der Maßnahmen so: „Das milliardenschwere Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten.“ Wie aber kann wer genau davon profitieren? Und hält es das, was es verspricht?
Neustart Kultur wird in verschiedenen Teilprogrammen über bereits etablierte Förderwege an die Künstler*innen gebracht. So ist zum Beispiel die Künstler*innenförderung der Initiative Musik um 10 Millionen Euro aufgestockt worden. Diese Maßnahme begrüßen die Musikwirtschaftsverbände: „Das seit vielen Jahren intensiv genutzte Programm hilft Künstler*innen und ihren wirtschaftlichen Partnern bislang durch eine Förderung von 40 Prozent der Kosten. Dieser Förderanteil wird nun für einen befristeten Zeitraum um 50 Prozent auf 90 Prozent angehoben. Antragsteller*innen müssen damit anstatt 60 Prozent nur noch einen Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten aufbringen. Insgesamt ist eine Förderhöhe bis zu 67.500 Euro je Projekt möglich. Zusätzlich zu Produktion, Marketing und Tourneen können nun auch die Werkkreation, Probe- und Vorproduktionszeiten gefördert werden.“ Anträge für die aktuelle 51. Förderrunde könnt ihr noch bis zum 11.08.2020, 18.00h einreichen! Alle aktuellen Fristen sind hier nachzulesen.
Der Musikfonds plant als Teilprogramm von NEUSTART ein Stipendienprogramm für Musiker*innen. Die Stipendien können für einen Zeitraum von sechs Monaten mit einem einmaligen Betrag von 6.000 EUR vergeben werden. Sie sollen professionellen, freischaffenden Künstler*innen der aktuellen Musikszene die Möglichkeit eröffnen, neue Arbeitsvorhaben umzusetzen. Bündnis 90/Die Grünen kritisieren diese Form der Förderung. Stipendien seien keine Lösung für die existenzbedrohende Situation vieler Soloselbständiger im Kulturbereich, da in den Hilfspaketen des Bundes immer noch keine Erstattung der Lebenshaltungskosten vorgesehen ist. Ein Schlag ins Gesicht für die Soloselbständigen sei insbesondere die Aussage der Kulturstaatsministerin, dass „vor allem Stipendien die Kreativen zur produktiven künstlerischen Tätigkeit motivieren“. Dies unterstelle, dass unsere Kulturschaffenden in der Krise unmotiviert zu Hause sitzen. Sie fordern an erster Stelle ein Existenzgeld von 1.200 Euro monatlich für Soloselbständige und freie Kulturschaffende, mindestens für die Dauer der Krise, und insbesondere für die, die noch immer von Auftrittsverboten betroffen sind und zukünftig sein werden. Dieses könne dann durch Stipendien und andere Fördermöglichkeiten aufgestockt werden.
Ein weiteres Standbein des Programms NEUSTART ist die Förderung von Investitionen in Institutionen, beispielsweise für Umbauten von Lüftungsanlagen, Kassenbereiche etc. Für Musikaufführungsstätten, Musikclubs und Festivals wird dieses Teilprogramm von der GEMA verwaltet. Für Kulturzentren und Soziokulturelle Zentren ist der Bundersverband Soziokultur der Projektträger. Dieser führt auch eine Projektförderung für Einrichtungen bzw. Trägern der kulturellen Bildung und Medienbildung, der Soziokultur und Kulturarbeit in freier Trägerschaft durch. Im Fokus stehen Teams aus freien und festen Mitarbeiter*innen sowie Netzwerke vor Ort, die neue Formen und Wege kultureller Arbeit mit gesellschaftlicher Wirkung erproben und mittelfristig etablieren möchten. Dort können erst demnächst Anträge gestellt werden. Für diesen Teil des Programms gibt es in Rheinland-Pfalz weitere Unterstützung: Das Land hat angekündigt, den Eigenanteil für Kultureinrichtungen zu übernehmen.
Weitere Teilprogramme werden im August umgesetzt – wir halten euch auf dem Laufenden!
Förderkriterien bei Projektstipendien in Rheinland-Pfalz erweitert
Die Förderkriterien für die Maßnahme 1 „Projektstipendien“ des Landes Rheinland-Pfalz wurden erweitert. Neben Mitgliedern der Künstlersozialkasse können nun auch Künstler*innen einen Antrag auf Förderung stellen, die über eine künstlerische Ausbildung, ein jährliches Einkommen von mindestens 3.900.-€ durch eine künstlerische Tätigkeit oder eine fachspezifische Ausstellungs- und/oder Publikationstätigkeit bzw. eine qualifizierte künstlerische Praxis verfügen. Diese Erweiterungen gelten auch für die Maßnahme 4 „Neue Medien direkt“, die in Ausnahmefällen auch Einzelpersonen die Möglichkeit einer Antragsstellung bietet. Antragsschluss für beide Maßnahmen ist der 15. September 2020. (Quelle: Newsletter Freie Szene Rheinland-Pfalz Nr. 193, Juli 2020)
Frankfurter Clubs bekommen Open Air-Flächen
Von Mitte August an sollen in Frankfurt bis zu 1000 Personen in sogenannten Kultur-Sommergärten zusammenkommen können, die von Clubs und Gastronom*innen betrieben werden. Das hat ein Gespräch zwischen Vertreter*innen der Frankfurter Clubszene, des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) in Hessen und Vertreter*innen der Stadt Frankfurt ergeben. Die Einigung stehe in einem zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit den Ausschreitungen auf dem Opernplatz in der Nacht zum 19. Juli, sei aber keine unmittelbare Reaktion darauf, hieß es am Samstag. Das Konzept sieht vor, dass in der Frankfurter Innenstadt und einigen Randbezirken von Mitte August an große Freiluft-Sommergärten eingerichtet werden, die von Clubbesitzer*innen und der Gastronomie betrieben werden sollen. Diese Lokale sollen bis zu 3000 Quadratmeter groß sein und bis zu 1000 Gäste fassen können. Dort können Künstler*innen auftreten und es werden Tanzböden ausgelegt. Als Standorte für die Sommergärten sind der Rossmarkt in der Frankfurter Innenstadt, Flächen vor dem Musikclub Batschkapp in Seckbach und vor dem Club Tanzhaus West an der Gutleutstraße sowie der Metzlerpark neben dem Museum Angewandte Kunst am Museumsufer im Gespräch.
Der Frankfurter Dezernent für Wirtschaft und Sicherheit Markus Frank (CDU), der wie Umweltdezernentin Rosemarie Heilig (Die Grünen) an dem Gespräch am Freitagabend teilgenommen hatte, nannte die Einigung ein Zeichen, das die Stadt der Gastronomie und vor allem der Clubszene geben wolle. „Wir zeigen der Branche, dass wir sie wertschätzen, denn sie steht mit dem Rücken zur Wand“, sagte Frank der F.A.Z. Robert Mangold, Geschäftsführer der Tiger-Palmen-Gruppe und Vizepräsident des Dehoga Hessen, bezeichnete die bevorstehende Einrichtung der sogenannten Kultur-Sommergärten als beispielhafte Aktion, die helfen solle, den immer noch im Lockdown befindlichen Clubs „einen Hoffnungsschimmer zu geben“. Damit käme die Stadt den Clubs und Diskotheken entgegen, die bereits seit vielen Wochen erklären, dass sie Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen konform zu den Corona-Regeln gestalten können. Bei erfolgreicher Durchführung könnte das auch in den Gesprächen im Herbst hilfreich sein, wenn mit der Landesregierung über die Zukunft der Betriebe und ob sie unter Auflagen wieder öffnen dürfen, verhandelt wird.
Zu der Situation von Clubs wie der Frankfurter Batschkapp gibt es hier einen Beitrag der Hessenschau vom 23.07.2020.
Bund stockt Stipendien für Künstler*innen und Kulturschaffende kräftig auf
Als Reaktion auf die prekäre Situation vieler Künstler*innen und Kulturschaffender in der Corona-Krise stockt der Bund die Stipendien vor allem für freiberufliche Künstler*innen in diesem und im kommenden Jahr massiv auf. Das geht aus einem Papier der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters (CDU), hervor, das der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vorliegt. Anstelle von den zunächst geplanten 8,5 Millionen Euro sind für die Stipendien jetzt 52 Millionen Euro im Etat der Kulturstaatsministerin für die Jahre 2020/2021 vorgesehen. „Die Erhöhung der Stipendien für die Jahre 2020 und 2021 um 43,5 Millionen Euro ist unsere Antwort auf die schwierige Situation der Soloselbstständigen in der Corona-Krise“, sagte Grütters der NOZ. „Die Stipendien gibt es für Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten. Sie sind in der Regel großzügiger als 1000 Euro im Monat. Vor allem motivieren sie die Kreativen zur produktiven künstlerischen Tätigkeit“, so Grütters weiter.
Coronabedingt aufgestockt werden unter anderem der Fonds Darstellende Künste e.V. für freischaffende Einzelkünstler, das Stipendienprogramm Musikfonds e.V für Komponist*innen, Musiker*innen und Klangkünstler*innen, der Dachverband Tanz e.V für soloselbstständige Choreograf*innen, Tänzer*innen und Produzent*innen und die Stiftung Kunstfonds für bildende Künstler*innen und kunstvermittelnde Einrichtungen.
Hessen vergibt Projektstipendien
In der dritten Phase seines Corona-Kulturförderpakets fördert das Land Hessen freie Ensembles und Künstler*innen mit einer Projektförderung. In der Zeit der Pandemie sind viele neuartige Ansätze für Kulturveranstaltungen und künstlerische Formate, für Vermittlung und Pädagogik sowie für die Präsentation von Kultur entstanden. Das Stipendium ermöglicht die Realisierung, Dokumentation und Publikation dieser Ansätze. Der Fonds wird über die Hessische Kulturstiftung abgewickelt. Eine Fachjury beurteilt die Einreichungen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit für Sponsor*innen und Mäzen*innen, Künstler*innen, die sie fördern, direkt für das Stipendium vorzuschlagen. In diesem Fall kofinanziert das Land die Hälfte des Stipendiums bis zur Höhe der ansonsten zur Verfügung stehenden Beträge. Die Anträge können vom 10. August bis zum 23. August 2020 ausschließlich über die Website der Hessischen Kulturstiftung eingereicht werden. Das Antragsformular steht nur in diesem Zeitfenster zur Verfügung.
musicpark wechselt in den Juni
Die Leipziger Musik-Erlebnismesse musicpark wechselt dauerhaft in den Juni und findet – parallel zum Bachfest Leipzig – mit angepasster Tagesfolge von Samstag bis Montag vom 12. bis 14. Juni 2021 statt. Sie wird also nicht wie geplant vom 6. bis 8. November 2020 veranstaltet. Die aktuell geltenden Hygienevorschriften lassen die Durchführung einer interaktiven Erlebnismesse, bei der Ausprobieren und Testen von Musikinstrumenten wesentlicher Bestandteil des Veranstaltungskonzeptes sind, zum bisher geplanten Termin vom 6. bis 8. November 2020 nicht zu. Deshalb haben sich die Veranstalter entschieden, der Empfehlung der Branche zu folgen und ab dem kommenden Jahr dauerhaft in den Juni mit veränderter Tagesfolge von Samstag bis Montag zu wechseln. Musiker*innen und Fachhändler*innen können die Messe damit noch entspannter – auch außerhalb von auftritts- und verkaufsstarken Wochentagen – besuchen. Ab September 2020 ist die Anmeldung für Aussteller*innen möglich.
12. Musikautorenpreis wird 2021 verliehen
Aufgrund der unsicheren Lage bedingt durch die Corona-Pandemie wird die Verleihung des 12. Deutschen Musikautorenpreises um ein Jahr verschoben auf den 25. März 2021. Die bereits bekanntgegebenen Nominierungen und Preisträger bleiben bestehen. Die turnusgemäße Wahl neuer Preisträger für 2021 entfällt somit ersatzlos. Neben den bereits bekanntgegebenen Preiskategorien werden am 25. März 2021 zwei weitere Preise verliehen: das „Erfolgreichste Werk 2020“, ermittelt durch GfK Entertainment, sowie der Fred Jay Preis 2020.