Die Band hat mittlerweile Dutzende Konzerte in der Region gespielt, ihr Repertoire immer weiter ausgebaut und viele Fans vor Ort gewonnen, darunter viele Frauen, Eltern mit ihren Kindern und Ältere, für die es ansonsten auf dem Land nur wenig kulturelle Ablenkung gibt. Neben den musikalischen Fortschritten legt André Baleguemon einen weiteren Schwerpunkt seiner Arbeit darauf, die Familien von der Wichtigkeit des Projekts auch in menschlicher Hinsicht zu überzeugen, und zu bewirken, dass die Mädchen weiter in die Schule gehen statt in Gelegenheitsjobs als Straßenverkäuferinnen oder in die Heirat gezwungen zu werden. Es gibt in der Geschichte der populären Musik Afrikas viele große Künstlerinnen, aber nur wenige weibliche Bands. In Benin gab und gibt es nichts Vergleichbares in puncto Haltung, Freiheit, Originalität und vor allem Talent.
Petition erfolgreich: Musikschulen in Hessen öffnen wieder
Das Engagement der letzten Tage hat sich gelohnt, die von der Musikschule Mollenhauer aus Fulda gestartete Petition hat dazu beigetragen, dass die Musikschulen in Hessen ab sofort wieder öffnen dürfen. Die Petition hatte sich dagegen gewehrt, dass Musikschulen im Zuge des zweiten Lockdowns als Freizeit- und nicht als Bildungseinrichtung eingestuft worden waren und deshalb geschlossen werden sollten. Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat die bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus nun im Bereich Sport und Kunst- und Musikschulen verändert, um im Gleichklang mit den anderen Bundesländern zu bleiben. Aktuell gibt es noch keine Infos, wie es mit Gruppenunterricht und Früherziehung weitergeht, dies wird in Kürze den aktualisierten Verordnungen und Auslegungshinweisen auf Hessen.de zu entnehmen sein.
Jetzt Veranstalter*innen unterstützen: #seidabeiSchenkDeinTicket
Wie so viele andere muss das Kulturzentrum Pavillon in Hannover im November seine Türen schließen, nur wenige Veranstaltungen können online durchgeführt werden. Während sich die Veranstalter*innen bemühen, trotz Planungsunsicherheit Nachholtermine zu organisieren, können ihre Besucher*innen jetzt etwas tun, um den bedrohten Kulturstätten unter die Arme zu greifen: sie können ihre bereits gekauften Tickets für verschobene oder abgesagte Veranstaltungen spenden. Wer sein/ihr Ticket online gekauft hat, kann dazu z.B. an der Aktion #schenkdeinticket teilnehmen.Forum Musikwirtschaft nimmt Stellung zur Wirtschaftshilfe
Das Forum Musikwirtschaft begrüßt die angekündigte außerordentliche Wirtschaftshilfe zur Entschädigung finanzieller Ausfälle aufgrund von Unternehmensschließungen zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie. Bei dem durchaus beachtlichen Entschädigungsbeschluss fallen jedoch zahlreiche Unternehmen der Musikwirtschaft sowie Künstler*innen und Urheber*innen ein weiteres Mal durch das Hilfe-Raster. Das Forum erwartet daher, dass durch die Ausgestaltung des Beschlusses sichergestellt wird, dass tatsächlich alle Unternehmen, die durch den neuen Lockdown unmittelbar oder auch nur mittelbar betroffen sind, ebenfalls durch den Beschluss begünstigt werden. Es sei nicht ohne weiteres nachvollziehbar, wieso vor allem der Freizeit- und Unterhaltungsbereich und damit auch Veranstalter*innen, Künstler*innen, Musikautoren*innen, deren Verleger*innen, Labels und Hersteller, Vertriebe und Fachhandel von Musikinstrumenten und Musikequipment derart umfassend in ihrer Berufsausübung beschränkt werden. Die Forderungen des Forums Musikwirtschaft sind: die Anerkennung eines fiktiven Unternehmerlohns in Höhe von 2.500 Euro; die Veränderung des Begriffs „Soloselbstständige“ in „Selbstständige Einzelunternehmer und Personengesellschaften“; die Gewährung der Entschädigung für alle auch nur mittelbar betroffenen Unternehmen des sehr heterogenen Wirtschaftszweigs – darunter Veranstalter*innen, Künstler*innen, Musikautoren*innen, Labels, Musikverleger*innen, Künstlervermittler*innen, Hersteller, Vertriebe und Fachhandel von Musikinstrumenten und Musikequipment sowie von dem Wirtschaftszweig abhängige Dienstleistungs- und Zulieferbetriebe; eine geänderte Berechnungsgrundlage für die Entschädigung – die Berechnung möglicher Hilfen, rein auf Basis des Novembers 2019 als Vergleichsmonat, wird den Tätigkeitsstrukturen der Musikwirtschaft nicht gerecht. Das Forum Musikwirtschaft besteht aus den sechs maßgeblichen Verbänden des Wirtschaftsbereichs. Im Einzelnen sind dies der BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft), der BVMI (Bundesverband der Musikindustrie), der DMV(Deutscher Musikverleger-Verband), die LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland), SOMM (Society Of Music Merchants) und der VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen).
Allianz der freien Künste und Deutsche Jazzunion fordern Unternehmer*innenlohn jetzt!
Als Reaktion auf die am 28.10. vereinbarten Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern haben die Deutsche Jazzunion und die Allianz der freien Künste eine Petition mit dem Titel „Unternehmer*innenlohn jetzt! – Ohne wirtschaftliche Hilfe stirbt die Kultur“ veröffentlicht. Sie verweisen auf die existentiellen EInschnitte, die die Maßnahmen für Kulturschaffende bedeuten: „Das zwischen Bund und Ländern vereinbarte Veranstaltungsverbot entzieht Kunst- und Kulturschaffenden erneut die Existenzgrundlage. (…) Die Akteur*innen der Freien Künste – die vom Beginn der Pandemie bis heute extrem unter den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu leiden hatten – haben die Einschränkungen gleichwohl mit enormen Kraftanstrengungen und massiven Einbußen solidarisch mitgetragen. Dennoch blieb Soloselbstständigen und Unternehmen ohne relevante Betriebskosten der Zugang zur Soforthilfe des Bundes bislang verwehrt. Wenn ihnen jetzt erneut die Existenzgrundlage entzogen wird, muss endlich ein fiktiver Unternehmer*innenlohn für Soloselbstständige anrechenbar sein – so wie es die Fachminister*innen der Länder, der Kulturausschuss des Bundesrates, der Deutsche Kulturrat als Spitzenverband der Kulturverbände, die Allianz der Freien Künste, eine überwältigende Zahl von Fachverbänden und nicht zuletzt auch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien unisono fordern. (…) Die Umsetzung der Hilfen muss unverzüglich, unbürokratisch und ohne Befassung kosten- und zeitintensiver Wirtschaftsprüfung oder Steuerberatung möglich sein. Eine Verrechnung von Erstattungsansprüchen mit bereits laufenden oder zugesagten Projektförderungen oder Stipendien für Künstler*innen ist auszuschließen. Ohne ein konsequentes, ernst gemeintes Maßnahmenpaket für die de facto mit einem Arbeitsverbot bzw. mit einem Präsentationsverbot belegte Kulturwirtschaft und ohne adäquate Maßnahmen zur Kompensation von Einnahmeverlusten für die Akteur*innen der Freien Künste ist ein strukturelles Kultursterben in unserem »Land der Dichter*innen und Denker*innen« nicht aufzuhalten.“
Alarmstuferot-Demo in Frankfurt 14.11.2020
Das Aktionsbündnis Alarmstuferot Hessen ruft am 14.11.2020 zur Demo in Frankfurt auf, um auf den drohenden Niedergang der Veranstaltungswirtschaft aufmerksam zu machen. Die Kundgebung an der Bockenheimer Warte wird ab 16 Uhr als Podiumsdiskussion veranstaltet, einen Demonstrationszug wird es in Frankfurt nicht geben. Bitte haltet euch weiterhin an die Hygieneregeln: Maske tragen, Abstand halten, Alkoholverbot. Kommt vorbei!
Notfallfonds für Künstler*innen in Frankfurt soll aufgestockt werden
Unabhängig von der in der Bund-Länder-Konferenz beschlossenen Unterstützung für Soloselbstständige im November will die Stadt Frankfurt ihren Notfallfonds für Künstler*innen weiter ausbauen. Das schreibt die Frankfurter Rundschau in einem Artikel vom 30.10.2020. Kulturdezernentin Ina Hartwig (SPD) arbeite an einer Aufstockung des Fonds, der notleidenden Soloselbstständigen der Kulturszene finanzielle Unterstützung gewähren soll. Der von der Kulturdezernentin Ende März aus Mitteln des Kulturetats ins Leben gerufene Fonds konnte bereits 150 Kulturschaffende mit insgesamt 220 000 Euro unterstützen. Hartwig hatte im Frühjahr zunächst 200 000 Euro zur Verfügung gestellt, mit Hilfe privater Spender*innen konnte die Summe mittlerweile auf 311 000 Euro aufgestockt werden. Spenden kamen von der Crespo Foundation, von der Stiftung Polytechnische Gesellschaft, der Stiftung Giersch, dem Frankfurter Patronatsverein für die Städtischen Bühnen, aber auch von vielen Bürgerinnen und Bürgern. (Quelle)
Petition fordert, Einzelunterricht an Musikschulen in Hessen wieder zu ermöglichen
Der wegen der hohen Covid-19-Infektionsraten beschlossene Teillockdown in Deutschland hat mitunter auch Auswirkungen auf den Unterricht in Musikschulen. In Hessen müssen diese nach einer von der Landesregierung beschlossenen Verordnung bis 30.11.2020 schließen. Eine Musikschule in Fulda wendet sich nun mit einer Petition an die hessische Landesregierung mit der Forderung, Einzelunterricht für Musikschulen wieder zu ermöglichen. Sie weist in ihrer Petition auf einen Facebook-Eintrag der hessischen Landesregierung vom 29.10.2020 hin, nach dem der Einzelunterricht für Bildungsangebote in allen Bereichen möglich sei – Musikunterricht jedoch nur außerhalb von Musikschulen weiterhin erlaubt sei, Musikschulen selber aber schließen müssten! Das hieße, dass ein*e Musiklehrer*in von Haus zu Haus ziehen und seinen Unterricht dort in Küche, Wohnzimmer oder Esszimmer halten könne, die Musikschulen in ihren Räumlichkeiten mit durchdachtem Hygiene- und Abstandkonzept keinen Einzelunterricht mehr anbieten dürfen. Weiter heißt es in der Petition, „dass Volkshochschulen geöffnet bleiben und Jugendarbeit (wenn der Bildungsaspekt im Vordergrund steht) weiter stattfinden darf. Ohne einen Vergleich ziehen zu wollen sind wir der Meinung, dass man einer Musikschule wohl durchaus ebenso einen Bildungsaspekt zurechnen darf“. Die Petition könnt ihr hier noch die nächsten 14 Tage mitzeichnen.
Zweiter Lockdown: Hilfen für Soloselbstständige
Ab Montag ist er also da, der zweite Lockdown, der den Kulturbetrieb im November schließt. Angekündigt sind wieder vollmundig Hilfen für vom Lockdown betroffene Betriebe und Soloselbstständige – ob die Hilfen wirklich bei Musiker*innen, Techniker*innen usw. ankommen, bleibt abzuwarten. Was schon bekannt ist: An Soloselbstständige sollen Ausfallzahlungen ausgezahlt werden, die sich am Umsatz des Monats November 2019 orientieren. Selbstständige, die schwankende Einnahmen und im letzten November eher wenig Einkünfte hatten, können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen monatlichen Vorjahresumsatz 2019 (oder den Durchschnitt mehrerer Monate) zugrunde legen. Die Bundesregierung arbeitet noch daran, die Beantragung und effiziente Bearbeitung der Hilfen so schnell wie möglich durchführbar zu machen. Die Möglichkeit einer Abschlagszahlung wird geprüft, damit der Zeitraum bis zur Anpassung der IT-Plattform (was einige Tage dauern kann) überbrückt werden kann. Die Anträge sollen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden können.
Außerdem wird ein KfW-Schnellkredit auch für Solo-Selbstständige angeboten und die Überbrückungshilfen werden für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (= Überbrückungshilfe III) verlängert und die Konditionen verbessert. Denn es sei zu erwarten, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Dies betreffe etwa den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft.
Sichere Konzerte sind auch in Corona-Zeiten möglich
Die Studie RESTART-19 simulierte Mitte August im großen Stil Konzerte in verschiedenen Szenarien, um festzustellen, wie hoch die Corona-Infektionsgefahr bei Konzerten ist (wir berichteten). Die Ergebnisse wurden jetzt an der Uni in Halle bekannt gegeben: ein pauschales Verbot von Großveranstaltungen ist möglicherweise nicht sinnvoll. Die Wissenschaftler*innen um den Infektiologen Stefan Moritz und den Epidemiologen Rafael Mikolajczyk hatten ein Popkonzert organisiert, das eigentlich aus drei kurzen Konzerten in unterschiedlichen Varianten bestand: eine „normal“ ausverkaufte Halle mit 8700 Zuschauer*innen, mit 4000 Zuschauer*innen mit kleinem Ein-Sitz-Abstand im Schachbrettmuster gesetzt, und eine paarweise besetzte Halle mit Abstand zum nächsten Paar von mindestens 1,50 Metern. Die Zuschauer*innen bekamen allesamt Sender mit einer Technologie, die es ermöglichte, Aufenthaltsorte und Abstände zu anderen fast zentimetergenau zu bestimmen und zu verfolgen. In Konzertpausen konnte man Catering-Stände nutzen, für alle galt Maskenpflicht. Dazu kam eine Modellierung der Luftströme unter verschiedenen Lüftungskonzepten.
Die Studie ergab, dass Konzerte, sportliche und ähnliche Großveranstaltungen, die vollbesetzt und ohne Hygienekonzept stattfänden, zwar die Verbreitung des Virus deutlich beschleunigen könnten. Doch allein eine Halbierung der Zuschauermenge, kombiniert mit Maskenpflicht, festen Sitzplätzen und einem Einlasskonzept, dass die Schlangen kurz hält, könnte nach den Berechnungen sogar bei Inzidenzwerten um die 50 dazu führen, dass der Beitrag einer solcher Veranstaltungen zur Ausbreitung des Virus in einer Stadt wie Leipzig sehr gering wäre. Auch bei höheren Inzidenzwerten seien noch Events mit niedriger Gefahr möglich, allerdings bei weiter reduzierter Besucherzahl wie im Szenario mit paarweiser Besetzung der Reihen und Mindestabstand 1,50 Meter.
Die Modellierung der Luftströme allerdings belegte, dass eine leistungsfähige, die physikalischen Gegebenheiten des Ortes berücksichtigende Zu- und Ableitung von Luft mitentscheidend sein dürfte. Moritz fordert denn auch ein Investitionsprogramm, das Veranstalter*innen eine Umrüstung ermöglicht, und eine massive ingenieurswissenschaftliche Anstrengung, um ein infektiologisches Bewertungssystem für Lüftungsanlagen in großen und kleineren Veranstaltungsräumen zu entwickeln.
Die Ergebnisse vor einem peer-review-Prozess und vor Publikation in einem Fachmagazin der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ist ungewöhnlich. Man habe sich dazu entschlossen, weil man auf die Dauer des Begutachtungsprozesses keinen Einfluss habe, sagte der Dekan der Medizin-Fakultät, Michael Gekle. Es gehe hier um Erkenntnisse, die relevant für die „öffentliche Daseinsfürsorge“ seien, und es sei notwendig, die Daten und Schlussfolgerungen „auch schon im derzeitigen Reifegrad“ den Verantwortlichen zu übergeben. (Quelle)
Neues Förderprogramm für Lüftungsanlagen tritt demnächst in Kraft
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat am 23. September 2020 dem Bundeskabinett den Entwurf einer Förderrichtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ vorgelegt. Insgesamt stehen hierfür 500 Millionen Euro bis 2024 zur Verfügung, im Jahr 2021 stehen 200 Millionen zur Verfügung. Die Förderrichtlinie soll bereits Mitte Oktober in Kraft treten. Die Förderung sieht Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischen (RLT) Anlagen vor, die dem Ziel dienen, den Infektionsschutz zu erhöhen. Die Förderung soll bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, die bei 100.000 Euro gedeckelt sind. Gefördert werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind. Altmaier: „Mit dem Förderprogramm leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, auch in der kalten Jahreszeit die Ansteckungsgefahr mit Corona zu reduzieren, dort, wo tagtäglich viele und wechselnde Personen aufeinander treffen: in Hörsälen und Schul-Aulen, in Theatern und Museen, in kommunalen Versammlungsräumen und Bürgerhäuser.“ Sobald die Richtlinie in Kraft getreten ist, können Zuschüsse beantragt werden. Eine Antragstellung wird bis Ende 2021 möglich sein.
Soforthilfeprogramm für Kulturzentren in Rheinland-Pfalz wird aufgestockt
Das am 15. April 2020 gestartete Soforthilfeprogramm „LAND INTAKT“ erhält zusätzliche Mittel für Soziokulturelle Zentren, Kulturhäuser sowie Kultur- und Bürgerzentren in ländlichen Räumen. Georg Halupczok, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Soziokultur e. V. begrüßt die Entscheidung: „Die überaus große Nachfrage nach dem durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderte Soforthilfeprogramm zeigt, wie nötig Investitionen in die kulturelle Infrastruktur gerade in kleineren Gemeinden sind. Damit werden für Kultureinrichtungen in ländlichen Räumen die Bedingungen geschaffen und deutlich verbessert, um nachhaltig und regelmäßig kulturelle Angebote zu unterbreiten und als dritter Ort für Diskurs und Dialog der Bevölkerung zur Verfügung zu stehen. Wir danken Kulturstaatsministerin Grütters für dieses wichtige Signal zur Stärkung der Kultur in ländlichen Räumen!“ „LAND INTAKT – Soforthilfeprogramm Kulturzentren“ wird im Rahmen des Förderprogramms „Kultur in ländlichen Räumen“ gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

