Nächste Runde im Amateurmusikfonds
Mit der Einrichtung eines Amateurmusikfonds in Höhe von 5 Millionen Euro hat der Deutsche Bundestag im November 2022 eine neue Fördermöglichkeit für Chöre, Orchester, Bands und viele weitere Akteur*innen aus dem Bereich der Amateurmusik geschaffen. Am 2. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag nach seinen Beratungen zum Haushalt 2024 den Amateurmusikfonds in Höhe von 4,6 Mio. Euro bestätigt. Der Amateurmusikfonds geht damit in die nächste Runde. Er soll die Strukturen der Amateurmusik nach der Corona-Pandemie in der Fläche sichern und Musikensembles dabei unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen. Er soll herausgehobene künstlerische Projekte fördern und die Lebendigkeit der musikalischen Breitenkultur in Deutschland erhalten. Ab sofort können sich Chöre, Orchester, Musikvereine und Verbände wieder für besondere künstlerische und zukunftsweisende Projekte im Amateuermusikfonds bewerben. Zudem wird in der neuen Runde auch die Durchführung einer Zukunftswerkstatt gefördert. Zur Antragstellung gibt es ein Online-Frageforum an folgenden Terminen: 23. Mai / 29. Mai / 10. Juni – jeweils 18-20 Uhr. Bewerbungsfrist: 15. Juni 2024
Bund stockt Fördermittel für freie Künste auf
Kulturstaatsministerin Claudia Roth stellt dem Musikfonds und dem Fonds Darstellende Künste für das Jahr 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt vier Millionen Euro bereit. Dem Fonds Darstellende Künste stehen damit in diesem Jahr rund fünf Millionen Euro aus dem Kulturetat der Bundesregierung zur Verfügung. Die Bundesmittel für den Musikfonds steigen auf rund drei Millionen Euro. Ziel ist es, die Differenz zwischen den auslaufenden Neustart Kultur-Mitteln und der Regelförderung auszugleichen und so einen guten Übergang in die Zeit nach der Pandemie zu ermöglichen – auch mit Blick auf den weiterhin anhaltenden Publikumsschwund bei Liveveranstaltungen. Quelle
Jazzstudie 2022 zeigt prekäre Einkommenssituation und mangelnde soziale Absicherung von Jazzmusiker*innen
Am 1. Dezember wurde die Jazzstudie 2022 im Rahmen einer digitalen Veranstaltung im Gespräch mit Politik und Presse vorgestellt. Sie fußt auf einer großflächigen Onlinebefragung von rund 1.000 professionellen Jazzmusiker*innen und zusätzlichen Einzel- und Fokusgruppeninterviews und gibt einen tiefen Einblick in die Arbeits- und Lebensrealitäten in der deutschen Jazzszene. Die Studie zeigt, dass die deutsche Jazzszene von einer überwiegend prekären Einkommenssituation und von den existenzbedrohenden Auswirkungen der Coronapandemie stark gezeichnet ist, wie die Deutsche Jazzunion gestern in ihrer Pressemitteilung schreibt. Als deutlich erweiterte Anschlussstudie an die Jazzstudie 2016 zeichnet die neue Studie ein differenziertes Bild der aktuellen Lage. Neben wenigen leichten Verbesserungen habe sich die Einkommenssituation – in Relation zur Gesamtbevölkerung – weiter verschlechtert und der Abstand zum Bundesdurchschnittseinkommen sei größer geworden. Die Einschränkungen während der Coronapandemie hätten für einen drastischen Einbruch der Konzerttätigkeit und eine damit verbundene mentale Belastung gesorgt. Zudem hätten viele Befragte zu Recht Angst vor Altersarmut. „Die Jazzstudie 2022 zeigt in unmissverständlicher Deutlichkeit, dass wir dringend Wege zu einer funktionierenden Altersvorsorge für Jazzmusiker*innen finden müssen. Eine Anhebung des Gagenniveaus und der Unterrichtshonorare kann dabei ein wichtiger Baustein sein. Eine vielen Kolleg*innen drohende Altersarmut werden wir aber nur im Schulterschluss mit der Sozial- und Kulturpolitik abwenden können“, sagt Urs Johnen, Geschäftsführer der Deutschen Jazzunion und Co-Autor der Jazzstudie 2022. Erstmals wurden in der Jazzstudie 2022 auch Daten zu Diskriminierungserfahren und intersektionalen Benachteiligungen erhoben. Auch hier zeige sich politischer Handlungs- sowie weiterer Forschungsbedarf, so die Initiative weiter.
Interviews zur Berufsbiografie: Profimusiker*innen aus Darmstadt gesucht
Das Institut für Demoskopie Allensbach sucht ab dem 10.11. Personen für ein Interview, die aus Darmstadt und Umgebung stammen und ihren Lebensunterhalt ganz oder überwiegend mit Musik bestreiten. In dem rund halbstündigen Interview geht es um die Berufsbiografie: Wie bist du zur Musik gekommen? Wie lief die Entscheidung, mit Musik den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten? Es geht um deinen Berufsalltag, deine aktuelle wirtschaftliche Situation und auch die Auswirkungen von Corona. Die Untersuchung wird die erste Studie sein, die sich so umfangreich und auf breiter Basis mit dem Werdegang und der Situation von Berufsmusiker*innen auseinandersetzt. Sie soll publiziert werden. Interessierte können sich bis 04.11.2022 bei Christina Kondriniewicz, Mail melden.
Kampagne „Die 3 PLUS“ zu positiven Aspekten des Singens und Musizierens
Seit der Pandemie kämpft gemeinsames Musizieren mit dem Vorurteil, gesundheitsgefährdend zu sein. Musizieren in Gruppen war im Amateurmusikbereich sogar lange Zeit ganz untersagt. Die jüngst auf Initiative des Kompetenznetzwerks NEUSTART AMATEURMUSIK gestartete Kampagne „Die 3 PLUS“ will die positiven Aspekte des Musizierens zurück ins Bewusstsein rufen. Grundlage dafür ist die bereits am 18. Juli veröffentlichte Publikation „Positive Aspekte des Musizierens“ von Wissenschaftler*innen und Expert*innen des Kompetenznetzwerks. Die Arbeit zeigt: Gemeinsames Musizieren und Musikhören hat vielfältige positive Auswirkungen auf das gesundheitliche und soziale Wohlergehen einer Gesellschaft. Mit der Kampagne werden die Inhalte in einer konzertierten Aktion bis zum 30. Oktober online und in den sozialen Medien beworben. Verbände und Vereine sind aufgefordert, die Kampagne tatkräftig zu unterstützen und in ihren Strukturen zu teilen. Dazu werden über eine digitale Plattform Texte, Impulse und Grafiken bereitgestellt, die positiv für das Image des Amateurmusizierens werben, für den eigenen Verein angepasst und zur Mitgliedergewinnung genutzt werden können.
Radiotipp: Jazz | Fly Me To The Moon @ hr2 30.08.2022 – 23:30 Uhr
Bei der Sendung „Jazz – Fly Me To The Moon“ am heutigen 30.08.2022 um 23:30 Uhr geht es um Nachhaltigkeit in der Musikszene, „internationale Beziehungen im Jazz in Zeiten von Flugscham“. Mauretta Heinzelmann spricht mit Jazzmusiker*innen wie Eva Klesse (Foto) und Efrat Alony, wie sie es halten mit dem Klimaschutz. Denn internationale Beziehungen inspirieren die Musik, weltweite Auftritte schmücken eine Karriere. Und die Jazzgeschichte wäre zweifellos ohne das Flugzeug anders verlaufen. Die Corona-Pandemie hat sowohl eine Zäsur gesetzt als auch neue Lösungen erzwungen wie Zoom-Proben, kleine Besetzungen, regionale Projekte. Wie spiegelt sich dies in der Musik und wie gehen international aktive Jazzmusiker*innen damit um? Wie kann sich der Jazz den weiten Horizont erhalten?
Die Sendung ist Teil des ARD-Radiofestivals 2022: Zehn Wochen lang und noch bis 16.09. präsentiert die ARD die besten Konzerte, spitzzüngiges Kabarett, guten Jazz, interessante Romane und hintergründige Gespräche.
Sorge vor Schließungen von Kultureinrichtungen im Herbst & Winter
Die hohen Energiepreise könnten Kommunen dazu zwingen, Einsparungen bei den sog. freiwilligen Leistungen – dem Kultur- und Vereinsleben, vorzunehmen, also gerade die Bereiche, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern. Das befürchten der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates Olaf Zimmermann und der Geschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg in einer Pressemitteilung. „Wir laufen, wenn nicht dagegen gesteuert wird, auf eine Schließungswelle von Kultureinrichtungen im Herbst und Winter zu. In den letzten beiden Wintern wurden öffentliche und private Kultureinrichtungen aus Infektionsschutzgründen geschlossen oder stark reglementiert. Jetzt drohen neue Schließungen u. a. wegen der explodierenden Kosten in den kommunalen Haushalten. Wir erwarten, dass sich die Verantwortlichen von Bund, Ländern und Kommunen jetzt dieser Frage annehmen und gegensteuern. Der Kulturbereich befindet sich wegen den Coronaschließungen immer noch in einem Ausnahmezustand, weitere Schließungen sind nicht verkraftbar,“ schreibt Olaf Zimmermann.
Die Clubcommission macht sich große Sorgen vor allem wegen des neuen Infektionsschutzgesetzes, das am 23. September verabschiedet und ab dem 1. Oktober 2022 in Kraft treten soll. Nachvollziehbar ist aus Sicht der Clubcommission bei drohender Überlastung der Intensivstationen eine Wiedereinführung der Testpflicht, sofern diese erneut kostenfrei angeboten werden. Die vorgesehene Maskenpflicht in den Innenbereichen von Clubs und Musikspielstätten ließe sich jedoch nicht umsetzen. Ähnlich wie das Ende 2021 in Berlin verhängte Tanzverbot hätte dies die zwangsläufige Schließung dieser Orte auch ohne behördliche Anordnung zur Folge. Pamela Schobeß, 1. Vorsitzende der Clubcommission: “Sollte das Infektionsschutzgesetz zum Oktober in der geplanten Form in Kraft treten, wird die Lage für Clubs und Musikspielstätten bundesweit noch dramatischer, als sie es jetzt schon ist. Hinzu kommt, dass die Veranstaltungsbranche in besonders schweren Zeiten der letzten zwei Jahre nur aufgrund von Förderungen und Hilfsprogrammen überleben konnte. Dass für die kommenden Monate keine Förderungen geplant sind, gefährdet die Existenz vieler Clubs und Musikspielstätten.” Von den Schließungen bedroht seien insbesondere weniger kommerzialisierte Orte, Bühnen für Nachwuchs und soziale Räume, die einen wichtigen Beitrag zum kulturellen Leben und gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten.
PRO MUSIK Umfrage zu Gagen & Honoraren
Die PRO MUSIK Arbeitsgruppe „Gagenrichtwerte & Honorarstandards“ hat eine Umfrage erstellt zum Thema „Betätigungsfelder freier Musikschaffender vor und seit der Corona-Pandemie“. Die Umfrage richtet sich an alle freischaffenden Musiker*innen, dauert 3-4 Minuten und ist vollkommen anonym. Es werden keine Namen, Mailadressen oder IP-Adressen abgefragt, gespeichert oder weitergegeben. Die Erkenntnisse will der Verband nutzen, um einerseits gezielter auf die Bedürfnisse seiner Mitglieder einzugehen und andererseits der Politik gegenüber konkret über Arbeitswirklichkeit und Bedürfnisse freier Musiker*innen berichten zu können. Hier geht es zur Umfrage.
Allianz der Freien Künste begrüßt geplante Änderungen im Künstlersozialversicherungsgesetz
Die Allianz der Freien Künste begrüßt die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geplanten Anpassungen im Künstlersozialversicherungsgesetz, die im Rahmen einer umfassenden Novelle des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen sind. Selbstständige Künstler*innen bleiben demnach über die Künstlersozialkasse (KSK) krankenversichert, wenn die künstlerische Tätigkeit überwiegt. Nach der bisherigen Regelung kommt es zum Verlust des Versichertenschutzes in Kranken- und Pflegeversicherung bei der KSK, wenn in einem selbstständigen nicht-künstlerischen Nebenjob monatlich mehr als 450 Euro verdient wird. Diese Einkommensgrenze gilt derzeit nur bei selbstständigen, nicht jedoch bei abhängigen Nebenjobs. Eine Corona-bedingte Sonderregelung, die einen selbstständigen Zuverdienst von bis zu 1.300 Euro ohne Verlust des Versicherungsschutzes über die KSK ermöglicht, läuft zum 31. Dezember 2022 aus.
„Die geplanten Änderungen werten wir als wichtige Verbesserung für die soziale Absicherung von selbstständigen Künstler*innen”, sagt Lena Krause, Sprecherin der Allianz der Freien Künste. „Die für viele Kolleg*innen existenzbedrohliche Coronakrise zeigt eindrücklich, wie wichtig ein angemessener Schutz gerade für die soloselbstständigen Angehörigen der freien Szenen ist – selbst wenn diese neben ihrer künstlerischen Arbeit eine andere selbstständige Tätigkeit ausüben müssen.“
Die Allianz der Freien Künste sieht in der geplanten Anpassung ein Handeln im Sinne der Künstler*innen und eine folgerichtige Konsequenz aus der Covid19-Pandemie. Gleichzeitig mahnt der spartenübergreifende Zusammenschluss von 19 Bundesverbänden für den Kunstbereich passende Kriterien zur Definition der Haupttätigkeit und die Einbeziehung fachlicher Expertise aus den freien Szenen bei deren Erarbeitung an.
Zweite Runde der Hamburger Labelförderung ist gestartet
Mit der Förderung werden Hamburger Labels bei Musikproduktionen unterstützt. Gefördert werden können der eigentliche Produktionsprozess oder der Bereich Marketing/Promotion. Das Programm richtet sich an Hamburger Kleinstunternehmen und erfolgt in Form eines Zuschusses zwischen 3.000 und 10.000 €, setzt aber einen Eigenanteil von mind. 50% voraus. Das im engen Dialog mit der Branche entwickelte Förderprogramm dient dazu, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten sowie den Künstleraufbau und die Attraktivität des Musikstandorts Hamburg und die Erwerbschancen innerhalb der Kreativwirtschaft zu verbessern. Die 2. Förderrunde ist am 28. Juni gestartet und geht bis 22. August 2022 (Fristende für Eingang des rechtsgültig unterschriebenen Antrags bei der Behörde für Kultur und Medien).
Neustart Kultur: Programm wird bis Mitte 2023 verlängert
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist sehr erfreut, dass in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 19. Mai auch die Verlängerung des Programms Neustart Kultur bis Mitte 2023 beschlossen wurde. Das Programm Neustart Kultur wurde auf einen Vorschlag des Deutschen Kulturrates hin im Jahr 2020 ins Leben gerufen. Im Programm stehen 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Verantwortlich für die Umsetzung sind Bundeskulturverbände, Bundeskulturfonds, die Kulturstiftung des Bundes und die Kulturstiftung der Länder. Sie haben mit ihrer Expertise die praxisnahen Einzelprogramme entwickelt und setzen sie um. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist sehr gut, dass Neustart Kultur bis Mitte kommenden Jahres verlängert wird. Die Corona-Pandemie ist mitnichten zu Ende. Der Kulturbereich braucht weiterhin die passfähigen Programme aus Neustart Kultur, um die Kulturszene weiterhin zu unterstützen und den Neustart durch angepasste Maßnahmen zu erleichtern. Danke an die Mitglieder des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags und Kulturstaatministerin Claudia Roth für dieses wichtige kulturpolitische Signal!“
(Quelle)
Hamburger Coachingprogramm will Folgen der Pandemie abmildern
Mit dem Hamburger Coachingprogramm unterstützt die Stadt Hamburg Arbeitnehmer*innen, Soloselbstständige und Unternehmen dabei, die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern.
Das Programm begleitet Arbeitnehmer*innen und Soloselbstständige mit einem professionellen Coaching bei beruflichen, persönlichen oder familiären Herausforderungen, die sich durch die Corona-Pandemie ergeben haben. Erfahrene Coaches aus dem Arbeits- und Wirtschaftskontext bieten eine individuelle Begleitung zur Entwicklung neuer beruflicher Perspektiven, Aktivierung persönlicher Ressourcen und Stärkung der Resilienz. Unternehmen können im Rahmen von Teamcoachings vom Hamburger Coachingprogramm profitieren. Erfahrene Coaches im Bereich Team- und/oder Organisationsentwicklung stoßen gemeinsam mit euch Prozesse an, um pandemiebedingte Herausforderungen in der Zusammenarbeit im Team zu lösen.
Interessierte können sich via Kontaktformular für ein Einzel- oder Teamcoaching bewerben, wenn ihr aktueller Coachingbedarf mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf ihre berufliche Situation zusammenhängt. Wer angenommen wird, erhält einen Coachinggutschein für ein kostenfreies professionelles Coaching im Umfang von bis zu sechs Terminen à 60 Minuten.