Ausschreibung der EU-Kommission: Mobility scheme for artists and/or culture professionals
Mit Blick auf die EU-Kulturförderung ab 2021 hat die Europäische Kommission eine Ausschreibung veröffentlicht, die die Grundlage für eine zukünftige Mobilitätsförderung für Kunst- und Kulturschaffende im Rahmen des Nachfolgeprogramms von KREATIVES EUROPA KULTUR bilden soll. Die Ausschreibung richtet sich an Organisationen und Einzelpersonen, die ein nachhaltiges Modell für eine individuelle Mobilitätsförderung entwerfen und testen sollen, das europäischen KünstlerInnen und Kulturschaffenden ermöglicht, grenzüberschreitend zu arbeiten und sich zu engagieren. Die BewerberInnen sollen innerhalb von 14 Monaten insgesamt drei Aufgaben erfüllen: eine Analyse der Bedürfnisse des europäischen Kultur- und Kreativsektors und dessen Mobilität, die Testphase einer Mobilitätsförderung und darauf basierende Empfehlungen für die Ausgestaltung einer solchen Förderung ab 2021. Einreichfrist: 31.08.2018
Schleswig-Holstein fördert Kulturschaffende der freien Szene mit neuem Programm
Ein neues Investitionsprogramm des Kulturministeriums Schleswig-Holstein soll die kulturelle Infrastruktur im Land fördern und nachhaltig stärken, indem es Kulturschaffende der freien Szene außerhalb öffentlich-rechtlicher Trägerschaften unterstützt. Damit sollen die Vielfalt der künstlerischen und kulturellen Aktivitäten in Schleswig-Holstein erhalten und Wandlungs- und Entwicklungsprozesse, neue Ideen und Innovationen gefördert werden. Das neue Investitionsprogramm richtet sich an nicht gewinnorientierte, öffentlich zugängliche Einrichtungen, Gruppen oder Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung wie soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, Heimatvereine, nicht-staatliche Museen, musikalische Ensembles, Filmclubs, Literaturvereinigungen. Es ist mit bis zu 500.000.-€ jährlich ausgestattet und hat eine Laufzeit bis 2022. Anträge für das Förderprogramm können ab sofort an ed.hs1753891313-bi@e1753891313mmarg1753891313orpre1753891313deof1753891313 geschickt werden. Telefonische Nachfragen zum Programm bitte unter folgender Rufnummer: 0431/9905-2222.
3. Förderrunde Musikfonds fördert hochambitionierte Musik
Am 27. Juni beschloss der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine Erhöhung der Etats der 6 Kulturförderfonds des Bundes um insgesamt 5,15 Millionen Euro. Erfreulicherweise profitiert auch der erst 2016 auf Einladung von Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters von 7 Mitgliedsverbänden gegründete Musikfonds e.V. maßgeblich von dieser Erhöhung und erhält von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eine Förderung in Höhe von 2 Millionen Euro – dies bedeutet nahezu eine Verdopplung der bisher bewilligten Förderung. Dank dieser Erhöhung konnten in der kürzlich beschlossenen 2. Förderrunde 63 Projekte mit einer Gesamtfördersumme in der Höhe von ca. 725.000.-€ gefördert werden. Ziel des Musikfonds ist die Förderung der zeitgenössischen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität, die nicht primär wirtschaftlich oder populistisch zielgerichtet ist, sondern die Kunst eher als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds Bereiche, Schnittmengen und interdisziplinäre Ansätze von Neuer Musik, zeitgenössischer Moderne, Jazz, elektroakustischer Musik, freier Musik, improvisierter Musik, Echtzeitmusik, experimentellem Rock und Pop der Subkultur, radikale Strömungen von Elektro und Dance, Hardcore und Ensemble-Formationen aller Größen, Audio-Installationen oder Klangkunst an. Die nächste Antragsfrist endet am 30.09.2018.
Ideeninitiative Kulturelle Vielfalt mit Musik
Du hast eine interessante, neue Projektidee, die das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft fördert? Dann bewirb dich bei der „Ideeninitiative ‚Kulturelle Vielfalt mit Musik‘“! Die Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung unterstützt mit ihrer bundesweiten, jährlichen Initiative die Entwicklung und Umsetzung neuer Projektideen. Hierfür stellt sie jedes Jahr Fördermittel zur Verfügung und verdoppeln diese 2018 auf 100.000.-€. Gefördert werden Projektideen von Bildungseinrichtungen, Vereinen und individuellen Akteur*innen mit gemeinnützigen Partnern gleichermaßen. Es werden auch gezielt Projektinitiativen berücksichtigt, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren. Förderanträge können bis zum 5. Oktober eingereicht werden.
28. Bayrischer Popkulturpreis 2018
2018 verleiht der Verband für Popkultur in Bayern e.V. (VPBy e.V.) zum 28. Mal den Bayerischen Popkulturpreis und ehrt damit beispielgebendes Engagement von Einzelpersonen oder Institutionen zum Nutzen der Rock- und Pop-Szenen im Freistaat Bayern. Auch dieses Jahr fördert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie wieder diesen Preis. Zusätzlich sponsert erstmals die München Ticket GmbH den Preis für den „Club des Jahres“. Insgesamt werden Preise in vier Kategorien (Nachhaltigkeit, Inklusion, Innovation und Liveclub des Jahres) mit jeweils einer Summe von 2.000.-€ vergeben. In der Kategorie Nachhaltigkeit soll beispielgebendes, in der Regel jahrelanges Engagement für die bayerische Rock- und Popszene von Einzelpersonen oder Institutionen gewürdigt werden. Der Bereich Inklusion ehrt den Einsatz von Popularmusik als Transportmedium in der integrativen Arbeit mit Benachteiligten oder an Bildungseinrichtungen, wie Schulen. Ebenfalls belohnt werden sollen in der Rubrik Innovation in der Praxis erfolgreich umgesetzte Geschäftsmodelle aus dem Bereich der Musikwirtschaft, wie z.B. Aktionen, Projekte, Veranstaltungen, Showcases, Messen usw. Für den Club des Jahres kann jede Location nominiert werden, die den Kriterien der LiveKomm entspricht, also mindestens 24 Konzerte oder Events mit eigenkreativen DJs jährlich, sowie einer Höchstkapazität von 2.000 Besucher*innen. Das Preisgeld beträgt für jede Kategorie 2.000.-€. Der „Bayerische Popkulturpreis“ ist kein Preis für die musikalische Leistung von Bands oder Künstler*innen!
Vorschläge für jede Kategorie müssen bitte mit einer aussagekräftigen Begründung und/oder beigelegten Zeitungsausschnitten, Konzepten etc. bis spätestens 28. September 2018 an den VPBy e.V., Am Schlosshof 1, 93087 Alteglofsheim oder per E-Mail an nreya1753891313b.rut1753891313lukpo1753891313p@ofn1753891313i1753891313 geschickt werden.
Artist Residence in Paris: jetzt bewerben
Die Cité internationale des arts in Paris hat seit ihrer Gründung 1965 über 22.000 Künstler*innen willkommen geheißen und bietet für das kommende Frühjahr wieder Künstlerresidenzen an. Jedes Jahr bietet es über 1.000 Künstler*innen aus den Bereichen Visual Arts, Writings, Music & Performing Arts eine Residenz in den 300 Studios im Zentrum von Paris an und verfügt über eine Galerie, ein Auditorium und mehr. Die Mieten der Studios variieren je nach Größe von 587.-€ (25 qm) bis 861.-€ (60 qm). Start der Residenz: 01.01.2019, Dauer 2-12 Monate. Bewerbungsschluss: 01.09.2018.
Startups@Reeperbahn 6.0: jetzt bewerben
Zum sechsten Mal bieten Reeperbahn Festival und Hamburg Startups fünf Startups die Gelegenheit, sich beim Startups@Reeperbahn Pitch vor über 450 Investor*innen, Journalist*innen, Multiplikator*innen und handverlesenen VIP Gäst*innen aus Deutschlands Digital- und Musikindustrie zu präsentieren. Wer zum besten Startup-Unternehmen gekürt wird, kann den mit 150.000.-€ dotierten WELT-Mediapreis mit nach Hause nehmen und bekommt einen Trip zum SXSW-Festival/Konferenz 2019 in Austin, Texas spendiert. Startup-Unternehmen aus ganz Europa können sich noch bis 10.08. für eine Teilnahme bewerben.
Jazzcampus-Förderpreis für Jazztalente
In Zusammenarbeit mit den Langnau Jazz Nights schreibt der JAZZCAMPUS (Hochschule für Musik der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW) folgenden Wettbewerb für junge Jazztalente aus. Als Preis werden drei Privatlektionen von je 90 Minuten Dauer offeriert, entweder beim Saxophonisten Mark Turner (Trio Fly, SF Jazz Collective), beim Bassisten Larry Grenadier (Brad Mehldau Trio, Trio Fly) oder beim Drummer Jeff Ballard (Brad Mehldau Trio, Trio Fly, SF Jazz Collective). Der Preis ist verbunden mit einer kostenlosen Praktikumswoche am Jazzcampus. Dieser Wettbewerb steht ausschließlich Teilnehmer*innen bis zum maximalen Alter von 26 Jahren offen. Der Preisträger/die Preisträgerin wird von einer kompetenten Jury bestehend aus Vertretern der Langnau Jazz Nights und des Jazzcampus bei einem öffentlichen Vorspiel am Donnerstag 26. Juli, 19:00 Uhr / Krompholz-Bühne – Viehmarktplatz ausgewählt. Anmeldeschluss: 08.07.2018
Popbüro Stuttgart sucht Leiter*in
Das Popbüro Region Stuttgart sucht ab dem 15. Oktober 2018 einen neuen Leiter/ eine neue Leiterin. Die Hauptaufgabe der neuen Leitung ist die Weiterentwicklung des musikwirtschaftlichen Standorts, sowie die Nachwuchsförderung in der Popular- und Jugendmusik. Diese Arbeit beinhaltet gleichermaßen jugend- und kulturpädagogische Fragestellungen, sowie eine innovative und marktorientierte Entwicklung der Musikwirtschaft.
Aufgabenschwerpunkte:
- Management und Weiterentwicklung der Popbüro-Serviceangebote
- Beratung von Unternehmen, Künstlern und Multiplikatoren
- Progressive Gestaltung des gegenwärtigen und künftigen Wandels in der Musikwirtschaft
- Netzwerk- und Clustermanagement
- Koordination der Angebote in den Jugendhäusern
- Konzeption und Organisation von Veranstaltungen und Quali- fizierungsangeboten
- Europäische Förderprojekte und Internationalisierungsangebote Popkulturelle Impulse an den Schnittstellen zur regionalen Industrie, Gründerszene und an- deren Branchen
- Finanzplanung und -abrechnung sowie Drittmittelakquise
- Personalführung
Profil:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium/ wissenschaftliche Ausbildung in den Bereichen Musik, Medien-/ Kreativwirtschaft o. ä.
- Musikbegeisterung und eine hervorragende Branchenkenntnis
- Fachkenntnisse in den Bereichen Musikwirtschaft, Kultur, Jugend und Bildung
- Analytisches, konzeptionelles und wirtschaftliches Denkvermögen
- Hohes Maß an Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Verhandlungssicheres Englisch in Wort und Schrift
- Selbstständige Arbeitsweise, Einsatzereitschaft, Eigenverantwortung
- Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in einer Fördereinrichtung für die Musik-/ Kreativwirtschaft, oder vergleichbare Kenntnisse durch Tätigkeiten in einem Unternehmen der Musikwirtschaft
Eure aussagekräftige Bewerbung schickt Ihr bitte bis 15. Juli 2018 per Mail an Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH, Birgit Häbich, Friedrichstraße 10, 70174 Stuttgart, ed.tr1753891313agttu1753891313ts-no1753891313iger@1753891313hcibe1753891313ah.ti1753891313grib1753891313.
Band gesucht für Sommerfest am 27.07.2018 in Stuttgart
Das Popbüro Region Stuttgart lädt am Freitag, 27.07. zum Sommerfest ein. Freut Euch auf ein tolles Line-Up und einen Abend in gemütlicher Atmosphäre im Römerkastell, direkt vor den Toren des Popbüros. Auf einer kleinen, aber feinen Bühne spielen von 17 – 22 Uhr insgesamt vier Bands. Ein Slot ist noch frei und wird durch eine Ausschreibung ausgewählt. Noch bis zum 8. Juli habt Ihr die Chance, Teil des Line-Up zu werden. Bewerbt Euch einfach bei Laura unter ed.tr1753891313agttu1753891313ts-no1753891313iger@17538913136am-p1753891313op1753891313.
CfP: 6. Rhythm Changes „Jazz Journeys“
Die sechste Rhythm Changes-Konferenz wird im April 2019 in Graz stattfinden und bittet um Vorschläge für Referate zum Generalthema „Jazz Journeys“ oder zu Unterthemen wie etwa „mobility and travels“, „journées“, „Journeys — Journal — Diary: History, Narrative, (Auto)biography“, „Journals — Research“, „Journalism, Media and Technologies“, „Time(s) and Temporalities, und „The Seductions of Alliteration“. Die Abgabefrist eingereichte Vorschläge ist der 15. September 2018.
CfP: Akustische Dokumente / Sonic Documents
Die 6. Jahrestagung der AG Auditive Kultur und Sound Studies der Gesellschaft für Medienwissenschaft wird 2019 in Bochum gemeinsam mit dem Graduiertenkolleg Das Dokumentarische veranstaltet und soll im Zeichen akustischer Dokumentarismen stehen. „Akustische Dokumente“ verweisen auf mediale und institutionelle Strategien der Beglaubigung, durch die Klang Beweiskraft erlangt. Sie liegen in Sammlungen und Archiven, zeugen in forensischen, medizinischen und technopolitischen Verfahren der Zertifizierung und Legitimierung von Wissen; und sie werden in künstlerischen Praktiken verwendet. Akustische Dokumente können Field Recordings und Stimmaufzeichnungen sein, sie werden u.a. in der Musikethnologie und in der Bioakustik, in den Lebenswissenschaften und in der Ökologie produziert und ausgewertet. Sie entstehen in der Selbstdokumentation und im automatischen Monitoring durch Observation, sie verwalten biometrische Zugänge und sichern diskursive Ausschlüsse. Die Veranstalter*innen suchen in ihrem Call for Papers disziplinübergreifende Themenvorschläge, die der Perspektivenoffenheit der Sound Studies gerecht werden; sie laden Jurist*innen und Politikwissenschaftler*innen, Soziolog*innen, Historiker*innen sowie Musik- und Medienwissenschaftler*innen, die das Interesse an der auditiven Kultur eint, ein, bis 31.08. Abstracts für Vorträge (max. 300 Wörter) und eine Kurz-Bio mit den wichtigsten Veröffentlichungen (max. 100 Wörter) zu mailen an: ed.bu1753891313r@stn1753891313emuco1753891313dcino1753891313s1753891313.