YouTube fördert Nachwuchs der Popakademie Baden-Württemberg
Die Google-Tochtergesellschaft YouTube unterstützt ab sofort junge Bachelor- und Masterstudierende der Popakademie Baden-Württemberg mit dem Deutschlandstipendium und weiteren Fördermaßnahmen. In Mannheim hat sich YouTube mit den beiden Popakademie-Geschäftsführern Prof. Udo Dahmen und Prof. Hubert Wandjo auf einen Kooperationsvertrag über drei Jahre geeinigt. Die vertragliche Zusammenarbeit mit der Mannheimer Hochschuleinrichtung ist die weltweit bislang erste ihrer Art des Konzerns und unterstreicht die Leuchtturmfunktion der Popakademie im internationalen Kontext.
Ein wichtiger Aspekt für YouTube bei der Partnerschaft ist, dass die zur Verfügung gestellten Mittel unmittelbar den Studierenden der beiden Fachbereiche Musik- und Kreativwirtschaft sowie Populäre Musik zugutekommen. Im Fokus der Fördermaßnahmen steht die Vergabe von studienbegleitenden Unterstützungen und Start-up-Support für Alumni. Neben herausragenden Leistungen oder innovativer Ideen spielen für die Vergabe auch soziale Faktoren eine entscheidende Rolle. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt durch eine Experten-Jury aus Vertretern der Popakademie, von YouTube, der Musikwirtschaft und der Kulturszene.
YouTube und GEMA schließen Lizenzvertrag
Gute Nachrichten für deutsche Musikfans: Heute haben die GEMA und die Online-Plattform YouTube einen Lizenzvertrag unterzeichnet, der auch den vertragslosen Zeitraum seit 2009 abbildet. Damit erhalten die von der GEMA vertretenen 70.000 Musikurheber und Verleger wieder eine Vergütung für die Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Musikwerke. Über die Summe, die YouTube pro Videoabruf an die GEMA zahlt, wurde jedoch Stillschweigen vereinbart.
Nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen und langwierigen Verhandlungen konnte sich die GEMA mit YouTube auf einen Lizenzvertrag einigen. Durch diesen Abschluss werden die Mitglieder der GEMA auch für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken auf der weltweit reichweitestärksten Online-Video-Plattform vergütet. Auch die Öffentlichkeit profitiert von der Einigung. Ab sofort entfallen die sogenannten Sperrtafeln. YouTube wird diese nicht mehr vor Musikvideos schalten, die urheberrechtlich geschütztes Repertoire der GEMA enthalten.
Infos: www.gema.de
Video-Dokumentation zur Konferenz „Und sie komponieren, dirigieren doch!“
Ab sofort ist eine vollständige Video-Dokumentation zur Konferenz „Und sie komponieren, dirigieren doch!“ vom 31.1.2016 in München abrufbar: https://www.youtube.com/channel/UCsUxq1MV7053mijMM6J1vYQ/featured. Neben der vollständigen Dokumentation des ExpertInnen-Podiumsgesprächs und der Frage-Antwort-Runde mit den KonferenzteilnehmerInnen finden sich dort auch die Musikbeiträge von Manuela Kerer’s Werken und die Entwicklung des konferenzbegleitenden Graphic Recordings durch Heike Haas. Die Konferenz wurde von musica femina münchen und dem Archiv Frau und Musik veranstaltet.
Kampagne gegen Gewalt an Frauen: Mitwirkende für Video gesucht
Dorothea Breil hat eine Kampagne gegen Gewalt an Frauen (Indien und weltweit) ins Leben gerufen und sucht für das Video ihres Songs „Revolution“ noch Mitwirkende, die in dem Song mitsingen und -tanzen möchten – entweder im ganzen Song oder z.B. nur im Chorus – und sich dabei filmen. Den eingesendeten Clip versuchen die MacherInnen in das offizielle Video zu integrieren, sodass es im März mit dem Release von Breil’s neuem Album an den Start gehen kann. Wer mitmachen möchte, kann dies auch anonym tun.
Weitere Infos: http://www.dorothea-planets.com/revolution/
Landgericht München urteilt: GEMA-Sperrtafeln auf YouTube sind rechtswidrig
Das Landgericht München hat gestern ein Urteil im Rechtsstreit der GEMA gegen YouTube um die Verwendung der sogenannten GEMA-Sperrtafeln verkündet. Die Sperrtafeln auf YouTube sind illegale Anschwärzung und Herabwürdigung, so das Landgericht München. Bei der Suche nach zahlreichen Musikvideos, Livestreams u.ä. auf der Internetplattform YouTube findet der User statt Musik folgende oder ähnliche Hinweise: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.“ Das Landgericht München urteilte heute, dass diese oder ähnliche von YouTube verwendeten Sperrtafel-Texte eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA“ sei. Durch die Verwendung der Sperrtafeln würde die GEMA herabgewürdigt und angeschwärzt, begründet das Gericht weiter. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornimmt. Hintergrund des Streits: YouTube zahlt keine Vergütung für die Nutzung von Musik auf ihrer Website, erwirtschaftet mit der Musik jedoch Werbeerlöse.
Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, über die Entscheidung des Gerichts: „Seit fast 3 Jahren führt YouTube die Öffentlichkeit mit diesen Sperrtafeln in die Irre und beeinflusst rechtswidrig die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der GEMA. YouTube stellt sich einerseits auf den Standpunkt, keine Lizenz und damit keine Rechte für die Videos zu benötigen. Andererseits sollen laut der Sperrtafel die Videos gerade aufgrund der unterbliebenen Rechteeinräumung nicht zu sehen sein. Diesen Widerspruch hat das Gericht erkannt und das Verhalten von YouTube als unzulässig eingestuft. Die Entscheidung ist ein wichtiges und positives Signal an die Musikurheber: Es ist nicht die GEMA, die den Musikgenuss im Internet verhindert. Sie will lediglich YouTube lizenzieren, so wie alle anderen Musikportale. Uns geht es darum, dass die Urheber an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke partizipieren und ihren Lebensunterhalt auch in Zukunft bestreiten können.“
Das Urteil des LG München ist noch nicht rechtskräftig. Weitere Informationen zur Urteilsverkündung sowie Hintergründe zum Konflikt zwischen der GEMA und YouTube finden Sie hier: www.gema.de/youtube.
Quelle: http://www.miz.org
GEMA zieht vors Patentamt gegen Google
„Dieses Video ist in Ihrem Land nicht verfügbar“ erfahren Musikfans, wenn sie sich auf YouTube einen bestimmten Videoclip anschauen wollen, dieser aber wegen des Streits mit der Verwertungsgesellschaft GEMA hierzulande gesperrt ist. Dieser Hinweis soll nun nach dem Willen der GEMA verschwinden, andernfalls werde sie Unterlassungsklage einreichen. «Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die Gema die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere», erklärte sie. Da sie die Verhandlungen mit YouTube über eine angemessene Vergütung an die per GEMA vertretenen MusikerInnen für gescheitert erklärt hat, zieht sie nun vor das Deutsche Patent- und Markenamt, um dort eine von ihr geforderte Mindestvergütung von 0,375 Cent pro Abruf neutral prüfen zu lassen. Die Gema betrachtet YouTube als einen werbefinanzierten Streaming-Dienst und verlangt deshalb einen festen Betrag für jeden Song, der von den Nutzern dieser Abonnement-Dienste angehört wird. Mehr dazu unter: http://www.fr-online.de/digital/youtube-gegen-gema–gema-mahnt-google-ab,1472406,21434248.html
„Hessenreporter“ über junge Stars im Internet
Mit „Youtube“ zum Weltstar: Teenie-Idole wie Justin Bieber hatten im Netz ihren Durchbruch – die „Lochis“ aus Riedstadt und Funda aus Fulda auch. Die selbst gedrehten Pop-Parodien der 13-jährigen Zwillinge Heiko und Roman Lochmann und die Cover-Versionen der 18-jährigen Funda aus Fulda im Videoportal „Youtube“ haben im vergangenen Jahr mehr als 20 Millionen Menschen angeklickt. Für den „Hessenreporter“ mit dem Titel „Internetstars – Berühmt durch Klicks“ am Sonntag, 13. Januar, um 18.30 Uhr im hr-fernsehen haben die Autoren Maurice Friedrich und Rick Gajek die „Lochis“ und Funda mehr als ein halbes Jahr begleitet. Unter www.internetstars.hr-online.de gibt es weitere exklusive Videos und Interviews mit den jungen Stars, die hier bereits am Freitag, 11. Januar, um 14 Uhr im Video-Livechat zu erleben sind.
An die sechzig Videos haben die Riedstädter Youtube-Helden binnen eines Jahres gedreht – auf dem Schulhof, am Leeheimer Riedsee oder im Kinderzimmer. Ein großer interaktiver Spaß – und ein gutes Geschäft: Als „Youtube-Partner“ verdienen Heiko und Roman Lochmann an der Werbung in ihrem „Channel“ mehrere hundert Euro im Monat. Die 18-jährige Funda aus Fulda arbeitet noch daran: Für den erträumten Ruhm als Sängerin hat sie sogar – erst einmal – die Schule verlassen. Der „Hessenreporter“ begleitet die jungen Videostars bei ihrem außergewöhnlichen Hobby, beim Kampf um die meisten Klicks und Fans im Internet. Was ist das für ein Phänomen, sich vor einem Millionenpublikum im Internet selbst zu inszenieren? Birgt es auch Gefahren? Den Reportern gelingt ein ungewöhnlicher und spannender Blick in die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen, deren Karriere im Elternhaus beginnt und sofort weltweit zu verfolgen ist.
HELVETIAROCKT sucht Musik-Videos für Youtube-Channel und Konzertbilder für Pinnwand
Es heisst ja oft, die Vorbilder würden fehlen. Helft mit – lasst uns zeigen wie es aussieht, wenn Frauen Musik machen – auf der Bühne, hinter der Bühne, im Studio, zu Hause…! Schickt Eure Videoclips und Live-Bilder an HELVETIAROCKT in der Schweiz, dort werden sie im Youtube-Channel (http://www.youtube.com/helvetiarockt) und an eine virtuelle Pinnwand (http://pinterest.com/helvetiarockt/) gehängt.
Infos & Kontakt: http://www.helvetiarockt.ch
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