Notfallfonds des Kulturdezernates Frankfurt
Die Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig hatte Ende März einen Notfallfonds für Einzelkünstler*innen, Künstlergruppen sowie Kollektive aus Frankfurt am Main der unterschiedlichen künstlerischen Genres eingerichtet, bei denen die Maßnahmen von Land und Bund nicht greifen. Mithilfe des Notfallfonds soll Kulturschaffenden während der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie beigestanden und die Weiterführung ihrer künstlerischen Tätigkeit gesichert werden. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, kann dies mit einem formlosen Antrag an das Kulturamt nachholen. Über die Höhe der Förderung wird einzelfallbezogen entschieden. Sie kann zwischen 500 und höchstens 5000.-€ gestaffelt sein und wird als nicht-rückzahlbare oder rückzahlbare Zuwendung gewährt.
Umfrage #2 Corona-Resumée: Welche Hilfen kamen bei Euch an?
Konjunkturpaket der Bundesregierung: wie unterstützt es die Kulturszene?
Im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung verschiedene Förderprogramme und Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die Kulturszene unterstützen sollen. laPROF Hessen e.V. hat auf seiner Website eine kurze Zusammenstellung der für Kulturschaffende relevanten Teile veröffentlicht:
● „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ (250 Mio.€) für die Wiedereröffnung von Kultureinrichtungen, um die Einhaltung von Hygienekonzepte und Abstandsregeln zu ermöglichen (Online-Ticketing-Systeme, Modernisierung von Belüftungssystemen, neue Besucherführung und Bestuhlung usw.).
● Ein Programm zur “Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen” (450 Mio.€) soll kleine und mittlere Kulturstätten und -projekte unterstützen, die vor allem privatwirtschaftlich finanziert sind. Durch die BKM-Hilfen sollen Kreative aus der Kurzarbeit herausgeholt werden und ihrer künstlerischen Arbeit nachgehen können. Außerdem sollen sie die Möglichkeiten eröffnen, neue Aufträge an freiberuflich Tätige und Soloselbständige zu vergeben.
● Zudem sollen mit 150 Mio.€ alternative, digitale Angebote und neue Formate und Projekte, die der Vermittlung, Vernetzung und Verständigung im Kulturbereich dienen, gefördert werden.
Weitere Maßnahmen wie die Senkung des Mehrwertsteuersatzes, Überbrückungshilfen, usw. kommen dem Kulturbereich ebenfalls zugute. laPROF begrüßt die Maßnahmen des Konjunkturpaketes, bemängelt jedoch, dass „weiterhin eine regelmäßige Unterstützung von durch Corona finanziell geschädigten Soloselbstständigen [fehle], wie es beispielsweise ein fiktiver, monatlicher Unternehmerlohn von 1000.-€ in einer verlängerten, veränderten Version der Soforthilfe hätte sein können“. (Quelle)
Allianz der Freien Künste begrüßt Bundesrat-Entschließung und fordert Nachbesserung
Die 18 in der Allianz der Freien Künste zusammengeschlossenen Bundesverbände begrüßen die Entschließung des Bundesrates zur „Sicherung von Selbstständigen und Freiberuflern – Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft nachhaltig ausgestalten“. Die Allianz der freien Künste schreibt in einer Pressemitteilung: „Diese Entschließung ist ein deutliches Signal der Länder an die Bundesregierung, bei der Ausgestaltung des geplanten Konjunkturpakets angemessen auf die Arbeits- und Lebensrealität der soloselbstständigen freischaffenden Künstler*innen und Kunstschaffenden in Deutschland einzugehen.
Es gibt weiterhin dringenden Handlungsbedarf:
Erfreulicherweise hat die Politik erkannt, dass die Kunst- und Kulturszene von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders heftig betroffen ist und hat für die Unterstützung dieses Bereichs eine Milliarde Euro bereitgestellt. Dieser geplante Kulturinfrastrukturfonds ist ein dringend notwendiger Schritt, um die Strukturen innerhalb des Kulturbereichs abzusichern und sie durch die Krise zu bringen. Allerdings muss eine echte Unterstützung von Kunst und Kultur in Kombination mit individuellen Hilfen für Künstler*innen und Kulturschaffende gewährleistet werden, damit die Strukturförderung nicht ins Leere läuft.
Grundsicherung ist keine Lösung
Freie Künstler*innen und Kunstschaffende, die bis zum Lockdown von ihrer Kunst leben konnten und durch das staatlich verhängte Berufsverbot seit März keine Einnahmen mehr haben, werden weiterhin in die Grundsicherung geschickt. Dies erschwert unternehmerisches Handeln und verhindert gerade in der Krise unverzichtbare Investitionen für freie Kunstschaffende unnötig. Viele von ihnen sind aufgrund bestehender Regularien beispielsweise bezüglich Bedarfsgemeinschaften ohnehin von der Grundsicherung ausgeschlossen.
Künstlerinnen und Künstler nehmen einen immanent wichtigen gesellschaftlichen Auftrag wahr. Umso erschreckender ist, dass diese Berufsgruppe in einer solchen Krisenzeit erneut durchs Raster fällt. Während in verschiedenen Berufsbereichen eine angemessene Form der Krisenhilfe installiert wurde, werden Künstler*innen und Kunstschaffende im Stich gelassen. Dabei zeigt der Blick ins europäische Ausland, dass passende Lösungen durchaus möglich sind.
Die Allianz der Freien Künste unterstützt die Entschließung des Bundesrats und fordert die Bundesregierung erneut mit Nachdruck auf, den Leistungen der Akteur*innen der Freien Szene Rechnung zu tragen und bei den Coronahilfen persönliche Lebenshaltungskosten als betrieblich relevante Ausgaben anzuerkennen bzw. Zuschüsse zur Abfederung von Einnahmeverlusten zu leisten!
Es wird höchste Zeit für eine Kultur-und Sozialpolitik, die Künstler*innen und Kunst-schaffenden der Freien Szene passende Hilfe in der Krise bietet und ihnen eine Fort-setzung ihres Schaffensermöglicht!“
Erste Fördergelder aus Corona-Hilfsprogramm der Initiative Musik ausbezahlt
200.000.-€ konnte das Corona-Hilfsprogramm der Initiative Musik in seiner ersten Förderrunde an 176 Solokünstler*innen und Bands sowie ihre Booker*innen auszahlen. Eine bedeutende Nothilfe für Musiker*innen aus 14 Bundesländern. Eine weitere Runde des Hilfsprogramms ist für Ende Juli bzw. Anfang August 2020 geplant. Die kommenden Spendeneinnahmen werden für diese zweite Runde eingesetzt. Für das Hilfsprogramm bewerben konnten sich Solokünstler*innen und Bands aus Deutschland, die aufgrund der fehlenden Einnahmen aus Club- und Festivalauftritten in der Zeit vom 13. März bis Ende Mai 2020 in eine finanzielle Notlage geraten sind. Dabei mussten die Musiker*innen für den Zeitraum mindestens 5 ausgefallene Shows nachweisen. Die Höhe des Zuschusses aus dem Hilfsprogramm beträgt 1.000.-€ pro Solokünstler*in oder Band. Zusätzlich war es möglich, einen Zuschuss von 250.-€ für die jeweiligen Booker*innen zu beantragen. Wie groß der Bedarf tatsächlich ist, zeigte sich an der Anzahl der Anträge. Es gingen 1.932 Anträge mit einem Durchschnitt von 7,5 ausgefallenen Konzerten im In- und Ausland pro Antragstellendem ein. Insgesamt wurden Auftritte in 94 Ländern angegeben. Aufgrund des bundesweiten Verbots von Großveranstaltungen – vor allem Open-Air-Festivals – bis Ende August, wird die Spendenaktion fortgesetzt.
Demos für den Erhalt der Kulturwirtschaft
Die Stummen Künstler, eine Initiative der Jazztage Dresden, rufen am 10.06.2020 zur Demo um 17 Uhr auf dem Gelände der Filmnächte am Elbufer, um für den Erhalt der Kulturwirtschaft zu demonstrieren. Die Initiative fordert eine sofortige Weichenstellung und politische Rahmensetzung für allgemeine, bei Bedarf auch maßgeschneiderte Hilfsangebote in den Dimensionen, die die freie Veranstaltungsbranche und die Künstler*innen zum Fortbestehen benötigen. (Foto: H. J. Maquet)
Außerdem schließen sie sich der Demo „Ohne uns ist Stille“ der Aktion Leere Stühle an, die am 05.06.2020 auf dem Theaterplatz in Dresden stattfindet. Ein 500 Meter langer LKW-Korso aus über dreißig Fahrzeugen der Event- und Gastrobranche fährt gegen 10.30 Uhr zur Semperoper. Dort warten 1.000 „Leere Stühle“ sowie 1.000 schwarzgekleidete Unternehmer*innen, Künstler*innen und Mitarbeiter*innen der Veranstaltungswirtschaft auf die LKWs zum Beginn eines Events der besonderen Art. Die Akteur*innen fordern finanzielle Hilfen vom Bund und den Ländern und schließen sich der Umsetzung der Forderungskataloge des Verbands-Zusammenschlusses Musikwirtschaft sowie der gemeinsamen Forderungen Veranstaltungstechnik-Verbände an.
Das Musiksyndikat Ruhr ruft am 06.06. Künstler*innen zu einem Flashmob in Dortmund zusammen, um auf deren prekäre Lebens- und Arbeitssituation aufmerksam zu machen. Dafür sollen Musiker*innen ihre Instrumente mitbringen – für ein „stummes“ Konzert ohne Ton.
Petition wirbt für Rettungsschirm für Veranstaltungsbranche
Pandemiebedingte Einschränkungen: Hygiene- und 1,50 Meter-Abstandsregelungen, Reisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen machen die Produktion von großen und auch kleinen Veranstaltungen kaum noch möglich. Die komplette Veranstaltungsbranche befindet sich anderthalb Meter vor dem wirtschaftlichen Abgrund. Viele Unternehmen und Soloselbständige hatten Anfang des Jahres volle Auftragsbücher und kämpfen heute mit der drohenden Insolvenz und großen Finanzierungslücken. Unverschuldet. Die politischen Entscheider auf Bundes- und Länderebene sehen diese katastrophale Entwicklung noch nicht in der Summe ihrer Teile. Das muss sich ändern, findet der Initiator der Petition „Anderthalb Meter bis zum Abgrund. Für einen bundesweiten Rettungsschirm der Veranstaltungsbranche“ Carsten Müller. Die gesamte Veranstaltungsbranche müsse „in den Fokus eines wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Strategiewechsels wie ihn das R.I.F.L.E Research Institute for Exhibition and Live-Communication beschreibt und wie er von FAMAB, EVVC und anderen Branchenverbänden mitgetragen wird“. Kreditprogramme müssten umgestaltet, die Bedingungen für Kurzarbeit angepasst, Nothilfefonds für die Fixkostenstützung angelegt und ein Anleiheprogramm entwickelt werden. Die Petition fordert, die Veranstaltungsbranche müsse genauso stark gehört werden wie Gastronomie, Einzelhandel oder die Tourismuswirtschaft. Dazu hat die Thüringer Veranstaltungsbranche ein Positionspapier erarbeitet.
Stoffel abgesagt – Stalburg Theater startet Spendenaktion

Bundeswirtschaftsministerium fördert Beratungen für Corona-betroffene Freiberufler*innen
Das Bundeswirtschaftsministerium fördert ab sofort Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler*innen bis zu einem Beratungswert von 4.000.-€ ohne Eigenanteil. Die verbesserten Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen gelten befristet bis Ende 2020.
Rheinland-Pfalz: 6-Punkte-Programm für die Kultur
„Kultur ist nicht alles. Aber alles ist nichts ohne Kultur. Deswegen wollen wir die Kultur stärken und für die Krisenzeit Möglichkeiten schaffen, Kultur stattfinden zu lassen“, erklärten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Kulturminister Konrad Wolf kürzlich in einer Pressekonferenz in Mainz. Mit einem 15,5 Mio.€ umfassenden 6-Punkte-Programm wird die Landesregierung die Kulturlandschaft in Rheinland-Pfalz unterstützen. Das Programm soll neue Impulse für Kulturaktivitäten setzen, die auch in Zeiten von Kontaktbeschränkungen ihr Publikum finden. So vergibt das Land Projektstipendien: Künstler*innen sowie Ensembles können einmalig 2.000.-€ erhalten: Die Projektstipendien dienen dazu, in einer Zeit ohne Ausstellungen, Auftritte oder auch Workshops und eines massiven Wegfalls wichtiger Einnahmequellen das künstlerische Schaffen fortzusetzen, kreativ und innovativ arbeiten zu können und Projekte weiter oder neu zu verfolgen. Gefördert werden können Projekte in ihrer gesamten künstlerischen Vielfalt. Hierzu gehören bspw. künstlerische Textarbeiten und Publikationen, gestalterische Arbeiten, die Entwicklung neuer Kunstwerke (Skulpturen, Gemälde, Zeichnungen etc.), die Herstellung von Filmen, Performances, aber auch Auftritte, oder die Transformation von analogen in digitale Formate. Die Stipendien werden als Projektstipendien für die Dauer von drei Monaten vergeben, in denen an dem Projekt gearbeitet werden kann. Ausschnitte oder Präsentationen der entwickelten Arbeiten können mit Abschluss des Projektes auf einer Kulturplattform des Kultursommers Rheinland-Pfalz der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur präsentiert werden. Anträge können seit dem 15.05. bis 15.09.2020 gestellt werden.
Auch Kultureinrichtungen, Programmkinos und Vereine erhalten finanzielle Unterstützung, um ihre Existenz zu sichern und die Arbeit fortzuführen. Ein Investitionsprogramm von 1 Mio. € soll die digitale Infrastruktur und die Arbeit mit Neuen Medien in der Kulturszene ausbauen. Die Bewerbungsphase für die 6 Maßnahmen ist gestartet. Der Bewerbungsschluss ist je nach Maßnahme unterschiedlich, bei Maßnahme 3 „Kulturvereine“ spätestens bis 01.12.2020.