Stipendienprogramm der GVL ist gestartet
Ab sofort könnt ihr eure Anträge auf das Stipendienprogramm der GVL einreichen! Im Rahmen von NEUSTART KULTUR unterstützt die GVL freischaffende Künstler*innen der Bereiche Musik, Schauspiel, Synchron und Wort sowie Tanz mit Stipendien im Umfang von 30 Millionen Euro. Für das Stipendium können sich freiberufliche oder auf Produktionsdauer beschäftigte Künstler*innen bewerben, die im Jahr 2020 einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 60.000 Euro nicht überschritten haben und ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Gefördert werden künstlerische Maßnahmen: Darbietungen, Produktionen oder Online-Formate. Aber auch Rechercheprojekte und kreative Weiterbildungsmaßnahmen werden unterstützt. Anträge können bis 19.09. gestellt werden, allerdings werden die Stipendien in der Reihenfolge der Antragstellung vergeben. Weitere Infos erfahrt ihr in den FAQs oder ihr lasst euch telefonisch von Montag bis Sonntag von 6-22 Uhr beraten unter der Tel. 0202-2515 57305.
„i-portunus houses” startet Förderung von Residenzen
Mit dem Förderbereich „i-portunus houses“ geht das Pilotprogramm zur Mobilitätsförderung in eine neue Phase. Gefördert werden Organisationen oder etablierte Einzelkünstler*innen, die sich für ein Projekt mit zwei bis fünf weiteren Personen zusammenschließen. Das Projekt muss die physische Mobilität einiger beteiligten Personen beinhalten, kann aber durch digitales Zusammenarbeiten ergänzt werden. Sowohl die antragstellende Organisation sowie die am Projekt beteiligten Künstler*innen erhalten eine finanzielle Förderung. Projekte aus allen Sparten und Bereichen des Kultursektors können gefördert werden (ausgenommen rein audio-visuelle Projekte). Bewerbungsschluss: 30.06.2021
Musikfonds 2021
Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Insgesamt stehen jährlich 2 Millionen Euro aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für den Fonds zur Verfügung, Projekte können mit einer Antragssumme von bis zu 50.000 Euro unterstützt werden. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds alle Bereiche, Schnittmengen, genreübergreifende und interdisziplinäre Ansätze an: Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst. Die Antragsteller*innen müssen im Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sein. Dies schließt die Einbeziehung von Laien bzw. Amateuren in geförderten Projekten nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen. Bewerbungsschluss sind der 31. Mai 2021 und 30. September 2021.
Europawoche 2021
Die jährliche Europawoche ist eine Gemeinschaftsaktion der deutschen Länder mit dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und der Bundesregierung und findet immer rund um den Europatag am 09. Mai statt. Auch in diesem Jahr können wieder Ideen in Form von Workshops, Seminaren, Jugendbegegnungen, Bildungs- und Kulturveranstaltungen und vielem mehr eingereicht und zum Teil auch finanziell unterstützt werden. Besonders begrüßt werden digitale Formate. Bewerbungsschluss: 15. April 2021.
Stuttgarter Kulturamt vergibt Stipendien
Neustart Kultur: Weitere Mittel für Musikfonds
Der Musiksfonds erhält weitere Mittel aus Neustart Kultur für ein einmaliges Stipendienprogramm. Anträge für die nächste Förderrunde mit einer Antragssumme höher als 2.000 EUR bis maximal 50.000 EUR können bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden. Das Projektvorhaben darf nicht vor dem 1. April 2021 beginnen. Anträge können online eingereicht werden. Die Förderergebnisse der 1. Förderrunde werden spätestens Anfang April bekanntgegeben. Projekte, die Unterstützung durch Mittel aus Neustart-Kultur beantragen, müssen bis zum 30.11.2021 beendet und abgerechnet sein. Die geplanten Veranstaltungen müssen vor Mitte Oktober 2021 stattfinden.
Förderprogramm „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen“
Mit seinem Förderprogramm „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen“ bietet der Fonds Soziokultur Menschen zwischen 18 und 25 Jahren die Möglichkeit, eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld zu entwickeln und zu realisieren. Es hat zum Ziel, kulturelle Ideen mit gesellschaftlichem Bezug von jungen Akteur*innen finanziell zu unterstützen. Bis einschließlich 02.11.20 können Anträge im Rahmen des Förderprogramms eingereicht werden. Die Projekte dürfen ab Ende Januar 2021 starten.
51. Förderrunde der Initiative Musik fördert 255 Künstler*innen & Bands
In der 51. Runde der Künstler*innenförderung unterstützt die Initiative Musik gGmbH 255 Solokünstler*innen und Bands mit insgesamt über 4,9 Millionen Euro. Dies ist gleichzeitig die erste Runde der Künstler*innenförderung, die durch NEUSTART KULTUR zusätzliche Mittel erhält. Im Rahmen des von Kulturstaatsministerin Monika Grütters initiierten Rettungs- und Zukunftsprogramms für den Kulturbereich stellt die Bundesregierung für diese und die kommende Förderrunde insgesamt 10 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Als zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft setzt die Initiative Musik das Programm Künstler*innenförderung zur finanziellen Unterstützung von professionellen Nachwuchsmusiker*innen und ihren musikwirtschaftlichen Partner*innen bereits seit 12 Jahren um.
In der 51. Förderrunde hat sich die Jury wieder für ein breites Spektrum aus allen Genres der Popularmusik wie Rock, Hip-Hop, elektronische Musik, experimentelle Popmusik oder Jazz entschieden. Unter den 255 Geförderten gibt es viele Newcomer*innen zu entdecken. Dabei sind unter anderem Derya Yıldırım (Foto oben) mit türkischsprachigem Pop, das Avantgarde-Duo Lena Willikens & Sarah Szczesny alias Phantom Kino Ballett, Hannah Weiss aus Bayern und die Reggaeband Guacáyo aus Hamburg. Außerdem können sich Charlotte Brandi, Elda, Jeanette Hubert, Julie Sassoon, Katja von Bauske, Kiddo Kat, L_Tashina, Lina Maly, Liv Solveig, Lucy Kruger & The Lost Boys, Madsius Ovanda, Masha Qrella, MELE, MINE, Mulay, Rebecca Trescher Tentett, Shirley Holmes, Tara Nome Doyle, UMME BLOCK, Wenn einer lügt dann wir u.v.w. über eine Förderung freuen.
Projektförderprogramm „The Art Of Bringing Europe Together“
In ihrem Call for Projects sucht die Allianz Kulturstiftung Projekte, die mit den Mitteln von Kunst und Kultur dazu beitragen, Freiräume zu schaffen, eine kritische Auseinandersetzung über die Zukunft Europas zu ermöglichen, einen Austausch und eine grenzüberschreitende Vernetzung zu fördern. Die Ausschreibung richtet sich an Projekte, die translokal konzipiert sind, bei denen also Partner*innen aus verschiedenen Ländern oder unterschiedlichen Regionen zusammenarbeiten. Projekte, die aus einer künstlerischen Perspektive über den eigenen Wirkungskreis hinausblicken, die neue, ungewöhnliche Allianzen eingehen und möglichst unterschiedliche Akteur*innen ansprechen und miteinander kooperieren lassen. Die Stiftung interessiert sich auch besonders für Projekte im Schnittbereich von Kunst und Digitalisierung, die inklusive und partizipative Angebote entwickeln. Wichtig sind uns dabei zwei Punkte: Wer ist an einem Projekt beteiligt? Wer wird angesprochen? Die Ausschreibung ist offen für alle Sparten und besonders für das spartensprengende Experiment. Je mehr der im Call angesprochenen Aspekte von einem Projekt aufgegriffen werden, desto höher sind die Chancen einer Auswahl. Es wird empfohlen, so früh wie möglich eine Projektskizze einzureichen, für einen Projektbeginn in der ersten Jahreshälfte 2021 müssen Projektskizzen bis spätestens zum 1. September vorliegen.
Musikfonds für Projekte der zeitgenössischen Musik
Der Musikfonds fördert herausragende Projekte aller Sparten der zeitgenössischen Musik mit einer Antragssumme von bis zu 50.000.-€. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds alle Bereiche, Schnittmengen, genreübergreifende und interdisziplinäre Ansätze an: Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst. Begrüßt werden kreative Konzepte, die sich mit der Frage der aktuell eingeschränkten Aufführungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum (Konzertsäle, Clubs oder sonstige Bühnen) auseinandersetzen und ein Zeichen gegen den Verlust dieses für Musiker*innen lebensnotwendigen Raums setzen. Für Aufführungen im öffentlichen Raum gelten die aktuellen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Infektionsschutzgesetz und die darauf basierenden Verordnungen. Antragsfrist für die aktuelle, dritte Förderrunde ist der 30. September 2020. Die dann beantragten Projekte dürfen nicht vor dem 1. Dezember 2020 beginnen. Hinweise zur Antragstellung findet ihr hier; die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle stehen für Fragen gerne zur Verfügung und bieten telefonische Beratung jeweils Dienstag bis Donnerstag zwischen 11 und 15 Uhr an.
(Quelle: Newsletter Freie Szene Rheinland-Pfalz Nr. 193, Juli 2020)
The Power of the Arts unterstützt soziokulturelle Projekte
Wir glauben an die Kraft der Künste. Deshalb unterstützt The Power of the Arts Initiativen und Institutionen, die sich mit Hilfe der Kultur für eine offene Gesellschaft einsetzen. Ausgezeichnet werden Projekte und Konzepte – aus den Sparten Musik, Theater, Kunst, Tanz, Literatur, Film und angewandte Künste – die sich mittels der Kultur für soziale und kulturelle Gleichberechtigung einsetzen und Barrieren abbauen, um die Verständigung aller Menschen zu fördern. The Power of the Arts richtet sich an Projekte, die sich für berufliche und gesellschaftliche Teilhabe einsetzen sowie Bildungsmöglichkeiten und wirtschaftliche Chancen stärken. Bewerbungsschluss: 15. Juli 2020.
Hessen startet Kulturpaket für Künstler*innen & Kulturbetriebe
Das Land Hessen hilft Künstler*innen, Festivals und Kultureinrichtungen mit einem umfassenden 50 Millionen Euro umfassenden 3 Phasen Unterstützungspaket:
Phase 1: Sofort helfen – Unterstützung für Festivalveranstalter*innen
Unterstützung von Festivals (Musik, Theater, Film), die als Großveranstaltung (>100 bis mindestens 31. August 2020) abgesagt werden müssen. Die maximale Höhe richtet sich nach der Zahl der verkauften Eintrittskarten im Schnitt der letzten drei Jahre: 2.50€ pro Ticket bei öffentlich getragenen Festivals, 5.-€ pro Ticket bei von gemeinnützigen Vereinen oder privaten Institutionen getragenen. Der Betrag ist auf 500.000.-€ gedeckelt. Anträge sind ab 01. Juni möglich. Infos
Phase 2: Übergang meistern – Arbeitsstipendien für freie Künstler*innen
Unterstützung freier Künstler*innen mit Arbeitsstipendien von je 2.000 Euro. Das ermöglicht ihnen, neue Projekte zu erarbeiten oder bestehende fortzuentwickeln. Anträge sind ab 01. Juni bei der Hessischen Kulturstiftung möglich. Infos
Phase 3: Innovativ neu eröffnen – Fonds-Pakete für Einrichtungen & Projektstipendien
Unterstützungsfond für Kultureinrichtungen und Spielstätten, der 500 Fonds-Pakete zu je pauschal 18.000.-€ vergibt. Anträge werden über das HMWK voraussichtlich ab 01. Juli möglich sein. Der Fonds für Projektstipendien für freie Gruppen hält Mittel für 250 Gruppen in Höhe von je 18.000.-€ sowie für 1.000 Einzelkünstler*innen in Höhe von je 5.000.-€ bereit. Er wird über die Hessische Kulturstiftung abgewickelt und steht ab 01. August zur Verfügung. Infos

