Landesmusikrat NRW schreibt Fördermittel für Projekte der kulturellen Vielfalt aus
Auch im Jahr 2019 fördert der Landesmusikrat NRW Projekte der kulturellen Vielfalt in der Breitenkultur. Gefördert werden Festivals, Veranstaltungsreihen, einzelne Veranstaltungen und Workshops mit interkultureller Laienmusik bzw. brückenbildenden musikalischen Inhalten. Bis zum 15. Oktober können Anträge für Projekte gestellt werden, die im Zeitraum 01. Januar bis 30. November 2019 stattfinden.
Berliner Künstlerinnenprogramm fördert Jazzmusiker*innen
Im Rahmen des Berliner Künstlerinnenprogramms vergibt die Berliner Kulturverwaltung einen Projektzuschuss in Höhe von 20.000.- € für die Durchführung eines Programms, das geeignet ist, professionell arbeitende Jazzmusikerinnen und/oder -komponistinnen in ihrer künstlerischen Entwicklung voranzubringen. Antragstellerende können sowohl Musikerinnen, Komponistinnen, Veranstalter, Clubs, Vereine etc. sein. Die Vergabe der Mittel verfolgt das Ziel, professionell arbeitende Jazzmusikerinnen und -komponistinnen zu fördern, ihren Werken eine größere Öffentlichkeit zu verschaffen und damit zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen im Bereich Jazz beizutragen. Bewerbungsschluss: 23. Oktober 2018.
Berlin schreibt Jazzförderung 2019 aus
Für das Jahr 2019 bietet die Berliner Kulturverwaltung wieder diverse Förderungen für Berliner Musikgruppen bzw. Musiker*innen aller Stilrichtungen und Veranstalter*innen im Bereich Jazz an. Das Förderungsangebot umfasst mehrere Förderprogramme:
Projektförderungen können direkt oder indirekt erfolgen, das heißt Anträge können sowohl von den Musiker*innen selbst für in eigener Verantwortung organisierte Projekte gestellt werden, aber auch von Dritten (z. B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen, Agenturen u. a.). Alle übrigen Förderungen dienen ausschließlich der direkten Förderung von Berliner Musikgruppen bzw. Musiker*innen und können nur von diesen selbst beantragt werden. Die nicht projektbezogene Basisförderung soll Großformationen im Bereich Jazz eine kontinuierliche künstlerische Weiterentwicklung, eine Stärkung ihres Profils sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit etc. ermöglichen. Sie dient der Finanzierung von Kosten (inklusive von Probenhonoraren), die bei der laufenden künstlerischen Arbeit in Vorbereitung von Konzerten, Tourneen und Audioproduktionen ganzjährig entstehen. Stipendien werden für zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben, die der persönlichen künstlerischen Weiterentwicklung bzw. Vervollkommnung dienen, gewährt, wie z.B. Kompositionsvorhaben größeren Umfangs, Audioproduktionen oder selbst organisierte Auslandsaufenthalte. Im Rahmen der Tourneeförderung werden für die Durchführung von Inlandstourneen Reisekostenzuschüsse in Höhe von 80.- € pro Musiker*in und Konzert als Stipendium vergeben.
Bewerbungsschluss: 17. Oktober 2018, 18 Uhr
Kultursommer Rheinland-Pfalz 2019
„Heimat(en)“ ist das Motto des Kultursommers Rheinland-Pfalz 2019. Ein Thema, das viele bewegt, ein Thema mit vielen Aspekten. Kulturveranstalter und Kulturschaffende sind dazu aufgerufen, Ideen zu diesem Motto zu entwickeln. Anträge zur Förderung durch den Kultursommer können ab sofort gestellt werden! Grundsätzlich können sich alle Veranstalter*innen eines Kulturprojekts, das zwischen 1. Mai und 31. Oktober 2019 in Rheinland-Pfalz stattfindet, um eine Förderung bewerben. Ein Bezug zum Motto ist nicht zwingend erforderlich, Mottoprojekte haben aber eine Priorität bei der Auswahl. Besonders willkommen sind immer auch neue Projekte aus der jungen Szene des Landes. Antragsschluss ist der 31. Oktober 2018.
3. Förderrunde Musikfonds fördert hochambitionierte Musik
Am 27. Juni beschloss der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine Erhöhung der Etats der 6 Kulturförderfonds des Bundes um insgesamt 5,15 Millionen Euro. Erfreulicherweise profitiert auch der erst 2016 auf Einladung von Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters von 7 Mitgliedsverbänden gegründete Musikfonds e.V. maßgeblich von dieser Erhöhung und erhält von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eine Förderung in Höhe von 2 Millionen Euro – dies bedeutet nahezu eine Verdopplung der bisher bewilligten Förderung. Dank dieser Erhöhung konnten in der kürzlich beschlossenen 2. Förderrunde 63 Projekte mit einer Gesamtfördersumme in der Höhe von ca. 725.000.-€ gefördert werden. Ziel des Musikfonds ist die Förderung der zeitgenössischen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität, die nicht primär wirtschaftlich oder populistisch zielgerichtet ist, sondern die Kunst eher als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds Bereiche, Schnittmengen und interdisziplinäre Ansätze von Neuer Musik, zeitgenössischer Moderne, Jazz, elektroakustischer Musik, freier Musik, improvisierter Musik, Echtzeitmusik, experimentellem Rock und Pop der Subkultur, radikale Strömungen von Elektro und Dance, Hardcore und Ensemble-Formationen aller Größen, Audio-Installationen oder Klangkunst an. Die nächste Antragsfrist endet am 30.09.2018.
Ideeninitiative Kulturelle Vielfalt mit Musik
Du hast eine interessante, neue Projektidee, die das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft fördert? Dann bewirb dich bei der „Ideeninitiative ‚Kulturelle Vielfalt mit Musik‘“! Die Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung unterstützt mit ihrer bundesweiten, jährlichen Initiative die Entwicklung und Umsetzung neuer Projektideen. Hierfür stellt sie jedes Jahr Fördermittel zur Verfügung und verdoppeln diese 2018 auf 100.000.-€. Gefördert werden Projektideen von Bildungseinrichtungen, Vereinen und individuellen Akteur*innen mit gemeinnützigen Partnern gleichermaßen. Es werden auch gezielt Projektinitiativen berücksichtigt, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren. Förderanträge können bis zum 5. Oktober eingereicht werden.
Innovative Kulturprojekte für ältere Menschen – Landesregierung NRW stellt Fördermittel bereit
Mit dem Förderfonds „Kultur & Alter“ unterstützt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft auch im kommenden Jahr Projekte, die innovative Formen der Kulturarbeit mit älteren Menschen erproben. Im Jahr 2019 stehen dafür – vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt – rund 140.000.- € zur Verfügung. Der neue Förderschwerpunkt lautet: „Kultur inklusive – mehr Zugänge und Teilhabe schaffen“. Gefördert werden Projekte mit besonderer künstlerischer Qualität, die älteren Menschen den aktiven Zugang zu Kunst und Kultur erleichtern. Die Stärkung ihrer Teilhabe im ländlichen Raum, die Entwicklung inklusiver Konzepte und die Einbeziehung älterer Menschen mit Migrationshintergrund gehören zu den Förderkriterien. Bewerben können sich nordrhein-westfälische Kulturschaffende, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit, die in Zusammenarbeit mit Künstler*innen oder Kultureinrichtungen ein künstlerisches Projekt mit älteren Menschen in Nordrhein-Westfalen umsetzen. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 21. September 2018.
„Jazz mit Kick“-Schülermitmachkonzert sammelt Spenden für Technik
Open Call: The Power of the Arts
Die von der Philip Morris GmbH gegründete Initiative The Power of the Arts geht in diesem Jahr in die zweite Runde. Ausgezeichnet werden vier Projekte mit jeweils 50.000.- €. The Power of the Arts richtet sich an gemeinnützige Initiativen und Institutionen, die sich für eine offene Gesellschaft einsetzen und die Fragen nach sozialer Anerkennung, Inklusion, Integration und Chancengleichheit in den Vordergrund stellen. Bewerben können sich Projekte, die sich mittels der Kultur für soziale und kulturelle Gleichberechtigung einsetzen und Barrieren abbauen, um die Verständigung aller Menschen zu fördern. Die Sparten des letzten Jahres – Musik, Kunst, Theater und Tanz – werden um die Bereiche Literatur, Film und Design erweitert. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2018.
Stadt Hamburg schreibt Musikstadtfonds 2019 aus
Hamburgs vielfältige und kreative Freie Musikszene ist eine wichtige Facette der lebendigen Kultur der Stadt. Um die Vielfalt des Hamburger Musiklebens genreübergreifend zu stärken, hatten Senat und Bürgerschaft 2016 im Rahmen der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie beschlossen, mit dem Musikstadtfonds zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro für Musikprojekte bereit zu stellen. Hinzu kommen Mittel in Höhe von 100.000 Euro aus der vorherigen E-Musik- und Jazz-Förderung, die vorher jedes Jahr vergeben wurden, so dass insgesamt 600.000 Euro zur Verfügung stehen. Für den Musikstadtfonds 2019 können sich Interessierte mit ihren Projekten bis zum 15. Juni 2018 bewerben.
Mit dem Musikstadtfonds wird die Freie Musikszene genreübergreifend bei Konzeptionen und Projekten unterstützt, die sich durch einen professionellen künstlerischen Standard und hohe programmatische Qualität auszeichnen. Die Künstler*innen erhalten durch die Förderung die Möglichkeit, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder einmal im Kalenderjahr jeweils für den Förderzeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Jeder Antragsteller darf für den jeweiligen Förderzeitraum nur einen Antrag einreichen. Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen der Freien Musikszene. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte bedient sich die Behörde für Kultur und Medien der Fachkompetenz einer Jury. Interessierte können sich (unter dem Stichwort Musikstadtfonds) ab sofort online hier bewerben.
Initiative The Power of the Arts geht in die zweite Runde
Die von der Philip Morris GmbH gegründete Initiative „The Power of the Arts“ geht in diesem Jahr in die zweite Runde. Ausgezeichnet werden vier Projekte mit jeweils 50.000 Euro. Der Wettbewerb richtet sich an gemeinnützige Initiativen und Institutionen, die sich für eine offene Gesellschaft einsetzen und die Fragen nach sozialer Anerkennung, Inklusion, Integration und Chancengleichheit in den Vordergrund stellen. Bewerben können sich Projekte, die sich mittels der Kultur für soziale und kulturelle Gleichberechtigung einsetzen und Barrieren abbauen, um die Verständigung aller Menschen zu fördern. Die Sparten des letzten Jahres – Musik, Kunst, Theater und Tanz – werden um die Bereiche Literatur, Film und Design erweitert. „Die Vielzahl an Bewerbungen im letzten Jahr hat gezeigt, wie viele Initiativen an unserer pluralistischen Gesellschaft mitwirken wollen. Um diese neuen Narrative zu stärken und damit ein „neues Wir“ zu fördern, haben wir uns entschlossen, die Ausschreibung breiter aufzustellen,“ so Elfriede Buben, Leiterin Corporate Social Responsibility Philip Morris GmbH. Eine unabhängige Jury, bestehend aus Expert*innen aus dem Kunst- und Kulturumfeld und der Wissenschaft wählt die Projekte aus.
2017 wurden aus 150 Bewerbungen die Hochschulinitiative *foundationClass (Berlin), das Bandprojekt Banda Internationale (Dresden), das Jugendkulturprojekt label m (Saarbrücken) und die inklusive Performance Company Un-Label (Köln) ausgezeichnet. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2018. (Quelle)
Reisezuschüsse für herausragende Auslandsprojekte Berliner Künstler*innen
Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt Zuschüsse für Reise- und Transportkosten, die in Zusammenhang mit herausragenden Auslandsprojekten entstehen. Gefördert werden Vorhaben von Künstler*innen bzw. Gruppen, Ensembles und gemeinnützigen Institutionen aller Kunstsparten in Kooperation mit geeigneten ausländischen Partnern des internationalen Kulturaustauschs. Die Förderung ist bestimmt für zeitlich begrenzte Projekte, z.B. Ausstellungen, Konzerte, Gastspiele. Die Bewerber*innen leben und arbeiten in Berlin, Künstler*innen außereuropäischer Nationalität können sich nur bewerben, wenn ihr Pass einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt. Ausgeschlossen sind Künstlerresidenzen, Arbeits- und Studienaufenthalte und Auslandsprojekte ohne lokale Kooperationspartner.
Einreichfrist für Projekte in 2018: 2. Mai 2018
Einreichfrist für Projekte in 2018/19: 1. November 2018