NRW-Landesregierung beschließt Soforthilfen

Zahlreiche Initiativen, Einrichtungen und Freiberufler in der Kultur, aber auch im Bereich der Weiterbildung geraten zur Zeit in teilweise existenzbedrohende Finanzprobleme. Um den Betroffenen unverzüglich zu helfen, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine konkrete Soforthilfe für Kultur und Weiterbildung beschlossen.

Bereits am 19.03. hatte die Landesregierung einen umfassenden Rettungsschirm für die direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie in Nordrhein-Westfalen in Höhe von 25 Milliarden Euro aufgelegt. Ergänzend sieht das Ministerium für Kultur und Wissenschaft kurzfristige, auf die akuten Bedürfnisse der Akteure zugeschnittene Soforthilfen und weitere Maßnahmen vor:

Kultur

Mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro unterstützt die Landesregierung freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten. Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden.

Daneben schaffen zusätzliche Anpassungen im regulären Förderverfahren Flexibilität Sicherheit für die Kultureinrichtungen und -akteure.

Infos

Weiterbildung und politische Bildung

Auch im Bereich der gemeinwohlorientierten Weiterbildung und politischen Bildung plant die Landesregierung, die bereits bewilligten gesetzlichen Fördermittel in Höhe von ebenfalls rund 120 Millionen Euro fortlaufend und beschleunigt auszuzahlen, auch wenn Bildungsveranstaltungen wegen der Corona-Pandemie derzeit nicht durchgeführt werden können. Dadurch soll das Risiko verringert werden, dass die Einrichtungen in akute Liquiditätsprobleme kommen.

Außerdem arbeitet das Ministerium an einem Hilfsprogramm für die Einrichtungen, um vor allem die fehlenden Einnahmen durch den Wegfall von Kursgebühren oder Teilnehmerbeiträgen auszugleichen, die im Bereich der gemeinwohlorientierten Weiterbildung etwa ein Drittel der regelmäßigen Einnahmen ausmachen.

Zur konkreten Ausgestaltung der weiteren finanziellen Unterstützung für die Weiterbildungslandschaft befindet sich das Ministerium für Kultur und Wissenschaft derzeit in Gesprächen innerhalb der Landesregierung und mit den Bezirksregierungen.

21.03.2020

Trägerwechsel bei create music NRW

create music NRW ist ein landesweites Projekt zur Förderung von jungen Nachwuchsmusiker*innen und -bands im Alter von 14 bis 27 Jahren aus allen Sparten der Popmusik. Es verschafft niedrigschwellige Zugänge zu popmusikbezogenen Förder- und Fortbildungsangeboten, vermittelt Auftritte und treibt die Vernetzung der Musikszene(n) voran. Ab dem 1. Januar 2020 geht das erfolgreiche Förderprojekt für Popmusik nun vom Kultursekretariat NRW Gütersloh zum Landesmusikrat NRW mit Sitz in Düsseldorf über. Das Kultursekretariat NRW Gütersloh steht dem neuen Träger als Kooperationspartner zur Seite, um den Übergang möglichst reibungslos zu gestalten. Es unterstützt das Projekt unter anderem weiterhin mit einem finanziellen Beitrag in Höhe von 40.000.-€. Einen hohen Stellenwert hat dabei die Beibehaltung des Systems von regionalen Stützpunkten, die sich in den unterschiedlichen Kulturregionen Nordrhein-Westfalens verteilen und dort als regionale Ansprechpartner für junge Musiker*innen bereitstehen und unermüdlich die lokalen Szenen unterstützen. Neben dem Trägerwechsel gibt es auch personelle Veränderungen: Der Landesmusikrat NRW hat in diesem Zuge zwei Stellen ausgeschrieben (Verwaltung/Projektassistenz, Projektreferent*in, Bewerbungsschluss: 15.12.2019)

Anträge für 2020 sind aufgrund des Wechsels zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Infos dazu gibt es voraussichtlich Anfang des Jahres auf der Projektseite und direkt beim Landesmusikrat NRW, wenn das neue Projektteam die Arbeit aufgenommen hat.

12.12.2019

Laia Genc erhält NRW Jahresstipendium für Musikerinnen mit Kind

Drei Musikerinnen mit Kindern aus Nordrhein-Westfalen erhalten im Jahr 2020 das Stipendium „Präsenz vor Ort“ des Landes in Höhe von 8.400 Euro. Die Förderung unterstützt die Künstlerinnen dabei, ihre musikalische Karriere besser mit Familie zu vereinbaren. Besonderheit des bundesweit einmaligen Stipendiums ist der Verzicht auf eine Präsenzpflicht. Das ermöglicht den Künstlerinnen, an ihrem Wohnort zu arbeiten. Helen Bledsoe (Flötistin), Laia Genc (Jazzpianistin) und Barbara Streil (Violinistin) sind aufgrund ihrer herausragenden künstlerischen Leistungen von einer Fachjury ausgewählt worden. Die Jurybegründung sowie weitere Informationen zum Stipendium finden Sie hier.

12.12.2019

NRW startet neue Exzellenzförderung

Im Januar 2020 startet der erste Jahrgang des vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft aufgelegten Förderprogramms „NICA artist development“. Das Programm fördert die künstlerische Profilierung und Professionalisierung einzelner vielversprechender Musikerinnen und Musiker in Nordrhein-Westfalen. Koordiniert wird das Exzellenzprogramm durch den Stadtgarten Köln, wo es eine der Säulen des neuen Europäischen Zentrums für Jazz und aktuelle Musik bildet. Das Programm soll eine strukturierte und langfristige Unterstützung in der Übergangsphase vom Studium in die professionelle künstlerische Karriere bieten und beinhaltet auch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen, Vernetzungsangebote und Auftrittsmöglichkeiten. Eine Besonderheit des „NICA artist development“-Programms ist dabei der langfristige Förderzeitraum von drei Jahren.

Am 17. Dezember um 20 Uhr werden sich die vier Musikerinnen und Musiker des ersten Jahrgangs bei einem Konzertabend im Stadtgarten Köln unter dem Titel „NICA presents“ musikalisch vorstellen. Dabei sind Elisabeth Coudoux (Cello/Köln) und Tamara Lukasheva (Gesang/Köln)

28.11.2019

20 Jahre Klangkosmos NRW

In der kommenden Saison feiert Klangkosmos NRW seinen 20. Geburtstag. Die Konzertreihe wurde als Plattform für Musik aus allen Erdteilen ins Leben gerufen und startete Anfang 2000 in Köln. Mittlerweile finden die von Birgit Ellinghaus organisierten Klangkosmos-Abende in über 20 nordrhein-westfälischen Städten von Bonn bis Wolfenbüttel und auch bei ausländischen Partnern, etwa in Brüssel und im holländischen Leiden, statt. Neben den Live-Events gibt es Workshops an Grundschulen, die Einblicke in die Musikkulturen der Welt vermitteln.

04.09.2019

Stipendium „Präsenz vor Ort – Musikerinnen mit Kind 2019“ – jetzt bewerben

Ab sofort können sich wieder nordrhein-westfälische Musikerinnen mit Kindern bewerben für das Programm „Präsenz vor Ort – Musikerinnen mit Kindern“. Ziel des bundesweit einmaligen Stipendiums ist die Vereinbarkeit von künstlerischem Schaffen und familiären Verpflichtungen mit Kindern vor Ort zu unterstützen. Es gibt keine Präsenzpflicht, die geförderten Künstlerinnen können an ihrem jeweiligen Wohnort künstlerisch arbeiten und damit sowohl Familienleben als auch künstlerischen Erfolg vereinbaren.

Von einer hochkarätigen Fachjury werden im Oktober 2019 drei Musikerinnen ausgewählt, die dann im Zeitraum von Januar bis Dezember 2020 eine Fördersumme von 700 Euro monatlich erhalten – bedingungslos.

Bewerben können sich professionelle Musikerinnen mit mindestens einem Kind bis zu 14 Jahren, die in Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten. Es werden ausschließlich Online-Bewerbungen mit einer PDF-Datei akzeptiert.

Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 16.9.2019.

16.07.2019

Finalist*innen der „creole NRW“ stehen fest

Das Festival creole NRW hat bereits zum siebten Mal Bands, die im Bereich populärer Musik spielen und sich mit der kulturellen Vielfalt im Musikleben auseinandersetzen, zu diesem Weltmusik-Wettbewerb eingeladen. Eine Vorjury wählte aus den 35 Bewerbern zehn Finalist*innen aus, die am 13. und 14. September in Dortmund gegeneinander antreten. Mit dabei sind u.a. das Ayça Miraç Quartett und Margaux & die BANDiten.

Die beiden besten Bands erhalten ein Preisgeld in Höhe von je 1.500 Euro, und werden für eine Saison in den Förderkatalog „Musikkulturen“ der NRW Kultursekretariate aufgenommen, aus dem die Mitgliedsstädte die Bands für Konzerte buchen können.

12.07.2019

Ausschreibung Musikkulturen 2020/21

Das Netzwerk „Musikkulturen” der beiden NRW Kultursekretariate unterstützt Musiker*innen durch eine Auftrittsförderung für den Zeitraum Juli 2020 bis Juni 2021. Die Ausschreibung richtet sich an Bands und Künstler*innen mit einem klaren Schwerpunkt und Konzept für europäische und außereuropäische Musiktraditionen oder einer Fusion ethnischer Musiken mit westlichen Stilen und Richtungen. Dabei spielt die Herkunft der Bands und der Künstler*innen grundsätzlich keine Rolle.

Aus den vorliegenden Einsendungen werden Ende Juni 2019 durch einen Expertenbeirat etwa zehn Ensembles bzw. Künstler*innen ausgewählt, die dann für den Zeitraum Juli 2020 bis Juni 2021 durch eine Auftrittsförderung unterstützt werden. Neben den Musiker*innen sind auch Agenturen, Veranstalter und Multiplikatoren aufgerufen, Ensembles und Künstler*innen vorzuschlagen.

Bewerbungen werden ausschließlich per E-Mail und mittels eines Bewerbungsbogens entgegengenommen, der in deutscher und englischer Sprache bereitsteht. Für Rückfragen steht Rita Viehoff als Ansprechpartnerin zur Verfügung: 0171 54 50 116.
01.04.2019

NRW startet Bildungspartnerschaft „Bühne und Schule“

Ab sofort unterstützt die neue Initiative „Bühne und Schule“ Kooperationen von Schulen mit Häusern und Ensembles aus dem Bereich der darstellenden Künste. In den nächsten Jahren soll die Qualitätsentwicklung an Bühnen in Nordrhein-Westfalen weiter intensiviert werden. Dafür stellt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft weitere Fördermittel bereit – für die kommunalen, Freien und Landestheater wie auch für Orchester und Programme wie „Neue Wege“. Damit können die Kultureinrichtungen noch stärker als außerschulische Bildungsorte fungieren und ihre Angebote als Partner der Schulen bereitstellen. Um über die Schule eine umfassende kulturelle Teilhabe zu erreichen, werden auch die umfassenden Vermittlungsangebote weiter ausgebaut. Darüber hinaus investiert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft bereits jetzt in erheblichem Maß in die kulturelle Bildung. Jährlichen fließen insgesamt rund 30 Millionen Euro in Programme und Projekte der kulturellen Bildung.

In einer gemeinsamen Erklärung hatten sich das Land und die kommunalen Spitzenverbände im Herbst 2018 darauf verständigt, im Rahmen der landesweiten Initiative „Bildungspartner NRW – Bühne und Schule“ gemeinsam zukünftig auch die systematische Zusammenarbeit von Schulen und Bühnen sowie Akteuren der freien Szene zu fördern. Die Einrichtungen und Ensembles leisten mit ihren Lernangeboten einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung.

 

26.03.2019

NRW vergibt erstmals systematische Ensemble­förderung

Mit rund 1,1 Millionen Euro zusätzlichen Mitteln im Jahr 2019 fördert das Land im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur den Bereich der Freien Musik: Die in diesem Jahr bereits mit 500.000 Euro dotierte und bis 2022 auf jährlich 2,65 Mio. Euro anwachsende systematische Ensemble­förderung Musik stellt einen Paradigmenwechsel in der Förderlandschaft der Freien Musikszene dar: Erstmals können professionelle Ensembles in diesem Jahr bis zum 15. April Anträge auf eine kontinuierliche dreijährige Förderung stellen. Weitere Besonderheit ist dabei, dass die Förderung unabhängig von konkreten Einzelprojekten vergeben wird und nicht nur künstlerische, sondern auch administrative Kosten umfasst. Insbesondere für jüngere Ensembles bietet das Programm wertvolle Starthilfe in einem auch international umkämpften Markt. Förderfähig sind professionelle, bereits in Nordrhein-Westfalen tätige Freie Ensembles aller Musikgenres.

Mit einer Exzellenzförderung Jazz wird ab Sommer 2019 die Karriere vielversprechender, junger Musiker*innen im Bereich Jazz und improvisierte Musik unterstützt: Das in Deutschland einzigartige Programm startet in diesem Jahr mit 120.000 Euro für einen ersten Jahrgang von zunächst vier Stipendiat*innen. In 2022 stehen insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung, mit denen dann zwölf Stipendien ermöglicht werden. Das auf jeweils dreijährige Stipendien angelegte, jährlich neu ausgeschriebene Programm begleitet die Künstler*innen in der kritischen Phase nach der Ausbildung. Im Zentrum steht die Förderung von Auftrittsmöglichkeiten, Netzwerkbildung und künstlerischer Entwicklung. Die Koordination des Programms erfolgt durch das Europäische Zentrum für Jazz und Aktuelle Musik Stadtgarten Köln.

Wir Musikerinnen und Musiker können es natürlich nur begrüßen, dass die Bedeutung der Freien Szene in unserer Kulturlandschaft erkannt wurde und dass das Land NRW seine Förderung für den Jazz ausdehnt“, sagte die freie Jazzmusikerin Ulla Oster. „Der jetzt neue Aspekt ist die kontinuierlichere Förderung von Ensembles und einzelnen Künstlerinnen und Künstlern – für diese bedeutet das freiere Gestaltungsmöglichkeiten und mehr Planungssicherheit für ein paar Jahre, mehr Zeit für musikalische Arbeit, Forschung und Proben und damit auch mehr künstlerische Qualität. Alle zukünftig Beteiligten stehen vor der Aufgabe, die Formen einer sinn- und wertvollen Förderung konkret auszugestalten – hier können richtungsweisende Modelle entstehen.“

Freie Spielstätten sind existentieller Bestandteil der Infrastruktur der Freien Musikszene. Die bereits Ende 2018 um 100.000 Euro auf insgesamt 140.000 Euro aufgestockte Spielstättenprogrammprämie unterstützt freie Einrichtungen, die oft unter großem wirtschaftlichem Druck arbeiten und dabei Auftrittsmöglichkeiten für die Freie Szene gewährleisten. Diese sind insbesondere für Nachwuchsmusikerinnen und -musiker entscheidend, um Netzwerke aufzubauen und Bühnenerfahrungen zu sammeln. Bis 2022 steigen die jährlichen Mittel hierfür auf etwa 200.000 Euro. Um 400.000 Euro in diesem Jahr, die bis 2022 auf eine Million Euro aufwachsen, erhöht das Land darüber hinaus die Förderung für herausragende Musikfestivals.

(Quelle: http://miz.org)

25.03.2019

„Jazz@Undesigned 2019“ sucht Nachwuchs-Ensembles aus NRW

„Jazz@Undesigned 2019“ heißt der Wettbewerb der „Werner Richard – Dr. Carl Dörken Stiftung“, bei dem man sich noch bis zum 31. Januar 2019 bewerben kann. Zielgruppe sind Ensembles ab drei Musiker*innen mit dem Höchstalter von 27 Jahren, deren Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen sein muss. Zugelassen sind alle Jazzstile, Eigenkompositionen erwünscht. Den drei Preisträgerbands winken drei bis vier Auftritte in renommierten Jazzclubs und Konzerthäusern, die von der Stiftung vermittelt und betreut werden, jeder Auftritt wird mit 1.500.-€ gefördert. Jede Band muss über ein Programm von ca. 45 Minuten verfügen, beim Vorspiel am 30. März vor einer fachkundigen Jury in Herdecke spielt jede Band 20 Minuten. Näheres zur schriftlichen Bewerbung und zu den Teilnahmebedingungen findet sich auf der Stiftungs-Site im Netz.

22.10.2018

WDR Jazzpreis ruft Musiker*innen aus NRW zur Bewerbung auf

Seit 2004 verleiht der Westdeutsche Rundfunk seinen WDR Jazzpreis in mittlerweile fünf Kategorien: „Komposition“, „Improvisation“, „Musikkulturen“, „Nachwuchs“ und „Ehrenpreis“. Für die ersten vier Kategorien des WDR Jazzpreises 2019 können sich Musiker*innen mit Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen noch bis 26. Oktober bewerben, kurz darauf entscheidet die Jury über die Gewinner*innen, die Mitte November bekannt gegeben werden. Der „Ehrenpreis“ wird 2019 für herausragende Programmprojekte von Jazzclubs, Spielstätten oder Initiativen in Nordrhein-Westfalen verliehen. Die Preisverleihungen und Preisträgerkonzerte finden am 1. Februar wieder im Rahmen des WDR 3 Jazzfestes (31. Januar bis 2. Februar) in Gütersloh statt, Infos zur Bewerbung gibt es auf der WDR-3-Site im Internet.

22.10.2018