Ottilie-Roederstein-Stipendien für Künstlerinnen

Das Land Hessen setzt sich zum Ziel, in Hessen lebende oder arbeitende Künstlerinnen und Kultur schaffende Frauen besser zu unterstützen, um ihrer Unterrepräsentanz in allen Bereichen der professionellen Künste entgegenzuwirken und ihre Situation und Sichtbarkeit nachhaltig zu verbessern. Dazu hat Hessen die Förderrichtlinie OttilieRoedersteinStipendien aufgesetzt, die
Zuwendungen für zukunftsweisende künstlerische und kulturelle Vorhaben und Projekte von Künstlerinnen aller Sparten (Bildende Kunst, Musik, Komposition, Film, Darstellende Künste, Literatur) vergibt. Die eingereichten Arbeiten bzw. Projektvorhaben sollen zur Entwicklung der Kunst und Kulturlandschaft Hessens beitragen und den Beitrag von Künstlerinnen darin sichtbar machen.
Seit Mitte August 2021 können sich etablierte Künstlerinnen, Nachwuchskünstlerinnen sowie Künstlerinnengruppen für drei unterschiedliche Stipendien im Rahmen dieses neuen Förderprogramms beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) bewerben. Bewerbungsschluss: 30.09.2021

01.09.2021

Stipendienprogramm der GVL ist gestartet

Ab sofort könnt ihr eure Anträge auf das Stipendienprogramm der GVL einreichen! Im Rahmen von NEUSTART KULTUR unterstützt die GVL freischaffende Künstler*innen der Bereiche Musik, Schauspiel, Synchron und Wort sowie Tanz mit Stipendien im Umfang von 30 Millionen Euro. Für das Stipendium können sich freiberufliche oder auf Produktionsdauer beschäftigte Künstler*innen bewerben, die im Jahr 2020 einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 60.000 Euro nicht überschritten haben und ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Gefördert werden künstlerische Maßnahmen: Darbietungen, Produktionen oder Online-Formate. Aber auch Rechercheprojekte und kreative Weiterbildungsmaßnahmen werden unterstützt. Anträge können bis 19.09. gestellt werden, allerdings werden die Stipendien in der Reihenfolge der Antragstellung vergeben. Weitere Infos erfahrt ihr in den FAQs oder ihr lasst euch telefonisch von Montag bis Sonntag von 6-22 Uhr beraten unter der Tel. 0202-2515 57305.

17.08.2021

Künstler*innenförderung der Initiative Musik geht in die 55. Runde

Ab Anfang Oktober können sich Musiker*innen wieder für die Künstler*innenförderung der Initiative Musik bewerben. Sie richtet sich an Solokünstler*innen und Bands sowie an Autor*innen der Musikwirtschaft – insbesondere Nachwuchskünstler*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing, Tour sowie Proben für Studioproduktion und Konzerte. Der Förderanteil bleibt weiterhin bei 75% der Gesamtkosten (anstatt der ursprünglichen 40%), die mögliche Fördersumme pro Projekt beträgt mindestens 7.500 Euro bis maximal 30.000 Euro. Anträge können bis 13. Oktober ausschließlich online über das Antragsportal der Initiative Musik gestellt werden. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Antragsstellung ist hier zu finden. Die Initiative Musik wird vorab wieder einen Workshop mit anschließender Q&A zu allgemeinen Fragen zur Förderung und Antragsstellung anbieten. Informationen zum Termin und zur Anmeldung werden noch bekanntgegeben. Außerdem gibt es eine telefonische Beratung von Montag bis Freitag, jeweils 14 bis 17 Uhr, unter der Tel. 030 – 531 475 45 – 30.

17.08.2021

Bewerbungen für das 31. Frankfurter Jazzstipendium verlängert!

Zur Förderung der lokalen Jazzszene lädt das Dezernat für Kultur und Wissenschaft Musiker*innen aus Frankfurt und näherer Umgebung ein, sich für das Frankfurter Jazzstipendium zu bewerben. Die Bewerbungsfrist wurde jetzt auf den 1. Oktober verlängert, die Vergabe erfolgt voraussichtlich am 24. November 2021. „Auch in diesem Jahr stehen wieder 10.000 Euro für Frankfurter Jazztalente bereit“, erklärt Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig. „Wir möchten damit die regionale Jazzszene unterstützen und fördern. Das Stipendium soll Jazzmusikerinnen und -musikern sowie Gruppen helfen, sich nach ihren persönlichen Vorstellungen weiter zu qualifizieren und sie in ihrem Bestreben nach einem individuellen künstlerischen Profil ermutigen.“ Es gibt keine Altersbegrenzung. Bewerber*innen sollten sich erkennbar den verschiedenen stilistischen Formen des Jazz zuordnen lassen und in der Lage sein, ein Programm von mindestens dreißig Minuten live vor Publikum präsentieren zu können. Das Stipendium kann für jegliche Art der künstlerischen Weiterentwicklung im Bereich Jazz, wie beispielsweise die Teilnahme an einem Workshop oder Meisterkurs beantragt werden. Bewerbungen sind sowohl von Einzelpersonen wie auch von Gruppen möglich. Voraussetzung für eine Bewerbung sind eine musikalische Ausbildung oder Qualifikationen mit Schwerpunkt Jazz sowie der Nachweis einer entsprechenden Praxis. Dazu muss ein ausgefüllter Bewerbungsbogen und eine CD, mit drei Musikstücken vorgelegt werden. Eine unabhängige Jury entscheidet aus den eingesandten Beiträgen über die Vergabe des Frankfurter Jazzstipendiums.

Bewerbungsunterlagen können beim Kulturamt Frankfurt am Main angefordert werden. Mehr Infos gibt es bei Irmgard Tennagels, Kulturamt Frankfurt, unter der Telefonnummer 069 – 212 3 84 24 oder per Mail.

13.08.2021

Podcast-Serie „Bayer Kultur im Ohr“ mit Olivia Trummer u.a.

„Für Bayer Kultur ist kulturelles Engagement unerlässlich, da Kunst und Kultur neben wirtschaftlichen und sozialen Faktoren die Pfeiler einer aufgeklärten und freien Gesellschaft sind. Um hochtalentierte junge Musiker*innen materiell und ideell zu unterstützen, gründet Bayer Kultur vor mehr als einem Jahrzehnt die stARTacademy“, heißt es auf der Website des Chemie- und Pharmakonzerns. 2009 als Unterstützung für hochtalentierte junge Künstler*innen unterschiedlichster Sparten gegründet, hat sich das Format mittlerweile weg vom reinen Sponsoring-Gedanken hin zu intensiven Kulturpatenschaften, nachhaltigen Karriereförderungen und einem umfassenden Künstlernetzwerk etabliert. Die stART-Künstler*innen treten mit ihren aktuellen Projekten regelmäßig im Rahmen des stARTfestivals und der Leverkusener Jazztage auf. Vom 27.05.-29.07. stellt Viola Gräfenstein mit der Podcast-Serie „Bayer Kultur im Ohr“ sämtliche stArt-Künstler*innen im Kurz-Portrait vor, im Interview und mit Musik. Die Podcasts mit Olivia Trummer, Bar Avni, Tamar Beraia, Rike Huy & Lisa Charlotte Friedrich u.a. findet ihr hier.

13.07.2021

Hamburger Gagenfonds (Deadline verlängert!)

Hier kommen gute Nachrichten: der Hamburger Gagenfonds geht in die Verlängerung! Die neue Förderrunde ist gestartet und endet am Dienstag, den 31. August 2021. RockCity freut sich auf eure neuen Anträge auf Gagenaufstockung für eure Konzerte, Streams oder DJ-Sets! 
Wichtig: Von der Aufstockung durch den Hamburger Gagenfonds ausgenommen sind Veranstaltungen, die im Rahmen des „Hamburger Kultursommers“ stattfinden und gefördert werden. 

06.07.2021

Luise Volkmann erhält Horst und Gretl Will Stipendium

Zuletzt der Kathrin-Preis, jetzt kommt noch eine weitere Ehrung hinzu: die Saxofonistin und Komponistin Luise Volkmann bekommt das diesjährige mit 12.000 Euro dotierte „Horst und Gretl Will Stipendium für Jazz/Improvisierte Musik“. Volkmann studierte Jazzsaxophon und Flöte in Leipzig und Paris und absolvierte ihren Master in Jazz-Komposition und Musikwissenschaft an der Hochschule Köln. Ihre aktuellen Arbeiten spielen sich im Bereich des zeitgenössischen Jazz, der Komposition, sowie der Freien Improvisation ab, sie arbeitet parallel in mehreren Ensembles wie z.B. Été Large und Autochrom. Die Jury lobte: „Ihre enorme Kreativität als Komponistin hat die Jury nachhaltig beeindruckt und überrascht (…) Sie fügt ihre Musik aus unterschiedlichen Idiomatiken des Zeitgenössischen und lässt stets auf gesellschaftliche und geschichtliche Vorgänge gerichtete Denkweisen erkennen. Ihre Musik ist bei aller Fülle der enthaltenen Nebengedanken von großer Präzision und zeugt zugleich von einem zugespitzten Bewusstsein, das die konfliktreiche soziale Geschichte des Jazz stets im Sinn behält“. Die Preisverleihung und das Preisträgerkonzert finden am 31. August im Rahmen der ersten Cologne Jazz Week im Stadtgarten statt (Foto: Jürgen Volkmann).

30.06.2021

„i-portunus houses” startet Förderung von Residenzen

Mit dem Förderbereich „i-portunus houses“ geht das Pilotprogramm zur Mobilitätsförderung in eine neue Phase. Gefördert werden Organisationen oder etablierte Einzelkünstler*innen, die sich für ein Projekt mit zwei bis fünf weiteren Personen zusammenschließen. Das Projekt muss die physische Mobilität einiger beteiligten Personen beinhalten, kann aber durch digitales Zusammenarbeiten ergänzt werden. Sowohl die antragstellende Organisation sowie die am Projekt beteiligten Künstler*innen erhalten eine finanzielle Förderung. Projekte aus allen Sparten und Bereichen des Kultursektors können gefördert werden (ausgenommen rein audio-visuelle Projekte). Bewerbungsschluss: 30.06.2021

14.06.2021

Musikfonds 2021

Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Insgesamt stehen jährlich 2 Millionen Euro aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für den Fonds zur Verfügung, Projekte können mit einer Antragssumme von bis zu 50.000 Euro unterstützt werden. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds alle Bereiche, Schnittmengen, genreübergreifende und interdisziplinäre Ansätze an: Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst. Die Antragsteller*innen müssen im Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sein. Dies schließt die Einbeziehung von Laien bzw. Amateuren in geförderten Projekten nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen. Bewerbungsschluss sind der 31. Mai 2021 und 30. September 2021.

26.05.2021

Jazzbüro Hamburg lobt Kompositionswettbewerb aus

Der Jazz City Hamburg Sampler wird 2021 zum 5. Mal vom Jazzbüro Hamburg veröffentlicht. Bisher fand sich darauf immer eine Werkschau aktueller Veröffentlichungen Hamburger Jazzmusiker*innen. In diesem Jahr schreiben die Macher*innen hierfür einen Kompositionswettbewerb aus. Die Hamburger Behörde für Kultur und Medien stellt dafür 130.000 Euro für die Realisierung, inklusive Produktionskosten und Honorare für Musiker*innen zur Verfügung. Das Jazzbüro Hamburg organisiert das Projekt und beruft eine unabhängige Fachjury. Diese wählt bis zu 24 neue Kompositionen und Produktionen aus, die auf dem Jazz City Hamburg Sampler 2021 „Corona Edition“ veröffentlicht werden. Die Künstler*innen erhalten durch die Förderung die Möglichkeit, ihre Werke zu erarbeiten und zu veröffentlichen. Je nach Besetzungsgröße können die Kompositionsprojekte eine Förderung zwischen 1.000 und 9.000 Euro erhalten. Die geförderten Kompositionen sollen genreübergreifend, auch über die Grenzen der Jazzszene hinaus, die Vielfalt der Freien Musikszene Hamburgs zeigen. Szene- und genreübergreifende Produktionen sind demnach ausdrücklich erwünscht. Bewerbungsfrist: 30.06.2021

19.05.2021

Förderaktionen für Musiker*innen in Schleswig-Holstein

Noch 3 Tage lang kann man die #KulturhilfeSH beantragen und ein 2.000€-Stipendium erhalten. Annähernd 1.100 Anträge hat der Landeskulturverband Schleswig-Holstein e.V. bereits erhalten, bearbeitet und ausgezahlt. Bis zum 15.5.2021 werden weitere Anträge entgegen genommen.

Mit dem Wettwerb „Perspektiven für Kultur“ werden soloselbständige Kreativ- und Kulturschaffende im Kreis Stormarn unterstützt. Bereitgestellt werden insgesamt 30.000 Euro von der Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn der Stiftungen der Sparkasse Holstein, die ihre kooperative Kulturförderung mit dem Kreis Stormarn weiter ausbaut. „Perspektiven für Kultur“ ergänzt weitere Förderprogramme von Bund und Land Schleswig-Holstein. Bewerben können sich Stormarner Kulturschaffende aller Sparten für Fördergelder von jeweils bis zu 2.000 Euro. Die Gelder sollen in zukunftsgerichtete, perspektivische Neuaufstellungen der künstlerischen Arbeit der Kulturschaffenden fließen. Antragsschluss ist der 10. Juni 2021.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat eine neue Veranstaltungsreihe mit Küstler*innen und Kulturschaffenden aus SchleswigHolstein gestartet: „Landtags-Sessions – Kultur trotz(t) Corona“, eine Mischung aus Gespräch über die aktuelle Situation und Live-Darbietungen. Künstler*innen können sich für die folgenden Veranstaltungen formlos per Mail bewerben. Eine gute Gelegenheit, ins Gespräch zu kommen und die Bedürfnisse der Szene zu artikulieren. Die Sessions sind im Livestream zu sehen.

12.05.2021

CDU/CSU & SPD verhindern bessere Hilfen für Kreative im Kulturausschuss

Anlässlich der heutigen Abstimmung zum grünen Antrag zur Verbesserung der Situation vieler Kreative im Kulturausschuss des Deutschen Bundestag, erklärt Erhard Grundl MdB, Sprecher für Kulturpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Pressemitteilung: „Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben heute im Kulturausschuss mit ihrer Mehrheit die dringend notwendige Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage von tausenden Künstler*innen, Kreativen und Kulturschaffenden verhindert. Das ist insbesondere in der Corona-Krise momentan ein Schlag ins Gesicht vieler Soloselbständiger in der Kunst- und Kulturszene.

Das von uns vorgeschlagene Existenzgeld für Soloselbständige in der Pandemie, um Betroffene endlich wirklich abzusichern, wurde abgelehnt. Abgelehnt wurde außerdem unser Vorschlag, dass niemand während der Corona-Pandemie aus der Künstlersozialkasse (KSK) fliegen darf. Das ist verwunderlich, denn während Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Verbesserungen bezüglich der KSK-Zugehörigkeit ankündigt, lehnt die SPD unseren Vorschlag dazu im Ausschuss ab. Im Sinne der Betroffenen bleibt zu hoffen, dass es nicht wieder nur bei Ankündigungen der Regierung bleibt, denen kein Handeln folgt. Wir wollten mit unserem Antrag den rechtlichen Rahmen für Versicherte der KSK so verändern, dass sie in der Pandemie auch nicht-künstlerische Tätigkeiten ausüben können, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren. Weitere Vorschläge, die Künstler*innen nach der Pandemie besser absichern, wurden ebenfalls abgelehnt. Dazu zählen Mindesthonorare für Freischaffende, sowie ein leichterer Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen, insbesondere zur Arbeitslosenversicherung.

Eine einzige Hoffnung bleibt für den Rest der Wahlperiode bis September: Vielleicht findet die Koalition aus CDU/CSU und SPD doch noch die Kraft sich unsere Vorschläge zur besseren Absicherung der Menschen in der Kreativbranche zu eigen zu machen. Denn die Corona-Krise zeigt überdeutlich, unter welchen prekären Bedingungen viele Kultur- und Medienschaffende seit vielen Jahren arbeiten. Eine Lehre aus der Pandemie muss deshalb sein, dass die Kultur- und Medienbranche auf eine krisenfestere Grundlage gestellt wird. In unserem Antrag  „Die Kultur- und Medienbranche krisenfest machen: Soloselbständige besser sozial absichern und vergüten“ (Drucksache 19/27881) liefern wir dazu einen konkrete Plan“.

12.05.2021