Stiftung vergibt Nachwuchs-Stipendien im Bereich Popularmusik

Die Hans und Eugenia Jütting – Stiftung Stendal vergibt jährlich einmalige Förderungen an besonders begabte deutsche und polnische Nachwuchskünstler*innen im Bereich Popularmusik. Für das Jahr 2022 werden folgende Fächer ausgeschrieben: Jazz, Rock/Pop, Rap/HipHop und Singer-/Songwriter inklusive Folk-Rock. Es können Stipendien im Gesamtwert von 30.000 € für hervorragende Musiker*innen vergeben werden, die sich bereits in öffentlichen Konzerten und / oder in Wettbewerben profilieren konnten, nämlich zu je 5.000 € für eine*n Solist*in und zu je 4.000 € für Mitglieder einer Band, maximal jedoch 16.000 € für eine Band. Bewerber*innen müssen die deutsche bzw. die polnische Staatsbürgerschaft nachweisen, außerdem gibt es eine Altersvorgabe (die Bewerber*innen dürfen je nachdem, wie sie die Musik ausüben, zum Stichtag 31.08. das 23., 25. oder 27. Lebensjahr nicht vollendet haben). Bewerbungsschluss: 31.08.2022

22.08.2022

Musikfonds STIP-III vergibt Stipendien für experimentelle Musiker*innen

Mit STIP-III legt der Musikfonds erneut ein zeitlich befristetes Stipendienprogramm auf. In Ergänzung zu den gültigen Fördergrundsätzen für neue künstlerische Vorhaben werden mit zusätzlichen Fördermitteln aus NEUSTART KULTUR ausschließlich Stipendien gefördert. Diese Stipendien werden für einen Zeitraum von sechs Monaten, von Dezember 2022 – Mai 2023 mit einem einmaligen Betrag von 7.500 € vergeben (1.250 €/Monat). Die Stipendien sollen professionellen, freischaffenden Künstler*innen der experimentellen Musikszene die Möglichkeit eröffnen, neue Arbeitsvorhaben umzusetzen. Dazu können beispielsweise Kompositionsvorhaben, die Entwicklung von Konzepten und/oder alternativen bzw. digitalen Formaten oder auch die Weiterentwicklung der individuellen Klangsprache zählen. Die Stipendien honorieren herausragende künstlerische Leistungen, die zum Erhalt der musikalischen Vielfalt beitragen. Sie geben Künstler*innen die Möglichkeit, sich trotz aktuell immer noch stark eingeschränkten beruflichen Möglichkeiten künstlerisch weiterzuentwickeln und im Beruf tätig zu bleiben. Hier geht es zur Ausschreibung, lest auch unbedingt die FAQ, bevor ihr einen Antrag stellt – insbesondere die Anforderungen bezüglich der Nachweise des Wohnsitzes und der KSK-Mitgliedschaft sind genau einzuhalten. Antragsschluss: 01.09.2022

22.08.2022

Rebekka Ziegler & Luise Volkmann für 3. Runde „NICA artist development“ ausgewählt

Kürzlich wurden die Namen der dritten „NICA“-Runde bekannt gegeben: der Saxofonist Fabian Dudek, die Popsängerin Kira Hummen, die Saxofonistin Luise Volkmann, die Sängerin Rebekka Ziegler und als erste*r „Nicht-Musiker*in“: die Kuratorin und Journalistin Sophie Emilie Beha. Das 2019 vom Land Nordrhein-Westfalen gestartete und vom Stadtgarten Köln verantwortete und durchgeführte Exzellenzförderprogramm „NICA artist development“ will herausragende Musiker*innen aus NRW auf ihrem Weg in eine professionelle Karriere begleiten und dabei unterstützen, sich künstlerisch adäquat zu profilieren. 420.000 Euro lässt sich das Bundesland sein Programm jährlich kosten, die Förderung gilt zunächst für ein Jahr, kann aber bis zu drei Jahre verlängert werden. Das Förderprogramm wird auf die Bedürfnisse der fünf Stipendiat*innen individuell angepasst; sie erwartet Residenzen, Meisterklassen, Konzert- und Probemöglichkeiten, Coachings sowie Workshops zu unternehmerischen Themen wie Marketing, Projektmanagement und Produktion. Bei Konzerten innerhalb der Reihe NICA live – ein Experimentierfeld für neue Bandkonstellationen, Solo-Formate oder eigens kuratiertes Programm – im Stadtgarten Köln oder in den Spielstätten und Festivals von Kooperationspartner*innen sammeln die Teilnehmer*innen zudem Erfahrungen im professionellen Veranstaltungskontext.

09.08.2022

Stiftung Àrvore unterstützt Musiker*innen (Bewerbungsfrist: 22.-24.08.22)

Die Stiftung Àrvore fördert keine Musikprojekte. Sie schafft eine Grundlage, damit Musikschaffende kreativ über sich hinaus wachsen können – indem sie vier Jahre lang einen Teil ihrer Lebenskosten (2100 Franken in der Schweiz, 1200 Euro in Deutschland) übernimmt. Bewerben können sich Musiker*innen aus den Bereichen Electronica, Improvisierter Musik, Jazz, Rock und Pop, die seit mindestens 6 Jahren hauptberuflich Musiker*innen und Mitglied in einem Berufsverband (z.B. SONART, Deutsche Jazzunion) oder in einer Interessensvertretung (z.B. Helvetiarockt, Music Women* Germany) sind. Jährlich findet eine Ausschreibung statt, das nächste Antragsfenster ist vom 22.-24.08.2022. Außerhalb des Bewerbungsfensters nimmt Àrvore keine Anfragen entgegen.

25.07.2022

Stipendien für Künstler*innen aus Baden-Württemberg zu vergeben

Ab sofort können sich Künstler*innen in den Sparten Bildende Kunst, Musik (Jazz, Klassik, Komposition und Neue Musikformen, auch während des Studiums möglich), Darstellende Kunst und Literatur für ein Stipendium 2023 der Kunststiftung Baden-Württemberg bewerben. Die Kunststiftung Baden-Württemberg vergibt ein Stipendium – je nach Entscheidung der Jury von 5.000 bis zu 12.000 Euro – zur Förderung der künstlerischen Entwicklung. Die Altersgrenze für eine Bewerbung liegt bei 35 Jahren; Stichtag ist der Tag der Bewerbungsfrist. Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden, dann kann die Altersgrenze auf 40 Jahre angehoben werden. Die Bewerber*innen müssen ihren ersten Wohnsitz oder den Arbeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, der für ihr künstlerisches Schaffen entscheidend ist. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht vorgeschrieben. Bei der Entscheidung über eine Förderung wird ausschließlich die Begabung der Bewerberin / des Bewerbers berücksichtigt. Bewerbungsschluss: 15.10.2022

22.07.2022

Zweite Runde der Hamburger Labelförderung ist gestartet

Mit der Förderung werden Hamburger Labels bei Musikproduktionen unterstützt. Gefördert werden können der eigentliche Produktionsprozess oder der Bereich Marketing/Promotion. Das Programm richtet sich an Hamburger Kleinstunternehmen und erfolgt in Form eines Zuschusses zwischen 3.000 und 10.000 €, setzt aber einen Eigenanteil von mind. 50% voraus. Das im engen Dialog mit der Branche entwickelte Förderprogramm dient dazu, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten sowie den Künstleraufbau und die Attraktivität des Musikstandorts Hamburg  und die Erwerbschancen innerhalb der Kreativwirtschaft zu verbessern. Die 2. Förderrunde ist am 28. Juni gestartet und geht bis 22. August 2022 (Fristende für Eingang des rechtsgültig unterschriebenen Antrags bei der Behörde für Kultur und Medien). 

18.07.2022

Bands für Förderprogramm pop rlp masterclass ausgewählt

Fünf junge Künstler*innen wurden kürzlich in den vierten Durchgang des TalentFörderprogramms pop rlp masterclass aufgenommen. Aus über vierzig Bewerbungen wurden Kat Kit, listentojules, metty, Michelle Leya und Imaginary Friend von der Jury ausgewählt. Nun durchlaufen die Teilnehmenden einen mehrmonatigen, umfangreichen und bedarfsgerechten Förderparcours. Neben Netzwerktreffen in verschiedenen Teilen des Landes, stehen dabei auch Konzerte, Workshops, Coachings sowie Ton und Videoproduktionen auf der Agenda des vom Kompetenzzentrums für Popularmusik RheinlandPfalz konzipierten Projekts. Maßgeblich für die Ermittlung der entsprechenden Förderbedarfe und Aktionen im Programm sind dabei eine ganze Reihe hochkarätiger Mentor*innen, die die Teilnehmenden begleiten und individuell beraten. Der Fokus liegt dabei immer auf der zielgerichteten Weiterentwicklung der einzelnen Künstler*innen. „Es freut mich, dass wie in diesem Jahr viele junge und talentierte Künstlerinnen in der pop rlp masterclass haben. Wir treffen damit den zeitgemäßen musikalischen Trend in der deutschen Popmusikszene sehr gut und ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den Acts und den Mentor*innen“, erklärt Markus Graf, Geschäftsführer von pop rlp. Das erste offizielle Zusammentreffen der Teilnehmenden und Mentor*innen ist am 06. und 07.08. im Rahmen des „Fenster zum Hof Open Airs“ im Landesmuseums Mainz. Der Abschluss der pop rlp masterclass wird Ende März 2023 sein.

18.07.2022

Neustart Kultur: Programm wird bis Mitte 2023 verlängert

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist sehr erfreut, dass in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 19. Mai auch die Verlängerung des Programms Neustart Kultur bis Mitte 2023 beschlossen wurde. Das Programm Neustart Kultur wurde auf einen Vorschlag des Deutschen Kulturrates hin im Jahr 2020 ins Leben gerufen. Im Programm stehen 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Verantwortlich für die Umsetzung sind Bundeskulturverbände, Bundeskulturfonds, die Kulturstiftung des Bundes und die Kulturstiftung der Länder. Sie haben mit ihrer Expertise die praxisnahen Einzelprogramme entwickelt und setzen sie um. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist sehr gut, dass Neustart Kultur bis Mitte kommenden Jahres verlängert wird. Die Corona-Pandemie ist mitnichten zu Ende. Der Kulturbereich braucht weiterhin die passfähigen Programme aus Neustart Kultur, um die Kulturszene weiterhin zu unterstützen und den Neustart durch angepasste Maßnahmen zu erleichtern. Danke an die Mitglieder des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags und Kulturstaatministerin Claudia Roth für dieses wichtige kulturpolitische Signal!“

20.06.2022

Musikfonds fördert visionäre Musik (bis 30.06.2022 bewerben)

Ziel des 2016 gegründeten Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs. Er umfasst Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sind. Dies schließt die Einbeziehung von Laien bzw. Amateur*innen in geförderten Projekten aber nicht aus. Bewerbungsschluss: 30.06.2022 für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 01.08.-30.09.2022 (weitere Fristen). Bei Fragen steht die Geschäftsstelle gerne telefonisch Di-Do von 11-15 Uhr zur Verfügung.

13.06.2022

Künstler*innenförderung der Initiative Musik: Infocall 20.06.22

371 Musikprojekte wie die Studioproduktion des neuen Albums von Charly Klauser (Foto) wurden in der letzten Antragsrunde der Künstler*innenförderung der Initiative Musik 2022 unterstützt. Dieses Förderprogram vergibt Förderbeiträge an Solokünstler*innen, Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen und z.B. für eine Album-Produktion, Videos, Promotion, Proben, Konzerte o.ä. eine Finanzspritze benötigen. Vom 22.06.-13.07.2022 können sich Künstler*innen für die nächste Antragsrunde bewerben und bei einem Infocall am 20.06. ab 18 Uhr informieren und noch offene Fragen stellen. Der Workshop wird auf Deutsch stattfinden, die Teilnahme ist kostenlos. Die Plätze sind begrenzt, daher ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Außerdem bietet die Initiative Musik von Mo-Do 14-17 Uhr und Fr von 10-13 Uhr Beratung per Tel. Tel. 030 – 531 475 45 – 30 an.

Dank NEUSTART KULTUR können für Künstler*innen und ihre professionellen Partnerunternehmen aktuell besondere Konditionen angeboten werden. Über die eingereichten Projektanträge wird von einer vielseitigen (paritätisch besetzten) Jury von zwölf Künstler*innen und Persönlichkeiten aus der Musikwirtschaft entschieden. Die Ernennung der Jurymitglieder erfolgt durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Gesellschafter der Initiative Musik.

13.06.2022

„Perspektive Pop“ fördert Spielstätten & Musiker*innen in Baden-Württemberg

Am 22. April ging die zweite Ausschreibungsrunde des Förderprogramms „Perspektive Pop“ an den Start. Mit „Perspektive Pop“ wird die besondere Stärkung der Livemusik-Szene in Baden-Württemberg fortgeführt, um Spielstätten, Kultureinrichtungen und Musiker*innen zu fördern. Gefördert werden können: Livemusik in popmusiktypischen Spielstätten, Kultureinrichtungen und an außergewöhnlichen Spielorten (z. B. Leerstände wie Fabrikhallen, Lofts, Läden und Gasthäuser) sowie die Produktion von Tonträgern und Videoaufzeichnungen (z. B. Referenzprojekte). Die Fördersumme liegt zwischen 10.000 und 75.000 Euro. Anträge könnt ihr bis zum 31. Mai 2022 über die Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst stellen. Das Ministerium bietet allen Antragstellenden eine Förderberatung per Webex an. Die Teilnahme ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Die nächste Beratung findet am Mittwoch, den 11. Mai 2022 von 17 bis 18 Uhr statt.

30.04.2022

Produktionsstipendien für Pop-Musiker*innen vergeben

Zum allerersten Mal hat das Popbüro Stuttgart mit der Unterstützung vom Kulturamt der Landeshauptstadt Stuttgart, der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH sowie der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH Produktionsstipendien für Pop-Musiker*innen vergeben. Aus 136 Bewerbungen wurden sechs Projekte ausgewählt, die das Stipendium von 5000 Euro bekommen; zwei weitere erhielten lobende Erwähnungen in Höhe von 2000 Euro. Unter den Stipediat*innen sind Laima Adelaide, Soffie, Thabilé und das Punk-Duo ZweiLaster (Foto). Bei der Berufung der Jury sowie bei der Auswahl der Stipendiat*innen wurde auf wichtige Kriterien wie z.B. Parität wertgelegt. So ergibt sich ein diverses Feld von geförderten Projekten, die für öffentliche Förderangebote vorbildhaft sein soll. Aufgrund der großen Nachfrage und der hohen Qualität der Bewerbungen laufen bereits erste Gespräche über eine Fortsetzung der Pop-Stipendien. 

05.04.2022