Künstler*innenresidenz “Earth Month 2025 – Cultures of Action” (bis 23.02. bewerben)
In ihrem Programm “Earth Month 2025 – Cultures of Action” schreiben das Goethe-Institut Glasgow, das Institut Français d’Écosse, und ClimateCulture zum 23. Februar eine dreiwöchige Residenz für je eine*n Künstler*in aus Deutschland und Frankreich aus. Die Ausschreibung möchte einen nachhaltigkeitsorientierten Kulturaustausch fördern und richtet sich an Künstler*innen, die sich in ihrer Arbeit mit dem Klimawandel und ökologischen Fragen beschäftigen. Bewerbungsschluss: 23.02.2025
Open Call 2025: Forecast Mentoring-Programm
Als internationales Mentoringprogramm mit jährlichen Ausgaben bietet Forecast Künstler*innen und kreativen Denker*innen aus der ganzen Welt die Möglichkeit, mit erfahrenen Mentor*innen zusammenzuarbeiten, um ihre Projekte zu verwirklichen. Jede Ausgabe von Forecast ist anders; die ausgewählten Mentor*innen haben Einfluss auf die Art und den Inhalt jeder Ausgabe. Künstler*innen aus allen kreativen Bereichen werden ermutigt, sich für das internationale Mentor*innenprogramm von Forecast mit Projekten zu bewerben, die von der Expertise eines der Mentor*innen dieser Ausgabe und ihrem einzigartigen Ansatz zur Material- und Wissensproduktion profitieren könnten. Die Ausschreibung richtet sich an Bewerber*innen jeden Alters auf der ganzen Welt und gibt kein Thema vor. Die einzige Voraussetzung besteht darin, Projekte einzureichen, die für die Expertise des/der* Mentors/Mentorin*, mit dem du zusammenarbeiten möchtest, relevant sind. Sende deine Projektidee für die Chance, mit einem der folgenden Mentor*innen zusammenzuarbeiten: Modedesigner Hussein Chalayan (Zypern/Großbritannien), Sängerin und Komponistin Elaine Mitchener (Großbritannien), Performerin und Theatermacherin Lulu Obermayer (Deutschland), Künstlerin und Filmemacherin Ruth Patir (Israel), Video- und Installationskünstler James Richards (Großbritannien) und Elektronikmusiker Sote (Iran/USA). Infos über das Auswahlverfahren und den Ablauf findest du hier. Bewerbungsschluss: 10. Februar 2025
Infocall zu Fördermöglichkeiten des Musikfonds 04.02.2025
Ihr habt ein Projekt und sucht nach Fördermöglichkeiten? Dann meldet euch für den Infocall des Musikfonds am 04.02.2025 an. Darin erfahrt ihr vom Musikfonds-Team, wie ihr erfolgreich eine Förderung beantragen könnt. Der Musikfonds bietet eine Projektförderung bis 3.000 Euro (nächste Antragstellung: 01.02.-28.02.2025, 18:00 Uhr) sowie eine bis 50.000 Euro (nächste Antragstellung: 01.-31.03.2025, 18:00 Uhr) an.
Beginn: 14 Uhr | Online via Zoom | Anmeldung per Mail
Förderpreis Bayerischer Jazzverband (Bewerbungsschluss: 24.01.!)
Noch bis zum 24. Januar 2025 können sich junge Jazzmusiker*innen bis 30 Jahre für den Förderpreis des Bayerischen Jazzverbands bewerben. Seit 2014 vergibt der Jazzverband aus Mitteln des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und in Kooperation mit dem Kemptener Jazzfrühling seinen Förderpreis, um Nachwuchsmusiker*innen auf dem Weg ins Berufsleben als freischaffende Künstler*innen zu unterstützen. Der Förderpreis umfasst eine Tournee (mind. 10 Konzerte) durch bayerische Jazzclubs, Festivals und Spielstätten, die Mitglieder des Jazzverbands sind und übernimmt die Kosten für Gagen, die Übernachtungs- und Reisekosten im Rahmen der Tournee sowie die Beiträge zur Künstlersozialkasse. Darüber hinaus wird ein professionelles Electronic Presskit im Wert von 2.000 Euro erstellt. Pressearbeit und Marketingbegleitung runden die Förderung ab. Zu den Teilnahmevoraussetzungen gehört, dass mindestens die Hälfte der Ensemblemitglieder entweder in Bayern geboren ist, dort ihren festen Wohnsitz hat oder an einer bayerischen Musikhochschule eingeschrieben ist. Eine unabhängige Jury trifft im Blindverfahren die Vorauswahl und lädt vier Ensembles zum Finale nach Kempten zum Jazzfrühling Wettbewerb ein (29. April).
Rusch-Stiftung fördert Einzelprojekte junger Künstler*innen
Die Rusch-Stiftung fördert Einzelprojekte junger Künstler*innen im Bereich Musik und Theater mit einem Betrag von bis zu 7.500 Euro (im Einzelfall auch höher) und konzentriert sich auf die Förderung der kulturellen Beziehungen zwischen Berlin und Hamburg. Anträge auf Förderung können formlos an den Stiftungsvorstand gerichtet werden. Eingereicht werden muss eine detaillierte Projektbeschreibung mit Darstellung des Bezugs zu den Städten Berlin und Hamburg sowie ein Finanzplan.
Infocall zur 68. Künstler*innenförderung der Initiative Musik 17.12.2024
Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik dient der Förderung der Popularmusik in Deutschland. Sie verfolgt das Ziel der Nachwuchsförderung, der Verbreitung deutscher Musik im Ausland sowie der Integrationsförderung von Personen mit Migrationshintergrund. Das Programm leistet einen Beitrag zur Standortförderung, der Förderung der Kultur und der Musikwirtschaft in Deutschland. Antragsberechtigt sind Musiker*innen, Interpret*innen und Künstler*innenensembles, die bisher nicht mehr als zwei Alben veröffentlicht haben, von denen bisher keines Goldstatus erreicht haben sollte. Sie können sich entweder in Eigenregie, oder in Kooperation mit einem Tonträgerunternehmen, Agentur, Management oder Musikverlag bewerben. Gefördert werden: Werkkreation, Vorproduktion und Probenzeiten; Produktion von Audio- und audiovisuellen Aufnahmen; Herstellung von Ton- und Bildtonträgern; Digitalisierung; Promotion- und Marketingmaßnahmen und Konzertauftritte von Künstler*innen im Rahmen von Konzert- und sonstigen Veranstaltungstourneen – mindestens 60 Prozent der Auftrittstermine einer Tour müssen innerhalb Deutschlands stattfinden; jeweils einschließlich der Personalkosten, soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorgenannten Inhalten stehen (soweit wir wissen, also auch Kosten für Kinderbetreuung!).
Die nächste, 68. Förderrunde beginnt morgen. Infos zur Antragstellung bietet ein kostenfreier Infocall heute, am 17.12.2024 um 18 Uhr. Dafür könnt ihr euch hier registrieren. Anträge könnt ihr von 18.12.2024 – 08.01.2025 stellen!
Infoevent „Jury Insights“ der Initiative Musik 27.11.2024
Wie stellt man einen guten Antrag für die Künstler*innenförderung der Initiative Musik? Und was passiert, nachdem ihr diesen gestellt habt? Aus der Perspektive von Jury und Geförderten erfahrt ihr beim Infoevent am 27.11. zum 18 Uhr im Maaya in Berlin, was dazu gehört, um auf dem Weg von einer Projektidee bis auf die Bühnen den Support zu bekommen. Sie alle teilen an diesem Abend ihre Erfahrungen mit euch und beantworten zusammen mit dem Team der Künstler*innenförderung eure Fragen rund um die Förderung. Der Eintritt ist frei, ihr müsst euch aber hier anmelden.
Veranstaltungsort: Maaya, Revaler Str. 99, 10245 Berlin
Initiative Musik informiert über Förderprogramme: 30.10.2024 Leipzig
Die Initiative Musik tourt durch Deutschland, um ihre Förderprograme in allen Regionen des Landes vorzustellen. Am 30.10. gibt es den nächsten Tourstop in Leipzig im Horns Erben! Gemeinsam mit Kreatives Sachsen und Pop Impuls Leipzig sprechen die Macher*innen ab 16 Uhr über regionale und bundesweite Fördermöglichkeiten und geben Tipps zur Antragstellung. Kommt vorbei und bringt eure Fragen mit!
6. Dieter Wasilke Folk-Förderpreis
Der Venner Folk Frühling e. V. wird 2025 zum sechsten Mal den „Dieter Wasilke Folk-Förderpreis“ ausloben. Der Förderpreis hat das Ziel, den Folkmusik-Nachwuchs zu unterstützen und richtet sich an alle Musiker*innen, ganz gleich ob Solist*in oder Gruppen, die in den Segmenten europäische und/oder nordamerikanische Folkmusik tätig sind. Die Bewerbungen werden von einer zehnköpfigen Jury beurteilt, die drei erst nominierten Bewerbungen erhalten eine Einladung zu dem Finalkonzert auf dem Festival 27. Venner Folk Frühling am 10.05.2025 auf der Mühleninsel in Venne. Die Finalist*innen erhalten ein Preisgeld, die/der Sieger*in erhält zudem einen bezahlten Auftritt im Rahmen des nächstjährigen Festivals, einen Artikel in der Zeitschrift Folker und 2 Tonstudio-Tage. Bewerbungsfrist: 31.11.2024
Auftrittsförderung für niedersächsische Musikacts
Gefördert werden ausschließlich Auftritte von Amateur- und semi-professionellen Musikacts aller Sparten der populären Musik (außer Jazz!), deren Mitglieder zu mindestens 50% ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. Die antragstellenden Künstler*innen werden im Sinne dieses Programms als Nachwuchskünstler*innen betrachtet, wenn sie bisher nicht mehr als drei Alben veröffentlicht haben, von denen bisher keines Goldstatus erreicht hat. Cover- und Tributebands sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung wird in Form eines Gagenzuschusses an den Musikact ausgezahlt, die Förderhöhe hängt dabei von der Anzahl der Personen und Auftritte ab. Es kann nur eine Förderung für Konzerte beantragt werden, die in der Zeit vom 04.06.2024 bis zum 30.11.2024 stattfinden. Eine Kombination mit der Veranstaltungsförderung der LAG Rock in Niedersachsen e.V. ist erwünscht. Anträge können ab dem 04. Juni 2024 gestellt werden.
Green Touring Fonds – ab jetzt auch inkl. Car-Sharing & MfGs
Die neue Förderrunde des Green Touring Fonds von RockCity e.V. ist mit einem erweiterten Angebot gestartet. Auf vielfachen Wunsch haben die Macher*innen jetzt die nachhaltigen Fortbewegungen Car-Sharing und Car-Pooling (neudeutsch für good ol‘ MFG) in die Verkehrsmittel aufgenommen, die mit dem Green Touring Fonds gefördert werden. D.h., du kannst im Antrag jetzt nicht nur den ÖPNV bzw. ÖPFV bis zu 70% erstatten lassen, sondern auch die Rechnungen für Car-Sharing-Anmietungen und beruflich genutzte Mitfahrgelegenheiten einreichen. Ab sofort kannst du wieder Anträge stellen – diesmal für gespielte Konzerte im Zeitraum 1. Januar bis 31. Oktober 2024.
Stipendien der Hans und Eugenia Jütting Stiftung für begabte Nachwuchsmusiker*innen
Einmal im Jahr vergibt die Stiftung Förderungen an begabte deutsche und polnische Nachwuchsmusiker*innen aus den Bereichen Jazz, Rock / Pop, Rap / Hip Hop, Singer & Songwriter (inklusive Folk-Rock). Es können Stipendien im Gesamtwert von 30.000 € für hervorragende Musiker*innen vergeben werden, die sich bereits in öffentlichen Konzerten und/oder in Wettbewerben profilieren konnten, nämlich je 5.000 € für eine*n Solist*in und je 3.000 € für Mitglieder einer Band, maximal jedoch 10.000 € für eine Band. Bewerber*innen um ein Stipendium müssen die deutsche bzw. die polnische Staatsbürgerschaft nachweisen. Zum Stichtag 31.08.2024 dürfen Einzelbewerber*innen im Fach Gesang (auch wenn sie sich instrumental selbst begleiten oder begleiten lassen) das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, sämtliche Mitglieder einer Band nicht das 25. Lebensjahr und Instrumentalsolist*innen nicht das 23. Lebensjahr. Mit der Annahme eines Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat*innen, auf dem Rolandfest in Stendal (13.-15. Juni 2025) aufzutreten, hilfsweise in einem anderen Rahmen (z.B. Theater der Altmark oder Musikforum Katharinenkirche) sowie für ein weiteres kostenloses Konzert zur Verfügung zu stehen.