Bei der 60. Förderrunde der Initiative Musik mit einer Fördersumme von rund 2 Mio. Euro können sich jetzt 203 Musiker*innen und Bands aus ganz Deutschland über eine finanzielle Untestützung für ihre Projekte freuen: Holler My Dear (Foto), Kira Linn’s Linntett, jupiter flynn, lùisa, MAIKA, Mareike Wiening, MARYAM.fyi, Mia Knop Jacobsen, PAULA PAULA, Ronja Maltzahn, Stina Holmquist, Wolf & Moon u.v.m. Nach den erhöhten Mitteln aus den Neustart-Kultur-Fördertöpfen aus den vergangenen zweieinhalb Jahren muss die Künstler*innenförderung wieder mit einem deutlich geringeren Budget auskommen. Mit insgesamt 886 gestellten Anträgen bleibt die Nachfrage aber auf einem hohen Niveau. Programmanpassungen aus den intensiven Pandemie-Jahren zugunsten der Antragsstellenden konnten zum Teil übernommen werden, etwa die weiterhin mögliche Förderung von Werkkreation und Proben. Für die aktuelle Runde konnten professionelle selbstvermarktende Künstler*innen erstmalig auch Anträge ohne ein Partnerunternehmen stellen, von den geförderten Projekten stammt etwas mehr als ein Drittel von diesen Bewerber*innen. Anträge für die 61. Förderrunde können noch bis 12. April 2023 gestellt werden, eine dreitägige Infotour durch München, Hamburg & Bremen informiert Interessierte kostenlos, mehr dazu hier.
Kultursommer 2024: „Kompass Europa: Sterne des Südens“
Der Kultursommer fördert Kulturprojekte aller Sparten, die zwischen 1. Mai und 31. Oktober 2023 in Rheinland-Pfalz stattfinden. Jedes Jahr steht unter einem Motto, 2024 lautet es „Kompass Europa: Sterne des Südens“. Nachdem in den letzten Jahren bereits der Norden, Osten und Westen betrachtet wurden, ist der Fokus jetzt auf den Kulturen der Länder Europas südlich von Rheinland-Pfalz. Ein Bezug des Projekts zu diesem Motto ist willkommen, aber das Kultursommer-Team freut sich auch über andere kreative Ideen und steht gerne zur Beratung zur Verfügung. Insbesondere neue Konzepte mit einem Zuschussbedarf über 5.000 € sollten spätestens im September 2023 vorgestellt werden. Einsendeschluss: 31. Oktober 2023
The Power of the Arts 2023
„The Power of the Arts“ unterstützt vier gesellschaftsrelevante Projekte mit jeweils 50.000 €. Bewerben können sich gemeinnützige Institutionen mit Projekten und Initiativen aus den Sparten Musik, Theater, Kunst, Tanz, Literatur, Architektur, Film und angewandte Künste mit Sitz in Deutschland. Eingereicht werden können sowohl Projektvorhaben als auch bereits begonnene Projekte von gemeinnützigen Institutionen, die sich an Menschen ab 18 Jahren richten. Bewerbungsfrist: 30. Juni 2023
KulturPass für 18Jährige
Ab Mitte Juni kommt der KulturPass! Mit einem Guthaben von 200 Euro möchte der Bund junge Menschen, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern, dazu anregen, Kultur vor Ort zu erleben. Das Budget kann für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und vieles andere verwendet werden.
Kulturanbietende in ganz Deutschland können sich aktuell auf dem digitalen Marktplatz registrieren und ihre Veranstaltungen und Angebote zur Verfügung stellen.
Live 500 fördert kleine Konzerte und Konzertformate mit Newcomer*innen
In postpandemischen Zeiten setzen viele Livemusikspielstätten und Veranstalter*innen verstärkt auf etablierte Musiker*innen. Konzertformate mit Newcomer*innen, weniger populären oder experimentellen Genres laufen dabei Gefahr in den Hintergrund zu treten. Das neu aufgelegte Förderprogramm Live 500 soll hier ansetzen. Es soll ein Fortbestehen der kulturell vielfältigen Livemusikprogramme sichern. Darüber hinaus zielt es darauf ab, die Musikspielstätten und Veranstalter*innen bei einer diverseren Programmplanung zu unterstützen und somit mehr kulturelle Teilhabe für Künstler*innen zu ermöglichen, die in der Livemusik unterrepräsentiert sind. Schließlich soll Live 500 auch die ländlichen und kultur-strukturell schwächeren Regionen stärken. Es können maximal 24 oder 12 Konzerte für eine Fördersumme von maximal 12 000 EUR beantragt werden. Die geförderten Konzerte können bis zum 30. Juni 2024 stattfinden. Anträge können voraussichtlich vom 3. Juli 2023 (13:00 Uhr) bis 31. Juli 2023 (23:59 Uhr) eingereicht werden. Es wird empfohlen, sich im Voraus im Förderportal zu registrieren.
An folgenden Daten finden Infocalls statt, zu denen ihr euch hier anmelden könnt: 15.6./ 22.6./29.6./6.7. und 13.7. jeweils von 10 – 11:30 Uhr.
Elbkulturfonds 2024 (Bewerbungsfrist: 01.06.23)
Mit 500.000 Euro unterstützt Hamburg im Rahmen des Elbkulturfonds Hamburger Künstler*innen, Gruppen und nicht-kommerzielle Projekte aus allen Bereichen der freien Kunst- und Kulturszene. Es werden Projekte der Sparten Bildende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater, Performance, Video, Fotografie, Kunst im öffentlichen Raum und Design gefördert – gerne auch spartenübergreifend. Ziel ist die Entwicklung und Vernetzung der Freien Szene Hamburgs mit überregionalen und internationalen Projekten und Künstler*innen. Eine fünfköpfige, unabhängige Jury entscheidet über die Vergabe der Fördergelder für 2024. Das Fördervolumen liegt pro Projekt in der Regel bei 50.000 bis 100.000 Euro. Die Behörde für Kultur und Medien begrüßt ausdrücklich Bewerbungen von Künstler*innen mit motorischen, visuellen, auditiven oder kognitiven Einschränkungen sowie Anträge, deren Projekte die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen oder fördern. Projektanträge können ab sofort hier eingereicht werden (Antragsschluss: 01.06.2023). Aktuell ist das digitale Antragsverfahren leider nicht vollständig barrierefrei; bei Bedarf kann per Mail Unterstützung bei der Antragstellung angefordert werden.
Baden-Württemberg startet Beteiligungsprozess POPLÄND
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat am 11. Mai 2023 den landesweiten, auf ein Jahr angelegten Strategieprozess „POPLÄND“ begonnen. Der jetzt startende Dialog mit Künstler*innen soll neue Ideen und Strategien der Popförderung entwickeln, dessen Impulse, Beiträge und Diskussionsergebnisse die Grundlage für die zukünftigen Leitlinien der Kulturförderung bilden. Mit dem Dialogprojekt setzt das Kunstministerium ein wichtiges kulturpolitisches Vorhaben des Koalitionsvertrages um: die Kulturpolitik des Landes stärker der populären Kultur zu öffnen und zur besseren Vernetzung der Akteur*innen beizutragen. In rund einem Jahr werden Musiker*innen, Popszene, Kulturpolitik, Kulturverwaltung und Kulturinstitutionen, Veranstalter*innen und Kulturfördernde in Arbeits- und Beteiligungsformaten die Entwicklung, Bedarfe und Förderleitlinien in dieser Sparte diskutieren und bewerten. Neben Musik betrifft das auch die Bereiche Club-Kultur, Spoken Word oder Film.
Berlin schreibt spartenoffene Förderung für 1- und 2jährige Festivals & Reihen aus
Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert und publikumswirksam sichtbar werden. Jede Sparte darf sich bewerben. Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteur*innen der Freien Szene gefördert werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ihren Erstwohnsitz/Hauptsitz haben und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten. Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können. Die Vorhaben müssen in Berlin entwickelt und gezeigt werden, sowie mehrheitlich Berliner Künstler*innen beteiligen. Folgende Formate sind antragsberechtigt:
- Reihen, Serien (Abfolge von min. 3 verschiedenen Veranstaltungen)
- Festivals
- Besondere Programmschwerpunkte (z.B. besondere Jubiläen)
Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Frühester Projektbeginn ist voraussichtlich Oktober 2023, Projektdauer bis Dezember 2024.
Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen findet ihr hier.
Bewerbungsfrist: 01. Juni 2023, 18:00 Uhr.
Kulturfonds Energie gestartet
Über den Kulturfonds Energie des Bundes können Kultureinrichtungen, z.B. Theater, Konzerthäuser, Kinos, Museen oder Bibliotheken, sowie Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen eine Unterstützung zur Abfederung der durch die Energiekrise verursachten Härten beantragen. Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Bei der Berechnung der Fördersumme werden die Wirkungen der Preisbremsen und das allgemeine Einsparziel von mindestens 20 % im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch vor der Krise berücksichtigt – der konkrete Nachweis einer bestimmten Einsparleistung wird jedoch nicht vorausgesetzt. Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Dieses vom Bund finanzierte und von Bund und Ländern entwickelte Hilfsprogramm baut auf den bereits erprobten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf. Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt durch die örtlich zuständigen Länder. Die Förderung unterscheidet zwei Fallgruppen: Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Künstler*innen individuell sind nicht antragsberechtigt.
NRW fördert Kultur: RKP & Diversitätsfonds
Mit dem Regionalen Kultur Programm NRW (RKP) stärkt die Landesregierung die kulturelle Vielfalt in ganz Nordrhein-Westfalen. Rund 6,3 Millionen Euro fließen in über 160 regionale Kulturprojekte. Das Programm stellt sicher, dass die Menschen auch in ländlichen Regionen ein reiches, vielfältiges Kulturangebot nutzen können. Zu den jetzt bewilligten 6,3 Millionen Euro zählen auch Mittel für 2024 und 2025, da die Projekte zum Teil über drei Jahre laufen. Mit dem Programm „Neue künstlerische Perspektiven – Der Diversitätsfonds NRW“ setzt sich das Land Nordrhein-Westfalen dafür ein, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zum Kunst- und Kulturbetrieb zu ermöglichen. Mit etwas mehr als 1,2 Millionen Euro fördert das Land in der aktuellen Ausschreibungsrunde 73 Kunst- und Kulturprojekte, die bislang unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven in Nordrhein-Westfalen sichtbarer machen – von Festivals der afrikanischen Diaspora, über Theaterproduktionen zu Themen wie Flucht und Vertreibung und Kommunikations- und Interaktionsformen älterer Menschen, über die Etablierung einer queer-feministischen Literaturplattform bis zu einem Lehrgang für Musiker*innen verschiedener Herkunft. Die Projekte erhalten in der Regel eine Zuwendung von bis zu 20.000 Euro pro Jahr. Zusätzlich gab es die Möglichkeit, über die vom Land zur Verfügung gestellten „Ergänzungsmittel Barrierefreiheit“ 5.000 Euro pro Projekt für barrierefreie Maßnahmen zu beantragen.
Culture Moves Europe fördert Residenzgastgeber*innen (Bewerbung bis 15.06.23)
Culture Moves Europe, das EU-Projekt für kulturelle Mobilität, startet heute seine Aktionslinie für Residenzen und die erste Ausschreibung für Residenzgastgeber*innen. Diese neue Aktionslinie bietet finanzielle Unterstützung für Organisationen und etablierte Kunst- und Kulturschaffende, die bis zu fünf internationale Kreativschaffende für eine Residenz beherbergen möchten. Die Residenzprojekte können zwischen 21 Tage und 10 Monate dauern und sollen von 2023-25 insgesamt 1.000 Kunst- und Kulturschaffenden die Möglichkeit bieten, an einer Residenz teilzunehmen. Das Projekt steht Kunst- und Kulturschaffenden sowie Gastorganisationen in allen 40 Creative Europe-Ländern offen: die 27 EU-Mitgliedstaaten einschließlich ihrer überseeischen Länder und Gebiete und Gebiete in äußerster Randlage, sowie 13 Nachbarländer der Europäischen Union. Bewerbungsschluss: 15. Juni 2023
60. Förderrunde der Intiative Musik fördert 203 Projekte
Bayern fördert über 70 kulturelle Projekte
Bayernweit erhalten 70 Kunst- und Kulturprojekte eine Förderung aus Mitteln des Kulturfonds in Höhe von maximal 25.000 Euro. Das gab Kunstminister Markus Blume kürzlich in München bekannt: „Wir bringen Kultur zu den Menschen: Mit dem Kulturfonds fördern wir das kreative Potenzial in allen Landesteilen. Ich freue mich, dass wir so mit 734.300 Euro dem kulturellen Leben in den Regionen zusätzliche Impulse geben können“. Die in dieser Runde bewilligten Fördermittel aus dem Kulturfonds bewegen sich in einem Rahmen bis maximal 25.000 Euro und unterstützen u.a. das „Wild Tunes Festival 2023“ in Bamberg. Weitere Anträge mit einer höheren Fördersumme werden im April auf Vorschlag von Kunstminister Blume durch den Ministerrat mit Billigung des Haushaltsausschusses beschlossen. Eine detaillierte Liste der im Kulturfonds Bayern 2023 mit bis zu 25.000 Euro geförderten Projekte findet ihr hier.