Initiative Musik auf Tour: Kassel (5.11.) & Halle (Saale) (6.11.)
Die Initiative Musik geht auf Tour und kommt im November nach Kassel und Halle. Die zentrale Fördereinrichtung des Bundes für Popularmusik und Jazz stellt ihre Förderprogramme vor und zeigt, welche Möglichkeiten es für eure Projekte sowie für euch als Musikveranstaltende und Künstler*innen in eurer Region gibt. Kommt vorbei!
Kassel 5.11.2025, 15-17 Uhr, Zentrum für Kreativwirtschaft: Die regionalen Partner Music Women Hessen und das sich neu aufbauende Pop Büro Hessen geben Einblicke in ihre Arbeit. Außerdem sprechen sie mit lokalen Artists darüber, wie wichtig ein stabiles Netzwerk ist, um eine Künstler*innenkarriere nachhaltig aufzubauen. (Anmeldung)
Halle (Saale) 6.11.2025, 16-21 Uhr, WUK-Theater: Musik in Halle organisert ein Informations- und Vernetzungsevent zum Thema Förderungen und die Initiative Musik ist mit dabei! Vor Ort trefft ihr auch den Fachbereich Kultur der Stadt Halle, den Gen Ost JugendFonds und weitere spannende Gäst*innen. Gemeinsam geben sie Tipps, wie ihr euch im Förderdschungel besser zurechtfindet. (Anmeldung)
Dritte Runde beim Festivalförderfonds
Mit dem Festivalförderfonds gibt es seit 2023 erstmals eine strukturelle Förderung auf Bundesebene für Festivals im Bereich der populären Musik und des Jazz. Ziel des Förderprogramms ist es, die kulturpolitisch bedeutsame Arbeit von Festivals zu unterstützen und ihre künstlerische Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Festivals können in einem offenen Verfahren einen Antrag auf Förderung stellen. Im Fokus einer jeden Förderung stehen die Umsetzung und der Ausbau soziokulturell bedeutsamer Aspekte, wie u. a. Diversität, ökologische Nachhaltigkeit oder Nachwuchsförderung. Auch in der dritten Runde richtet sich das Programm insbesondere an Festivals jenseits der Metropolen: mindestens 70% der bewilligten Projekte sollen von Festivals aus dem nicht-urbanen Raum (bis zu 100.000 Einwohner*innen) durchgeführt werden. Die Musikfestivals können eine Förderung bis zu 50.000 EUR erhalten. Die nächste Antragsrunde geht bis 3.11.2025, 13 Uhr. Auch Festivals, die bereits eine Absage oder eine Förderung in der 1. und 2. Runde erhalten haben, können erneut einen Antrag stellen. In der 3. Runde gibt es aber auch Neuerungen: u.a. liegt der maximal mögliche Förderanteil nun bei 75 %, und der bisherige Einbehalt von 10 % der vertraglich vereinbarten Fördersumme entfällt. Das bedeutet: Bei einer Förderzusage kann die volle Fördersumme ab Vertragsschluss abgerufen werden.
Infos
Neue Förderrunde des Kulturfonds Bayern 2026
Noch bis 1. Oktober 2025 können sich nichtstaatliche Kultureinrichtungen und Kulturakteur*innen mit geeigneten Projekten für eine Förderung aus dem Kulturfonds Bayern bewerben. „Ich lade alle Künstlerinnen und Künstler herzlich ein: Nutzen Sie die Chance, bringen Sie Ihre innovativen Projekte auf die Bühne und gestalten Sie die Kulturlandschaft im ganzen Freistaat mit! Jeder Antrag ist ein Bekenntnis zur lebendigen Vielfalt unserer Gesellschaft – und genau diese kulturelle Vielfalt wollen wir stärken und sichtbar machen“, betonte Kunstminister Markus Blume zum Start der neuen Antragsrunde. „Mit dem Kulturfonds öffnen wir Türen, damit künstlerische Visionen nicht in Schubladen verschwinden, sondern auf die Bühnen, in die Ateliers und in die Köpfe der Menschen gelangen. Der Kulturfonds ist unser starkes Signal: Bayern investiert in künstlerische Ideen, Kreativität und kulturelle Vielfalt“. In der aktuellen Förderrunde 2025 wurden 131 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 4,5 Millionen Euro unterstützt. Gefördert wurden dabei neben Investitionsmaßnahmen an nichtstaatlichen Kultureinrichtungen zahlreiche Vorhaben aus den unterschiedlichsten Bereichen – von Musik- und Theaterprojekten über Bildende Kunst und Literatur bis hin zu interdisziplinären Formaten. Der Kulturfonds fördert Projekte in Bayern; Vorhaben in München und Nürnberg sind aber grundsätzlich ausgeschlossen.
Neue Antragsphase Künstler*innenförderung der Initiative Musik (Infocall 15.09.!)
FLINTA* Songwriting Camp 03.-06.11.2025 in Hamburg
Bewirb dich jetzt für einen Platz im FLINTA* Songwriting Camp von @kicktheflamepublishing & @cloudshillmusic in Hamburg! Das Camp findet vom 3. bis 5. November 2025 in den legendären Clouds Hill Studios in Hamburg statt und richtet sich an FLINTA*-Künstlerinnen, Songwriterinnen und Produzentinnen, die in einer professionellen Studioumgebung zusammenarbeiten, kreativ sein und Kontakte knüpfen möchten. Im Laufe von drei Tagen werden die ausgewählten Teilnehmer*innen in verschiedenen Konstellationen Musik schreiben und produzieren, unterstützt durch eine sichere, inspirierende und inklusive Atmosphäre. Der kreative Schwerpunkt des Camps liegt auf Pop-, Indie- und elektronischer Musik, aber Künstler*innen aller Genres sind herzlich willkommen, sich zu bewerben. Verpflegung und Unterkunft werden gestellt. Hier kannst du dich bis 3. Oktober 2025 bewerben.
Freundinnen & Freunde der Heinrich-Böll Stiftung fördern Projekte
Die Freundinnen und Freunde der Heinrich-Böll Stiftung fördern mit ihren Mitgliedsbeiträgen Kunst-, Kultur- und Bildungsprojekte zu den Themen Klima/Umwelt, Frauen, Partizipation und Menschenrechte. Erwartet wird, dass die Projekte eine Strahlkraft in die Gesellschaft entfalten. Die maximale Fördersumme beträgt 1.500 €. Die Antragskommission entscheidet über die Förderungen jeweils zeitnah nach den Stichtagen 31. März und 30. September. Es werden keine universitären oder Forschungsprojekte sowie keine Druckkosten für Publikationen, keine Schnitt- und Fertigstellungskosten für Filmproduktionen gewährt.
Future Fonds 2.0 fördert nachhaltige Transformation in Musikclubs in Hamburg
Die 2. Förderrunde des Clubkombinat Future Fonds 2.0 ist gestartet. Das Programm fördert die nachhaltige Transformation der Club- und Veranstaltungslandschaft durch monatliche Sprintzuschüsse von 1.000 Euro für Personalkosten über 3 bis maximal 9 Monate, zusätzliche Beratung & Unterstützung, Netzwerkarbeit & Wissenstransfer, sowie Workshops & Expert*inneninputs. Förderberechtigt sind Musikclubs mit mind. 24 kuratierten Veranstaltungen oder Veranstaltende mit mind. drei Veranstaltungen in Hamburg innerhalb der letzten 12 Monate. Du willst wissen, ob deine Idee mit hinein zählt, dann informier dich hier. Bewerbungsfrist: 15.09.2025
Innovationsfonds Kunst für gemeinnützige Kultureinrichtungen in BW
Der Innovationsfonds Kunst – Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst BW fördert innovative Kunst- und Kulturprojekte in Baden-Württemberg, 2025 mit Fokus auf Demokratie und Kooperation mit regionalen Akteur*innen. Die Fördersumme beträgt 10.000–30.000 €, der Eigenanteil muss mind. 20 % betragen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Kultureinrichtungen in BW (z. B. Theater, Museen, Clubs, Orchester, Festivals, Kunstvereine, Literatur- und Medienprojekte), gegründet vor 1.1.2022. Die Antragstellung von Kommunen, Privatpersonen oder nicht zugeordnete Einrichtungen ist nicht zulässig.
Bewerbungsfrist: 4.9.2025
Kunststiftung Baden-Württemberg vergibt Stipendien
Ab sofort können sich Künstler*innen in den Sparten Bildende Kunst, Musik (Jazz, Klassik, Komposition und Neue Musik wie Pop und Elektronik etc.), Literatur und Darstellende Kunst für ein Stipendium 2026 der Kunststiftung Baden-Württemberg bewerben. Die Kunststiftung Baden-Württemberg fördert mit ihrem Stipendienprogramm gezielt 20 junge Talente, die ihren ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg haben oder den Arbeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, der für ihr künstlerisches Schaffen entscheidend ist. Die finanzielle Unterstützung ermöglicht Künstler*innen und Kulturschaffenden, „künstlerische Grundlagenforschung“ zu betreiben und ihre Arbeiten weiter zu entwickeln. Ziel der Kunststiftung ist es, ihnen in der oft schwierigen Anfangsphase „Starthilfe“ zu leisten, indem sie finanzielle Freiräume schafft und sie durch Publikationen, Ausstellungen und Veranstaltungen an eine breite Öffentlichkeit heranführt. Das Stipendium in einer Höhe von bis zu 12.000 Euro ist kein Residenz-Stipendium – die Stipendiat*innen bleiben daher ungebunden in der Wahl ihres Wohn- und Produktionsortes. Bewerbungsfrist: 15. Oktober 2025
Mecklenburg-Vorpommern verstetigt Festival- und Gagenfonds bis 2028
Nach den erfolgreichen Förderungen wird das Wissenschafts- und Kulturministerium von Mecklenburg-Vorpommern die 2024 aufgelegte Kulturförderung für Festivals und Spielstätten mindestens bis Ende 2028 fortführen. Das Programm besteht aus einem Festivalgagenfonds und einem Clubgagenfonds und wird über den Landesverband für populäre Musik, PopKW angeboten. Die Fonds sind mit jeweils 50.000 Euro im Jahr ausgestattet. Damit werden Gagen- und Produktionskostenzuschüsse gewährt. Sowohl Künstler*innen als auch Veranstalter*innen können sich um Förderungen bewerben. Durch einen gezielten Fokus auf regionale Künstler*innen erleichtert das Programm auch Nachwuchsmusiker*innen den Einstieg in die Bühnenkarriere und fördert die Auftrittsvielfalt auf Festivals und in kleineren Spielstätten. Die nächste Antragsfrist für den Clubgagenfonds läuft am 27.08.2025 aus. Beim Gagenfonds ist noch keine neue Antragsfrist ausgeschrieben.
InterKulturMachtKunst – KunstMachtInterKultur
Der Bundesverband Netzwerke von Migrant*innenorganisationen e.V. (BV NeMO) ist einer von 27 Programmpartner*innen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aufgelegten Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ (Laufzeit: 2023 bis 2027). Im Rahmen des BMBF-Programms werden außerschulische Bildungsprojekte im Bereich der kulturellen Bildung gefördert, um Kindern und Jugendlichen, die in Risikolagen leben, kulturelle Zugangs- und Teilhabemöglichkeiten zu eröffnen und sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Ein weiteres Ziel ist die Bildung von tragfähigen bürgerschaftlichen Netzwerken, in denen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen ergänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation übernehmen. Daher sollen die außerschulischen Bildungsprojekte von zivilgesellschaftlichen Akteuren, wie Vereinen, Verbänden und Initiativen durchgeführt werden, die sich vor Ort in lokalen Bündnissen für Bildung zusammenschließen (mindestens zwei lokale Bündnispartner). Für Projekte, die ab dem 02.02.2026 beginnen sollen, kann bis 06.10.2025 ein Antrag gestellt werden.
Grenzüberschreitender Kulturfonds Oberrheinkonferenz
Der grenzüberschreitende Kulturfonds der Oberrheinkonferenz stärkt die Vernetzung und Zusammenarbeit von Kulturakteur*innen am Oberrhein. Unterstützt werden Netzwerk- und Branchentreffen sowie kulturelle Veranstaltungen, die mit Kooperationspartner*innen aus den Nachbarländern realisiert werden und ein grenzüberschreitendes Publikum ansprechen. Förderfähig sind Projekte von professionellen Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen, die aus mindestens zwei der beteiligten Teilregionen in Deutschland, Frankreich und der Schweiz kommen und einen Bezug zum Oberrhein aufweisen. Die Förderung ist auf maximal 5.000 € pro Projekt begrenzt. Über die Förderung von Anträgen entscheidet der Expertenausschuss Kulturfonds, der mit Vertretern aller finanzierenden Partner des Fördertopfs besetzt ist. Die Gruppe entscheidet zwei Mal im Jahr über die Mittelvergabe. Nächster (und letzter) Termin 2025: 16. September 2025

