Bürokratie-Check Musikwirtschaft (Umfrage bis 13.07.)
Formulare, Fristen, Förderdschungel – wo frisst Bürokratie eure Zeit, Nerven und Budgets? Die neue AG „Bürokratieabbau“ im Forum Musikwirtschaft will genau das wissen. In einer kurzen Umfrage könnt ihr bis 13. Juli angeben, welche Regelungen euch im Alltag besonders ausbremsen – damit aus politischen Versprechen endlich konkrete Entlastung wird. Ob GEMA-Meldungen, KSK-Verwaltung, Steuerpflichten oder Förderroutinen – alles, was euer Musikbusiness lähmt, ist relevant. Jetzt mitmachen und den Bürokratie-Overhead sichtbar machen!
Neues Förderprogramm für Brandenburger Musiker*innen & DJs
Neues Förderprogramm für Popmusik „Perspektive Pop 2.0“ in Baden-Württemberg
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hatte im Mai 2023 den landesweiten, auf ein Jahr angelegten Beteiligungsprozess „POPLÄND“ begonnen, um die Kulturpolitik des Landes stärker der populären Kultur zu öffnen und zur besseren Vernetzung der Akteur*innen beizutragen. Auf der Basis der Empfehlungen und Rückmeldungen des Dialogs wurde jetzt das Förderprogramm Perspektive Pop 2.0 entwickelt, das gezielt Musiker*innen, Clubs und Festivals unterstützen möchte. Ab sofort können sich professionell tätige Musiker*innen sowie Veranstalter von Livemusik-Events um eine Projektförderung beim Ministerium bewerben. In der Förderrunde 2025 stehen insgesamt rund 400.000 Euro zur Verfügung. Vergeben werden die Projektförderungen in Höhe von 10.000-20.000 Euro in zwei Programmlinien: Programmlinie A unterstützt Popmusiker*innen bei der Produktion, Präsentation und Promotion. In Linie B können Veranstalter*innen einen Zuschuss für Konzerte, Konzertreihen, Festivals oder Einzelevents beantragen. Das Programm richtet sich an alle Genres der Populären Musik, ausgenommen sind Jazz und Schlager. Voraussetzung ist ein künstlerisch eigenständiges Repertoire oder ein künstlerisch kuratiertes Programm sowie die faire Entlohnung der beteiligten Künstler*innen. 2026 wird eine zweite Förderrunde ausgeschrieben. Bewerbungsschluss: 13.07.2025
Ergebnisse des Dialogformats zur Popkultur im ländlichen Raum veröffentlicht
Wie könnte Popförderung im ländlichen Raum aussehen, wenn sie ehrenamtliche Strukturen ins Zentrum stellt? Wenn zivilgesellschaftliche Akteur*innen nicht nur gehört, sondern aktiv in kulturpolitische Prozesse eingebunden wären? Wenn die Förderpraxis tatsächlich vereinfacht und Regularien an reale Bedarfe angepasst würden? Wenn tragfähige lokale Netzwerke langfristig gefördert würden – über Projektlaufzeiten hinaus? Die Wirkung wäre unmittelbar: Die Motivation vor Ort würde steigen – eine zentrale Voraussetzung für kulturelle Teilhabe, lebendige Kommunen und demokratisches Miteinander. Denn gerade im ländlichen Raum hängt kulturelles Leben maßgeblich vom Engagement und den Perspektiven Einzelner ab. Mit dem Projekt dialogFORM hat die Initiative Musik erste Schritte in diese Richtung unternommen: In strukturschwachen Regionen Nord- und Ostdeutschlands wurde ein partizipativer Prozess angestoßen, der lokale Stimmen ernst nimmt. In drei Veranstaltungen über sechs Monate diskutierten Festivalveranstalter*innen aus dem Bereich Popularmusik und Jazz in der Lausitz (Brandenburg/Sachsen), Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ihre Bedarfe, Potenziale und Herausforderungen. Gemeinsam erarbeiteten sie acht konkrete Empfehlungen mit praxisnahen Lösungsansätzen. Die Ergebnisse sind jetzt gebündelt und veröffentlicht – und laden dazu ein, die Zukunft der Popkultur im ländlichen Raum mitzugestalten. Die Beispiele zeigen: Wirkung ist nicht nur am Ende messbar, sondern bereits im Prozess sichtbar. dialogFORM soll auch künftig als Dialogplattform für regionale Kulturkonferenzen dienen. Das Format versteht sich dabei als Grundlage für den Dialog zwischen Kultur, Verwaltung, Wirtschaft und Politik – mit dem Ziel, Kulturentwicklung stärker mit Regionalentwicklung zu verzahnen.
Allgemeine Projektförderung (Antragssumme mind. 50.000€)
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können, die Antragssumme muss mindestens 50.000 € betragen. Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen. Einsendeschluss: 31. Juli 2025
Maria Reich startet Crowdfunding für Album „CARE WORKS“
WAYS unterstützt langfristige Kooperationen mit internationalen Partner*innen
Arbeitspaket-Stipendien für Brandenburger Künstler*innen (30.05.)
Die Bewerbungsfrist endet am 30. Mai 2025. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses über den Landeshaushalt 2025/26. Berücksichtigt unbedingt die Ausfüllhinweise, denn die Bewerbung ist je nach Sparte unterschiedlich.
Neues Förderprogramm GAGEPLUS_Hamburg
Jazz-Konzerte sind nicht per se wirtschaftlich tragfähig. Diese Tatsache spiegelt sich oftmals in der Bezahlung der Künstler*innen wider. Selbst professionelle Jazzmusiker*innen spielen regelmäßig für Gagen, die deutlich unter 300€ liegen – dies ist die aktuell empfohlene Honoraruntergrenze des Deutschen Musikrats und der Deutschen Jazzunion. Vor diesem Hintergrund hat der JAZZBÜRO HAMBURG e.V. in Kooperation mit der Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg (BKM) das Förderprogramm GAGEPLUS_Hamburg entwickelt. Die BKM hat das Programm für den laufenden Projektzeitraum bis zum 31.12.2025 mit einem Fördervolumen von 100.000€ ausgestattet, um der oftmals prekären Entlohnung spürbar entgegenzuwirken. Die Förderung richtet sich ausschließlich an professionelle, in Hamburg lebende Musiker*innen, die Jazzkonzerte in der Stadt spielen. Im Rahmen dieser Förderung sollen Konzertgagen in Höhe von bis zu 200 Euro mit jeweils 150 Euro aufgestockt werden. In der ersten Testphase vom 01. Mai – 15. Juni 2025 können Anträge rückwirkend für Auftrittsgagen aus den Monaten März und April gestellt werden. Zukünftig sollen Anträge jeweils für den Vormonat gestellt werden können. Am 20.05.2025 kannst du an einem Online-Workshop teilnehmen und erfahren, wie du die Formulare ausfüllen musst und deine offenen Fragen stellen (mit Anmeldung per Mail).
Infoveranstaltung zur Reform der GEMA-Kulturförderung 06.05.2025
Die GEMA will ihre kulturelle Förderung grundlegend neu aufstellen und bringt hierzu einen Antrag in die kommende Mitgliederversammlung ein. Diese Reform legt den Grundstein für ein solidarisches Fördersystem, das in Zukunft für alle Mitglieder offenstehen soll. Die Fördermittel sollen künftig nach klar definierten und transparenten Kriterien vergeben werden und die Bereiche erreichen, in denen kreative und innovative Impulse entstehen und Unterstützung benötigt wird. Die historisch gewachsene Bevorzugung der so genannten „ernsten Musik“ soll durch ein genreunabhängiges, gerechteres Modell abgelöst werden. Die gesamten Mittel der GEMA für kulturelle und soziale Förderung kommen aus einem zehnprozentigen Abzug der Einnahmen aus dem Live-Geschäft. Mit der Reform der Kulturförderung soll dieser Abzug abgesichert werden. Ein weiterer zentraler Aspekt der Reform ist die Fokussierung auf das aktive Musikschaffen. Die bisherige Praxis, bei der auch Werke verstorbener Mitglieder in die Förderlogik einbezogen wurden, würde dem Anspruch an die zukunftsorientierte Kulturförderung nicht gerecht, schreibt die GEMA in einer Pressemeldung. Der Reformvorschlag ist das Ergebnis von intensiven Beratungen im Aufsichtsrat, die seit der Mitgliederversammlung 2024 geführt wurden. Im regelmäßigen Austausch sind darüber hinaus bereits Anregungen aus der Mitgliedschaft in die Ausgestaltung des Antrags eingeflossen. Am 06.05.2025 findet dazu von 11-13 Uhr eine Online-Infoveranstaltung statt, für die ihr euch bis 05.05.2025 hier anmelden könnt. Im Rahmen dieser Veranstaltung, die ausschließlich GEMA Mitgliedern vorbehalten ist, werden die Inhalte der Reform im Einzelnen vorgestellt und Fragen beantwortet.
Projektförderung in Hamburg: Musikstadtfonds
Zu der musikalischen Tradition Hamburgs gehören neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die Angebote der Freien Musikszene. Um auch diese weiter auszubauen, stellen Senat und Bürgerschaft jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr bereit. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles aus Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Bewerbungsschluss: 15.04.2025
Förderung der Livemusik in Hamburg: Live Concert Accounts (bis 06.04.2025)
Private Musikspielstätten Hamburgs aka Clubs, Konzerträume und Co aufgepasst! Bis zum 06.04. könnt ihr noch euren Antrag zur jährlichen Infrastrukturförderung stellen! Die Förderung richtet sich an Musikclubs und Musikinitiativen mit festem Spielort in Hamburg, die seit mindestens einem Jahr vom/von der* derzeitigen Betreiber*in geführt werden und während dieser Zeit wenigstens fünf Monate lang für Publikumsverkehr geöffnet waren sowie jährlich mindestens 24 Livemusik-Konzerte veranstalten. Die Förderung richtet sich nur an Einrichtungen, die keine institutionelle Förderung bekommen und deren Gesamt-Besucherkapazität nicht über 1.000 Personen liegt.