Culture Moves Europe – Dritter Call for Residency Hosts
Der dritte Call for Residency Hosts im Mobilitätsprogramm Culture Moves Europe wurde veröffentlicht. Bis zum 15. Mai 2024 haben Kulturorganisationen die Möglichkeit, sich für die Förderung eines Residenzprojekts zu bewerben. Im Rahmen einer Residenz können die ausgewählten Kulturorganisationen bis zu fünf internationale Künstler*innen zu sich einladen. Die Dauer des Aufenthalts kann zwischen 22 und 180 Tagen variieren, wobei sich die Gastgeberorganisation für ein short-, medium- oder long-term Residenzprojekt entscheiden muss.
Projektförderung durch den Internationalen Koproduktionsfonds
Der Internationale Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts fördert Kulturprojekte, die von partnerschaftlicher und dialogischer Zusammenarbeit getragen werden. Gefördert werden professionell arbeitende Künstler*innen sowie Ensembles und Initiativen aus den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um eine internationale Koproduktion zu verwirklichen. Bewerber*innen können sowohl aus Deutschland, als auch aus dem Ausland kommen, wobei Beteiligte aus Entwicklungs- und Transformationsländern explizit angesprochen sind. Die im Rahmen des Projekts entstandene Produktion muss mindestens einmal außerhalb Deutschlands aufgeführt werden. Neu im Bewerbungsprozess ist, dass für das Jahr 2024 Anträge auch unterjährig gestellt werden können. Die Bewerbungsfrist endet am 1. September 2024.
Fachkonferenz Dialog Pop bietet Gelegenheit zur Diskussion
Die Dialog Pop Fachkonferenz zur Popularmusikförderung setzt sich auch in diesem Jahr mit aktuellen Themen der Popmusikbranche auseinander. Veranstaltet vom VPBy (Verband für Popkultur in Bayern e.V.) kommen vom 07. – 08.05.2024 in Regensburg Akteur*innen der Popmusikförderlandschaft aus ganz Deutschland und den angrenzenden Ländern zusammen, um die Perspektiven der Branche weiterzudenken. Bei folgenden Formaten könnt ihr mitdiskutieren:
Offenes Diskurs Panel: Musikkonferenzen neu denken – welche Themen formen die Region? (07.05., 10:30 – 12 Uhr)
Abendsession: Initiative Musik Livemusikförderung (07.05., 20 – 21:30 Uhr)
Session: Festivals im Wandel? Neue Studien und Erkenntnisse mit Impulsvortrag: Festivalförderfonds – eine erste Bilanz (08.05., 10 – 10:20 Uhr)
Panel: Ab in die Zukunft – welche Förderungen und Maßnahmen brauchen wir, um Popkultur nachhaltig zu erhalten? (08.05., 11:45 – 13:15 Uhr)
Die Dialog Pop wird im Rahmen der Infrastrukturförderung von der Initiative Musik unterstützt.
Bund führt Honoraruntergrenzen für die Kulturförderung ein
Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat am 13.02.2024 im Bundeskanzleramt den Verbänden und Gewerkschaften ihre Pläne zur Aufnahme von Honoraruntergrenzen in den Bestimmungen der Kulturförderung der BKM vorgestellt. Demnach soll es für professionelle, freie Kreative in den Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung eine garantierte Mindestvergütung geben, wenn sie für Empfänger*innen von Fördermitteln bestimmte Tätigkeiten auf Honorarbasis ausführen. Die Verpflichtung betrifft alle Förderungen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt. Sie wird ab sofort Bestandteil der zu erlassenden Bescheide und grundsätzlich zum 1. Juli 2024 verbindlich. Maßstab für die einzuhaltenden Honoraruntergrenzen sind die entsprechenden bundesweiten Empfehlungen der jeweils einschlägigen Berufs- und Fachverbände der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen. Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Als Kulturstaatsministerin ist es mir ein Herzensanliegen, dass künstlerische und kreative Arbeit angesichts ihres hohen gesellschaftlichen Stellenwerts auch angemessen vergütet wird. Die öffentliche Kulturförderung steht hierbei in besonderer Verantwortung mit gutem Beispiel voranzugehen und verbindliche Mindestvergütungsstandards einzufordern.“ Mit der Einführung förderbezogener Honorarmindestanforderungen setzt die Staatsministerin ein zentrales Vorhaben im Kulturkapitel des Koalitionsvertrages um.
„Zero“ fördert klimaneutrale Kunst- und Kulturprojekte
Zahlreiche Kunst- und Kulturinstitutionen setzen sich inzwischen mit ihrer Klimawirkung auseinander. Neben der künstlerischen Auseinandersetzung mit der Klimakrise suchen Kulturinstitutionen ebenso wie Kulturschaffende und Künstlerinnen vermehrt nach Instrumenten und Methoden, um das eigene Handeln in nachvollziehbarer und wirksamer Weise an Zielen der ökologischen Nachhaltigkeit auszurichten. Vor dem Hintergrund dieser drängenden Fragen lädt die Kulturstiftung des Bundes mit dem Programm „Zero“ Kultureinrichtungen verschiedener Sparten zur Mitwirkung an einer bundesweiten Nachhaltigkeitsinitiative ein, die das Thema u.a. mit der antragsoffenen Projektförderung „Fonds Zero“ begleitet. Bei der zweiten Antragsrunde für den Fonds Zero sind erneut Kultureinrichtungen aller Sparten dazu eingeladen, künstlerische Projekte mit geringstmöglicher Klimawirkung zu erproben. Der Antragsschluss ist am 24. Januar 2024.
Neue Förderrunde des Fonds Soziokultur
Für die Förderung und Entwicklung kultureller Teilhabe in Deutschland soll nach den Plänen der Regierungskoalition das Budget des Fonds Soziokultur im kommenden Jahr 2024 von 3,9 auf 5,9 Mio. Euro angehoben werden. „Der Ausbau der Bundeskulturfonds als Innovationstreiber ist mir ein Herzensanliegen als eines der wichtigsten kulturpolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrags“, schreibt Kulturstaatsministerin Claudia Roth in ihrem Schreiben an den Fonds Soziokultur. Alle sechs Bundeskulturfonds sollen nach dem Auslaufen von NEUSTART KULTUR eine Erhöhung ihrer Budgets erhalten und können so weitaus besser die freie Kunst- und Kulturarbeit in Deutschland stützen und entwickeln helfen. Der Fonds Soziokultur startet aktuell eine neue Ausschreibungsrunde für die beiden Förderprogramme Allgemeine Projektförderung und U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen. Bis 02. November 2023 sind Kulturschaffende und Einrichtungen der Soziokultur, der Kulturellen Bildung und Medienkulturarbeit aufgerufen, ihre innovativen und partizipativen Projektvorhaben einzureichen.
Mitarbeiter*in Kulturförderung beim Kulturforum Witten gesucht
Das Kulturforum Witten sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Mitarbeiter*in Kulturförderung (20-25 Wochenarbeitsstunden). Die Kulturforum Witten AöR agiert in einem Netzwerk aus Kultureinrichtungen und Veranstaltungsorten. Zum ehemaligen Kulturamt der Stadt gehören das Märkische Museum, die Bibliothek, das Stadtarchiv, die Musikschule, das Kulturbüro und mit dem Saalbau und dem Haus Witten zwei flexibel zu inszenierende Aufführungsorte. Sie sind Bühne für Comedy, Schauspiel, Kindertheater, Musical, Klassikkonzert und u. a. jährlicher Austragungsort der renommierten Wittener Tage für neue Kammermusik. Bewerbungsfrist ist der 31. Oktober 2023.
Claussen-Simon-Fonds für Kunst & Kultur
Der Claussen-Simon-Fonds für Kunst & Kultur fördert Projekte in Hamburg oder in der Metropolregion, die insbesondere jungen Menschen künstlerische Erlebnisse und kulturelle Teilhabe ermöglichen. Im Fokus steht die Förderung von Vorhaben junger Künstler*innen aller Sparten, kombiniert mit dem Kulturvermittlungsgedanken. Die nächste Antragsfrist: 15. Januar 2024
Konferenz „Kultur. Nachhaltig. Fördern“ 31.10.2023 (Teilnahme kostenlos!)
Am 31. Oktober 2023 findet die Konferenz „Kultur. Nachhaltig. Fördern“ in Köln statt, die der CED KULTUR gemeinsam mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) organisiert. Mit der Konferenz möchten die Veranstalter*innen das Bestreben des Kultursektors, nachhaltiger zu werden, unterstützen und stellen verschiedene nationale und europäische Programme vor, die kulturelle Vorhaben mit Nachhaltigkeitsfokus fördern. Bei der Veranstaltung habt ihr die Möglichkeit, im Laufe des Tages vier verschiedene Programme näher kennenzulernen und mit Expert*innen vor Ort ins Gespräch zu kommen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, noch sind freie Plätze vorhanden (Anmeldung)!
Zeit: 9:30 – 16:15 Uhr | Ort: Horion-Haus des LVR, Hermann-Pünderstr. 1, 50679 Köln
Neue Bewerbungsphase für den NRW-Landespreis Kulturelle Bildung startet
Ziel des Landespreises ist die kulturelle Bildung und Förderung von Kindern und Jugendlichen. Sie haben so die Möglichkeit, Kunst und Kultur kennenzulernen und frühzeitig für sich zu entdecken – beispielsweise durch gemeinsame Theater-, Musik-, Fotografie- oder Filmprojekte von Künstler*innen mit Schulen. Ausgezeichnet werden Vorhaben aus Nordrhein-Westfalen, die Akteurinnen und Akteure der Kulturellen Bildung in herausragender Weise vor Ort vernetzen. Es werden drei Hauptpreise in den Kategorien „Schule“, „Jugendarbeit“ und „Kultur“ verliehen. Bewerben können sich Kooperationen von Kultur-, Bildungs- und Jugendeinrichtungen sowie Trägern, Vereinen und Initiativen, die Kulturelle Bildung als Bestandteil ihres Profils verankert haben und dadurch Kindern und Jugendlichen nachhaltig eine Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur ermöglichen. Die Preisträger*innen in den drei Kategorien erhalten ein Preisgeld in Höhe von jeweils 20.000 Euro. Die Bewerbungsfrist endet am 26.01.2024.
Call: ZMINA sucht ukrainische Künstler*innen
Das Projektkonsortium ZMINA: Rebuilding fördert im Auftrag der Europäischen Kommission und mit Mitteln aus dem Programm Kreatives Europa KULTUR den Wiederaufbau in der Ukraine. Dazu gehören konkrete kreative Praktiken, die zur Kriegsresistenz, Bewahrung und Aufbau neuer Identitäten und Gemeinschaften sowie zur Dekolonisierung und Entwicklung neuer kultureller Narrative beitragen. Dazu soll die einzigartige Rolle der Kultur bei der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung jetzt und in Zukunft hervorgehoben werden. Der erste Call wurde jetzt veröffentlicht. Die Ausschreibung richtet sich an ukrainische Künstler*innen und Kulturorganisationen, die mit ihren Projekten den öffentlichen Diskurs um den Wiederaufbau in der Ukraine erleichtern und vorantreiben. Alle Kultur- und Kreativbereiche sind förderfähig, wobei Projekte auf die Arbeit mit bestimmten lokalen Gemeinschaften ausgerichtet sein sollten. Das Projektkonsortium ZMINA: Rebuilding besteht aus der ukrainischen Stiftung IZOLYATSIA sowie Trans Europe Halles (SE) und Malý Berlín (SK). Weitere Ausschreibungen folgen in den kommenden Monaten.
Bundesmittel für energetische Sanierung sozialer Infrastruktur
Der Bund stellt erneut beträchtliche Mittel bereit, um Städte und Gemeinden bei der energetischen Sanierung ihrer sozialen Infrastruktur zu unterstützen. Nachdem im vergangenen Jahr 476 Mio. Euro zur Verfügung standen, folgen 2023 weitere 400 Mio. Euro über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) aus dem Klima- und Transformationsfonds. Gefördert werden kommunale Einrichtungen wie beispielsweise Sport- und Schwimmhallen, Jugendclubs, Begegnungsstätten, Bibliotheken und Kulturzentren. Die zu fördernden sozialen Infrastrukturen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die soziale Integration vor Ort entfalten. Interessenbekundungen können bis zum 15. September 2023 digital eingereicht werden.