Seit 1992 fördert, unterstützt und bewirbt der Kultursommer Rheinland-Pfalz Kulturprojekte aller Kunstsparten, die zwischen Mai und Oktober in Rheinland-Pfalz stattfinden. Der Kultursommer bringt ein attraktives Kulturangebot nicht nur in die Städte, sondern auch in den ländlichen Raum und an außergewöhnliche Spielorte. Er berät und vernetzt die Freie Kulturszene sowie kommunale Veranstalterinnen und Veranstalter und schafft Raum für Begegnungen. Jedes Jahr wird ein neues Kultursommer-Motto ausgeschrieben, das Impulse für eine lebendige Kulturszene in Rheinland-Pfalz setzt. 2026 ist das Motto „Die Goldenen Zwanziger“, das die Jahre zwischen 1924 und der Weltwirtschaftskrise 1929 in Deutschland meint, in der auch in vielen Künsten nach neuen Ausdrucksformen gesucht wurde. In der Musik wurde z.B. mit neuen Tonsprachen experimentiert und es war die große Zeit der Varietés und Cabarets und der Schlager der Comedian Harmonists. Auch die Gleichberechtigung der Frauen und die queere Emanzipation kam in den 20er Jahren ein großes Stück voran – bis die Nationalsozialisten diese Bewegungen zerstörten. „Was blieb von damals? Was sind die wichtigsten Entwicklungen in Kunst und Kultur heute?“, fragen die Organisator*innen jetzt in ihrem aktuellen Aufruf. Veranstaltende, die ein Projekt von 01.05.-31.10.2026 planen, können ab sofort und bis 31.10.2025 auf dem Antragsportal Anträge für Kulturprojekte stellen. Bei neuen Projekten mit einem Zuschussbedarf über 5.000 € wird gebeten, den Antrag bereits bis zum 30.09.2025 zu stellen. Die Projekte müssen nicht zwingend mit dem Motto zu tun haben.
Neue Antragsphase Künstler*innenförderung der Initiative Musik
Future Fonds 2.0 fördert nachhaltige Transformation in Musikclubs in Hamburg
Die 2. Förderrunde des Clubkombinat Future Fonds 2.0 ist gestartet. Das Programm fördert die nachhaltige Transformation der Club- und Veranstaltungslandschaft durch monatliche Sprintzuschüsse von 1.000 Euro für Personalkosten über 3 bis maximal 9 Monate, zusätzliche Beratung & Unterstützung, Netzwerkarbeit & Wissenstransfer, sowie Workshops & Expert*inneninputs. Förderberechtigt sind Musikclubs mit mind. 24 kuratierten Veranstaltungen oder Veranstaltende mit mind. drei Veranstaltungen in Hamburg innerhalb der letzten 12 Monate. Du willst wissen, ob deine Idee mit hinein zählt, dann informier dich hier. Bewerbungsfrist: 15.09.2025
Innovationsfonds Kunst für gemeinnützige Kultureinrichtungen in BW
Der Innovationsfonds Kunst – Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst BW fördert innovative Kunst- und Kulturprojekte in Baden-Württemberg, 2025 mit Fokus auf Demokratie und Kooperation mit regionalen Akteur*innen. Die Fördersumme beträgt 10.000–30.000 €, der Eigenanteil muss mind. 20 % betragen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Kultureinrichtungen in BW (z. B. Theater, Museen, Clubs, Orchester, Festivals, Kunstvereine, Literatur- und Medienprojekte), gegründet vor 1.1.2022. Die Antragstellung von Kommunen, Privatpersonen oder nicht zugeordnete Einrichtungen ist nicht zulässig.
Bewerbungsfrist: 4.9.2025
Kunststiftung Baden-Württemberg vergibt Stipendien
Ab sofort können sich Künstler*innen in den Sparten Bildende Kunst, Musik (Jazz, Klassik, Komposition und Neue Musik wie Pop und Elektronik etc.), Literatur und Darstellende Kunst für ein Stipendium 2026 der Kunststiftung Baden-Württemberg bewerben. Die Kunststiftung Baden-Württemberg fördert mit ihrem Stipendienprogramm gezielt 20 junge Talente, die ihren ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg haben oder den Arbeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, der für ihr künstlerisches Schaffen entscheidend ist. Die finanzielle Unterstützung ermöglicht Künstler*innen und Kulturschaffenden, „künstlerische Grundlagenforschung“ zu betreiben und ihre Arbeiten weiter zu entwickeln. Ziel der Kunststiftung ist es, ihnen in der oft schwierigen Anfangsphase „Starthilfe“ zu leisten, indem sie finanzielle Freiräume schafft und sie durch Publikationen, Ausstellungen und Veranstaltungen an eine breite Öffentlichkeit heranführt. Das Stipendium in einer Höhe von bis zu 12.000 Euro ist kein Residenz-Stipendium – die Stipendiat*innen bleiben daher ungebunden in der Wahl ihres Wohn- und Produktionsortes. Bewerbungsfrist: 15. Oktober 2025
Mecklenburg-Vorpommern verstetigt Festival- und Gagenfonds bis 2028
Nach den erfolgreichen Förderungen wird das Wissenschafts- und Kulturministerium von Mecklenburg-Vorpommern die 2024 aufgelegte Kulturförderung für Festivals und Spielstätten mindestens bis Ende 2028 fortführen. Das Programm besteht aus einem Festivalgagenfonds und einem Clubgagenfonds und wird über den Landesverband für populäre Musik, PopKW angeboten. Die Fonds sind mit jeweils 50.000 Euro im Jahr ausgestattet. Damit werden Gagen- und Produktionskostenzuschüsse gewährt. Sowohl Künstler*innen als auch Veranstalter*innen können sich um Förderungen bewerben. Durch einen gezielten Fokus auf regionale Künstler*innen erleichtert das Programm auch Nachwuchsmusiker*innen den Einstieg in die Bühnenkarriere und fördert die Auftrittsvielfalt auf Festivals und in kleineren Spielstätten. Die nächste Antragsfrist für den Clubgagenfonds läuft am 27.08.2025 aus. Beim Gagenfonds ist noch keine neue Antragsfrist ausgeschrieben.
InterKulturMachtKunst – KunstMachtInterKultur
Der Bundesverband Netzwerke von Migrant*innenorganisationen e.V. (BV NeMO) ist einer von 27 Programmpartner*innen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aufgelegten Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ (Laufzeit: 2023 bis 2027). Im Rahmen des BMBF-Programms werden außerschulische Bildungsprojekte im Bereich der kulturellen Bildung gefördert, um Kindern und Jugendlichen, die in Risikolagen leben, kulturelle Zugangs- und Teilhabemöglichkeiten zu eröffnen und sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Ein weiteres Ziel ist die Bildung von tragfähigen bürgerschaftlichen Netzwerken, in denen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen ergänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation übernehmen. Daher sollen die außerschulischen Bildungsprojekte von zivilgesellschaftlichen Akteuren, wie Vereinen, Verbänden und Initiativen durchgeführt werden, die sich vor Ort in lokalen Bündnissen für Bildung zusammenschließen (mindestens zwei lokale Bündnispartner). Für Projekte, die ab dem 02.02.2026 beginnen sollen, kann bis 06.10.2025 ein Antrag gestellt werden.
Grenzüberschreitender Kulturfonds Oberrheinkonferenz
Der grenzüberschreitende Kulturfonds der Oberrheinkonferenz stärkt die Vernetzung und Zusammenarbeit von Kulturakteur*innen am Oberrhein. Unterstützt werden Netzwerk- und Branchentreffen sowie kulturelle Veranstaltungen, die mit Kooperationspartner*innen aus den Nachbarländern realisiert werden und ein grenzüberschreitendes Publikum ansprechen. Förderfähig sind Projekte von professionellen Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen, die aus mindestens zwei der beteiligten Teilregionen in Deutschland, Frankreich und der Schweiz kommen und einen Bezug zum Oberrhein aufweisen. Die Förderung ist auf maximal 5.000 € pro Projekt begrenzt. Über die Förderung von Anträgen entscheidet der Expertenausschuss Kulturfonds, der mit Vertretern aller finanzierenden Partner des Fördertopfs besetzt ist. Die Gruppe entscheidet zwei Mal im Jahr über die Mittelvergabe. Nächster (und letzter) Termin 2025: 16. September 2025
Neues Förderprogramm für ehrenamtliche kulturelle Kleinprojekte
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt künftig mit dem neuen Förderprogramm „Ehrenamtliche Kulturelle Kleinprojekte“ kleinere Kunst- und Kulturvorhaben von ehrenamtlich getragenen Kulturvereinen. Gefördert werden kleinere Kunst- und Kulturprojekte, die in rheinland-pfälzischen Gemeinden durchgeführt werden – von Theateraufführungen, Konzerten und Lesungen über Ausstellungen und künstlerische Workshops bis hin zu vielfältigen Kulturprogrammen. Es können Förderungen in Höhe von 500 Euro bis zu 2.000 Euro beantragt werden, dabei sollten die Gesamtkosten eines Projektes 10.000 Euro nicht übersteigen. Ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent der Kosten ist in Form von Eigenmitteln/Eigenleistungen zu erbringen. Förderfähig sind beispielsweise Honorare für Künstler*innen, Reise- und Transportkosten, Sachausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungstechnik, Requisiten sowie Herstellung von Kostümen. Pro Jahr und Verein kann jeweils ein Förderantrag gestellt werden, insofern noch keine anderweitige Förderung aus Landesmitteln im gleichen Kalenderjahr erfolgt.
Cafe Royal Kulturstiftung fördert Projekte von Hamburger Musiker*innen
Die Café Royal Kulturstiftung fördert künstlerische Projekte von Menschen, die ihren ersten Wohnsitz in Hamburg haben. Für Projekte wie z.B. Veranstaltungen (Theater, Performance, Konzert, Festival, etc.) oder Musikproduktionen können bis zu 6.000 € Förderung beantragt werden. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
105 VIERTEL: Konzertförderung für Hamburger Bands
Ihr seid eine Band aus Hamburg und möchtet ein professionelles Konzert vor größerem Publikum spielen? Dann könnt ihr im Grüner Jäger (max. 120 Fans), Hebebühne (max. 180 Fans) und Nochtspeicher (max. 300 Fans) die Gelegenheit dazu erhalten – gefördert von 105 VIERTEL. Die gemeinnützige 105 VIERTEL KULTUR gGmbH wurde 2019 zur Förderung von Kunst und Kultur in Hamburg gegründet. Bis zu zweimal pro Monat organisiert das Team gemeinsam mit jungen Talenten und aufstrebenden Bands ein Konzert auf der Bühne ihrer Wahl, um sich auszuprobieren, ihre Fans anzusprechen und vor allem Erfahrungen zu sammeln. Als Förderer übernimmt die Gesellschaft für euch nicht nur die offizielle Veranstalterrolle, sondern auch die Venue Kosten i.H.v. 420 € (Brutto), die GEMA, die Künstlersozialkasse (KSK) und alle anfallenden Steuern. Die Ticketeinnahmen gehen abzüglich der Steuern und Kosten für Tontechnik zu 100% an euch. Für eine Förderung müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
– Hauptwohnsitz (des Mainacts) ist Hamburg
– Keine Vertretung durch eine Agentur/ ein Management
– mindestens 500 Follower*innen bei Instagram
Antragsphase der Strukturförderung startet im August – Infocall 1.8.
Von 4. – 25.8.2025 (18 Uhr) können bei der Initiative Musik wieder Anträge für die Strukturförderung gestellt werden. Gefördert werden Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Musikszene schaffen – etwa durch Vernetzung, Wissensaustausch oder Transformationsprozesse. Ob bundesweit oder regional wirksam: Willkommen sind z. B. Austauschformate, Workshops, Mentoring-Programme, Studien oder Projekte im Bereich ökologische Nachhaltigkeit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findet ihr hier. Zur Vorbereitung gibt es außerdem einen Infocall am 1.8.2025 von 10-12 Uhr, bei dem das Programm und das Antragstool vorgestellt werden – im Anschluss ist noch Zeit für eure Fragen. Für den Infocall könnt ihr euch hier anmelden. In der letzten Runde konnten die Workshopreihe Flinta* Music Lab in Wiesbaden, die Mom’s Got Talent Academy, die Entwicklung eines Kombitickets zu Konzerten durch die Changency GmbH u.a. überzeugen (mehr dazu in der Doku).