Jetzt bewerben: aktuelle Kulturförderprogramme in Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt
Hessen
LandKulturPerlen: Förderprogramm für kulturelle Bildung ausgeweitet
Das Programm des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, das Kulturelle Bildung im ländlichen Raum stärktist nun hessenweit aktiv. Die Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e.V. ist Träger des Programms. In drei Regionalbüros bietet das Programm auch Beratung zur Projektentwicklung und weiteren Fördermöglichkeiten, kostenlose Kulturseminare sowie Vernetzung der Kulturschaffenden vor Ort. Insgesamt werden mindestens 30 Projekte im Landkreis Kassel, im Schwalm-Eder-Kreis, im Lahn-Dill-Kreis, im Landkreis Limburg-Weilburg, im Landkreis Darmstadt-Dieburg und im Odenwaldkreis gefördert. Die Anträge sind über die Regionalbeauftragten erhältlich und können bis zum 15. Juni 2021 eingereicht werden. Am 21.April 2021 um 11 Uhr stellt die Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e. V. gemeinsam mit Kunstministerin Angela Dorn das Angebot der LandKulturPerlen bei einer digitalen Kick-off-Veranstaltung im Detail vor. Infos
„Ins Freie!“
Kulturveranstalter*innen in Hessen können Anträge für das Programm „Ins Freie!“ stellen, mit dem das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst für den Sommer den Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Spielstätten sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten unterstützt. Die erste Programlinie richtet sich an geübte Veranstalter mit größeren Projekten. Ausdrücklich gewünscht ist die Kooperation verschiedener Veranstalter und Gruppen. So können mehrere Beteiligte gemeinsam eine Spielstätte einrichten, kann ein Veranstalter freien Akteuren Programmslots einräumen oder ein traditionelles Open-Air-Programm sein Angebot erweitern. Ein Gesamtprojekt soll eine Mindestdauer von einem Monat haben und pro Veranstaltungsmonat mindestens 15 Veranstaltungen umfassen. Ein wichtiges Element der Programme sollten Auftritte hessischer Künstlerinnen und Künstler sein. Die zweite Linie unterstützt kleine, auch semiprofessionelle Veranstalter mit Summen bis zu 40.000 Euro. Den Antrag können auch Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern stellen. Auch hier gilt die Idee, dass möglichst mehrere Akteure zusammenarbeiten sollten. Hier gilt eine Mindestzahl von zehn Veranstaltungen pro Monat. Für die ersten beiden Linien konnte die erfahrene Agentur Diehl+Ritter als Kooperationspartnerin gewonnen werden, über die nun die Antragstellung und Beratung läuft. Es gibt keine Antragsfrist. Anträge werden bei Erfüllung der Voraussetzungen nach Verfügbarkeit der Mittel bewilligt. Eine dritte Linie richtet sich an Open-Air-Kinos. Infos
Förderprogramm #viertelnach12 des Hessischen Musikverbands
Amateurmusikvereine sind durch Corona schwer getroffen – viele sind in ihrer Existenz gefährdet. Der Hessische Musikverband e.V. will hier finanzielle Abhilfe schaffen. Das Programm ist niederschwellung angelegt und kann zum Beispiel für Kosten für Dirigent*innen und Miete verwendet werden. Besonders hilfreich für Antragsteller*innen ist die Möglichkeit der Selbstprüfung des Antrages vorab: Das Antragsformular ist so konzipiert, dass bereits beim Ausfüllen eine Fehlermeldung erfolgt, wenn auf Basis der eingegebenen Zahlen keine Fördermittel zu erwarten sind. Zusätzlich sorgt ein nicht zuwendungsschädlicher Selbstbehalt in Höhe von 5.000 € dafür, dass Vereine noch liquide Mittel in dieser Höhe besitzen dürfen, um nach Corona wieder Konzerte anfinanzieren zu können. Infos
Baden-Württemberg
„Kunst trotz Abstand“ fördert Veranstaltungen im Freien
Mit der aktuellen Ausschreibung von „Kunst trotz Abstand“ unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst kulturelle Einrichtungen und Vereine bei der Umsetzung von Freiluftveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 28. Februar 2022 stattfinden. Gefördert werden analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen aller Sparten, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Die Mittel sollen dafür eingesetzt werden, dass die Veranstalter verantwortungsvoll arbeiten und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen können. Auch digitale Formate können gefördert werden, sind aber kein Schwerpunkt der Ausschreibung. Eine Antragstellung im Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ ist noch bis zum 18. April 2021 über die Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst möglich. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro; die Mindestfördersumme umfasst 10.000 Euro.
Sachsen-Anhalt
Förderprogramm Kultur ans Netz geht in die zweite Runde
Kulturschaffende in Sachsen-Anhalt können Anträge für die Neuauflage des Stipendienprogramms „Kultur ans Netz“ stellen. Mit dem Programm gewährt das Land Kulturschaffenden für das Erstellen einer künstlerischen Leistung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro monatlich, für die Dauer von bis zu drei Monaten. Die Anträge können bis 5. Juni 2021 per Onlineverfahren bei der IB gestellt werden. Das Programm richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen von freiberuflich tätigen Kulturschaffenden, die im Zuge der Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ihren künstlerischen Tätigkeiten nicht nachgehen konnten. Infos
Hessen legt neues Förderprogramm „Ins Freie!“ auf
Die Pandemie lässt kaum Voraussagen für den Kulturbetrieb in Innenräumen zu, etwa in Theatern, Kinos und Konzertsälen. Freilichtveranstaltungen dagegen können im Sommer mit großer Wahrscheinlichkeit unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden. Mit dem von der Hessischen Landesregierung aufgelegten Programm „Ins Freie!“ sollen daher der Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Veranstaltungsformate sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten unterstützt werden. Damit bekommen Künstler*innen Auftrittsmöglichkeiten, technisches Personal und Dienstleister erhalten Aufträge, und das Publikum bekommt endlich wieder kulturelle Angebote. „Ins Freie!“ hat drei Programmlinien: Förderlinie A richtet sich an geübte Veranstalter*innen mit größeren Projekten. Sie können bis zu 500.000 € beantragen (die aber natürlich nicht ausgeschöpft werden müssen). Damit können zu gleichen Teilen Kosten für die Infrastruktur (Bühnenelemente, Mietkosten, technisches Personal u.ä.) und für künstlerische Programme (Gagen, Reisekosten, Öffentlichkeitsarbeit u.ä.) unterstützt werden. Ein wichtiges Element der Programme sollten dabei Auftritte hessischer Künstler*innen sein. Weil der Aufwand für Einrichtung und Bewerbung solcher Projekte groß ist, wird ausdrücklich die Kooperation verschiedener Veranstalter und Gruppen ermutigt. Ein Antrag muss sich dabei nicht zwangsläufig auf einen festen Standort beziehen, sondern kann auch „wandern“ oder an mehreren Orten stattfinden. Ein so verstandenes Gesamtprojekt soll dabei eine Mindestdauer von einem Monat haben und pro Veranstaltungsmonat mindestens 15 Veranstaltungen umfassen. Die Förderlinie B unterstützt kleine, auch semiprofessionelle Veranstalter*innen mit Summen bis zu 40.000 €. Den Antrag können auch Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohner*innen stellen. Auch hier gilt die Idee, dass möglichst mehrere Akteur*innen zusammenarbeiten sollten. Hier gilt eine Mindestzahl von zehn Veranstaltungen pro Monat. Die dritte Programmlinie betrifft Open Air-Kinos. Die Anträge können ab 06.04.2021 gestellt werden.
Brückenstipendien der Hessischen Kulturstiftung
Das Kulturförderprogramm für Künstler*innen aller Sparten in Zeiten von Corona geht in die zweite Runde. Die Brückenstipendien des Landes und der Hessischen Kulturstiftung fördern eure Projekte mit Stipendien von einmalig 2500 Euro. Ziel ist es, die künstlerische Arbeit während der Pandemie weiterhin zu ermöglichen und eine Perspektive für die Zeit nach den durch Corona bedingten Maßnahmen zu schaffen. Die Stipendien stehen allen freischaffenden, in Hessen lebende Künstler*innen offen, unabhängig von der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK). Seit 23. März 2021 ist das Antragsportal für die Brückenstipendien aus dem „Kulturpaket II: Perspektiven öffnen, Vielfalt sichern“ geöffnet. Bewerbungsfrist ist der 23.06.2021.
hr-Musiker*innen geben Online-Unterricht für hessische Schulen
Normalerweise gehen die beiden hr-Orchester regelmäßig auf Schultour durch Hessen, laden zu Probenbesuchen ins Funkhaus ein, machen Instrumentenvorführungen für Kitas. Da dies in der jetzigen Situation nicht geht, geben sie derzeit kostenfreien Online-Unterricht für interessierte Schulklassen. „In der Regel stellt sich die beziehungsweise der Musiker zuerst mit einem musikalischen Beitrag vor, und dann gibt es meist eine Fragerunde“, erklärt Rebecca Laufer, Educationbeauftragte der hr-Bigband. „Aber wir gestalten die Musikstunde auch individuell, je nachdem, welche Themen gerade auf den jeweiligen Lehrplänen stehen.“ Die Aktion Online-Unterricht von hr-Musiker*innen wird derzeit für die Sekundarstufe I und noch bis zu den Osterferien angeboten, eventuell wird das Angebot noch auf die Oberstufe erweitert und über die Ferien hinaus verlängert. Zusätzlich zum digitalen Musikunterricht können sich die Kinder und Jugendlichen auch verschiedene Erklärvideos zu einzelnen Musikstücken und Instrumenten anschauen, die der Educationbereich während des Lockdowns mit Musikern produziert hat. Zu finden sind sie unter „Young Person’s Guide“ und „Klassikhits mit Juri“ auf den Websites von hr-Sinfonieorchester und hr-Bigband.
Kontakt Education hr-Sinfonieorchester/hr-Bigband: ed.rh1746796074@avon1746796074ofirt1746796074.anel1746796074e1746796074 oder ed.rh1746796074@refu1746796074al.ac1746796074ceber1746796074
Hessen legt Stipendienprogramm für Frauen in der Kunst auf
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat pünktlich zum Weltfrauentag ein neues Förderprogramm für Frauen in der Kultur verkündet. Stipendien und Projektmittel sollen in Hessen lebende oder arbeitende Künstlerinnen und in der Kultur tätige Frauen besser unterstützen, weil sie derzeit in den professionellen Künsten oft unterrepräsentiert sind. Die Ausschreibung für das Programm, das ein Volumen von 250.000 Euro haben wird, werde im Sommer starten, gab Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn bekannt. Sie weist darauf hin, dass seit über zehn Jahren mehr als die Hälfte der Studierenden an den hessischen Kunsthochschulen Frauen sind, professionelle Künstlerinnen dagegen in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit noch zu wenig präsent sind. Unterstützt werden etablierte Künstlerinnen der Sparten Bildende Kunst, Musik, Komposition, Film, Darstellende Künste und Literatur mit einem Hauptstipendium, talentierte Nachwuchskünstlerinnen mit einem Nachwuchsstipendium. Zusätzlich werden Projektmittel zur Umsetzung von Vorhaben bereitgestellt, also zum Beispiel die Realisierung eines Kunstwerkes, eine Ausstellung, ein Konzert, eine Theateraufführung, ein filmisches Projekt, der Druck einer Publikation oder eine Lesung. Zusätzlich vergibt das Land Hessen bis zu fünf Arbeitsstipendien für die Vorbereitung von Projektvorhaben an Künstlerinnen, die sich in familiären Belastungssituationen befinden – etwa dann, wenn sie ein Kind erziehen oder Angehörige pflegen. Über die Vergabe der Stipendien wird eine siebenköpfige Auswahljury entscheiden, die Jury soll mindestens zur Hälfte aus Frauen bestehen soll. Künstlerinnen oder Künstlerinnengruppen werden Bewerbungen selbst einreichen können; qualifizierte Institutionen (Kunsthochschulen, Musikhochschulen, Hochschulen der Darstellenden Künste, Kunstvereine, Institutionen der Filmförderung, Institutionen der Literatur u. a.) können eine förderungswürdige Künstlerin vorschlagen. Die Verleihung der Stipendien ist zum Jahresende geplant.
Hessen legt weiteres Unterstützungspaket für die Kultur auf
Hessen legt für Künstler*innen, Spielstätten und Kultureinrichtungen ein weiteres Unterstützungspaket auf. Die Bestandteile des Pakets sind: ein Programm zur Liquiditätssicherung von Theatern, Kinos und Musikspielstätten; ein Brückenstipendium, das für Künstler*innen greifen soll, die Selbstständigkeit, befristete Engagements und Teilzeit-Anstellung verbinden (angestrebter Start: Mitte März); ein Bonus-Programm für Verbände, die Einrichtungen und Kunstschaffende in Bezug auf Hilfsprogramme beraten und ein Förderprogramm für den Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Spielstätten sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten.
Podcast-Tipp: Sounds like Hessen
Gregor Maria Schubert stellt in seinem Podcast „Sounds like Hessen“ Musiker*innen aus Hessen vor. Zu Gast waren bereits Kaye-Ree, FEE, Jylda, Flug 8 und Hermann Kristoffersen u.a. Die Episoden könnt ihr euch hier und auf Spotify und in Apple Podcasts anhören.
Hessen startet Beteiligungsprozess „Masterplan Kultur“
Am späten Donnerstagnachmittag haben rund 370 Kultur-Aktive aus Vereinen, Organisationen und Verbänden in einer digitalen Auftaktveranstaltung den Fahrplan der Beteiligung zu zentralen Themen wie Digitalisierung, Diversität und Teilhabe oder Kulturelle Bildung besprochen. Auch die wirtschaftliche Situation der Künstler*innen und die Frage, wie man Kultur abseits der Ballungsgebiete weiter unterstützen kann, sollen im Masterplan-Prozess beleuchtet werden. Ziel des Beteiligungsprozesses ist die Erarbeitung eines „Masterplan Kultur“, der die strategische Ausrichtung der hessischen Kulturpolitik für die kommenden Jahre beschreibt – inklusive kulturpolitischem Leitbild, konkreten Ansatzpunkten und Handlungsempfehlungen. Der Beteiligungsprozess zum Masterplan, ursprünglich für 2020 geplant und pandemiebedingt auf 2021 verschoben, baut im Wesentlichen auf einer Bestandsaufnahme auf, die 2018 im Kulturatlas Hessen mündete. Nach der Auftaktveranstaltung folgt nun eine Phase des Fachdialogs mit Kulturschaffenden, Fachleuten, Verbänden, Kulturverwaltung und Politik; in digitalen Werkstatt-Tagen und Workshops sollen Themen und Empfehlungen geschärft werden. Im Herbst wird der Prozess für alle Kulturinteressierten geöffnet: Drei Regionalforen an unterschiedlichen Orten Hessen informieren über die Zwischenergebnisse und laden alle Bürger*innen ein, die im Fachdialog erarbeiteten Inhalte in Form einer Online-Beteiligung zu kommentieren und konkretisieren.
Alarmstufe Rot Hessen lädt zur Online-Veranstaltung 13.12.2020
Hessischer Musikverband startet Kampagne zur Rettung von Musikvereinen
Dass Musikvereine besonders unter der aktuellen Corona-Situation leiden, hat auch der Hessischen Musikverbandes e.V. (HMV) in einer Erhebung festgestellt. Im nächsten Jahr droht jedem zweiten Verein das finanziellen Aus. Daher startet der HMV, der über 340 Vereine mit 50.000 aktiven und passiven Musiker*innen vertritt, nun die Kampagne „Viertelnach12“. Hierbei legt der Verband durch den Verkauf von Alltagsmasken und das Einwerben von Spenden einen Fördertopf für die Hessischen Musikvereine und ihre Dirigent*innen auf.Außerdem ruft der Verband zum ersten Mal in seiner Geschichte zu einer Demonstration auf: Am kommenden Sonntag, dem 29.11. macht er in Wiesbaden auf die unzureichenden Förderbedingungen für Musikvereine und Solo-Selbstständige wie beispielsweise Dirigent*innen aufmerksam. In einer Art Trauerfeier sollen Instrumente zum symbolischen Grab getragen werden.
Petition erfolgreich: Musikschulen in Hessen öffnen wieder
Das Engagement der letzten Tage hat sich gelohnt, die von der Musikschule Mollenhauer aus Fulda gestartete Petition hat dazu beigetragen, dass die Musikschulen in Hessen ab sofort wieder öffnen dürfen. Die Petition hatte sich dagegen gewehrt, dass Musikschulen im Zuge des zweiten Lockdowns als Freizeit- und nicht als Bildungseinrichtung eingestuft worden waren und deshalb geschlossen werden sollten. Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat die bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus nun im Bereich Sport und Kunst- und Musikschulen verändert, um im Gleichklang mit den anderen Bundesländern zu bleiben. Aktuell gibt es noch keine Infos, wie es mit Gruppenunterricht und Früherziehung weitergeht, dies wird in Kürze den aktualisierten Verordnungen und Auslegungshinweisen auf Hessen.de zu entnehmen sein.
Petition fordert, Einzelunterricht an Musikschulen in Hessen wieder zu ermöglichen
Der wegen der hohen Covid-19-Infektionsraten beschlossene Teillockdown in Deutschland hat mitunter auch Auswirkungen auf den Unterricht in Musikschulen. In Hessen müssen diese nach einer von der Landesregierung beschlossenen Verordnung bis 30.11.2020 schließen. Eine Musikschule in Fulda wendet sich nun mit einer Petition an die hessische Landesregierung mit der Forderung, Einzelunterricht für Musikschulen wieder zu ermöglichen. Sie weist in ihrer Petition auf einen Facebook-Eintrag der hessischen Landesregierung vom 29.10.2020 hin, nach dem der Einzelunterricht für Bildungsangebote in allen Bereichen möglich sei – Musikunterricht jedoch nur außerhalb von Musikschulen weiterhin erlaubt sei, Musikschulen selber aber schließen müssten! Das hieße, dass ein*e Musiklehrer*in von Haus zu Haus ziehen und seinen Unterricht dort in Küche, Wohnzimmer oder Esszimmer halten könne, die Musikschulen in ihren Räumlichkeiten mit durchdachtem Hygiene- und Abstandkonzept keinen Einzelunterricht mehr anbieten dürfen. Weiter heißt es in der Petition, „dass Volkshochschulen geöffnet bleiben und Jugendarbeit (wenn der Bildungsaspekt im Vordergrund steht) weiter stattfinden darf. Ohne einen Vergleich ziehen zu wollen sind wir der Meinung, dass man einer Musikschule wohl durchaus ebenso einen Bildungsaspekt zurechnen darf“. Die Petition könnt ihr hier noch die nächsten 14 Tage mitzeichnen.