Land Hessen erhöht Unterstützung für (ressourcenschwache) Musikschulen

Viele Musikschulen kämpfen mit den finanziellen Folgen des sogenannten Herrenberg-Urteils: Das Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 hat zur Folge, dass Musikschulen bisherige Honorarlehrkräfte fest anstellen müssen, um Scheinselbständigkeit zu vermeiden. Das führt zu erheblichen Mehrkosten. Damit keine Musikschule schließen muss, will die Landesregierung die 62 Musikschulen in Hessen stärker finanziell unterstützen. Wie der Kulturstaatssekretär Christoph Degen bei einem Pressegespräch in Frankfurt erläuterte, will das Land seinen Anteil zur Finanzierung der Musikschulen, die meist in kommunaler Trägerschaft sind, bis 2032 jedes Jahr um jährlich 600.000 Euro erhöhen (von 5,8 Prozent auf 17 Prozent im Jahr 2033). Mit dieser Steigerung sollen besonders ressourcenschwache Musikschulen gefördert werden. Die Zuweisung soll aber an Qualitätsstandards geknüpft werden, die in einer neuen Förderrichtlinie festgelegt werden sollen. Der Leiter der Musikschule Frankfurt Mathias Metzner fürchtet, dass einige Musikschulen die Elternentgelte erhöhen werden, um die Mehrkosten zu stemmen. Damit würde es noch schwerer, Kinder zu erreichen, die von Armut betroffen sind. Daher hält er eine gedrittelte Aufteilung der Kosten zwischen Land, Kommune und Eltern für ideal (momentan beträgt der Länderanteil in Frankfurt unter 3%, den Löwenanteil übernimmt die Stadt). Auch die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Frankfurt muss handeln: 41 Prozent der Lehre werde bis dato von Lehrbeauftragten erteilt, erläuterte Elmar Fulda, Präsident der Hochschule. „Das Urteil gefährdet das Musikausbildungssystem, wie wir es bisher kennen“, sagte er. 

16.05.2025

Projektförderung für die professionelle Freie Szene in Hessen

Um das vielfältige hessische Musikleben zu erhalten und auszubauen, hat das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur eine neue Förderrichtlinie erarbeitet, die zum 1. April 2025 in Kraft tritt. Gefördert werden Projekte im Musikbereich mit Konzentration auf die nicht institutionell geförderte professionelle Freie Szene, soweit sie aus qualitativer und inhaltlicher Sicht im erheblichen Interesse des Landes Hessen stehen, wie z.B. Konzertreihen und Festivals. Gesucht werden Projekte, die:

  • das öffentliche Musikleben durch innovative Impulse bereichern
  • die Präsenz und Vielfalt der einzelnen Musikstile stärken
  • neue Kooperationen anregen sowie Netzwerke bilden und aufrechterhalten
  • die künstlerische Qualität und Entwicklung des hessischen Musiklebens fördern
  • Modellcharakter haben oder beispielgebend sind
  • die Diversität des Musiklebens und damit die Internationalität des Bundeslandes vertiefen
  • eine erhöhte kulturelle Teilhabe ermöglichen, auch mit Blick auf den demografischen Wandel
  • interdisziplinäre Ansätze verfolgen
  • das öffentliche Musikleben in den ländlichen Räumen bereichern
  • das speziell auf Kinder und Jugendliche als Zielgruppe zugeschnittene musikalische Angebot stärken
  • einen inklusiven Charakter haben, barrierefrei sind, um eine möglichst breite Zielgruppe zu integrieren
  • oder Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen.

Ausgeschlossen sind Projekte mit Amateurmusiker*innen und einzelne musikalische Veranstaltungen; letztere werden nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert. Antragsberechtigt sind Freie Träger wie z.B. Vereine, GbR, GmbH etc., Fachverbände des Musiklebens, gemeinnützige Organisationen, u.a. Über die Förderwürdigkeit eines Projektes berät ein hierfür bestellter Fachbeirat, soweit der Förderantrag die formalen Kriterien erfüllt. Antragsfristen: 30. April 2025 für Projekte, die im 2. Halbjahr 2025 stattfinden sollen und 31. Oktober 2025 für Projekte, die im ersten Halbjahr 2026 stattfinden sollen. Zur Antragstellung ist ausschließlich das Online-Formular zu nutzen. Anträge, die diese Vorgabe nicht einhalten, werden nicht angenommen.

24.03.2025

Pauschalvertrag GEMA & Hessen: Befreiung von Kosten für Ehrenamt

Ein Pauschalvertrag zwischen der GEMA und dem Land Hessen macht es möglich: Die Landesregierung hat im Rahmen ihres 11+1 Programms für Hessen angekündigt, die Ehrenamtsvereine von den GEMA-Kosten zu befreien. Wenn Vereine in Hessen ihre Events musikalisch begleiten, wenn es öffentliche Veranstaltungen mit Musikdarbietungen gibt, müssen ab dem 1. Januar 2025 keine GEMA-Gebühren mehr bezahlt werden. Das Land Hessen stellt dafür bis zu 400.000 Euro im Jahr zur Verfügung, insgesamt 1,6 Millionen Euro bis Ende 2028. Mit dem Geld soll ein wesentlicher Beitrag zur Förderung des Ehrenamtes geleistet werden. Erfasst von der Regelung sind alle Vereine und alle Organisationen, die ihren Sitz in Hessen haben, die unabhängig von ihrer rechtlichen Organisationsform ehrenamtlich tätig sind oder vorwiegend gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Dabei sind vier Veranstaltungen pro Kalenderjahr mit einer Veranstaltungsfläche von max. 500m² umfasst, sofern kein Eintrittsgeld erhoben wird. Künftig wird es ausreichen, sich beim GEMA-Portal mit seiner Veranstaltung anzumelden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Vereine dann eine Nachricht, dass das Land Hessen die Kosten übernimmt.

30.01.2025

MusicHEwomen* sucht neue Singles von Flinta*-Acts aus Hessen

Das Ländernetzwerk Hessen von Music Women* Germany möchte jeden Freitag Releases von FLINTA*-Acts aus oder mit Bezug zu Hessen auf seinem Social Media Kanal posten. Interessierte Artists können ihre kommenden Releases hier eintragen. Wer sich dort schon tummelt, seht ihr in ihrer Playlist auf Tidal.

30.07.2024

Hessen-Ländernetzwerk von music women* germany lädt zu Events ein

Music Women* Germany bekommt Zuwachs: Das Netzwerk wird endlich durch einen Ableger in Hessen erweitert! Die Gesichter dazu könnt ihr erstmals auf dem pop rlp Music Summit am 03.12.2023 ab 14:30 Uhr im KUZ Mainz treffen. Hier ist Platz zum Kennenlernen, Händeschütteln und Networken. Wer am Sonntag keine Zeit hat, ist zur Ausstellungseröffnung von „100 Tage musicmetoo.de zu dem Thema Gewalt und Machtmissbrauch in der deutschen Musikbranche“ in den Schlachthof Wiesbaden eingeladen. Im Juni haben sich mehrere Aktivist*innen zusammengeschlossen und das Projekt deutschrapmetoo fortgesetzt: musicmetoo.de ist eine Plattform für das anonyme Teilen von Erfahrungen mit verschiedenen Formen von Diskriminierung und Belästigung in der Musikbranche und liefert Erstinformationen, um sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Nach 100 Tagen zählen Webseite und Instagramkanal knapp 100 mutige Erfahrungsberichte von Betroffenen. In der Ausstellung könnt ihr noch bis 31.12. in eigenem Tempo und in Ruhe ausgewählte Berichte lesen, eure eigenen Gedanken dazu formulieren und über Lösungsansätze diskutieren. Die Initiative Music Hessen Women* lädt euch zur Ausstellungserröffnung am Mittwoch, den 06.12.2023 um 18 Uhr im Kesselhaus im Schlachthof Wiesbaden ein. Sie wollen mit euch ins Gespräch kommen und euch ihr Vorhaben – das Netzwerk für Akteur*innen der Musikszene in Hessen zu gründen – vorstellen. Die Initiatorinnen von Music Hessen Women* freuen sich über alle, die kommen! 

29.11.2023

Projektförderung des Landes Hessen

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst stellt Fördermittel zur Förderung von
Jazzprojekten von Vereinen, Jazzinitiativen und Institutionen, die kontinuierlich, aber nicht
gewinnorientiert arbeiten, zur Verfügung. Einzelne Bands sind nicht antragsberechtigt.
Es können Konzertreihen und Workshops gefördert werden. Es wird eine angemessene finanzielle Beteiligung der Kommunen erwartet. Veranstaltungen ohne Eintritt oder Teilnehmerbeiträge sind nicht förderungswürdig. Den Anträgen ist eine ausführliche Projektbeschreibung mit einer Dokumentation der
vorangegangenen Aktivitäten sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Die Antragsfrist für das Förderjahr 2024 endet am 5. November 2023. Das Projekt sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen, d.h. es sollten noch keine projektbezogenen Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen worden sein. Sollte es zeitlich einmal knapp werden, könnt ihr frühzeitig und vor dem eigentlichen Förderantrag einen Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns stellen. Die Bewerbung muss vollständige Antragsunterlagen (Kosten-Finanzierungsplan und eine detaillierte Projektbeschreibung) enthalten und via Online-Antragsformular eingereicht werden. In diesem Jahr werden aus Kulanz auch Anträge auf dem Postweg und per E-Mail akzeptiert. Ansprechpartner für Rückfragen ist Nicholas Henne, Telefon 0611 32 164204, Mail. Die Kulturberatung Hessen bietet für alle Kulturschaffenden Informationen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfestellungen.

07.08.2023

Vereine in Hessen können Ausgleich von Energie-Mehrkosten beantragen

Um die hohen Energiekosten infolge des Ukrainekriegs zu dämpfen, können gemeinnützige Vereine in Hessen ab 1. März 2023 einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für ihre Energiemehrkosten stellen. Die Landesregierung hatte das Hilfspaket im Dezember vergangenen Jahres aufgelegt, um dort passgenau und subsidiär helfen zu können, wo die vom Bund beschlossenen Hilfen zur Milderung der Energiekosten nicht wirken. Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen (in einigen Bereichen ist zusätzlich eine Dachverbandsmitgliedschaft zu beachten) können die Hilfe beantragen, wenn die Mehrkosten für Energie nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Von diesen Mehrkosten werden 80 Prozent und höchstens 5.000 Euro erstattet. In begründeten Härtefällen kann eine Ausgleichszahlung auch über den Höchstbetrag hinaus gewährt werden. Die Hilfen können rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 28. Februar 2023 von Vereinen beantragt werden.

27.02.2023

Jazzverband Hessen lädt zum Arbeitskreis „Jazz-Education/Vermittlung“

Good News vom neu gegründeten Jazzverband Hessen: seine Gemeinnützigkeit wurde überprüft und als gegeben akzeptiert. Damit können jetzt die nächsten Schritte erfolgen, wie z.B. die Eintragung als e.V. Außerdem macht sich bereits der erste Arbeitskreis „Jazz-Education/-Vermittlung“ an die Arbeit. Er richtet sich an alle, die sich für den Bereich Jazz-Pädagogik interessieren bzw. in diesem Feld tätig sind. Das Treffen wird am Samstag, 11.03.2023 digital als Zoom-Konferenz stattfinden. Wer teilnehmen möchte, möge sich bitte bei Corinna Danzer per Mail melden. Wer zu diesem Termin keine Zeit hat, aber zukünftige Einladungen zu diesem Arbeitskreis erhalten möchte, möge sich bitte auch melden.

06.02.2023

Treffen Netzwerk Jazz in Hessen 10.12.2022

Um die Interessen der freien Jazzszene vertreten und gegenüber der Landespolitik als Sprachrohr aller hessischen Jazzmusiker*innen, Jazzinitiativen und Clubs & Veranstalter*innen auftreten zu können, plant das Netzwerk Jazz in Hessen, im Dezember einen Verein zu gründen. Dafür werden jetzt Interessierte gesucht, die aktive oder passive Mitglieder werden und/oder sich als Mitglieder des Vorstandes zur Verfügung stellen wollen. Das Netzwerk trifft sich im Rahmen des Hessischen Jazzpodiums am 10.12.2022 um 15 Uhr in der HfMDK Frankfurt. Der Verein ist zunächst als reine Interessenvertretung gedacht, d.h. die Aufgabe des Vorstands wird vor allem darin bestehen, Gespräche zu führen und Netzwerke zu knüpfen.
Für die Planung wäre es ganz hilfreich, eine ungefähre Teilnehmendenzahl zu wissen. Deshalb werden Interessierte gebeten, sich dazu hier unverbindlich anzumelden (natürlich kann man aber auch unangemeldet teilnehmen).

21.11.2022

Ottilie-Roederstein-Stipendien für hessische Künstlerinnen

Mehr als die Hälfte der Studierenden an den hessischen Kunsthochschulen sind Frauen – aber trotzdem sind professionelle Künstlerinnen in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit immer noch zu wenig präsent. Hier setzt das 2021 eingeführte Stipendienprogramm des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst an, das durch seinen Namen an die Porträtmalerin und Zeichnerin Ottilie W. Roederstein (1859-1937) erinnert. Roederstein kämpfte gegen die zahlreichen Vorurteile der damaligen Zeit und setzte sich gemeinsam mit ihrer Lebensgefährtin Dr. Elisabeth Winterhalter, der ersten deutschen Chirurgin, für die Gleichberechtigung der Frau ein. In dem Stipendienprogramm werden jährlich Stipendien an herausragende hessische Künstlerinnen oder Künstlerinnengruppen aller Sparten in drei Kategorien vergeben: Das Hauptstipendium in Höhe von bis zu 70.000 Euro soll die Sichtbarkeit von Künstlerinnen und ihren Arbeiten erhöhen. Das Nachwuchsstipendium, das mit bis zu 40.000 Euro dotiert ist, soll besonders talentierten jungen Künstlerinnen die Möglichkeit eröffnen, während oder unmittelbar nach ihrer Ausbildung bereits ein größeres Projekt umzusetzen. Mit diesen Stipendien werden jeweils Projektvorhaben gefördert. Die Förderung erfolgt mit einem Jahresstipendium sowie Mitteln für die künstlerische Umsetzung des Projekts, also zum Beispiel die Durchführung einer Ausstellung, eines Konzertes, einer Aufführung, die Realisation eines Kunstwerks, Druckkosten oder vergleichbare Kosten. Die durchgeführten Projekte müssen dokumentiert und in Hessen realisiert werden. Zusätzlich vergibt das Land Hessen bis zu fünf Arbeitsstipendien im Gesamtwert von 20.000 Euro an hessische Künstlerinnen, die sich in einer besonderen familiären Belastungssituation befinden wie etwa der Erziehung eines Kindes unter 12 Jahren oder Pflegearbeit. Bewerbungsschluss: 15.09.2022

31.08.2022

Löwenstark-Förderprogramm in Hessen gestartet

Das Kultusministerium, das in Hessen für die Bildung zuständig ist, hat im Rahmen seiner Corona-Maßnahmen das Program „Löwenstark“ aufgelegt. Hierbei geht es um die Förderung von Schüler*innen: „Unter dem Motto ‚Löwenstark – der BildungsKICK‘ wird neben den direkten Maßnahmen für den Unterricht das bestehende Netzwerk mit bewährten und neuen außerschulischen Partnern sowie gesellschaftlich engagierten Akteuren ausgebaut. Dazu gehören unter anderem Stiftungen, Organisationen aus Sport und Kultur sowie ehrenamtliche Projekte“, schreibt das Ministerium, dass das Programm für das laufende Jahr 2021 mit 60 Mio Euro ausgestattet hat. Auch wenn das Schuljahr und damit auch das Programm inzwischen schon längst laufen, ergeben sich hier vielleicht dennoch Möglichkeiten (Budgets), weitere Jazzprogramme bzw. Jazzmusiker*innen als Lehrkräfte/Dozent*innen an Schulen zu bringen. Der Landesmusikrat Hessen stellt auf seiner Website weitere Informationen bereit und steht als Ansprechpartner gerne zur Verfügung: Beate Sondermann, Tel. 06642 911320, ed.ne1752304129sseh-1752304129tarki1752304129sumse1752304129dnal@1752304129nnamr1752304129ednos1752304129 .

27.09.2021

Ottilie-Roederstein-Stipendien für Künstlerinnen

Das Land Hessen setzt sich zum Ziel, in Hessen lebende oder arbeitende Künstlerinnen und Kultur schaffende Frauen besser zu unterstützen, um ihrer Unterrepräsentanz in allen Bereichen der professionellen Künste entgegenzuwirken und ihre Situation und Sichtbarkeit nachhaltig zu verbessern. Dazu hat Hessen die Förderrichtlinie OttilieRoedersteinStipendien aufgesetzt, die
Zuwendungen für zukunftsweisende künstlerische und kulturelle Vorhaben und Projekte von Künstlerinnen aller Sparten (Bildende Kunst, Musik, Komposition, Film, Darstellende Künste, Literatur) vergibt. Die eingereichten Arbeiten bzw. Projektvorhaben sollen zur Entwicklung der Kunst und Kulturlandschaft Hessens beitragen und den Beitrag von Künstlerinnen darin sichtbar machen.
Seit Mitte August 2021 können sich etablierte Künstlerinnen, Nachwuchskünstlerinnen sowie Künstlerinnengruppen für drei unterschiedliche Stipendien im Rahmen dieses neuen Förderprogramms beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) bewerben. Bewerbungsschluss: 30.09.2021

01.09.2021