Hessen-Ländernetzwerk von music women* germany lädt zu Events ein
Music Women* Germany bekommt Zuwachs: Das Netzwerk wird endlich durch einen Ableger in Hessen erweitert! Die Gesichter dazu könnt ihr erstmals auf dem pop rlp Music Summit am 03.12.2023 ab 14:30 Uhr im KUZ Mainz treffen. Hier ist Platz zum Kennenlernen, Händeschütteln und Networken. Wer am Sonntag keine Zeit hat, ist zur Ausstellungseröffnung von „100 Tage musicmetoo.de zu dem Thema Gewalt und Machtmissbrauch in der deutschen Musikbranche“ in den Schlachthof Wiesbaden eingeladen. Im Juni haben sich mehrere Aktivist*innen zusammengeschlossen und das Projekt deutschrapmetoo fortgesetzt: musicmetoo.de ist eine Plattform für das anonyme Teilen von Erfahrungen mit verschiedenen Formen von Diskriminierung und Belästigung in der Musikbranche und liefert Erstinformationen, um sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Nach 100 Tagen zählen Webseite und Instagramkanal knapp 100 mutige Erfahrungsberichte von Betroffenen. In der Ausstellung könnt ihr noch bis 31.12. in eigenem Tempo und in Ruhe ausgewählte Berichte lesen, eure eigenen Gedanken dazu formulieren und über Lösungsansätze diskutieren. Die Initiative Music Hessen Women* lädt euch zur Ausstellungserröffnung am Mittwoch, den 06.12.2023 um 18 Uhr im Kesselhaus im Schlachthof Wiesbaden ein. Sie wollen mit euch ins Gespräch kommen und euch ihr Vorhaben – das Netzwerk für Akteur*innen der Musikszene in Hessen zu gründen – vorstellen. Die Initiatorinnen von Music Hessen Women* freuen sich über alle, die kommen!
Projektförderung des Landes Hessen
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst stellt Fördermittel zur Förderung von
Jazzprojekten von Vereinen, Jazzinitiativen und Institutionen, die kontinuierlich, aber nicht
gewinnorientiert arbeiten, zur Verfügung. Einzelne Bands sind nicht antragsberechtigt.
Es können Konzertreihen und Workshops gefördert werden. Es wird eine angemessene finanzielle Beteiligung der Kommunen erwartet. Veranstaltungen ohne Eintritt oder Teilnehmerbeiträge sind nicht förderungswürdig. Den Anträgen ist eine ausführliche Projektbeschreibung mit einer Dokumentation der
vorangegangenen Aktivitäten sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Die Antragsfrist für das Förderjahr 2024 endet am 5. November 2023. Das Projekt sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen, d.h. es sollten noch keine projektbezogenen Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen worden sein. Sollte es zeitlich einmal knapp werden, könnt ihr frühzeitig und vor dem eigentlichen Förderantrag einen Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns stellen. Die Bewerbung muss vollständige Antragsunterlagen (Kosten-Finanzierungsplan und eine detaillierte Projektbeschreibung) enthalten und via Online-Antragsformular eingereicht werden. In diesem Jahr werden aus Kulanz auch Anträge auf dem Postweg und per E-Mail akzeptiert. Ansprechpartner für Rückfragen ist Nicholas Henne, Telefon 0611 32 164204, Mail. Die Kulturberatung Hessen bietet für alle Kulturschaffenden Informationen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfestellungen.
Vereine in Hessen können Ausgleich von Energie-Mehrkosten beantragen
Um die hohen Energiekosten infolge des Ukrainekriegs zu dämpfen, können gemeinnützige Vereine in Hessen ab 1. März 2023 einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für ihre Energiemehrkosten stellen. Die Landesregierung hatte das Hilfspaket im Dezember vergangenen Jahres aufgelegt, um dort passgenau und subsidiär helfen zu können, wo die vom Bund beschlossenen Hilfen zur Milderung der Energiekosten nicht wirken. Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen (in einigen Bereichen ist zusätzlich eine Dachverbandsmitgliedschaft zu beachten) können die Hilfe beantragen, wenn die Mehrkosten für Energie nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Von diesen Mehrkosten werden 80 Prozent und höchstens 5.000 Euro erstattet. In begründeten Härtefällen kann eine Ausgleichszahlung auch über den Höchstbetrag hinaus gewährt werden. Die Hilfen können rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 28. Februar 2023 von Vereinen beantragt werden.
Jazzverband Hessen lädt zum Arbeitskreis „Jazz-Education/Vermittlung“
Good News vom neu gegründeten Jazzverband Hessen: seine Gemeinnützigkeit wurde überprüft und als gegeben akzeptiert. Damit können jetzt die nächsten Schritte erfolgen, wie z.B. die Eintragung als e.V. Außerdem macht sich bereits der erste Arbeitskreis „Jazz-Education/-Vermittlung“ an die Arbeit. Er richtet sich an alle, die sich für den Bereich Jazz-Pädagogik interessieren bzw. in diesem Feld tätig sind. Das Treffen wird am Samstag, 11.03.2023 digital als Zoom-Konferenz stattfinden. Wer teilnehmen möchte, möge sich bitte bei Corinna Danzer per Mail melden. Wer zu diesem Termin keine Zeit hat, aber zukünftige Einladungen zu diesem Arbeitskreis erhalten möchte, möge sich bitte auch melden.
Treffen Netzwerk Jazz in Hessen 10.12.2022
Um die Interessen der freien Jazzszene vertreten und gegenüber der Landespolitik als Sprachrohr aller hessischen Jazzmusiker*innen, Jazzinitiativen und Clubs & Veranstalter*innen auftreten zu können, plant das Netzwerk Jazz in Hessen, im Dezember einen Verein zu gründen. Dafür werden jetzt Interessierte gesucht, die aktive oder passive Mitglieder werden und/oder sich als Mitglieder des Vorstandes zur Verfügung stellen wollen. Das Netzwerk trifft sich im Rahmen des Hessischen Jazzpodiums am 10.12.2022 um 15 Uhr in der HfMDK Frankfurt. Der Verein ist zunächst als reine Interessenvertretung gedacht, d.h. die Aufgabe des Vorstands wird vor allem darin bestehen, Gespräche zu führen und Netzwerke zu knüpfen.
Für die Planung wäre es ganz hilfreich, eine ungefähre Teilnehmendenzahl zu wissen. Deshalb werden Interessierte gebeten, sich dazu hier unverbindlich anzumelden (natürlich kann man aber auch unangemeldet teilnehmen).
Ottilie-Roederstein-Stipendien für hessische Künstlerinnen
Mehr als die Hälfte der Studierenden an den hessischen Kunsthochschulen sind Frauen – aber trotzdem sind professionelle Künstlerinnen in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit immer noch zu wenig präsent. Hier setzt das 2021 eingeführte Stipendienprogramm des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst an, das durch seinen Namen an die Porträtmalerin und Zeichnerin Ottilie W. Roederstein (1859-1937) erinnert. Roederstein kämpfte gegen die zahlreichen Vorurteile der damaligen Zeit und setzte sich gemeinsam mit ihrer Lebensgefährtin Dr. Elisabeth Winterhalter, der ersten deutschen Chirurgin, für die Gleichberechtigung der Frau ein. In dem Stipendienprogramm werden jährlich Stipendien an herausragende hessische Künstlerinnen oder Künstlerinnengruppen aller Sparten in drei Kategorien vergeben: Das Hauptstipendium in Höhe von bis zu 70.000 Euro soll die Sichtbarkeit von Künstlerinnen und ihren Arbeiten erhöhen. Das Nachwuchsstipendium, das mit bis zu 40.000 Euro dotiert ist, soll besonders talentierten jungen Künstlerinnen die Möglichkeit eröffnen, während oder unmittelbar nach ihrer Ausbildung bereits ein größeres Projekt umzusetzen. Mit diesen Stipendien werden jeweils Projektvorhaben gefördert. Die Förderung erfolgt mit einem Jahresstipendium sowie Mitteln für die künstlerische Umsetzung des Projekts, also zum Beispiel die Durchführung einer Ausstellung, eines Konzertes, einer Aufführung, die Realisation eines Kunstwerks, Druckkosten oder vergleichbare Kosten. Die durchgeführten Projekte müssen dokumentiert und in Hessen realisiert werden. Zusätzlich vergibt das Land Hessen bis zu fünf Arbeitsstipendien im Gesamtwert von 20.000 Euro an hessische Künstlerinnen, die sich in einer besonderen familiären Belastungssituation befinden wie etwa der Erziehung eines Kindes unter 12 Jahren oder Pflegearbeit. Bewerbungsschluss: 15.09.2022
Löwenstark-Förderprogramm in Hessen gestartet
Das Kultusministerium, das in Hessen für die Bildung zuständig ist, hat im Rahmen seiner Corona-Maßnahmen das Program „Löwenstark“ aufgelegt. Hierbei geht es um die Förderung von Schüler*innen: „Unter dem Motto ‚Löwenstark – der BildungsKICK‘ wird neben den direkten Maßnahmen für den Unterricht das bestehende Netzwerk mit bewährten und neuen außerschulischen Partnern sowie gesellschaftlich engagierten Akteuren ausgebaut. Dazu gehören unter anderem Stiftungen, Organisationen aus Sport und Kultur sowie ehrenamtliche Projekte“, schreibt das Ministerium, dass das Programm für das laufende Jahr 2021 mit 60 Mio Euro ausgestattet hat. Auch wenn das Schuljahr und damit auch das Programm inzwischen schon längst laufen, ergeben sich hier vielleicht dennoch Möglichkeiten (Budgets), weitere Jazzprogramme bzw. Jazzmusiker*innen als Lehrkräfte/Dozent*innen an Schulen zu bringen. Der Landesmusikrat Hessen stellt auf seiner Website weitere Informationen bereit und steht als Ansprechpartner gerne zur Verfügung: Beate Sondermann, Tel. 06642 911320, ed.ne1702124231sseh-1702124231tarki1702124231sumse1702124231dnal@1702124231nnamr1702124231ednos1702124231 .
Ottilie-Roederstein-Stipendien für Künstlerinnen
Das Land Hessen setzt sich zum Ziel, in Hessen lebende oder arbeitende Künstlerinnen und Kultur schaffende Frauen besser zu unterstützen, um ihrer Unterrepräsentanz in allen Bereichen der professionellen Künste entgegenzuwirken und ihre Situation und Sichtbarkeit nachhaltig zu verbessern. Dazu hat Hessen die Förderrichtlinie „Ottilie–Roederstein–Stipendien“ aufgesetzt, die
Zuwendungen für zukunftsweisende künstlerische und kulturelle Vorhaben und Projekte von Künstlerinnen aller Sparten (Bildende Kunst, Musik, Komposition, Film, Darstellende Künste, Literatur) vergibt. Die eingereichten Arbeiten bzw. Projektvorhaben sollen zur Entwicklung der Kunst– und Kulturlandschaft Hessens beitragen und den Beitrag von Künstlerinnen darin sichtbar machen. Seit Mitte August 2021 können sich etablierte Künstlerinnen, Nachwuchskünstlerinnen sowie Künstlerinnengruppen für drei unterschiedliche Stipendien im Rahmen dieses neuen Förderprogramms beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) bewerben. Bewerbungsschluss: 30.09.2021
Frankfurter Clubs wollen gegen Corona-Verordnung klagen
Quelle: Journal Frankfurt
Jetzt bewerben: aktuelle Kulturförderprogramme in Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt
Hessen
LandKulturPerlen: Förderprogramm für kulturelle Bildung ausgeweitet
Das Programm des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, das Kulturelle Bildung im ländlichen Raum stärktist nun hessenweit aktiv. Die Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e.V. ist Träger des Programms. In drei Regionalbüros bietet das Programm auch Beratung zur Projektentwicklung und weiteren Fördermöglichkeiten, kostenlose Kulturseminare sowie Vernetzung der Kulturschaffenden vor Ort. Insgesamt werden mindestens 30 Projekte im Landkreis Kassel, im Schwalm-Eder-Kreis, im Lahn-Dill-Kreis, im Landkreis Limburg-Weilburg, im Landkreis Darmstadt-Dieburg und im Odenwaldkreis gefördert. Die Anträge sind über die Regionalbeauftragten erhältlich und können bis zum 15. Juni 2021 eingereicht werden. Am 21.April 2021 um 11 Uhr stellt die Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e. V. gemeinsam mit Kunstministerin Angela Dorn das Angebot der LandKulturPerlen bei einer digitalen Kick-off-Veranstaltung im Detail vor. Infos
„Ins Freie!“
Kulturveranstalter*innen in Hessen können Anträge für das Programm „Ins Freie!“ stellen, mit dem das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst für den Sommer den Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Spielstätten sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten unterstützt. Die erste Programlinie richtet sich an geübte Veranstalter mit größeren Projekten. Ausdrücklich gewünscht ist die Kooperation verschiedener Veranstalter und Gruppen. So können mehrere Beteiligte gemeinsam eine Spielstätte einrichten, kann ein Veranstalter freien Akteuren Programmslots einräumen oder ein traditionelles Open-Air-Programm sein Angebot erweitern. Ein Gesamtprojekt soll eine Mindestdauer von einem Monat haben und pro Veranstaltungsmonat mindestens 15 Veranstaltungen umfassen. Ein wichtiges Element der Programme sollten Auftritte hessischer Künstlerinnen und Künstler sein. Die zweite Linie unterstützt kleine, auch semiprofessionelle Veranstalter mit Summen bis zu 40.000 Euro. Den Antrag können auch Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern stellen. Auch hier gilt die Idee, dass möglichst mehrere Akteure zusammenarbeiten sollten. Hier gilt eine Mindestzahl von zehn Veranstaltungen pro Monat. Für die ersten beiden Linien konnte die erfahrene Agentur Diehl+Ritter als Kooperationspartnerin gewonnen werden, über die nun die Antragstellung und Beratung läuft. Es gibt keine Antragsfrist. Anträge werden bei Erfüllung der Voraussetzungen nach Verfügbarkeit der Mittel bewilligt. Eine dritte Linie richtet sich an Open-Air-Kinos. Infos
Förderprogramm #viertelnach12 des Hessischen Musikverbands
Amateurmusikvereine sind durch Corona schwer getroffen – viele sind in ihrer Existenz gefährdet. Der Hessische Musikverband e.V. will hier finanzielle Abhilfe schaffen. Das Programm ist niederschwellung angelegt und kann zum Beispiel für Kosten für Dirigent*innen und Miete verwendet werden. Besonders hilfreich für Antragsteller*innen ist die Möglichkeit der Selbstprüfung des Antrages vorab: Das Antragsformular ist so konzipiert, dass bereits beim Ausfüllen eine Fehlermeldung erfolgt, wenn auf Basis der eingegebenen Zahlen keine Fördermittel zu erwarten sind. Zusätzlich sorgt ein nicht zuwendungsschädlicher Selbstbehalt in Höhe von 5.000 € dafür, dass Vereine noch liquide Mittel in dieser Höhe besitzen dürfen, um nach Corona wieder Konzerte anfinanzieren zu können. Infos
Baden-Württemberg
„Kunst trotz Abstand“ fördert Veranstaltungen im Freien
Mit der aktuellen Ausschreibung von „Kunst trotz Abstand“ unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst kulturelle Einrichtungen und Vereine bei der Umsetzung von Freiluftveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 28. Februar 2022 stattfinden. Gefördert werden analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen aller Sparten, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Die Mittel sollen dafür eingesetzt werden, dass die Veranstalter verantwortungsvoll arbeiten und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen können. Auch digitale Formate können gefördert werden, sind aber kein Schwerpunkt der Ausschreibung. Eine Antragstellung im Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ ist noch bis zum 18. April 2021 über die Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst möglich. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro; die Mindestfördersumme umfasst 10.000 Euro.
Sachsen-Anhalt
Förderprogramm Kultur ans Netz geht in die zweite Runde
Kulturschaffende in Sachsen-Anhalt können Anträge für die Neuauflage des Stipendienprogramms „Kultur ans Netz“ stellen. Mit dem Programm gewährt das Land Kulturschaffenden für das Erstellen einer künstlerischen Leistung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro monatlich, für die Dauer von bis zu drei Monaten. Die Anträge können bis 5. Juni 2021 per Onlineverfahren bei der IB gestellt werden. Das Programm richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen von freiberuflich tätigen Kulturschaffenden, die im Zuge der Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ihren künstlerischen Tätigkeiten nicht nachgehen konnten. Infos
Hessen legt neues Förderprogramm „Ins Freie!“ auf
Die Pandemie lässt kaum Voraussagen für den Kulturbetrieb in Innenräumen zu, etwa in Theatern, Kinos und Konzertsälen. Freilichtveranstaltungen dagegen können im Sommer mit großer Wahrscheinlichkeit unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden. Mit dem von der Hessischen Landesregierung aufgelegten Programm „Ins Freie!“ sollen daher der Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Veranstaltungsformate sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten unterstützt werden. Damit bekommen Künstler*innen Auftrittsmöglichkeiten, technisches Personal und Dienstleister erhalten Aufträge, und das Publikum bekommt endlich wieder kulturelle Angebote. „Ins Freie!“ hat drei Programmlinien: Förderlinie A richtet sich an geübte Veranstalter*innen mit größeren Projekten. Sie können bis zu 500.000 € beantragen (die aber natürlich nicht ausgeschöpft werden müssen). Damit können zu gleichen Teilen Kosten für die Infrastruktur (Bühnenelemente, Mietkosten, technisches Personal u.ä.) und für künstlerische Programme (Gagen, Reisekosten, Öffentlichkeitsarbeit u.ä.) unterstützt werden. Ein wichtiges Element der Programme sollten dabei Auftritte hessischer Künstler*innen sein. Weil der Aufwand für Einrichtung und Bewerbung solcher Projekte groß ist, wird ausdrücklich die Kooperation verschiedener Veranstalter und Gruppen ermutigt. Ein Antrag muss sich dabei nicht zwangsläufig auf einen festen Standort beziehen, sondern kann auch „wandern“ oder an mehreren Orten stattfinden. Ein so verstandenes Gesamtprojekt soll dabei eine Mindestdauer von einem Monat haben und pro Veranstaltungsmonat mindestens 15 Veranstaltungen umfassen. Die Förderlinie B unterstützt kleine, auch semiprofessionelle Veranstalter*innen mit Summen bis zu 40.000 €. Den Antrag können auch Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohner*innen stellen. Auch hier gilt die Idee, dass möglichst mehrere Akteur*innen zusammenarbeiten sollten. Hier gilt eine Mindestzahl von zehn Veranstaltungen pro Monat. Die dritte Programmlinie betrifft Open Air-Kinos. Die Anträge können ab 06.04.2021 gestellt werden.
Brückenstipendien der Hessischen Kulturstiftung
Das Kulturförderprogramm für Künstler*innen aller Sparten in Zeiten von Corona geht in die zweite Runde. Die Brückenstipendien des Landes und der Hessischen Kulturstiftung fördern eure Projekte mit Stipendien von einmalig 2500 Euro. Ziel ist es, die künstlerische Arbeit während der Pandemie weiterhin zu ermöglichen und eine Perspektive für die Zeit nach den durch Corona bedingten Maßnahmen zu schaffen. Die Stipendien stehen allen freischaffenden, in Hessen lebende Künstler*innen offen, unabhängig von der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK). Seit 23. März 2021 ist das Antragsportal für die Brückenstipendien aus dem „Kulturpaket II: Perspektiven öffnen, Vielfalt sichern“ geöffnet. Bewerbungsfrist ist der 23.06.2021.