Projektstipendien für hessische Künstler*innen & Kulturvermittler*innen (Start: 13.08.2020)
Das Kulturpaket „Hessen kulturell neu eröffnen“ zur Stärkung der Kulturlandschaft geht in seine nächste Phase. In Phase 3b werden Projektstipendien ausgeschrieben, die die Arbeitsmöglichkeiten von hessischen Künstler*innen während und nach den notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie verbessern sollen. Dafür stellt das Land Hessen 1.000 Projektstipendien in Höhe von bis zu 5.000.-€ für Einzelkünstler*innen und 250 Projektstipendien in Höhe von bis zu 18.000.-€ für freie Gruppen, Kulturvereine und –unternehmen zur Verfügung. Mit den Projektstipendien sollen künstlerische Projekte realisieren werden, die inhaltlich oder formal innovativ sind und in der Zeit der Pandemie neu oder als Weiterentwicklung entstanden sind. Das können z.B. (Bewegt-) Bilder, Bühnenstücke, Tanzaufführungen, literarische Werke, Musikwerke oder auch Konzepte für die Kulturvermittlung sein. Das Programm richtet sich grundsätzlich an alle Kunst- und Kulturschaffenden in Hessen, bspw. bildende oder darstellende Künstler*innen, Musiker*innen, Filmemacher*innen, aber auch bspw. an Kulturvermittler*innen. Als Gruppe zählen bestehende oder neu formierte freie Gruppen von mindestens drei Personen aus Künstler*innen, bspw. Musikbands, Theater- oder Tanzgruppen, Autorenteams oder Chöre, sowie Kulturvereine und -unternehmen wie bspw. Filmproduktionsfirmen oder Kultur-Start-Ups. Eine Mitgliedschaft in der KSK ist weder notwendig noch ausschlaggebend für die Förderentscheidung.
Interessierte können sich vom 13.-30. August 2020 bewerben und unter der Tel. 0611 – 585 343 40, -50 bis -53 (Hessische Kulturstiftung) oder Tel. 069 – 95855677 (PwC) (Freischaltung ab Montag, 10. August 2020) beraten lassen. Einzelkünstler*innen stellen ihren Antrag über ein Onlineportal bei der Hessischen Kulturstiftung. Freie Gruppen, Kulturvereine und –unternehmen stellen ihren Antrag per E-Mail mit downloadbarem Antragsformular auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft.
Netzwerktreffen zur Jazzförderung in Hessen (Videokonferenz)
Das Netzwerk Jazz in Hessen lädt jazzaffine Hess*innen zu seinem nächsten Treffen am 05.09.2020 ein, das coronabedingt als Video-Konferenz stattfindet. Bei der Video-Konferenz am 5. September wird es einerseits um die Auswirkungen der Coronakrise gehen: die Saxophonistin und Pädagogin Anke Schimpf wird über ihre Situation als freischaffende Musikerin und Eugen Hahn vom Jazzkeller Frankfurt über die schwierige Lage der unabhängigen Veranstalter*innen berichten. Zudem soll darüber beraten werden, welche Rolle eine landesweite Organisation wie das Netzwerk Jazz in Hessen in der politischen Diskussion über die Maßnahmen des Landes Hessen zur Krisenbewältigung spielen sollte und könnte. Corona zeige einmal mehr, wie viele der Entscheidungen, die die Kulturschaffenden direkt betreffen, auf Landesebene getroffen werden, wo es zur Zeit an einer institutionellen Interessenvertretung für den Jazz mangelt, schreibt das Netzwerk in seiner Einladung. Außerdem soll darüber beraten werden, ob die Gründung einer Art Hessischen Jazzkonferenz als Verein sinnvoll wäre, der die Interessen der hessischen Jazzszene – also der Jazzmusiker*innen, Veranstalter*innen, Pädagog*innen, Journalist*innen und aller sonstigen in der Musikproduktion Aktiven – vertreten und für Land und Kommunen Partner bei der Ausarbeitung konkreter Fördermodelle sein soll.
Wer Interesse hat, am Samstag, den 05.09.2020 von 13-15 Uhr teilzunehmen, aber noch nicht im Verteiler des Netzwerks ist, kann sich hier für den Newsletter anmelden und Anfang September den Einwahllink zur Konferenz über Cisco Webex geschickt bekommen.
Hessen vergibt Projektstipendien
In der dritten Phase seines Corona-Kulturförderpakets fördert das Land Hessen freie Ensembles und Künstler*innen mit einer Projektförderung. In der Zeit der Pandemie sind viele neuartige Ansätze für Kulturveranstaltungen und künstlerische Formate, für Vermittlung und Pädagogik sowie für die Präsentation von Kultur entstanden. Das Stipendium ermöglicht die Realisierung, Dokumentation und Publikation dieser Ansätze. Der Fonds wird über die Hessische Kulturstiftung abgewickelt. Eine Fachjury beurteilt die Einreichungen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit für Sponsor*innen und Mäzen*innen, Künstler*innen, die sie fördern, direkt für das Stipendium vorzuschlagen. In diesem Fall kofinanziert das Land die Hälfte des Stipendiums bis zur Höhe der ansonsten zur Verfügung stehenden Beträge. Die Anträge können vom 10. August bis zum 23. August 2020 ausschließlich über die Website der Hessischen Kulturstiftung eingereicht werden. Das Antragsformular steht nur in diesem Zeitfenster zur Verfügung.
„Hessen kulturell neu eröffnen“ – Spielstätten- und Künstler*innenförderung
Die nächste Phase des hessischen Unterstützungspakets „Hessen kulturell neu eröffnen“ ist angelaufen. Seit heute können Spielstätten beim Ministerium für Wissenschaft und Kunst Anträge auf Hilfe aus dem Fonds „innovativ neu eröffnen“ (Phase 3a) stellen. Dieser soll Kultureinrichtungen mit regelmäßigem Veranstaltungsbetrieb die Wiederaufnahme erleichtern. Unter anderem Konzertsäle und Musik-Locations, Soziokulturelle Zentren und Freie Bühnenkönnen bis zu 18.000 Euro Unterstützung für Programm-, Marketing- und Baumaßnahmen erhalten. 500 solcher Fonds-Pakete werden vergeben, davon sind 100 für Spielstätten im ländlichen Raum reserviert. Eine Kombination mit anderen Hilfen ist möglich. Anträge werden bis zum 30.09.2020 möglich sein.
Auch Anträge in den beiden ersten Phasen des Programms „Hessen kulturell neu eröffnen“ können weiterhin gestellt werden. So können Veranstalter*innen bis 30.11.2020 die Festivalförderung „Sofort helfen“ (Phase 1) beantragen. Freie Künstler*innen können bis 15.09.2020 Arbeitsstipendien von je 2.000 Euro beantragen, um ihre Projekte in der Pandemie-Zeit weiter zu betreiben (Phase 2). Im August wird die Antragstellung für den letzten Baustein des Programms starten: Projektstipendien für freie Gruppen und Einzelkünstler*innen sollen den Übergang in die vollständige Neueröffnung und die Entwicklung neuer Formate unterstützen. Es stehen Mittel für 250 Gruppen in Höhe von je 18.000 Euro sowie für 1.000 Künstler*innen in Höhe von je 5.000 Euro bereit. Eine Fachjury beurteilt die Einreichungen.
Stoffel abgesagt – Stalburg Theater startet Spendenaktion

Hessen startet Kulturpaket für Künstler*innen & Kulturbetriebe
Das Land Hessen hilft Künstler*innen, Festivals und Kultureinrichtungen mit einem umfassenden 50 Millionen Euro umfassenden 3 Phasen Unterstützungspaket:
Phase 1: Sofort helfen – Unterstützung für Festivalveranstalter*innen
Unterstützung von Festivals (Musik, Theater, Film), die als Großveranstaltung (>100 bis mindestens 31. August 2020) abgesagt werden müssen. Die maximale Höhe richtet sich nach der Zahl der verkauften Eintrittskarten im Schnitt der letzten drei Jahre: 2.50€ pro Ticket bei öffentlich getragenen Festivals, 5.-€ pro Ticket bei von gemeinnützigen Vereinen oder privaten Institutionen getragenen. Der Betrag ist auf 500.000.-€ gedeckelt. Anträge sind ab 01. Juni möglich. Infos
Phase 2: Übergang meistern – Arbeitsstipendien für freie Künstler*innen
Unterstützung freier Künstler*innen mit Arbeitsstipendien von je 2.000 Euro. Das ermöglicht ihnen, neue Projekte zu erarbeiten oder bestehende fortzuentwickeln. Anträge sind ab 01. Juni bei der Hessischen Kulturstiftung möglich. Infos
Phase 3: Innovativ neu eröffnen – Fonds-Pakete für Einrichtungen & Projektstipendien
Unterstützungsfond für Kultureinrichtungen und Spielstätten, der 500 Fonds-Pakete zu je pauschal 18.000.-€ vergibt. Anträge werden über das HMWK voraussichtlich ab 01. Juli möglich sein. Der Fonds für Projektstipendien für freie Gruppen hält Mittel für 250 Gruppen in Höhe von je 18.000.-€ sowie für 1.000 Einzelkünstler*innen in Höhe von je 5.000.-€ bereit. Er wird über die Hessische Kulturstiftung abgewickelt und steht ab 01. August zur Verfügung. Infos
Protest gegen mangelnde Soforthilfe in Hessen: jetzt mitmachen!
Der Frankfurter Tonkünstlerbund stellt via Facebook eine Vorlage für eine Email zur Verfügung, um eine bessere Unterstützung von Kulturschaffenden in der Coronakrise einzufordern. Musiker*innen und andere Kulturschaffende und Soloselbstständige, die sich von der Soforthilfe alleingelassen fühlen, können den Brief für sich nutzen und auf die eigenen Belange umändern und ergänzen. Damit soll eine zahlenmäßig breite Betroffenheit demonstriert und der existentiellen Not ein konkreter Name gegeben werden, damit die Landesregierung endlich Maßnahmen ergreift, um freie Kulturschaffende besser zu unterstützen.
Hartz IV als Soforthilfe für Künstler*innen nur für Alleinstehende
Hessische Kulturschaffende und andere Soloselbstständige werden während des Corona-Lockdowns gern auf die Möglichkeit, Grundsicherung zu beantragen, verwiesen. Das Antragsverfahren sei vereinfacht worden und Künstler*innen sollten sich in dieser schwierigen Phase nicht scheuen, diese Unterstützung zu beantragen, sagt der neue Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) in einem Interview mit dem Hessischen Rundfunk. Dass das nicht für alle gilt, zeigt der TV-Beitrag der Hessenschau, der einen Fotografen besucht hat. Als dieser einen Antrag stellt, wird klar, dass die vereinfachten Zugangsvoraussetzungen nur für Alleinstehende gelten. Am Ende kann er – weil seine Familie mithinzugezogen wird – nicht auf Grundsicherung zurückgreifen. Volker Köhnen von Verdi hält es für einen Skandal, wie in Hessen mit Kulturschaffenden umgegangen wird und fordert von der Landesregierung, einen Sondertopf für Soloselbstständige einzurichten.
Wie sind Eure Erfahrungen als hessische Musiker*innen? Schreibt uns eine Mail an ed.av1679433800idole1679433800m@kis1679433800um1679433800.
Hessen: Neues Hilfsprogramm für Vereins- und Kulturarbeit
Das Land Hessen startet jetzt mit einem neuen Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern. „Von diesem Programm können alle 41.000 gemeinnützigen Vereine profitieren“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier heute in Wiesbaden. Je nach Situation des einzelnen Vereins kann dieser bis zu 10.000 Euro finanzielle Unterstützung beantragen, so der Ministerpräsident weiter. Die Corona-Pandemie bedrohe die Existenz der Sportvereine, Kultureinrichtungen und Initiativen.
Beispielsweise können Mittel für Nachwuchsarbeit, Mieten / Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten), Instandhaltungen und Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagten Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.) beantragt werden.
Diese Mittel können ab 1. Mai 2020 beim fachlich zuständigen Ministerium beantragt werden. Der Antrag ist online abrufbar. Für kulturell tätige Vereine können die Anträge beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst unter ed.ne1679433800sseh.1679433800kwmh@1679433800eflih1679433800snier1679433800ev-an1679433800oroc1679433800 gestellt werden.
Corona Soforthilfen von Bund & Ländern
Je nachdem, in welchem Bundesland ihr wohnt und arbeitet, könnt ihr schon jetzt oder erst in der nahen Zukunft Anträge auf Soforthilfe stellen. Diese sind meist bei den jeweiligen Landesbanken zu stellen, Anträge sind in den meisten Bundesländern ab dem 25.03. möglich. Hier findet ihr eine Übersicht inklusive genauen Infos, wo ihr die Anträge stellen könnt.
Hessen stellt mit dem Bund z.B. 2 Milliarden Euro für Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen, Künstler*innen sowie Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter*innen zur Verfügung. Hier kann man ab Montag die Anträge einsehen. Damit es schnell und einfach geht, sollen die Anträge ausschließlich online und über das Regierungspräsidium Kassel laufen. Es werde eine Frage von Tagen sein, wann Geld überwiesen werde. Letztendlich werde es daran liegen, wie viele Anträge eingehen; mit rund 200.000 rechnet die Landesregierung. Die Landesregierung habe bewusst noch etwas abgewartet, bis auch die Gelder des Bundes zur Verfügung stünden. So müssten Betroffene nur einen einzigen Antrag für die Finanzhilfen stellen.
Musiklehrermangel in Hessen – Landesmusikrat und BMU Hessen schlagen Vorgehen zur Lösung des Problems vor
Das Faktenblatt für Hessen der im Auftrag der Konferenz der Landesmusikräte erschienenen Studie zum „Musikunterricht an Grundschulen“ belegt, dass derzeit 60,1 Prozent des Musikunterrichts an Grundschulen von fachfremden Lehrkräften gehalten wird – die Prognose: 2028 werden in Hessen 2.808 Musiklehrkräfte an den Grundschulen fehlen, um den Unterrichtsbedarf zu decken. Die AG instrumentales Amateurmusizieren des Landesmusikrates Hessen und die Landesvertretung des Bundesverbandes Musikunterricht (BMU) sehen dringenden Handlungsbedarf, um die musikalische Zukunft des Landes zu sichern. Die AG schlägt gemeinsam mit der hessischen Landesvertretung des BMU zur Lösung des Musiklehrer*innenmangels ein zweiteiliges Vorgehen vor. Zum einen wird derzeit das Potenzial der vorhandenen musikpädagogischen Ressourcen von qualifizierten Gesangs- und Instrumentalpädagog*innen für allgemeinbildende Schulen nicht ausgeschöpft. Als kurzfristige Lösung wäre es daher sinnvoll, Maßnahmen und Programme für den Quereinstieg dieser Musiker*innen zu schaffen, um den Fachlehrer*innenmangel kurzfristig abzumildern. Zum anderen sehen AG und BMU als dringlich an, mit gezielten Maßnahmen das Studium des Lehramts Musik für die Grundschule attraktiver zu machen und die Lehr- und Ausbildungspläne in Schule und Universität zu überarbeiten um langfristig die Zahl der Musiklehrer*innen in Hessen zu steigern.
Rahmenvereinbarung zum Ausbau des musikalischen Ganztagsangebots in Hessen
Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz unterzeichnete in diesem Monat eine neue Rahmenvereinbarung mit dem Landesmusikrat Hessen e.V., die zum Ziel hat, durch die Zusammenarbeit von Ganztagsschulen mit außerschulischen Einrichtungen ein qualitativ hochwertiges, flächendeckendes musikpädagogisches Angebot zu gewährleisten. In Ergänzung zum Musikunterricht können Schulen ab sofort Kooperationsverträge mit außerschulischen Verbänden oder Vereinen abschließen und dadurch das eigene Angebot in den Bereichen Instrumental-, Vokal- oder Ensemblespiel erweitern. Die Finanzierung wird in den jeweiligen Kooperationsverträgen festgelegt und erfolgt von Landesseite aus über die Schulen. Dies ermöglicht ein vertraglich gesichertes breites Angebot musikalischer Bildung, das besonders im ländlichen Raum ausbaufähig ist.