Elbkulturfonds für Projekte ab 50.000 Euro

Der Elbkulturfonds der Behörde für Kultur und Medien fördert Projekte in verschiedenen Sparten von Performance, Musik bis Bildende Kunst könnt ihr eure Projekte einreichen. Wichtig ist: das Projekt sollte überwiegend in Hamburg erarbeitet werden und die Fördersumme sollte mindestens (!) 50.000 Euro betragen! Bewerbungsschluss: 01.06.2024
24.05.2024

Bund fördert 141 vor allem kleine & mittlere Musikfestivals

Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat Ende April die Namen der Musikfestivals bekanntgegeben, die mit dem Festivalförderfonds des Bundes unterstützt werden. Insgesamt erhalten 141 Veranstalter*innen aus ganz Deutschland eine Förderung von bis zu 50.000 Euro, darunter vor allem kleine und mittlere Festivals. Dafür stellt die Bundesregierung einmalig 5 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden u.a. das Immergut Festival in Mecklenburg-Vorpommern, die Nation of Gondwana in Brandenburg, das Juicy Beats Festival in Nordrhein-Westfalen, das Klangtherapie Festival in Bayern und MS Dockville in Hamburg. Der Fonds richtet sich an Festivals der populären Musik, die eine herausragende künstlerische Qualität bieten, den musikalischen Nachwuchs sowie gesellschaftliche Diskurse fördern. Insgesamt hatten sich über 800 Festivals beworben, die Auswahl erfolgte durch eine Fachjury. Der Festivalförderfonds wird von der Initiative Musik umgesetzt. Die Liste aller geförderten Festivals findet ihr hier.

22.05.2024

Neues Förderprogramm „PlugIn“ zur Modernisierung der Konzertaufführungstechnik

Die Initiative Musik ruft ein neues Förderprogramm zur Modernisierung der Konzertaufführungstechnik von Musikspielstätten aus. Aufgrund von Inflation, geringer Umsatzrendite und langsamer Publikumsrückkehr nach der Pandemie können nur wenige Musikclubs ihren Investitionsbedarf aus eigener finanzieller Kraft decken. Mit fachlicher Unterstützung der LiveMusikKommission und der Bundeskonferenz Jazz wurde das Förderprogramm „PlugIn“ entwickelt, um kleinere bis mittelgroße Livemusikspielstätten bei der Optimierung ihrer Konzerttechnik zu unterstützen. Dafür steht insgesamt 1 Million Euro zur Verfügung. Die Fördermittel werden regional verteilt, um sicherzustellen, dass auch strukturell schwächere Regionen profitieren. Zusätzlich wird ökologische Nachhaltigkeit betont: Erstmals wird auf Bundesebene sowohl die Anschaffung von gebrauchtem Equipment als auch die Reparatur bereits vorhandener Technikgeräte und Musikinstrumente finanziell unterstützt. Antragsberechtigt sind Livemusikspielstätten mit einer maximalen Stehplatzkapazität von 2.000 Personen und regelmäßig stattfindenden Livemusikveranstaltungen. Die Höhe der Förderbeträge beträgt 900 bis 15.000 Euro, wobei zwischen 10 Prozent und 50 Prozent der Gesamtausgaben zusätzlich als Eigenanteil getragen werden müssen. Die Bewerbungsphase läuft von 17.06. (13 Uhr) bis 12.07. (18 Uhr).
22.05.2024

pop rlp masterclass Bewerbungsphase gestartet

Bis zum 23. Mai haben Solomusiker*innen und Bands aus Rheinland-Pfalz die Chance, sich für die pop rlp masterclass zu bewerben. Das High Level Music Coaching & Networking Programm hat sich zum Ziel gesetzt, junge Talente mit erfahrenen Branchenexpert*innen zu vernetzen und ihnen den Weg in die Musikwelt zu ebnen. Die Musiker*innen erwartet eine zwölfmonatiges Programm mit Präsenzterminen, Online-Veranstaltungen, individuellen Arbeitsphasen und persönlichen Coaching-Sessions. Hier könnt ihr nicht nur euer künstlerisches Talent entfalten, sondern auch professionelle Strukturen aufbauen – sowohl künstlerisch als auch wirtschaftlich. Mit gezielten Workshops, Networking-Events und Auftrittsvermittlungen erhaltet ihr nicht nur wertvolles Feedback und Unterstützung, sondern auch die Möglichkeit, professionelle Live-Musikvideos zu produzieren, um eure Musik einem breiten Publikum zu präsentieren. Voraussetzungen: Bewerben können sich Solomusiker*innen aus Rheinland-Pfalz und Bands, bei denen mindestens die Hälfte der Bandmitglieder in Rheinland-Pfalz ansässig ist oder einen klaren Bezug zum Land hat. Außerdem wird erwartet, dass ihr eigene Musik macht und ein Engagement für eure Musik zeigt. Offenheit, Kooperations- und Kritikfähigkeit sowie vorhandenes Entwicklungspotential sind weitere wichtige Kriterien.

06.05.2024

Female* Producer Prize

Frauen* sind in der Musikproduktion nach wie vor unterrepräsentiert. Im Jahr 2021 waren gerade einmal 2 % der beteiligten Produzent*innen in den Top 100 Single-Charts Frauen. Diesem Umstand möchten die Initiator*innen des Female* Producer Prize – Sony Music und Music Women* Germany – entgegentreten und schreibt deshalb bereits zum dritten Mal den Female* Producer Prize für weibliche und non-binäre Musikproduzentinnen* in Deutschland aus. Der Preis wird erstmalig in zwei Kategorien vergeben: Producer und Self-Producing Artist. Teilnehmen können Produzentinnen* aller Musikgenres. Besonders großen Wert wird auf die Qualität der Produktionen sowie die eigene musikalische Handschrift gelegt. Bewerbungen sind bis 15.05.2024 möglich.

30.04.2024

Culture Moves Europe – Dritter Call for Residency Hosts

Der dritte Call for Residency Hosts im Mobilitätsprogramm Culture Moves Europe wurde veröffentlicht. Bis zum 15. Mai 2024 haben Kulturorganisationen die Möglichkeit, sich für die Förderung eines Residenzprojekts zu bewerben. Im Rahmen einer Residenz können die ausgewählten Kulturorganisationen bis zu fünf internationale Künstler*innen zu sich einladen. Die Dauer des Aufenthalts kann zwischen 22 und 180 Tagen variieren, wobei sich die Gastgeberorganisation für ein short-, medium- oder long-term Residenzprojekt entscheiden muss.

30.04.2024

Projektförderung durch den Internationalen Koproduktionsfonds

Der Internationale Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts fördert Kulturprojekte, die von partnerschaftlicher und dialogischer Zusammenarbeit getragen werden. Gefördert werden professionell arbeitende Künstler*innen sowie Ensembles und Initiativen aus den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um eine internationale Koproduktion zu verwirklichen. Bewerber*innen können sowohl aus Deutschland, als auch aus dem Ausland kommen, wobei Beteiligte aus Entwicklungs- und Transformationsländern explizit angesprochen sind. Die im Rahmen des Projekts entstandene Produktion muss mindestens einmal außerhalb Deutschlands aufgeführt werden. Neu im Bewerbungsprozess ist, dass für das Jahr 2024 Anträge auch unterjährig gestellt werden können. Die Bewerbungsfrist endet am 1. September 2024.

30.04.2024

Fachkonferenz Dialog Pop bietet Gelegenheit zur Diskussion

Die Dialog Pop Fachkonferenz zur Popularmusikförderung setzt sich auch in diesem Jahr mit aktuellen Themen der Popmusikbranche auseinander. Veranstaltet vom VPBy (Verband für Popkultur in Bayern e.V.) kommen vom 07. – 08.05.2024 in Regensburg Akteur*innen der Popmusikförderlandschaft aus ganz Deutschland und den angrenzenden Ländern zusammen, um die Perspektiven der Branche weiterzudenken. Bei folgenden Formaten könnt ihr mitdiskutieren:

Offenes Diskurs Panel: Musikkonferenzen neu denken – welche Themen formen die Region? (07.05., 10:30 – 12 Uhr)
Abendsession: Initiative Musik Livemusikförderung (07.05., 20 – 21:30 Uhr)
Session: Festivals im Wandel? Neue Studien und Erkenntnisse mit Impulsvortrag: Festivalförderfonds – eine erste Bilanz (08.05., 10 – 10:20 Uhr)
Panel: Ab in die Zukunft – welche Förderungen und Maßnahmen brauchen wir, um Popkultur nachhaltig zu erhalten? (08.05., 11:45 – 13:15 Uhr)

Die Dialog Pop wird im Rahmen der Infrastrukturförderung von der Initiative Musik unterstützt.

29.04.2024

Live 500 fördert 197 kleine und regionale Spielstätten mit Diversitäts-Quote

197 Spielstätten und Veranstalter*innen erhalten in der ersten Runde des Förderprogramms Live 500 finanzielle Unterstützung von insgesamt über 2 Millionen Euro. Das Programm soll vor allem kleinere Spielstätten und regionale Veranstalter*innen bei der Programmplanung unterstützen und zusätzliche Anreize schaffen, Newcomer*innen und Künstler*innen mit experimentellen Formaten zu buchen. Mit Live 500 wird erstmals eine diverse Programmplanung als verbindliches Förderkriterium festgelegt: die Geförderten müssen sicherstellen, dass 30 % der geförderten Livemusik-Lineups divers besetzt sind. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass diese angestrebte Diversitätsquote deutlich übertroffen wird. Je nach Kategorie beträgt die Fördersumme pro Konzert 500 Euro oder 1000 Euro. Die eine Hälfte davon geht als Gagenzuschuss an die Künstler*innen, die andere als Zuschuss an den Musikclub bzw. an das veranstaltende Unternehmen. Seit Programmstart haben bereits 559 Künstler*innen in 253 Livemusikveranstaltungen davon profitiert. Noch bis Ende September können die zugesagten Mittel für Veranstaltungen verwendet werden. Bien!

29.04.2024

re:balance – Geschlechtergerechtigkeit in den Künsten 

Das bundeweite Mentoring-Programm re:balance – Geschlechtergerechtigkeit in den Künsten der Rudolf Augstein Stiftung richtet sich spartenübergreifend sowohl an ambitionierte Nachwuchstalente als auch an erfahrene Künstler*innen mit hohem Potenzial, die an Wendepunkten ihrer Karriere stehen (alle Frauen sowie trans, inter und nichtbinäre Menschen). Ab September 2024 bis April 2025 arbeiten sie mit renommierten Mentor*innen an ihren nächsten Karriereschritten. Ein flankierendes Workshop-Programm ergänzt das 1:1-Mentoring und vermittelt praktische Skills für die Professionalisierung als Künstler*in. Bewerbungsschluss: 14. April 2024

05.04.2024

Arbeitspaket-Stipendien für Brandenburger Künstler*innen

Das Kulturministerium schreibt zum sechsten Mal die Arbeitspaket-Stipendien aus: Vergeben werden zehn Stipendien à 8.000 Euro. Brandenburger Künstler*innen der Genres Literatur, Bildende Kunst, Musik sowie Darstellende Kunst können sich ab sofort bis zum 30. April 2024 bewerben. Voraussetzung: Sie müssen eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen, sich mit Veröffentlichungen oder durch eine professionelle künstlerische Arbeit ausgewiesen haben und ihre künstlerische Befähigung in Arbeitsproben nachweisen. Für die Vergabe der Stipendien ist die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens ausschlaggebend. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die Kulturministerin nach Empfehlung von spartenspezifischen und unabhängigen Fachjurys. Antragsberechtigt sind nur Künstler*innen die ihren ersten Wohnsitz im Land Brandenburg haben. Die Bewerbungen sind ausschließlich per Post im Kulturministerium, Referat 35, Dortustraße 36, 14467 Potsdam, einzureichen.

05.04.2024

Förderprogramm „Music4all“ fördert Hamburger Amateurmusik

Der Landesmusikrat Hamburg (LMR) und die Behörde für Kultur und Medien (BKM) wollen Hamburger Chöre und Ensembles niedrigschwellig unterstützen. Finanziert durch die BKM vergibt der Landesmusikrat Hamburg deshalb insgesamt 50.000 € im Jahr 2024. Ensembles und Chöre der Hamburger Amateurmusik können sich ab 08.04. um 17 Uhr bewerben und pro Jahr eine Förderung von maximal 1.500 € erhalten. Die Fördermittel werden nach dem Windhund-/First-Come-First-Serve-Prinzip vergeben, es heißt also schnell sein. Fördersprechstunden finden digital am Dienstag, 26. März um 17 Uhr und am Mittwoch, 3. April um 10 Uhr statt. Anmeldung per Mail.

26.03.2024