Kleinprojekteförderung der Stadt Leipzig (Antrag ab 23.02. möglich)
Kleine Idee, wenig Budget, große Wirkung? Ab 23. Februar 2026 könnt ihr wieder die Kleinprojekteförderung bei der Stadt Leipzig beantragen. Gefördert werden nichtkommerzielle Kunst- & Kulturprojekte mit bis zu 2.000 € Gesamtbudget – egal ob Workshop, Konzert, Ausstellung, Performance, partizipatives Kleinprojekt oder Stadtteilaktion. Tipp: Lasst euch vorher beraten – das lohnt sich (Kontakt)! Achtung: es gilt „First come, first serve!“
Förderprogramm KUNSTVOLL des Kulturfonds Frankfurt RheinMain
Jetzt bewerben! KUNSTVOLL, das Förderprogramm für Kulturelle Bildung des Kulturfonds Frankfurt RheinMain, geht erfolgreich in die 14. Runde! Tandems, bestehend aus Schulen ab Sekundarstufe I und Kunstschaffenden aller Sparten, sind eingeladen sich mit ihrem künstlerischen Konzept auf eine Förderung durch KUNSTVOLL zu bewerben. Anträge können bis 18.03.2026 über das Antragsportal eingereicht werden. Die Entscheidung erfolgt noch vor den Sommerferien, sodass die Projekte pünktlich zum kommenden Schuljahr 2026/27 starten können. Der Kulturfonds begleitet gerne durch den Antragsprozess.
Opne Call: Newcomer*innen aus Regensburg & Region gesucht
Musikschaffende aufgepasst: Im Degginger gibt es eine Förderung für Newcomer*innen zu vergeben! Du möchtest deine Musik mit einem größeren Publikum teilen und dich künstlerisch weiterentwickeln? Dann hol dir die Newcomer-Förderung vom Kulturamt und der Kreativbehörde und nutze die Chance dich in der Regensburger Musikszene zu etablieren! Du musst seit mindestens 5 Jahren in der Musikszene aktiv sein und deinen Wirkungskreis in der Stadt Regensburg haben. Kollektive, Kooperationsprojekte und spartenübergreifende Musikprojekte werden bevorzugt, um die Vernetzung in der lokalen Musikszene zu stärken. Interessierte schicken ihre Bewerbung bis 1. März 2026 an das Kulturamt Regensburg, z. H. Carolin Binder, Mail.
Stipendium PLUS für Berliner Popmusiker*innen
Die Stipendien des Musicboards fördern Berliner Popmusiker*innen oder Bands, die sich mit einem zeitlich begrenzten musikalischen Vorhaben künstlerisch weiterentwickeln oder professionalisieren möchten. In Ergänzung zum Stipendium bietet das Musicboard das individuelle Mentoring- und Coaching-Programm PLUS an. Nächste Antragsfrist: 2.3.2026, 9:30 Uhr
Interkulturelle Woche 2026 in Frankfurt: 10.000 Euro für Vereine & Initiativen
Bis Sonntag, 1. März, können sich Frankfurter Vereine und Initiativen für die Organisation und Ausrichtung der Frankfurter Interkulturellen Woche 2026 bewerben. Gesucht wird ein Veranstalter, der über das Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA) eine städtische Förderung in Höhe von 10.000 Euro erhält. Die Förderung soll für die Umsetzung eines Programms mit selbst gesetztem Themenschwerpunkt genutzt werden. Auch in diesem Jahr soll die Interkulturelle Woche (IKW) zahlreiche Aktionen, Veranstaltungen und Projekte aus allen Bereichen der Stadtgesellschaft vereinen. Die Frankfurter IKW, die von 24. September bis 4. Oktober stattfindet, bietet eine Plattform für Vielfalt, Toleranz und interkulturellen Austausch. Bei der Koordination der IKW geht es vor allem darum, bereits bestehende Angebote von lokalen Initiativen zu bündeln und stärker sichtbar zu machen. Dabei ist es besonders wichtig, weitere Vereine und Initiativen zur Mitwirkung bei der Veranstaltung zu gewinnen, ein Programm zu erstellen und zu bewerben. Bewerbt euch hier mit einem Motto und Konzept.
Stipendienprogramm stART.up für junge Künstler*innen aus Hamburg
Junge Kunst-, Musik- und Kulturschaffende, die in Hamburg leben und nach ihrem Studienabschluss freiberuflich arbeiten oder eine freiberufliche künstlerische Existenz aufbauen möchten, werden vom Stipendienprogramm stART.up der Claussen-Simon-Stiftung finanziell und ideell mit einjährigen Arbeitsstipendien gefördert. Erste Berufserfahrungen im künstlerischen Bereich sind dabei Voraussetzung. stART.up richtet sich an Künstler*innen aller Sparten, sei es Bildende und Darstellende Kunst, Musik, Film, Fotografie oder Literatur. Ein Stipendium beinhaltet neben der finanziellen Förderung von bis zu max. 1.400,- Euro pro Monat (ggf. zzgl. Kinderzuschlag in Höhe von 300,- Euro), die verpflichtende Teilnahme an Seminaren und Workshops, die der Professionalisierung dienen und wirtschaftliche, kommunikative und juristische Kenntnisse für eine erfolgreiche berufliche Selbstständigkeit vermitteln. Neben der gemeinsamen Arbeit in der transdisziplinären Gruppe ist die vertiefende Weiterbildung mit individuellen Coachings möglich. Die Stipendiat*innen erarbeiten während der Förderzeit einen Projektplan, in dem sie eine künstlerische Idee konkretisieren und ein Konzept zur Umsetzung entwerfen. Mit diesem Projektplan bewerben sich die Geförderten am Ende des ersten Förderjahres um eine Anschlussförderung. Bewerbungsschluss: 15.02.2026
Aventis Foundation – Klangförderung der klassischen Musik
Mit der Förderreihe „Klang“ unterstützt die Aventis Foundation gezielt professionelle freie Ensembles und Orchester der klassischen Musik in Deutschland. Dabei begrüßt die Stiftung ausdrücklich die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Themen, wie Nachhaltigkeit, demokratische Grundwerte oder die Steigerung von Teilhabe in den Bereichen kulturelles Leben und Bildung. Bewerbungsfrist: 01.02.-31.03.2026
Projektförderung der PwC-Stiftung
Die PwC-Stiftung fördert bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie neuer Medien, und der werteorientierten Wirtschaftsbildung für Kinder und Jugendliche. Ein besonderer Förderschwerpunkt der Stiftung sind Projekte, die auf die Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung abzielen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, deren Projektvorhaben sich durch ihre Konzeption und Kreativität, ihren Inhalt und vernetzte Denkansätze oder neuartige Vermittlungsformen auszeichnen. Sie sollten sich zudem in die vorhandenen Strukturen des Bildungssystems einfügen, damit sie möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichen. Eine Checkliste zu den Förderkriterien findet ihr hier. Bewerbungsfrist: 01. März 2026
PopCamp 2026: wir nominieren…
Unsere Redaktionsteams von MELODIVA & Melodita haben alle Bewerbungen gesichtet, ihre Stimmen abgegeben und the winner is… Elsdeer aus Berlin! Elsdeer macht einzigartige Indie-Folkmusik, in der eine wunderschöne Stimme, ausgefeilte Gitarrenmelodien und – in der Musikszene selten gehörte – Instrumente wie Banjo, Akkordeon oder Flöte zu hören sind. Als Multi-Instrumentalistin hat sich ihre musikalische Reise über die Jahre wie eine Symphonie entfaltet, beeinflusst von den vielfältigen Kulturen, denen sie begegnet ist. Mit einer Vielzahl von Konzerten konnte die Musikerin innerhalb der letzten Jahre so einen bleibenden Eindruck bei Konzertbesuchern in Kalifornien, Irland, Deutschland, Frankreich, Thailand und Japan hinterlassen.Perspektive Pop 2.0 bietet Projektförderungen in Baden-Württemberg
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat die zweite Förderrunde des POPLÄND-Programms „Perspektive Pop 2.0“ gestartet. Musikalisch Aktive und Veranstaltende aus dem Popbereich mit Sitz im Land können ab sofort online Projektförderungen beantragen. Das Programm richtet sich an professionelle Popmusiker*innen sowie Livemusik-Veranstaltende und unterstützt innovative Vorhaben in zwei Linien:
- Linie A: Förderung von Produktion, Präsentation und Promotion von Popmusik mit überregionalem Entwicklungspotenzial.
- Linie B: Förderung von Livemusik-Events wie Konzerten, Reihen oder Festivals – insbesondere auch außerhalb der großen Städte.
Die Fördersumme pro Projekt beträgt zwischen 10.000 – 15.000 Euro. Antragsfrist: 1. März 2026
Wiederaufnahmeförderung für die Freie Szene in Berlin
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gibt bekannt, dass sich Berliner Künstler*innen sowie Freie Berliner Gruppen bis zum 17. Februar 2026 um eine Wiederaufnahmeförderung bewerben können. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Institutionen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind ebenfalls antragsberechtigt. Die Wiederaufnahmeförderung steht allen Kunstsparten zur Verfügung. Gefördert werden Wiederaufnahmeprozesse (Proben und Aufführungen) von Einzel- und Gruppenprojekten. Ziel ist es, die bestehenden und erfolgreichen Produktionen/Vorhaben der Freien Berliner Szene einem größeren Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der künstlerischen Arbeiten bzw. der Künstler*innen damit nachhaltiger zu fördern. Es kann eine Unterstützung für Wiederaufnahmen, die im 2. Halbjahr 2026 (frühester Wiederaufnahmestart ab Juli 2026) realisiert werden, beantragt werden. Die maximale Antragssumme beträgt 30.000 Euro pro Projekt.
Schleswig-Holstein schreibt Projektförderung für Transformationen in der Kulturszene aus
Das Kulturministerium ruft zur Einreichung von Projektanträgen für die Förderung von Transformationen in der Kulturszene Schleswig-Holsteins auf. Damit unterstützt das Land Kultureinrichtungen sowie Kulturakteur*innen, die Veränderungsprozesse angehen, kreative Antworten auf aktuelle Herausforderungen entwickeln und kulturelle Angebote für alle ermöglichen wollen. Mit Blick auf die kulturelle Vielfalt in Schleswig-Holstein und die unterschiedlichen regionalen Bedürfnisse werden Projekte gefördert, die innovative Ideen, neue Konzepte und tragfähige Kooperationen entwickeln, um Kulturangebote zukunftsfähig aufzustellen. „Transformation“ umfasst dabei unter anderem strukturelle Weiterentwicklung, inklusive Zugänge zur Kultur, ökologische Nachhaltigkeit, neue Formen der Publikumsbeteiligung sowie die Vernetzung und Stärkung kultureller Teilhabe in ländlichen Räumen. Auch Mittel, die im Rahmen der Veränderungsprozesse nachweislich zur Ermöglichung von mehr Teilhabe eingesetzt werden – etwa für Gebärdensprachdolmetschende, Leitsysteme oder Kinderbetreuung – gelten ausdrücklich als förderfähig. Die Projekte sollten sich an den Kulturpolitischen Leitlinien orientieren. Projektanträge können bis zum 28. Februar 2026 eingereicht werden. Die Projektlaufzeit reicht bis zum 31. Dezember 2026. In begründeten Fällen kann sie auch mehrjährig sein.

