GEMA beschließt Nothilfe-Programm für Musikurheber und Kulanzregelungen für Veranstalter
Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA haben ein bis zu 40 Mio. Euro starkes Nothilfe-Programm für die Mitglieder der GEMA beschlossen. Für Kunden greifen bei Ausfällen aufgrund der Corona-Pandemie flexible Kulanzregelungen. Die für den 12. bis 14. Mai geplante Mitgliederversammlung wird auf den 29. September bis 1. Oktober 2020 verschoben. Die Verleihung des Fred Jay Preises findet damit ebenfalls am 29. September 2020 statt.
Die GEMA wird in einem zweistufigen Programm finanzielle Hilfen in einer Gesamthöhe von rund 40 Mio. Euro bereitstellen. Der „Schutzschirm LIVE“ richtet sich vorrangig an Komponisten und Textdichter, die zugleich als Performer auftreten und aufgrund flächendeckender Veranstaltungsabsagen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Der „Corona-Hilfsfonds“ stellt finanzielle Übergangshilfen für individuelle Härtefälle im Rahmen der sozialen und kulturellen Förderung bereit. Detaillierte Informationen zum Nothilfe-Programm (Berechtigte, Antragstellung, Auszahlung, etc.) wird die GEMA im Laufe der kommenden Woche veröffentlichen.
Die drastischen Einschränkungen zum Schutz vor der Corona-Pandemie – so notwendig und sinnvoll sie für die Gesellschaft sind – haben verheerende Auswirkungen auf die Musik- und Kulturbranche. Soweit es der GEMA im Rahmen ihres treuhänderischen Auftrags möglich ist, wird sie ihre Kunden bei der Lizenzierung von Musikveranstaltungen pragmatisch und flexibel unterstützen. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, um die in vielen Fällen existenzgefährdenden Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern.
Die bevorstehenden Ausschüttungen zum 1. April und 1. Juni sind gesichert. Die GEMA hat bereits vor Wochen einen internen Stab gebildet, um das Kerngeschäft auch aus dem Home Office aufrecht zu erhalten und die anstehenden Ausschüttungstermine für die Mitglieder sicherzustellen. Der Aufsichtsrat hat zudem beschlossen, dass die Hauptverteilung für das Geschäftsjahr 2019 in den Sparten U/UD, E/ED, M und BM in zwei Teilen zum 1. Juni und 1. November 2020 erfolgt. Dabei werden ausnahmsweise auch Veranstaltungen berücksichtigt, die im Vorjahr stattgefunden haben, aber erst im Jahr 2020 lizenziert wurden. Die Reklamationsfrist beginnt in der Folge für diese Sparten am 1. November 2020. Dann erst sollten Reklamationen der Verteilung für das Geschäftsjahr 2019 eingereicht werden. Auch diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für die betroffenen Mitglieder abzufedern.
Zum Gesundheitsschutz aller Mitarbeitenden gelten seit dem 16. März weitgehend Home Office-Regelungen. Anfragen von Mitgliedern und Kunden sollten daher bis auf weiteres direkt über das Onlineportal oder per E-Mail an die GEMA gerichtet werden.
E-Mail für Mitglieder: ed.am1758244366eg@ec1758244366ivres1758244366redei1758244366lgtim1758244366
E-Mail für Kunden: ed.am1758244366eg@tk1758244366atnok1758244366
Spendenaufruf der Deutschen Orchester-Stiftung zugunsten freischaffender Berufsmusiker*innen trifft auf Resonanz
Der bundesweite Spendenaufruf der Deutschen Orchester-Stiftung vom 16. März 2020 zugunsten freischaffender Berufsmusiker*innen hat nach nur vier Tagen bereits weit über 100.000.-€ erbracht. 131.553,99 € war der Stand des Spendenkontos gestern früh.
Da schon über 1300 Hilfsanträge Betroffener vorliegen, soll in den nächsten Tagen das Spendenziel von 250.000.-€ erreicht werden. Die Stiftung will mit dem Nothilfefonds den Freischaffenden helfen, die durch Absagen aller Konzerte und Veranstaltungen in Existenznot geraten sind. Mit der Nothilfe soll Betroffenen kurzfristig und unbürokratisch eine erste finanzielle Überbrückung ausgezahlt werden, bis dann staatliche Hilfen fließen.
Neuer Projektfonds „Kultur & Schule“ fördert kulturelle Bildung an Hamburger Schulen
Musik machen, Theater spielen, Filme drehen, Comics zeichnen – selbst künstlerisch und kreativ tätig zu sein, macht Kindern und Jugendlichen nicht nur Spaß, sondern eröffnet ihnen auch breite Möglichkeiten der kulturellen Teilhabe. Genau hier setzt der neue Projektfonds „Kultur & Schule“ an, der es Künstler*innen sowie Kulturinstitutionen zusammen mit Schulen ermöglichen soll, gemeinsam Projekte umzusetzen und so den Zugang der Schüler*innen zu Kunst und Kultur zu erweitern. Gemeinsam setzen die Behörde für Kultur und Medien und die Behörde für Schule und Berufsbildung damit einen Auftrag der Hamburgischen Bürgerschaft um. Außerdem beteiligen sich im ersten Jahr sieben Hamburger Stiftungen, die insgesamt 100.000.-€ für das Jahr 2019 bereitstellen. Eine Jury wird zwei Mal im Jahr, im April und November, aus allen Bewerbungen Projekte zur Förderung auswählen. Die erste Bewerbungsphase endet am 31.03.2019. Alle Schulen, unabhängig von Schulform oder Alter der Schüler*innen, können Projektvorschläge einreichen.
Stadt Hamburg schreibt Musikstadtfonds 2019 aus
Hamburgs vielfältige und kreative Freie Musikszene ist eine wichtige Facette der lebendigen Kultur der Stadt. Um die Vielfalt des Hamburger Musiklebens genreübergreifend zu stärken, hatten Senat und Bürgerschaft 2016 im Rahmen der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie beschlossen, mit dem Musikstadtfonds zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro für Musikprojekte bereit zu stellen. Hinzu kommen Mittel in Höhe von 100.000 Euro aus der vorherigen E-Musik- und Jazz-Förderung, die vorher jedes Jahr vergeben wurden, so dass insgesamt 600.000 Euro zur Verfügung stehen. Für den Musikstadtfonds 2019 können sich Interessierte mit ihren Projekten bis zum 15. Juni 2018 bewerben.
Mit dem Musikstadtfonds wird die Freie Musikszene genreübergreifend bei Konzeptionen und Projekten unterstützt, die sich durch einen professionellen künstlerischen Standard und hohe programmatische Qualität auszeichnen. Die Künstler*innen erhalten durch die Förderung die Möglichkeit, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder einmal im Kalenderjahr jeweils für den Förderzeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Jeder Antragsteller darf für den jeweiligen Förderzeitraum nur einen Antrag einreichen. Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen der Freien Musikszene. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte bedient sich die Behörde für Kultur und Medien der Fachkompetenz einer Jury. Interessierte können sich (unter dem Stichwort Musikstadtfonds) ab sofort online hier bewerben.
kulturMut belohnt mutige Crowdfunding-Projekte
Internationaler Koproduktionsfonds des Goethe Instituts
Das Goethe Institut fördert internationale Koproduktionen als Beispiele für partnerschaftliche Zusammenarbeit und internationalen Kulturaustausch. Der Fonds richtet sich an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler bzw. Ensembles im Ausland und in Deutschland, die in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance interdisziplinäre Formate und/oder digitale Medien verwenden. Für eine Förderung in Höhe von maximal 25.000 Euro können noch bis zum 30. Oktober Bewerbungen eingereicht werden. Das Goethe-Institut will mit dem seit Sommer 2016 aufgelegten Koproduktionsfonds neue kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch anregen, um die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen zu unterstützen und um neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit zu erproben.
Erste Förderrunde des Musikfonds fördert Lizzy Scharnofske, Lucia Cadotsch u.a.
Der neue Musikfonds fördert in seiner ersten Förderrunde 86 Projekte aus allen Bereichen der zeitgenössischen Musik mit insgesamt rund 900.000 Euro. Der Musikfonds war im Herbst 2016 auf Anregung der Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters gegründet worden und wird jährlich mit 1,1 Millionen Euro aus deren Haushalt finanziert. Das Kuratorium des Musikfonds hatte als Jury in der ersten Förderrunde an insgesamt vier Tagen im Juni und August über 459 Anträge mit einem Gesamtantragsvolumen von ca. 10,5 Millionen Euro zu entscheiden, die bis zum Antragsschluss Ende April eingegangen waren. Der Musikfonds fördert Vorhaben und Projekte mit einer Antragssumme von bis zu 50.000 Euro. Die Liste der geförderten Projekte ist auf der Website des Musikfonds unter http://files.cargocollective.com/763098/Liste-Fo-rderungen-fu-r-Webseite_FR-01_2017.pdf veröffentlicht. Unter anderem können sich Lizzy Scharnofske für eine Musikperformance, Lucia Cadotsch für eine CD-Produktion und Bettina Wackernagel für ihr „Heroines of Sound“-Festival über eine Förderung freuen. Konzertreihen wie die Lausch-Visite in Montabaur oder Frameless in München werden ebenfalls gefördert, auch die Konzertreihe Zündeln, bei der regionale KünstlerInnen die Chance erhalten, einen oder mehrere KünstlerInnen aus aller Welt nach Mannheim zu laden um ein gemeinsames Projekt zu erarbeiten, bekommt eine Förderung. Die Antragsfrist für die nächste Förderrunde des Musikfonds endet am 30.09.2017, Anträge für die zweite Förderrunde können ab dem 01.09.17 online gestellt werden.
Hamburger Fonds FREIRÄUME! fördert Kulturprojekte mit Geflüchteten
80 Anträge sind zur ersten Antragsfrist des Fonds FREIRÄUME! für kulturelle Projekte mit Geflüchteten bei der Hamburgischen Kulturstiftung eingegangen. 29 davon wählte die Jury zur Förderung in Gesamthöhe von insgesamt 200.000 Euro aus. Noch bis Ende des Monats sind Bewerbungen für die zweite Runde des Fonds »FREIRÄUME!« möglich, für die weitere 200.000 Euro zur Verfügung stehen. 2016 hatte ein Bündnis aus Hamburger Stiftungen, Unternehmern und Bürgern den Fonds FREIRÄUME! initiiert, um die Partizipation und Integration von Geflüchteten durch künstlerische und kulturpädagogische Aktivitäten in Hamburger Stadtteilen zu fördern. 2017 wird das Engagement weitergeführt und nach einem Beschluss der Bürgerschaft durch die Freie und Hansestadt Hamburg mit 200.000 Euro aus dem Hamburger Integrationsfonds ergänzt. Somit stehen in diesem Jahr 400.000 Euro für kulturelle Projekte mit Geflüchteten zur Verfügung. Das Spektrum der ausgewählten Projekte reicht von Hiphop-Kursen über Mal- und Handarbeitswerkstätten bis zu Musik-, Theater- und Zirkusworkshops und spiegelt die Vielfalt der Hamburger Stadtteilkultur wider. Die Neuauflage des Fonds FREIRÄUME! ermöglicht sowohl die Initiierung von neuen Vorhaben als auch die Weiterentwicklung von bereits bewährten Programmen.
Bewerbungen für die zweite Förderrunde sind noch bis zum 31. Mai 2017 ausschließlich digital an ed.hh1758244366-gnut1758244366fitsr1758244366utluk1758244366@kcor1758244366brewh1758244366cs1758244366 möglich.
Musikstadtfonds Hamburg fördert Freie Musikszene
Mit der Eröffnung der Elbphilharmonie hat die Musikstadt Hamburg weltweit Aufmerksamkeit erlangt. Der Erfolg der Musikstadt Hamburg fußt dabei ganz maßgeblich auch auf einer vielfältigen und lebendigen Freien Musikszene. Daher hatten Senat und Bürgerschaft 2016 im Rahmen der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie beschlossen, mit dem Musikstadtfonds zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro für Musikprojekte bereit zu stellen, um die Vielfalt des Hamburger Musiklebens genreübergreifend zu stärken. Diese zusätzlichen Mittel wurden um die Mittel ergänzt, die die Kulturbehörde zuvor jährlich als E-Musik- und Jazz-Förderung separat vergeben hatte, sodass nun insgesamt 600.000 Euro zur Verfügung stehen. Für den Musikstadtfonds 2018 können sich Interessierte mit ihren Projekten bis zum 15. Juni 2017 bewerben. Achtung: die Förderrichtlinie wurde aktualisiert: Neu ist unter anderem, dass die beantragte Zuwendung eine Mindesthöhe von 5.000 Euro haben muss.
360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft
Migration hat das Leben in deutschen Städten geprägt und wird dies auch in Zukunft tun. Kultureinrichtungen sind wichtige Zentren der Vermittlung ihrer kulturellen Vielfalt. Indem sie verstärkt migrantische Perspektiven einbeziehen, schaffen sie neue Räume für kulturelle Teilhabe und stärken auch ihre eigene gesellschaftliche Anziehungskraft. Das neue Programm 360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft der Kulturstiftung des Bundes will es Kulturinstitutionen aller Sparten ermöglichen, die interkulturelle Öffnung und Diversifizierung ihres Hauses in den Bereichen Programmangebot, Publikum und Personal auf den Weg zu bringen. Der Fonds stellt für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren Mittel für eine Personalstelle – den Agenten oder die Agentin – sowie zusätzlich Projektmittel zur Verfügung, um diesen Veränderungsprozess zu konzipieren und umzusetzen. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen aller Sparten in öffentlicher Trägerschaft und Kulturinstitutionen, bei denen die jeweilige Kommune, das Land oder der Bund regelmäßig finanziell am Betrieb oder Unterhalt beteiligt sind. Gefördert werden Vorhaben, die auf die interkulturelle Öffnung der gesamten Institution – thematisch und personell – abzielen; Anträge, die ausschließlich die Vermittlung betreffen, können nicht gefördert werden. Antragsschluss in der ersten Förderrunde ist der 30. Juni 2017.
Neuer Musikfonds fördert herausragende visionäre zeitgenössische Musik
Auf Anregung der Staatsministerin für Kultur und Medien, Prof. Monika Grütters, haben sieben Verbände und Institutionen des Musiklebens in Deutschland einen neuen Musikfonds gegründet. Der Förderfonds für Zeitgenössische Musik will herausragende Projekte aller Sparten der Zeitgenössischen Musik mit einer Antragssumme von bis zu 50.000 Euro unterstützen. Insgesamt stehen jährlich 1,1 Millionen Euro für den Fonds zur Verfügung. Ziel ist es, die zeitgenössische Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität zu fördern. Damit nimmt der Fonds „eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die nicht primär wirtschaftlich oder populistisch zielgerichtet ist, sondern die Kunst eher als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend und bestimmend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds alle Bereiche, Schnittmengen und interdisziplinäre Ansätze von Neuer Musik, zeitgenössischer Moderne, Jazz, elektroakustischer Musik, freier Musik, improvisierter Musik, Echtzeitmusik, experimentellem Rock und Pop der Subkultur, radikale Strömungen von Elektro und Dance, Hardcore und Ensemble-Formationen aller Größen, Audio-Installationen oder Klangkunst an“.
Die Förder-Richtlinien sind hier zu finden: http://www.musikfonds.de/assets/musikfonds-f%c3%b6rdergrunds%c3%a4tze.pdf. Die Anträge für das Förderprogramm des Musikfonds sind jeweils zum 31. Januar, 30. April, 30. September einzureichen, ausschließlich über das bereitgestellte Antragsformular und den Finanzierungsplan auf der Homepage.
Weitere Infos: http://www.musikfonds.de/
Fonds TURN fördert künstlerische Kooperationen zwischen Deutschland und Afrika
Der spartenübergreifende Fonds TURN unterstützt künstlerische Kooperationen zwischen Deutschland und afrikanischen Ländern und hat in den letzten vier Jahren zahlreiche Kulturinstitutionen angeregt, mit Partnern aus mittlerweile 30 afrikanischen Staaten gemeinsame Projekte auf den Weg zu bringen. Das thematische Spektrum ist vielfältig: So beschäftigen sich verschiedene TURN-Projekte mit dem kulturellen Erbe der kolonialen Geschichte, untersuchen die sozialen Architekturen der Megacities, gehen postkolonialen Machtstrukturen und der Rolle des Einzelnen darin nach, geben Einblicke in innovative Design-Labs und ungewöhnliche Musikszenen oder erforschen die Ursachen und Folgen von Migrationsbewegungen. Aufgrund der starken Nachfrage wird der Fonds TURN bis 2021 verlängert. Neuer Einsendeschluss für die sechste Förderrunde ist der 31. März 2017.