Der Bund stellt ab sofort bis zu 5,4 Millionen Euro Soforthilfe für freie Orchester und Ensembles zur Verfügung. Das Programm ziele darauf ab, künstlerisches Arbeiten trotz der Corona-Pandemie zu ermöglichen, sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters am Mittwoch. Antragsteller können bis zu 200 000 Euro erhalten. Ein Schwerpunkt liege auf der Förderung von Präsentations- und Vermittlungsformaten, die in Reaktion auf die Pandemie entwickelt werden. Das Hilfsprogramm läuft bis Ende 2020 und richtet sich an professionelle, nicht überwiegend öffentlich finanzierte Orchester und Ensembles mit Sitz in Deutschland. Die Mittel dafür stammen aus dem Förderprogramm „Exzellente Orchesterlandschaft Deutschland“. Sie würden nun für das Corona-Hilfsprogramm umgewidmet. Grütters kündigte außerdem an, dass die vom Bund geförderten Kulturinstitutionen Künstlerinnen und Künstlern in der Corona-Krise Ausfallhonorare zahlen. Für abgesagte Veranstaltungen sollen sie bis zu 60 Prozent der Gage erhalten, sofern der Vertrag bis zum 15. März geschlossen wurde. Darüber hinaus arbeitet die Kulturstaatsministerin den Angaben zufolge mit dem Bundesfinanzminister an einem Strukturfonds für die Kultur. Über die Höhe werde verhandelt. Der Kulturrat hatte einen Notfallfonds von 500 Millionen Euro gefordert.
Hessen startet Kulturpaket für Künstler*innen & Kulturbetriebe
Das Land Hessen hilft Künstler*innen, Festivals und Kultureinrichtungen mit einem umfassenden 50 Millionen Euro umfassenden 3 Phasen Unterstützungspaket:
Phase 1: Sofort helfen – Unterstützung für Festivalveranstalter*innen
Unterstützung von Festivals (Musik, Theater, Film), die als Großveranstaltung (>100 bis mindestens 31. August 2020) abgesagt werden müssen. Die maximale Höhe richtet sich nach der Zahl der verkauften Eintrittskarten im Schnitt der letzten drei Jahre: 2.50€ pro Ticket bei öffentlich getragenen Festivals, 5.-€ pro Ticket bei von gemeinnützigen Vereinen oder privaten Institutionen getragenen. Der Betrag ist auf 500.000.-€ gedeckelt. Anträge sind ab 01. Juni möglich. Infos
Phase 2: Übergang meistern – Arbeitsstipendien für freie Künstler*innen
Unterstützung freier Künstler*innen mit Arbeitsstipendien von je 2.000 Euro. Das ermöglicht ihnen, neue Projekte zu erarbeiten oder bestehende fortzuentwickeln. Anträge sind ab 01. Juni bei der Hessischen Kulturstiftung möglich. Infos
Phase 3: Innovativ neu eröffnen – Fonds-Pakete für Einrichtungen & Projektstipendien
Unterstützungsfond für Kultureinrichtungen und Spielstätten, der 500 Fonds-Pakete zu je pauschal 18.000.-€ vergibt. Anträge werden über das HMWK voraussichtlich ab 01. Juli möglich sein. Der Fonds für Projektstipendien für freie Gruppen hält Mittel für 250 Gruppen in Höhe von je 18.000.-€ sowie für 1.000 Einzelkünstler*innen in Höhe von je 5.000.-€ bereit. Er wird über die Hessische Kulturstiftung abgewickelt und steht ab 01. August zur Verfügung. Infos
Deutscher Kulturrat legt Resolution mit Eckpunkten für einen Kulturinfrastrukturfonds vor
Der Deutsche Kulturrat fordert bereits seit längerem einen bundesweiten Kulturinfrastrukturfonds. Nun hat der Verband in einer Resolution die Eckpunkte skizziert, die er für einen solchen Fonds vorschlägt. Aus Sicht des Deutschen Kulturrates sollte der Kulturinfrastrukturfonds die verschiedenen künstlerischen Sparten und Handlungsfelder in den Blick nehmen, sich an Vereine, Einrichtungen, Unternehmen und Solo-Selbständige wie z.B. Künstlerinnen und Künstler richten, darauf abzielen, dass Kulturstrukturen erhalten bleiben und neue Wege gehen können, um damit zukunftsfähig zu werden und ermöglichen, dass jetzt und in Zukunft Umsätze im Kultur- und Medienbereich erzielt werden können, die wiederum Aufträge und Beschäftigung induzieren. Zu den Kriterien, die dabei berücksichtigt werden sollen, gehört aus Sicht des Kulturrats eine Laufzeit des Fonds bis mindestens Ende 2021, eine Vergabe der Mittel über bereits bestehende Strukturen und die Transparenz bei der verteilung unter Einbeziehung des Fachverstands von Akteuren aus der Branche.
Förderprogramm Fonds Soziokultur „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen“
Mit seinem Förderprogramm „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen“ will der Fonds Soziokultur Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren die Möglichkeit geben, eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld zu entwickeln und umzusetzen. Es hat den Anspruch, die kreativen Potentiale junger Menschen zu fördern. Ziel ist dabei, Jugendliche zum (längerfristigen) Engagement im soziokulturellen Praxisfeld zu ermutigen und Wege der Verwirklichung von guten Ideen aufzuzeigen. Einsendeschluss ist der 2. Mai 2020.
Stadt Köln stellt Soforthilfen bereit
Die Stadt Köln hat für durch das Veranstaltungsverbot betroffene geförderte Kulturveranstalter und Kulturschaffende Vorsorge getroffen und neue Regelungen für die diesjährige Kulturförderung eingeführt. Bereits bewilligt Förderungen werden nicht zurückgefordert, wenn Veranstaltungen und Projekte wegen der Pandemie abgesagt werden müssen. Institutionell geförderte Institutionen (Betriebskostenzuschussempfänger) werden bei Bedarf – zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Liquidität – mit vorgezogenen Abschlagszahlungen unterstützt. Zudem werden kleinere Aufstockungsbedarfe bei aktuellen Projektförderungen im Zuge der bereits laufenden Bewilligungsverfahren vom Kulturamt geprüft.
Ergänzend bringt die Stadt Köln außerdem einen Notfallfonds zur Struktursicherung von freien Kulturinstitutionen bei Corona-bedingten Krisensituationen auf den Weg. Dieser soll greifen, wenn die sonstigen Unterstützungsleistungen zur Stabilisierung der freien Kultur nicht ausreichen sollten. Das städtische Soforthilfeprogramm richtet sich an geförderte freie Kultur-Betriebe und Kultur-Vereine, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten.
Informationen zu den Maßnahmen in der Kulturförderung sind auf der Corona-Seite des Kulturamtes Köln zu finden.
Deutscher Kulturrat fordert Errichtung eines Kulturinfrastrukturförderfonds
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist froh, dass Bund und Länder so schnell Hilfspakete auf den Weg gebracht haben. Betriebskostenzuschüsse und ALG II seien hilfreiche Notmaßnahmen, die auch dem Kulturbereich zugute kommen können. Hieraus könne aber nicht kulturelle Infrastruktur finanziert werden. Er fordert daher jetzt einen Kulturinfrastrukturförderfonds. Private Kultureinrichtungen, öffentlich geförderte Kulturinstitutionen, Kulturvereine und kulturwirtschaftliche Betriebe müssten auch weiterhin ihre Aufgaben erfüllen können. Deshalb bräuchten sie jetzt Unterstützung aus einen Kulturinfrastrukturfonds des Bundes.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte in seiner Stellungnahme: „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden noch lange zu spüren sein. Wir brauchen deshalb eine funktionierende kulturelle Infrastruktur, damit auch in der Zukunft Aufträge an Künstler vergeben werden können und Kulturorte erhalten bleiben. Die Kultur kann Antworten auf die durch die Krise ausgelösten gesellschaftlichen Verwerfungen geben. Jetzt muss die Bundeskultur groß denken und die notwendigen Mittel für einen nationalen Kulturinfrastrukturförderfonds aus den Notfalltopf der Bundesregierung abfordern. Kultur ist gerade in der Krise Lebensmittel.“
GEMA beschließt Nothilfe-Programm für Musikurheber und Kulanzregelungen für Veranstalter
Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA haben ein bis zu 40 Mio. Euro starkes Nothilfe-Programm für die Mitglieder der GEMA beschlossen. Für Kunden greifen bei Ausfällen aufgrund der Corona-Pandemie flexible Kulanzregelungen. Die für den 12. bis 14. Mai geplante Mitgliederversammlung wird auf den 29. September bis 1. Oktober 2020 verschoben. Die Verleihung des Fred Jay Preises findet damit ebenfalls am 29. September 2020 statt.
Die GEMA wird in einem zweistufigen Programm finanzielle Hilfen in einer Gesamthöhe von rund 40 Mio. Euro bereitstellen. Der „Schutzschirm LIVE“ richtet sich vorrangig an Komponisten und Textdichter, die zugleich als Performer auftreten und aufgrund flächendeckender Veranstaltungsabsagen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Der „Corona-Hilfsfonds“ stellt finanzielle Übergangshilfen für individuelle Härtefälle im Rahmen der sozialen und kulturellen Förderung bereit. Detaillierte Informationen zum Nothilfe-Programm (Berechtigte, Antragstellung, Auszahlung, etc.) wird die GEMA im Laufe der kommenden Woche veröffentlichen.
Die drastischen Einschränkungen zum Schutz vor der Corona-Pandemie – so notwendig und sinnvoll sie für die Gesellschaft sind – haben verheerende Auswirkungen auf die Musik- und Kulturbranche. Soweit es der GEMA im Rahmen ihres treuhänderischen Auftrags möglich ist, wird sie ihre Kunden bei der Lizenzierung von Musikveranstaltungen pragmatisch und flexibel unterstützen. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, um die in vielen Fällen existenzgefährdenden Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern.
Die bevorstehenden Ausschüttungen zum 1. April und 1. Juni sind gesichert. Die GEMA hat bereits vor Wochen einen internen Stab gebildet, um das Kerngeschäft auch aus dem Home Office aufrecht zu erhalten und die anstehenden Ausschüttungstermine für die Mitglieder sicherzustellen. Der Aufsichtsrat hat zudem beschlossen, dass die Hauptverteilung für das Geschäftsjahr 2019 in den Sparten U/UD, E/ED, M und BM in zwei Teilen zum 1. Juni und 1. November 2020 erfolgt. Dabei werden ausnahmsweise auch Veranstaltungen berücksichtigt, die im Vorjahr stattgefunden haben, aber erst im Jahr 2020 lizenziert wurden. Die Reklamationsfrist beginnt in der Folge für diese Sparten am 1. November 2020. Dann erst sollten Reklamationen der Verteilung für das Geschäftsjahr 2019 eingereicht werden. Auch diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für die betroffenen Mitglieder abzufedern.
Zum Gesundheitsschutz aller Mitarbeitenden gelten seit dem 16. März weitgehend Home Office-Regelungen. Anfragen von Mitgliedern und Kunden sollten daher bis auf weiteres direkt über das Onlineportal oder per E-Mail an die GEMA gerichtet werden.
E-Mail für Mitglieder: ed.am1726176266eg@ec1726176266ivres1726176266redei1726176266lgtim1726176266
E-Mail für Kunden: ed.am1726176266eg@tk1726176266atnok1726176266
Spendenaufruf der Deutschen Orchester-Stiftung zugunsten freischaffender Berufsmusiker*innen trifft auf Resonanz
Der bundesweite Spendenaufruf der Deutschen Orchester-Stiftung vom 16. März 2020 zugunsten freischaffender Berufsmusiker*innen hat nach nur vier Tagen bereits weit über 100.000.-€ erbracht. 131.553,99 € war der Stand des Spendenkontos gestern früh.
Da schon über 1300 Hilfsanträge Betroffener vorliegen, soll in den nächsten Tagen das Spendenziel von 250.000.-€ erreicht werden. Die Stiftung will mit dem Nothilfefonds den Freischaffenden helfen, die durch Absagen aller Konzerte und Veranstaltungen in Existenznot geraten sind. Mit der Nothilfe soll Betroffenen kurzfristig und unbürokratisch eine erste finanzielle Überbrückung ausgezahlt werden, bis dann staatliche Hilfen fließen.
Neuer Projektfonds „Kultur & Schule“ fördert kulturelle Bildung an Hamburger Schulen
Musik machen, Theater spielen, Filme drehen, Comics zeichnen – selbst künstlerisch und kreativ tätig zu sein, macht Kindern und Jugendlichen nicht nur Spaß, sondern eröffnet ihnen auch breite Möglichkeiten der kulturellen Teilhabe. Genau hier setzt der neue Projektfonds „Kultur & Schule“ an, der es Künstler*innen sowie Kulturinstitutionen zusammen mit Schulen ermöglichen soll, gemeinsam Projekte umzusetzen und so den Zugang der Schüler*innen zu Kunst und Kultur zu erweitern. Gemeinsam setzen die Behörde für Kultur und Medien und die Behörde für Schule und Berufsbildung damit einen Auftrag der Hamburgischen Bürgerschaft um. Außerdem beteiligen sich im ersten Jahr sieben Hamburger Stiftungen, die insgesamt 100.000.-€ für das Jahr 2019 bereitstellen. Eine Jury wird zwei Mal im Jahr, im April und November, aus allen Bewerbungen Projekte zur Förderung auswählen. Die erste Bewerbungsphase endet am 31.03.2019. Alle Schulen, unabhängig von Schulform oder Alter der Schüler*innen, können Projektvorschläge einreichen.
Stadt Hamburg schreibt Musikstadtfonds 2019 aus
Hamburgs vielfältige und kreative Freie Musikszene ist eine wichtige Facette der lebendigen Kultur der Stadt. Um die Vielfalt des Hamburger Musiklebens genreübergreifend zu stärken, hatten Senat und Bürgerschaft 2016 im Rahmen der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie beschlossen, mit dem Musikstadtfonds zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro für Musikprojekte bereit zu stellen. Hinzu kommen Mittel in Höhe von 100.000 Euro aus der vorherigen E-Musik- und Jazz-Förderung, die vorher jedes Jahr vergeben wurden, so dass insgesamt 600.000 Euro zur Verfügung stehen. Für den Musikstadtfonds 2019 können sich Interessierte mit ihren Projekten bis zum 15. Juni 2018 bewerben.
Mit dem Musikstadtfonds wird die Freie Musikszene genreübergreifend bei Konzeptionen und Projekten unterstützt, die sich durch einen professionellen künstlerischen Standard und hohe programmatische Qualität auszeichnen. Die Künstler*innen erhalten durch die Förderung die Möglichkeit, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder einmal im Kalenderjahr jeweils für den Förderzeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Jeder Antragsteller darf für den jeweiligen Förderzeitraum nur einen Antrag einreichen. Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen der Freien Musikszene. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte bedient sich die Behörde für Kultur und Medien der Fachkompetenz einer Jury. Interessierte können sich (unter dem Stichwort Musikstadtfonds) ab sofort online hier bewerben.
kulturMut belohnt mutige Crowdfunding-Projekte
Internationaler Koproduktionsfonds des Goethe Instituts
Das Goethe Institut fördert internationale Koproduktionen als Beispiele für partnerschaftliche Zusammenarbeit und internationalen Kulturaustausch. Der Fonds richtet sich an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler bzw. Ensembles im Ausland und in Deutschland, die in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance interdisziplinäre Formate und/oder digitale Medien verwenden. Für eine Förderung in Höhe von maximal 25.000 Euro können noch bis zum 30. Oktober Bewerbungen eingereicht werden. Das Goethe-Institut will mit dem seit Sommer 2016 aufgelegten Koproduktionsfonds neue kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch anregen, um die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen zu unterstützen und um neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit zu erproben.