Hamburger Fonds FREIRÄUME! fördert Kulturprojekte mit Geflüchteten

80 Anträge sind zur ersten Antragsfrist des Fonds FREIRÄUME! für kulturelle Projekte mit Geflüchteten bei der Hamburgischen Kulturstiftung eingegangen. 29 davon wählte die Jury zur Förderung in Gesamthöhe von insgesamt 200.000 Euro aus. Noch bis Ende des Monats sind Bewerbungen für die zweite Runde des Fonds »FREIRÄUME!« möglich, für die weitere 200.000 Euro zur Verfügung stehen. 2016 hatte ein Bündnis aus Hamburger Stiftungen, Unternehmern und Bürgern den Fonds FREIRÄUME! initiiert, um die Partizipation und Integration von Geflüchteten durch künstlerische und kulturpädagogische Aktivitäten in Hamburger Stadtteilen zu fördern. 2017 wird das Engagement weitergeführt und nach einem Beschluss der Bürgerschaft durch die Freie und Hansestadt Hamburg mit 200.000 Euro aus dem Hamburger Integrationsfonds ergänzt. Somit stehen in diesem Jahr 400.000 Euro für kulturelle Projekte mit Geflüchteten zur Verfügung. Das Spektrum der ausgewählten Projekte reicht von Hiphop-Kursen über Mal- und Handarbeitswerkstätten bis zu Musik-, Theater- und Zirkusworkshops und spiegelt die Vielfalt der Hamburger Stadtteilkultur wider. Die Neuauflage des Fonds FREIRÄUME! ermöglicht sowohl die Initiierung von neuen Vorhaben als auch die Weiterentwicklung von bereits bewährten Programmen.

Bewerbungen für die zweite Förderrunde sind noch bis zum 31. Mai 2017 ausschließlich digital an ed.hh1711705151-gnut1711705151fitsr1711705151utluk1711705151@kcor1711705151brewh1711705151cs1711705151 möglich.

28.05.2017

Musikstadtfonds Hamburg fördert Freie Musikszene

Mit der Eröffnung der Elbphilharmonie hat die Musikstadt Hamburg weltweit Aufmerksamkeit erlangt. Der Erfolg der Musikstadt Hamburg fußt dabei ganz maßgeblich auch auf einer vielfältigen und lebendigen Freien Musikszene. Daher hatten Senat und Bürgerschaft 2016 im Rahmen der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie beschlossen, mit dem Musikstadtfonds zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro für Musikprojekte bereit zu stellen, um die Vielfalt des Hamburger Musiklebens genreübergreifend zu stärken. Diese zusätzlichen Mittel wurden um die Mittel ergänzt, die die Kulturbehörde zuvor jährlich als E-Musik- und Jazz-Förderung separat vergeben hatte, sodass nun insgesamt 600.000 Euro zur Verfügung stehen. Für den Musikstadtfonds 2018 können sich Interessierte mit ihren Projekten bis zum 15. Juni 2017 bewerben. Achtung: die Förderrichtlinie wurde aktualisiert: Neu ist unter anderem, dass die beantragte Zuwendung eine Mindesthöhe von 5.000 Euro haben muss.

28.05.2017

360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft

Migration hat das Leben in deutschen Städten geprägt und wird dies auch in Zukunft tun. Kultureinrichtungen sind wichtige Zentren der Vermittlung ihrer kulturellen Vielfalt. Indem sie verstärkt migrantische Perspektiven einbeziehen, schaffen sie neue Räume für kulturelle Teilhabe und stärken auch ihre eigene gesellschaftliche Anziehungskraft. Das neue Programm 360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft der Kulturstiftung des Bundes will es Kulturinstitutionen aller Sparten ermöglichen, die interkulturelle Öffnung und Diversifizierung ihres Hauses in den Bereichen Programmangebot, Publikum und Personal auf den Weg zu bringen. Der Fonds stellt für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren Mittel für eine Personalstelle – den Agenten oder die Agentin – sowie zusätzlich Projektmittel zur Verfügung, um diesen Veränderungsprozess zu konzipieren und umzusetzen. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen aller Sparten in öffentlicher Trägerschaft und Kulturinstitutionen, bei denen die jeweilige Kommune, das Land oder der Bund regelmäßig finanziell am Betrieb oder Unterhalt beteiligt sind. Gefördert werden Vorhaben, die auf die interkulturelle Öffnung der gesamten Institution – thematisch und personell – abzielen; Anträge, die ausschließlich die Vermittlung betreffen, können nicht gefördert werden. Antragsschluss in der ersten Förderrunde ist der 30. Juni 2017.

28.05.2017

Neuer Musikfonds fördert herausragende visionäre zeitgenössische Musik

Auf Anregung der Staatsministerin für Kultur und Medien, Prof. Monika Grütters, haben sieben Verbände und Institutionen des Musiklebens in Deutschland einen neuen Musikfonds gegründet. Der Förderfonds für Zeitgenössische Musik will herausragende Projekte aller Sparten der Zeitgenössischen Musik mit einer Antragssumme von bis zu 50.000 Euro unterstützen. Insgesamt stehen jährlich 1,1 Millionen Euro für den Fonds zur Verfügung. Ziel ist es, die zeitgenössische Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität zu fördern. Damit nimmt der Fonds „eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die nicht primär wirtschaftlich oder populistisch zielgerichtet ist, sondern die Kunst eher als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend und bestimmend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds alle Bereiche, Schnittmengen und interdisziplinäre Ansätze von Neuer Musik, zeitgenössischer Moderne, Jazz, elektroakustischer Musik, freier Musik, improvisierter Musik, Echtzeitmusik, experimentellem Rock und Pop der Subkultur, radikale Strömungen von Elektro und Dance, Hardcore und Ensemble-Formationen aller Größen, Audio-Installationen oder Klangkunst an“.

Die Förder-Richtlinien sind hier zu finden: http://www.musikfonds.de/assets/musikfonds-f%c3%b6rdergrunds%c3%a4tze.pdf. Die Anträge für das Förderprogramm des Musikfonds sind jeweils zum 31. Januar, 30. April, 30. September einzureichen, ausschließlich über das bereitgestellte Antragsformular und den Finanzierungsplan auf der Homepage.

26.02.2017

Fonds TURN fördert künstlerische Kooperationen zwischen Deutschland und Afrika

Der spartenübergreifende Fonds TURN unterstützt künstlerische Kooperationen zwischen Deutschland und afrikanischen Ländern und hat in den letzten vier Jahren zahlreiche Kulturinstitutionen angeregt, mit Partnern aus mittlerweile 30 afrikanischen Staaten gemeinsame Projekte auf den Weg zu bringen. Das thematische Spektrum ist vielfältig: So beschäftigen sich verschiedene TURN-Projekte mit dem kulturellen Erbe der kolonialen Geschichte, untersuchen die sozialen Architekturen der Megacities, gehen postkolonialen Machtstrukturen und der Rolle des Einzelnen darin nach, geben Einblicke in innovative Design-Labs und ungewöhnliche Musikszenen oder erforschen die Ursachen und Folgen von Migrationsbewegungen. Aufgrund der starken Nachfrage wird der Fonds TURN bis 2021 verlängert. Neuer Einsendeschluss für die sechste Förderrunde ist der 31. März 2017.

23.11.2016

Kulturbehörde Hamburg schreibt Musikstadtfonds aus

Hamburg ist Musikstadt. Die Elbphilharmonie wird die reiche Musiktradition weit über die Grenzen der Stadt hinaus erneut und auf besondere Weise sichtbar machen. Zu dieser Tradition gehören neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene. Um auch diese weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben sich weiterzuentwickeln, haben Senat und Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie auch zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr bereitgestellt. Über deren Vergabe entscheidet eine unabhängige Fachjury, die die Bereiche klassische bzw. Neue/Aktuelle Musik, Chor, Pop, Jazz und E-Musik abdeckt. Die Kulturbehörde startet jetzt mit der Ausschreibung des Musikstadtfonds. Staatsrat für Kultur Dr. Carsten Brosda: „Die Musikstadt Hamburg braucht neben herausragenden musikalischen Leuchttürmen auch das kreative Fundament einer lebendigen und vielfältigen Musikszene. Mit dem Musikstadtfonds stellt die Stadt künftig zusätzlich eine halbe Million Euro pro Jahr zur Verfügung, mit der wir gerade diese bereichernde Vielfalt genreübergreifend noch besser fördern wollen.“

Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In begründeten Ausnahmen und besonderer Exzellenz ist auch eine Förderung bis zu drei Jahren möglich.

Jede/r AntragstellerIn darf für den jeweiligen Förderzeitraum nur einen Antrag einreichen. Anträge sind für die erste Vergaberunde bis spätestens 22. Juli 2016 (Poststempel) einzureichen. Für diesen Zeitraum sind auch zwei Förderanträge – jeweils einer für 2016 und einer für 2017 – möglich. Das erforderliche Antragsformular ist veröffentlicht unter www.hamburg.de/kulturbehoerde/downloads.

(Quelle: www.miz.org)

19.06.2016

Fonds Soziokultur 2. Halbjahr 2014 sucht soziokulturelle Projektideen

Der Fonds Soziokultur sucht wieder den Rohstoff für Träume ebenso wie Anleitungen zum praktischen Handeln. Gefragt sind Ideen zwischen Nachhaltigkeit und Innovation, Interkultur und lokaler Tradition, Aktion und Reflexion. In jedem Falle Projekte, die zur kulturellen Teilhabe anstiften. Idee und Umsetzung sollten andere Initiativen zur Nachahmung anregen und beispielhaft für Kommunikation und Vernetzung über die eigene Region hinaus sorgen. Der Wettbewerb um die besten soziokulturellen Projektideen eröffnet Freiräume auf Zeit.
Der Fonds Soziokultur fördert seit 1988 bundesweit und befristet Kulturprojekte, die aktuelle gesellschaftliche Themen aufgreifen und mit künstlerischen Mitteln umsetzen. Träger soziokultureller Projekte können sich beim Fonds Soziokultur zweimal jährlich um Fördermittel bewerben. Vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel des Fonds durch die Kulturstiftung des Bundes stehen für Projektförderungen im zweiten Halbjahr 2014 zirka 420.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, in denen neue Angebots- und Aktionsformen in der Soziokultur erprobt werden. Die Vorhaben sollen Modellcharakter besitzen und beispielhaft sein für andere soziokulturelle Akteure und Einrichtungen. Damit regt der Fonds Soziokultur einen bundesweiten Wettbewerb um die besten Projektideen an. Es können auch Projekte unterstützt werden, die aufgrund ihrer Konzeption und ihres Umfanges eine längerfristige (mehrjährige) Zeitplanung erfordern. Die Förderung des Fonds ist dabei nicht nur auf die Durchführungsphase des Projektes be-grenzt, sondern kann auch die Phase der Konzeptentwicklung einbeziehen. Einsendeschluss: 2. Mai 2014. Das Kuratorium des Fonds entscheidet Anfang Juli 2014 abschließend über die eingegangenen Anträge. Die Projekte dürfen nicht vor diesem Termin beginnen!

07.04.2014