Stadt Köln stellt Soforthilfen bereit

Die Stadt Köln hat für durch das Veranstaltungsverbot betroffene geförderte Kulturveranstalter und Kulturschaffende Vorsorge getroffen und neue Regelungen für die diesjährige Kulturförderung eingeführt. Bereits bewilligt Förderungen werden nicht zurückgefordert, wenn Veranstaltungen und Projekte wegen der Pandemie abgesagt werden müssen. Institutionell geförderte Institutionen (Betriebskostenzuschussempfänger) werden bei Bedarf – zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Liquidität – mit vorgezogenen Abschlagszahlungen unterstützt. Zudem werden kleinere Aufstockungsbedarfe bei aktuellen Projektförderungen im Zuge der bereits laufenden Bewilligungsverfahren vom Kulturamt geprüft.

Ergänzend bringt die Stadt Köln außerdem einen Notfallfonds zur Struktursicherung von freien Kulturinstitutionen bei Corona-bedingten Krisensituationen auf den Weg. Dieser soll greifen, wenn die sonstigen Unterstützungsleistungen zur Stabilisierung der freien Kultur nicht ausreichen sollten. Das städtische Soforthilfeprogramm richtet sich an geförderte freie Kultur-Betriebe und Kultur-Vereine, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten.

Informationen zu den Maßnahmen in der Kulturförderung sind auf der Corona-Seite des Kulturamtes Köln zu finden.

30.03.2020