Der Bund stellt ab sofort bis zu 5,4 Millionen Euro Soforthilfe für freie Orchester und Ensembles zur Verfügung. Das Programm ziele darauf ab, künstlerisches Arbeiten trotz der Corona-Pandemie zu ermöglichen, sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters am Mittwoch. Antragsteller können bis zu 200 000 Euro erhalten. Ein Schwerpunkt liege auf der Förderung von Präsentations- und Vermittlungsformaten, die in Reaktion auf die Pandemie entwickelt werden. Das Hilfsprogramm läuft bis Ende 2020 und richtet sich an professionelle, nicht überwiegend öffentlich finanzierte Orchester und Ensembles mit Sitz in Deutschland. Die Mittel dafür stammen aus dem Förderprogramm „Exzellente Orchesterlandschaft Deutschland“. Sie würden nun für das Corona-Hilfsprogramm umgewidmet. Grütters kündigte außerdem an, dass die vom Bund geförderten Kulturinstitutionen Künstlerinnen und Künstlern in der Corona-Krise Ausfallhonorare zahlen. Für abgesagte Veranstaltungen sollen sie bis zu 60 Prozent der Gage erhalten, sofern der Vertrag bis zum 15. März geschlossen wurde. Darüber hinaus arbeitet die Kulturstaatsministerin den Angaben zufolge mit dem Bundesfinanzminister an einem Strukturfonds für die Kultur. Über die Höhe werde verhandelt. Der Kulturrat hatte einen Notfallfonds von 500 Millionen Euro gefordert.
Hamburger Gagenfonds: 2. Förderrunde gestartet (Antragsfrist: 20.12.2020)
Die 2. Förderrunde ist bereits gestartet: beim Hamburger Gagenfonds von RockCity e.V. können Musiker*innen, Bands, Musikprojekte, Kollektive oder künstlerische DJs aus Hamburg Anträge für Konzerte & Livestreams stellen, die keine oder nur eine geringe Gage einbringen. Der Gagenfonds stockt diese Gagen auf, damit Musiker*innen und DJs in Zeiten von COVID-19 weiter kreativ und innovativ sein können. Noch bis 20.12.2020 könnt ihr eure Anträge einreichen, berücksichtigt werden auch Spenden- und Benefizkonzerte. Hier hat RockCity e.V. professionell kuratierte Livestream-Formate zusammengestellt, wo ihr eure Konzerte veranstalten und streamen könnt. Durch die vielen Anträge liegt die Bearbeitungszeit aktuell bei ca. 30 Tagen.
Stay tuned: Hamburger Gagenfonds will Gagenausfälle ausgleichen
Die Musiker*innen der Hamburger Musikszene sind von den coronabedingten Einschränkungen besonders stark betroffen, Veranstaltungsbetriebe, Clubs und Bühnen sind durch erhebliche betriebliche Ausfälle kaum in der Lage, relevante Gagen für die auftretenden Musiker*innen und Bands zu bezahlen. Zudem ist die Anzahl der Veranstaltungen extrem minimiert und auch die Eintrittseinnahmen sind coronabedingt bis zu 80 % rückläufig. Deshalb legt die Behörde für Kultur und Medien jetzt zusammen mit RockCity Hamburg e.V. den Hamburger Gagenfonds auf, mit dem Musiker*innen finanziell unterstützt werden sollen. Rückwirkend zum 13.03.2020 (Streaming-Konzerte) bzw. zum 01.07.2020 (Live-Konzerte) und bis mindestens zum 31.12.2020 können Hamburger Musiker*innen einen Antrag auf Ausgleich ihrer fehlenden Erlöse stellen, sollten diese bei live oder digitalen Auftritten in kleinen Venues bis 200 Zuschauer*innen unter 250 Euro pro Auftritt pro Person oder bei größeren Bands in größeren Venues über 200 Zuschauer*innen unter 500 Euro pro Person liegen. Voraussetzung ist, dass das Konzert von einer*m professionelle*n Veranstalter*in durchgeführt wurde. Bei Livestreams sollte mit einer Spenden- bzw. Paywallfunktion deutlich gemacht werden, dass „Kultur umsonst“ nicht zum neuen Corona-Motto wird. Näheres zur Antragstellung findet ihr in Kürze hier.
Neustart Kultur – wie wird das Programm umgesetzt?
Das großangelegte und groß angekündigte Hilfsprogramm des Bundes für den Kultur- und Medienbereich wird langsam konkreter. Die Bundesregierung selbst beschreibt das Ziel der Maßnahmen so: „Das milliardenschwere Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten.“ Wie aber kann wer genau davon profitieren? Und hält es das, was es verspricht?
Neustart Kultur wird in verschiedenen Teilprogrammen über bereits etablierte Förderwege an die Künstler*innen gebracht. So ist zum Beispiel die Künstler*innenförderung der Initiative Musik um 10 Millionen Euro aufgestockt worden. Diese Maßnahme begrüßen die Musikwirtschaftsverbände: „Das seit vielen Jahren intensiv genutzte Programm hilft Künstler*innen und ihren wirtschaftlichen Partnern bislang durch eine Förderung von 40 Prozent der Kosten. Dieser Förderanteil wird nun für einen befristeten Zeitraum um 50 Prozent auf 90 Prozent angehoben. Antragsteller*innen müssen damit anstatt 60 Prozent nur noch einen Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten aufbringen. Insgesamt ist eine Förderhöhe bis zu 67.500 Euro je Projekt möglich. Zusätzlich zu Produktion, Marketing und Tourneen können nun auch die Werkkreation, Probe- und Vorproduktionszeiten gefördert werden.“ Anträge für die aktuelle 51. Förderrunde könnt ihr noch bis zum 11.08.2020, 18.00h einreichen! Alle aktuellen Fristen sind hier nachzulesen.
Der Musikfonds plant als Teilprogramm von NEUSTART ein Stipendienprogramm für Musiker*innen. Die Stipendien können für einen Zeitraum von sechs Monaten mit einem einmaligen Betrag von 6.000 EUR vergeben werden. Sie sollen professionellen, freischaffenden Künstler*innen der aktuellen Musikszene die Möglichkeit eröffnen, neue Arbeitsvorhaben umzusetzen. Bündnis 90/Die Grünen kritisieren diese Form der Förderung. Stipendien seien keine Lösung für die existenzbedrohende Situation vieler Soloselbständiger im Kulturbereich, da in den Hilfspaketen des Bundes immer noch keine Erstattung der Lebenshaltungskosten vorgesehen ist. Ein Schlag ins Gesicht für die Soloselbständigen sei insbesondere die Aussage der Kulturstaatsministerin, dass „vor allem Stipendien die Kreativen zur produktiven künstlerischen Tätigkeit motivieren“. Dies unterstelle, dass unsere Kulturschaffenden in der Krise unmotiviert zu Hause sitzen. Sie fordern an erster Stelle ein Existenzgeld von 1.200 Euro monatlich für Soloselbständige und freie Kulturschaffende, mindestens für die Dauer der Krise, und insbesondere für die, die noch immer von Auftrittsverboten betroffen sind und zukünftig sein werden. Dieses könne dann durch Stipendien und andere Fördermöglichkeiten aufgestockt werden.
Ein weiteres Standbein des Programms NEUSTART ist die Förderung von Investitionen in Institutionen, beispielsweise für Umbauten von Lüftungsanlagen, Kassenbereiche etc. Für Musikaufführungsstätten, Musikclubs und Festivals wird dieses Teilprogramm von der GEMA verwaltet. Für Kulturzentren und Soziokulturelle Zentren ist der Bundersverband Soziokultur der Projektträger. Dieser führt auch eine Projektförderung für Einrichtungen bzw. Trägern der kulturellen Bildung und Medienbildung, der Soziokultur und Kulturarbeit in freier Trägerschaft durch. Im Fokus stehen Teams aus freien und festen Mitarbeiter*innen sowie Netzwerke vor Ort, die neue Formen und Wege kultureller Arbeit mit gesellschaftlicher Wirkung erproben und mittelfristig etablieren möchten. Dort können erst demnächst Anträge gestellt werden. Für diesen Teil des Programms gibt es in Rheinland-Pfalz weitere Unterstützung: Das Land hat angekündigt, den Eigenanteil für Kultureinrichtungen zu übernehmen.
Weitere Teilprogramme werden im August umgesetzt – wir halten euch auf dem Laufenden!
Musikfonds für Projekte der zeitgenössischen Musik
Der Musikfonds fördert herausragende Projekte aller Sparten der zeitgenössischen Musik mit einer Antragssumme von bis zu 50.000.-€. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds alle Bereiche, Schnittmengen, genreübergreifende und interdisziplinäre Ansätze an: Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst. Begrüßt werden kreative Konzepte, die sich mit der Frage der aktuell eingeschränkten Aufführungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum (Konzertsäle, Clubs oder sonstige Bühnen) auseinandersetzen und ein Zeichen gegen den Verlust dieses für Musiker*innen lebensnotwendigen Raums setzen. Für Aufführungen im öffentlichen Raum gelten die aktuellen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Infektionsschutzgesetz und die darauf basierenden Verordnungen. Antragsfrist für die aktuelle, dritte Förderrunde ist der 30. September 2020. Die dann beantragten Projekte dürfen nicht vor dem 1. Dezember 2020 beginnen. Hinweise zur Antragstellung findet ihr hier; die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle stehen für Fragen gerne zur Verfügung und bieten telefonische Beratung jeweils Dienstag bis Donnerstag zwischen 11 und 15 Uhr an.
(Quelle: Newsletter Freie Szene Rheinland-Pfalz Nr. 193, Juli 2020)
Neustart Kultur – 50 Millionen für die Bundeskulturfonds
Das Rettungsprogramm der Bundesregierung NEUSTART KULTUR sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstler*innen und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten. Als erste einer ganzen Reihe von Organisationen haben die sechs Bundeskulturfonds Informationen zu Fördergrundsätzen und Antragsmodalitäten auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Sie erhalten aus dem Programm NEUSTART KULTUR insgesamt 50 Millionen Euro zusätzlich, um in den von ihnen vertretenen Kultursparten Projekte zu fördern. Viele ihrer Förderungen richten sich unmittelbar an Künstler*innen. Der Fonds Soziokultur e.V. baut mit „Sonderförderung Neustart Kultur“ auf seinem Corona-Sonderprogramm „Inter-Aktion“ auf. Er wird die Kulturproduktion in Einrichtungen freier Trägerschaft, darunter auch Jugendkunstschulen, und anderer Akteure der kulturellen Bildung unterstützen. Ziel ist es, fragile Strukturen und kulturelle Teilhabemöglichkeiten zustärken. Der Musikfonds e.V. fördert die Stabilisierung und Neuorientierung des aktuellen Musikschaffens unter anderem durch ein neues Stipendienprogramm. Damit werden zum Beispiel Recherchen, Kompositionsvorhaben oder die Entwicklung neuer künstlerischer Arbeiten gefördert.
Erste Ausschüttung des RockCity Soforthilfe-Fonds
In den letzten Wochen und Monaten hat RockCity e.V. mit seiner Spendenkampagne #musicsupportHH rund 32.000.-€ generieren können, um Hamburger Musiker*innen und in der Musikszene Beschäftigten helfen zu können, die durch die Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten sind. Jetzt kann die Ausschüttung an die ersten Künstler*innen erfolgen. Bewerben können sich Musiker*innen, Komponist*innen, DJs (ohne HCS/Bund), Kleinunternehmende und soloselbständige Musikschaffende (z.B. Tontechniker*innen, Lichttechniker*innen, Booker*innen, Kleinstlabels) (ohne HCS/Bund), Band GbRs (ohne HCS/Bund), alleinerziehende Musikschaffende mit besonderer Belastung und vollberufsmusizierende Paare mit besonderer Belastung. Hier findet ihr das Antragsformular, welches ihr bitte ausgefüllt bis zum 22. Juni per Mail versendet. Bei Bewilligung erhaltet ihr einen Festbetrag von i.H.v. 400.-€ – die Ausschüttung erfolgt zeitnah bis Anfang Juli. Bei weiteren Fragen meldet euch per Mail bei ed.yt1771194121ickco1771194121r@tro1771194121ppus1771194121.
Engagement der GEMA für ihre Mitglieder
Die GEMA hat sich Maßnahmen überlegt, um Kulturschaffende in der Coraonakrise zu unterstützen. Aus den Mitteln für soziale und kulturelle Förderung hat die Solidargemeinschaft der GEMA den “Corona-Hilfsfonds” gegründet, der als einmalige Zahlung als finanzielle Übergangshilfe für existenziell gefährdete GEMA-Mitglieder dienen soll. Je nach persönlicher Schwere der Situation können bis zu 5.000 Euro ausgezahlt werden. Die Gelder des Corona-Hilfsfonds sind für Komponist*innen, Textdicher*innen und Musikverleger*innen bestimmt, die durch die Corona-Krise außergewöhnlich stark betroffen sind und denen anderweitig keinerlei finanziellen Leistungen zur Verfügung stehen. Der “Schutzschirm LIVE” ist die pauschale Nothilfe der GEMA, die sich vorrangig an performende Komponist*innen und Textdicher*innen richtet, die durch den Ausfall sämtlicher Veranstaltungen in existenzielle Schwierigkeiten geraten sind. GEMA-Mitglieder können eine Vorauszahlung auf ihre Ausschüttungen in den Live- und Wiedergabesparten beantragen.
Kulturinfrastrukturfonds kommt
Der Deutsche Kulturrat fordert bereits seit dem Beginn der Coronakrise einen Kulturinfrastrukturfonds aus dem Bundeshaushalt. Nun wurde ein solches Maßnahmenpaket von der Koalition beschlossen. Unter dem Titel „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“, wurde am gestrigen späten Abend (03.06.2020) ein Programm zur Stärkung der Kulturinfrastruktur vorgestellt. Hierfür ist ein Finanzbedarf von einer Milliarde Euro eingeplant. Die Mittel sind vorgesehen zur Stärkung der Kulturinfrastruktur, Nothilfen, Mehrbedarfe von Kultureinrichtungen und kulturellen Projekten.
Hessen startet Kulturpaket für Künstler*innen & Kulturbetriebe
Das Land Hessen hilft Künstler*innen, Festivals und Kultureinrichtungen mit einem umfassenden 50 Millionen Euro umfassenden 3 Phasen Unterstützungspaket:
Phase 1: Sofort helfen – Unterstützung für Festivalveranstalter*innen
Unterstützung von Festivals (Musik, Theater, Film), die als Großveranstaltung (>100 bis mindestens 31. August 2020) abgesagt werden müssen. Die maximale Höhe richtet sich nach der Zahl der verkauften Eintrittskarten im Schnitt der letzten drei Jahre: 2.50€ pro Ticket bei öffentlich getragenen Festivals, 5.-€ pro Ticket bei von gemeinnützigen Vereinen oder privaten Institutionen getragenen. Der Betrag ist auf 500.000.-€ gedeckelt. Anträge sind ab 01. Juni möglich. Infos
Phase 2: Übergang meistern – Arbeitsstipendien für freie Künstler*innen
Unterstützung freier Künstler*innen mit Arbeitsstipendien von je 2.000 Euro. Das ermöglicht ihnen, neue Projekte zu erarbeiten oder bestehende fortzuentwickeln. Anträge sind ab 01. Juni bei der Hessischen Kulturstiftung möglich. Infos
Phase 3: Innovativ neu eröffnen – Fonds-Pakete für Einrichtungen & Projektstipendien
Unterstützungsfond für Kultureinrichtungen und Spielstätten, der 500 Fonds-Pakete zu je pauschal 18.000.-€ vergibt. Anträge werden über das HMWK voraussichtlich ab 01. Juli möglich sein. Der Fonds für Projektstipendien für freie Gruppen hält Mittel für 250 Gruppen in Höhe von je 18.000.-€ sowie für 1.000 Einzelkünstler*innen in Höhe von je 5.000.-€ bereit. Er wird über die Hessische Kulturstiftung abgewickelt und steht ab 01. August zur Verfügung. Infos
Deutscher Kulturrat legt Resolution mit Eckpunkten für einen Kulturinfrastrukturfonds vor
Der Deutsche Kulturrat fordert bereits seit längerem einen bundesweiten Kulturinfrastrukturfonds. Nun hat der Verband in einer Resolution die Eckpunkte skizziert, die er für einen solchen Fonds vorschlägt. Aus Sicht des Deutschen Kulturrates sollte der Kulturinfrastrukturfonds die verschiedenen künstlerischen Sparten und Handlungsfelder in den Blick nehmen, sich an Vereine, Einrichtungen, Unternehmen und Solo-Selbständige wie z.B. Künstlerinnen und Künstler richten, darauf abzielen, dass Kulturstrukturen erhalten bleiben und neue Wege gehen können, um damit zukunftsfähig zu werden und ermöglichen, dass jetzt und in Zukunft Umsätze im Kultur- und Medienbereich erzielt werden können, die wiederum Aufträge und Beschäftigung induzieren. Zu den Kriterien, die dabei berücksichtigt werden sollen, gehört aus Sicht des Kulturrats eine Laufzeit des Fonds bis mindestens Ende 2021, eine Vergabe der Mittel über bereits bestehende Strukturen und die Transparenz bei der verteilung unter Einbeziehung des Fachverstands von Akteuren aus der Branche.
Förderprogramm Fonds Soziokultur „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen“
Mit seinem Förderprogramm „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen“ will der Fonds Soziokultur Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren die Möglichkeit geben, eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld zu entwickeln und umzusetzen. Es hat den Anspruch, die kreativen Potentiale junger Menschen zu fördern. Ziel ist dabei, Jugendliche zum (längerfristigen) Engagement im soziokulturellen Praxisfeld zu ermutigen und Wege der Verwirklichung von guten Ideen aufzuzeigen. Einsendeschluss ist der 2. Mai 2020.

