2. Antragsrunde des Musikfonds & Sonderprogramm ländliche Regionen
Mit dem Musikfonds unterstützt der Bund herausragende Musikprojekte aller Sparten mit bis zu 50.000 Euro. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell–kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Er fördert avantgardistische Musik aller Sparten wie u.a. Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio–Installationen und Klangkunst. Antragsfrist: 31.05.2023.
Für die Förderung aktueller Musikprojekte in ländlichen Regionen Deutschlands schreibt der Musikfonds ein Sonderprogramm für das laufende Jahr 2023 aus. Gefördert werden Projekte mit einer experimentellen, zeitgenössischen und nicht-kommerziellen Zielsetzung im Sinne der Fördergrundsätze des Musikfonds. Damit sollen die Produktion und die Präsentation, die Vermittlung und die Rezeption aktueller Musikformate in ländlichen Regionen unterstützt werden. Das Antragsverfahren für das Sonderprogramm muh[sic] gliedert sich in zwei Antragsphasen. In der ersten Antragsphase (20.03. bis 02.04.2023) ist eine Projektskizze einzureichen. In der zweiten Antragsphase (29.04. bis 07.05.2023) wird – nach Aufforderung durch die für das Sonderprogramm berufene Jury – ein zweiter, detaillierter Antrag eingereicht.
Kulturfonds Energie unterstützt Kultureinrichtungen
Steigende Energiepreise gefährden den Erhalt von Kulturangeboten – aus diesem Grund haben Bund und Länder den Kulturfonds Energie des Bundes entwickelt. Insgesamt steht für den Förderzeitraum 01.01.2023 bis 30.04.2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung. Über den Kulturfonds Energie des Bundes können Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende eine Unterstützung zur Abfederung der durch die Energiekrise verursachten Härten beantragen. Wer ist antragsberechtigt?
- Zu den Kulturorten zählen: inländische, öffentliche und private Kultureinrichtungen inklusive Clubs und Musikspielstätten, deren Kulturprogramm nachweislich mindestens 80% der möglichen Auslastung ausmacht. Zu den Kulturorten zählen auch soziokulturelle Einrichtungen sowie Orte kultureller Bildung, die nicht an eine Hochschule angeschlossen sind.
- Kulturveranstaltende können Anträge für ihre Veranstaltungen stellen, wenn sie für diese Tickets verkaufen und die Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, die keine Kulturorte sind (d.h. Kulturveranstaltungen weniger als 80% ausmachen), stattfinden.
Festivals werden in dem Programm derzeit noch nicht berücksichtigt. Anträge für die erste Tranche (1. Januar bis 31. März 2023) müssen spätestens am 30. Juni 2023 eingereicht werden. Weitere Infos könnt ihr der Aufzeichung einer Online-Infosession hier entnehmen.
Allianz der Freien Künste fordert Anpassung des Sonderfonds
Die Allianz der Freien Künste (AKF), in der sich 19 Verbände zusammengeschlossen haben, hat heute eine Pressemitteilung herausgegeben, die wir hier gern teilen. Darin fordert sie die neue Bundesregierung und die Landesregierungen dringend zum sofortigen Handeln auf: „Der Veranstaltungs-Sonderfonds muss unverzüglich angepasst werden! Kulturveranstalter*innen sehen sich seit Wochen mit einem pandemiebedingten Publikumsrückgang und zusätzlichen Einschränkungen durch Hygiene-Auflagen konfrontiert, so dass Veranstaltungen sich wirtschaftlich nicht mehr tragen. Ein eigens zur Unterstützung der Kultur installierter ‚Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen‘ soll an dieser Stelle helfen, pandemiebedingte Einnahmeverluste bei Durchführung bzw. Absage von Veranstaltungen zu kompensieren. Dieser Sonderfonds greift in seiner derzeitigen Form jedoch für zahlreiche Veranstaltungen der Freien Szene nicht:
Die im Fonds vorgesehene Bagatellgrenze kann vielfach nicht erreicht werden, auch die angebotene Zwischenlösung über Sammelanträge funktioniert oft nicht, da der Förderzeitraum viel zu kurz bemessen ist. Eine Kompensation im Fall von Veranstaltungsabsagen ist regulär nur dann vorgesehen, wenn die Absagen behördlich angeordnet werden – was nach den neuen Beschlüssen in den meisten Fällen vorerst nicht zu erwarten ist.
Die Verantwortung zur Entscheidung über Absagen und Schließungen wird also weiterhin an die Veranstalter*innen delegiert: ‚Freiwillige‘ Absagen, um das Infektionsgeschehen möglichst zu reduzieren, führen – genauso wie die regelkonforme Durchführung der Veranstaltungen bei reduziertem Publikum – zu finanziellen Verlusten für die Veranstalter*innen. Diese Einnahmeausfälle werden in der Folge an die ausübenden Künstler*innen durchgereicht.
Im Namen der 19 in der Allianz der Freien Künste zusammengeschlossenen Bundesverbände fordern wir die neue Bundesregierung und die Länder auf, unverzüglich wirksame Maßnahmen zum Schutz der Veranstalter*innen und Künstler*innen der Freien Szene zu ergreifen:
- In der aktuellen Pandemielage müssen auch „freiwillige“ Absagen über die Ausfallabsicherung kompensiert werden.
- Die Laufzeit der Wirtschaftlichkeitshilfe muss umgehend verlängert werden.
- Die Bagatellgrenze innerhalb der Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds muss von 1000 Euro auf 500 Euro herabgesetzt werden.
- Eine „freiwillige“ Kapazitätsreduzierung um mehr als 75% muss – analog zur behördlich angeordneten Kapazitätsreduzierung – die Fördersumme verdoppeln“.
Jetzt beantragen: NEUSTART KULTUR – Zentren 2
RockCity Tournee Fonds für Hamburger Musikprojekte: Anträge bis 30.11.21 möglich
Beim RockCity TOURNEE FONDS gibt es Support in bar! Damit unterstützt RockCity die Touraktivitäten Hamburger Musikprojekte ganz konkret finanziell. Du erhältst einen Teil der Kosten für Busanmietungen im Inland sowie Fahrt- und Übernachtungskosten bei Gigs im Ausland einfach zurück. Was viele dabei nicht auf dem Schirm haben: Aufgrund der besonderen Situation durch Corona erfolgt die Antragstellung, Prüfung und Auszahlung (bei bewilligten) Anträgen für das Jahr 2021 unmittelbar und fortlaufend. Im Klartext heißt das: Schickt eure Anträge direkt nach der Busanmietung über RockCity oder dem gespielten Gig im Ausland. Antragsfrist: 30.11.2021
Musikfonds 2021
Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Insgesamt stehen jährlich 2 Millionen Euro aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für den Fonds zur Verfügung, Projekte können mit einer Antragssumme von bis zu 50.000 Euro unterstützt werden. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds alle Bereiche, Schnittmengen, genreübergreifende und interdisziplinäre Ansätze an: Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst. Die Antragsteller*innen müssen im Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sein. Dies schließt die Einbeziehung von Laien bzw. Amateuren in geförderten Projekten nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen. Bewerbungsschluss sind der 31. Mai 2021 und 30. September 2021.
Deutscher Kulturrat fordert Sonderfonds für Kulturveranstaltungen sofort
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte Ende Januar angekündigt, einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen auf den Weg zu bringen. Er besteht nach dem, was bisher bekannt ist, aus zwei Teilen: einer Wirtschaftlichkeitshilfe und einer Ausfallabsicherung. Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe sollen Kulturveranstalter*innen finanziell unterstützt werden, wenn aufgrund der Corona-Bedingungen und der vorliegenden Hygienekonzepte weniger Besucher*innen als möglich zu den Kulturveranstaltungen zugelassen werden können. Die Ausfallabsicherung soll greifen, wenn aufgrund der Corona-Pandemie eine geplante und angekündigte Veranstaltung ganz oder teilweise abgesagt werden muss. Ausfallkosten wie z.B. Künstlerhonorare, Kosten für Dienstleister usw. sollen erstattet werden. Hierfür ist eine Billigkeitslösung vorgesehen. Das Volumen des Sonderfonds soll bis zu 2,5 Milliarden Euro betragen.
Damit der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen wirken kann, müsse er jetzt sofort auf den Weg gebracht werden, fordert der Deutsche Kulturrat. Außerdem solle er sich hauptsächlich an privatwirtschaftliche Kulturunternehmen richten und für alle künstlerischen Sparten und Bereiche offen sein. Wichtig sei ferner, dass der Sachverstand aus den Kulturverbänden eingebunden wird.
Internationaler Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts
Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für die partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Das Goethe-Institut will mit dem seit Sommer 2016 aufgelegten Koproduktionsfonds neue kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch anregen, um die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen zu unterstützen und um neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit zu erproben. Gefördert werden Koproduktionen von Künstler*innen in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance. Hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Der Fonds richtet sich an professionell arbeitende Künstler*innen bzw. Ensembles im Ausland und in Deutschland, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um ihr Vorhaben einer Koproduktion zu verwirklichen. Bewerbungsschluss: 15.10.2021.
LiveKomm errichtet Bundestiftung LiveKultur
Die Live Musik Kommission – der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. (kurz: LiveKomm) und der Berliner Verein „Berlin Worx e.V.“ haben nach einjähriger Planungszeit die Bundesstiftung LiveKultur ins Leben gerufen. Die Ziele der Stiftung wird die Sicherung von bedeutsamen Kulturräumen und Flächen, die Entwicklung von Förderkonzepten für die Livekultur sowie die Anerkennung der Livekultur als wertige, schützenswerte und förderungswürdige Kultur sein.
Hamburger Gagenfonds: 2. Förderrunde gestartet (Antragsfrist: 20.12.2020)
Die 2. Förderrunde ist bereits gestartet: beim Hamburger Gagenfonds von RockCity e.V. können Musiker*innen, Bands, Musikprojekte, Kollektive oder künstlerische DJs aus Hamburg Anträge für Konzerte & Livestreams stellen, die keine oder nur eine geringe Gage einbringen. Der Gagenfonds stockt diese Gagen auf, damit Musiker*innen und DJs in Zeiten von COVID-19 weiter kreativ und innovativ sein können. Noch bis 20.12.2020 könnt ihr eure Anträge einreichen, berücksichtigt werden auch Spenden- und Benefizkonzerte. Hier hat RockCity e.V. professionell kuratierte Livestream-Formate zusammengestellt, wo ihr eure Konzerte veranstalten und streamen könnt. Durch die vielen Anträge liegt die Bearbeitungszeit aktuell bei ca. 30 Tagen.
Stay tuned: Hamburger Gagenfonds will Gagenausfälle ausgleichen
Die Musiker*innen der Hamburger Musikszene sind von den coronabedingten Einschränkungen besonders stark betroffen, Veranstaltungsbetriebe, Clubs und Bühnen sind durch erhebliche betriebliche Ausfälle kaum in der Lage, relevante Gagen für die auftretenden Musiker*innen und Bands zu bezahlen. Zudem ist die Anzahl der Veranstaltungen extrem minimiert und auch die Eintrittseinnahmen sind coronabedingt bis zu 80 % rückläufig. Deshalb legt die Behörde für Kultur und Medien jetzt zusammen mit RockCity Hamburg e.V. den Hamburger Gagenfonds auf, mit dem Musiker*innen finanziell unterstützt werden sollen. Rückwirkend zum 13.03.2020 (Streaming-Konzerte) bzw. zum 01.07.2020 (Live-Konzerte) und bis mindestens zum 31.12.2020 können Hamburger Musiker*innen einen Antrag auf Ausgleich ihrer fehlenden Erlöse stellen, sollten diese bei live oder digitalen Auftritten in kleinen Venues bis 200 Zuschauer*innen unter 250 Euro pro Auftritt pro Person oder bei größeren Bands in größeren Venues über 200 Zuschauer*innen unter 500 Euro pro Person liegen. Voraussetzung ist, dass das Konzert von einer*m professionelle*n Veranstalter*in durchgeführt wurde. Bei Livestreams sollte mit einer Spenden- bzw. Paywallfunktion deutlich gemacht werden, dass „Kultur umsonst“ nicht zum neuen Corona-Motto wird. Näheres zur Antragstellung findet ihr in Kürze hier.
Neustart Kultur – wie wird das Programm umgesetzt?
Das großangelegte und groß angekündigte Hilfsprogramm des Bundes für den Kultur- und Medienbereich wird langsam konkreter. Die Bundesregierung selbst beschreibt das Ziel der Maßnahmen so: „Das milliardenschwere Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten.“ Wie aber kann wer genau davon profitieren? Und hält es das, was es verspricht?
Neustart Kultur wird in verschiedenen Teilprogrammen über bereits etablierte Förderwege an die Künstler*innen gebracht. So ist zum Beispiel die Künstler*innenförderung der Initiative Musik um 10 Millionen Euro aufgestockt worden. Diese Maßnahme begrüßen die Musikwirtschaftsverbände: „Das seit vielen Jahren intensiv genutzte Programm hilft Künstler*innen und ihren wirtschaftlichen Partnern bislang durch eine Förderung von 40 Prozent der Kosten. Dieser Förderanteil wird nun für einen befristeten Zeitraum um 50 Prozent auf 90 Prozent angehoben. Antragsteller*innen müssen damit anstatt 60 Prozent nur noch einen Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten aufbringen. Insgesamt ist eine Förderhöhe bis zu 67.500 Euro je Projekt möglich. Zusätzlich zu Produktion, Marketing und Tourneen können nun auch die Werkkreation, Probe- und Vorproduktionszeiten gefördert werden.“ Anträge für die aktuelle 51. Förderrunde könnt ihr noch bis zum 11.08.2020, 18.00h einreichen! Alle aktuellen Fristen sind hier nachzulesen.
Der Musikfonds plant als Teilprogramm von NEUSTART ein Stipendienprogramm für Musiker*innen. Die Stipendien können für einen Zeitraum von sechs Monaten mit einem einmaligen Betrag von 6.000 EUR vergeben werden. Sie sollen professionellen, freischaffenden Künstler*innen der aktuellen Musikszene die Möglichkeit eröffnen, neue Arbeitsvorhaben umzusetzen. Bündnis 90/Die Grünen kritisieren diese Form der Förderung. Stipendien seien keine Lösung für die existenzbedrohende Situation vieler Soloselbständiger im Kulturbereich, da in den Hilfspaketen des Bundes immer noch keine Erstattung der Lebenshaltungskosten vorgesehen ist. Ein Schlag ins Gesicht für die Soloselbständigen sei insbesondere die Aussage der Kulturstaatsministerin, dass „vor allem Stipendien die Kreativen zur produktiven künstlerischen Tätigkeit motivieren“. Dies unterstelle, dass unsere Kulturschaffenden in der Krise unmotiviert zu Hause sitzen. Sie fordern an erster Stelle ein Existenzgeld von 1.200 Euro monatlich für Soloselbständige und freie Kulturschaffende, mindestens für die Dauer der Krise, und insbesondere für die, die noch immer von Auftrittsverboten betroffen sind und zukünftig sein werden. Dieses könne dann durch Stipendien und andere Fördermöglichkeiten aufgestockt werden.
Ein weiteres Standbein des Programms NEUSTART ist die Förderung von Investitionen in Institutionen, beispielsweise für Umbauten von Lüftungsanlagen, Kassenbereiche etc. Für Musikaufführungsstätten, Musikclubs und Festivals wird dieses Teilprogramm von der GEMA verwaltet. Für Kulturzentren und Soziokulturelle Zentren ist der Bundersverband Soziokultur der Projektträger. Dieser führt auch eine Projektförderung für Einrichtungen bzw. Trägern der kulturellen Bildung und Medienbildung, der Soziokultur und Kulturarbeit in freier Trägerschaft durch. Im Fokus stehen Teams aus freien und festen Mitarbeiter*innen sowie Netzwerke vor Ort, die neue Formen und Wege kultureller Arbeit mit gesellschaftlicher Wirkung erproben und mittelfristig etablieren möchten. Dort können erst demnächst Anträge gestellt werden. Für diesen Teil des Programms gibt es in Rheinland-Pfalz weitere Unterstützung: Das Land hat angekündigt, den Eigenanteil für Kultureinrichtungen zu übernehmen.
Weitere Teilprogramme werden im August umgesetzt – wir halten euch auf dem Laufenden!