Innovationsfonds Soziokultur fördert Projekte in Brandenburg

Der ImPuls Brandenburg e.V.vergibt jährlich Mittel zur Förderung von zeitlich befristeten Projekten aus dem Praxisfeld Soziokultur, die im Land Brandenburg realisiert werden. Das Fördervolumen des „Innovationsfonds Soziokultur“ für das Jahr 2024 beträgt 40.000 €. Mit den Mitteln sollen Akteur*innen und Träger*innen der soziokulturellen Szene im Land Brandenburg gefördert werden. Der Themenschwerpunkt 2024 heißt „Soziokultur erobert Räume“: „Krisen, Verwerfungen, Konflikte – es wird seit Jahren von den großen gesellschaftlichen Spaltungen gesprochen. Und wir merken es tatsächlich, sobald wir aus den sogenannten „Blasen“ rauskommen. Diese Blasen können unseren analogen Räumen sein, aber immer mehr müssen wir dabei auch von den digitalen Blasen sprechen, in denen sich die jüngeren Generationen bewegen. (…) Die Notwendigkeit des Dialogs um eine gemeinsame Lösung zu finden, wird deshalb immer deutlicher. Soziokultur kann ein Teil der Lösung sein und Antworten liefern. Sie spricht unterschiedliche Menschen an, fördert die Begegnungen auf Augenhöhe, fördert aktive Beteiligung und Teilnahme von Bürger*innen, fördert Respekt, Pluralismus und Offenheit. Mit künstlerischen Mitteln“, heißt es in der Programmbeschreibung. Gefördert werden Projekte, die sich mit dem Miteinander, im gemeinsamen Alltag und gemeinsamen Räumen, mithilfe von künstlerischen Mitteln und Formaten, auseinandersetzen und die multifunktionelle Nutzung dieser Räume anregen. Förderwürdig sind grundsätzlich Honorar- und Sachkosten. Förderberechtigt sind nur die Antragsteller*innen, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können und ihren Sitz im Land Brandenburg haben oder solche, bei denen der Projektschwerpunkt in Brandenburg liegt. Die Förderhöhe liegt zwischen 3.000 und 20.000 €, der Durchführungszeitraum endet spätestens zum 31. Dezember 2024. Einreichfrist: 01.05.2024*
25.03.2024

Projektfonds Popularmusik unterstützt Projekte in Brandenburg

Das rockt: Mit insgesamt 50.000 Euro aus dem Projektfonds Popularmusik unterstützt das Kulturministerium erneut popularmusikalische Projekte, Veranstaltungen und Präsentationen. Bis zum 4. März 2024 können Förderanträge eingereicht werden. Die Höhe beträgt pro Antrag maximal 10.000 Euro; der Projektschwerpunkt muss im Land Brandenburg liegen. Der Fokus liegt in diesem Jahr auf Formaten, die Brandenburger Musiktalente unterstützen und auf die Bühne bringen. Das können zum Beispiel neue Konzertreihen für Newcomer*innen sein, die Integration von Nachwuchsbühnen in bestehende Veranstaltungen oder Vernetzungs- und Weiterbildungsangebote für aufstrebende Popularmusiker und -musikerinnen. Anträge für den Projektfonds Popularmusik dürfen juristische Personen des privaten Rechts stellen, die künstlerisch oder kuratorisch arbeiten und der Gemeinnützigkeit unterliegen.

01.02.2024

Amateurmusikfonds zur Projektförderung gestartet

Ab sofort können sich Musikensembles, Chöre, Orchester, Bands und Organisationen aus dem Amateurmusikbereich um eine Förderung von Projekten aus dem neu geschaffenen Amateurmusikfonds bewerben. Der von der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) geförderte Fonds des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO) soll Musikensembles unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen. Auf Beschluss des Deutschen Bundestages stehen dafür in diesem Jahr zunächst einmalig 5 Mio. Euro bereit. Gefördert werden herausgehobene und bemerkenswerte Einzelprojekte mit lokaler, regionaler oder bundesweiter Wirksamkeit, die die Leistungsfähigkeit der Amateurmusikszene weitreichender sichtbar machen. Dadurch sollen besondere künstlerische Impulse entstehen sowie neue Methoden und Ideen für die amateurmusikalische Arbeit vermittelt werden, die zukunftsweisend für die gesamte Amateurmusikszene sind. Projekte können sich z.B. der musikalischen Nachwuchsgewinnung oder neuartigen Vermittlungsformen widmen oder sich künstlerisch und strukturell mit Themen wie Demographie, Diversität oder Inklusion auseinandersetzen. Besonders ermutigt werden auch die Vernetzung und Erprobung neuer Konzepte für das künstlerische Arbeiten (z.B. Probensituation, Aufführung etc.), auch mit neuen Kooperationspartner*innen aus anderen Bereichen. Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles und deren Träger, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik. Projektlaufzeit: 1.1.-15.10.2024. Antragsfrist: 10. Oktober 2023

28.07.2023

Kulturfonds Energie gestartet

Über den Kulturfonds Energie des Bundes können Kultureinrichtungen, z.B. Theater, Konzerthäuser, Kinos, Museen oder Bibliotheken, sowie Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen eine Unterstützung zur Abfederung der durch die Energiekrise verursachten Härten beantragen. Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Bei der Berechnung der Fördersumme werden die Wirkungen der Preisbremsen und das allgemeine Einsparziel von mindestens 20 % im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch vor der Krise berücksichtigt – der konkrete Nachweis einer bestimmten Einsparleistung wird jedoch nicht vorausgesetzt. Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Dieses vom Bund finanzierte und von Bund und Ländern entwickelte Hilfsprogramm baut auf den bereits erprobten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf. Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt durch die örtlich zuständigen Länder. Die Förderung unterscheidet zwei Fallgruppen: Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Künstler*innen individuell sind nicht antragsberechtigt.

17.04.2023

Musikstadtfonds fördert freie Musikszene Hamburgs

Hamburg ist Musikstadt. Zu dieser Tradition gehören neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene. Um auch diese weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie mit dem Musikstadtfonds 2024 jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr bereit. Gefördert werden Projekte wie Konzerte, Reihen und kleine Festivals, die im Jahr 2024 in Hamburg stattfinden. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Bewerbungsschluss: 15.06.2023

15.03.2023

2. Antragsrunde des Musikfonds & Sonderprogramm ländliche Regionen

Mit dem Musikfonds unterstützt der Bund herausragende Musikprojekte aller Sparten mit bis zu 50.000 Euro. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziellkreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Er fördert avantgardistische Musik aller Sparten wie u.a. Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; AudioInstallationen und Klangkunst. Antragsfrist: 31.05.2023

Für die Förderung aktueller Musikprojekte in ländlichen Regionen Deutschlands schreibt der Musikfonds ein Sonderprogramm für das laufende Jahr 2023 aus. Gefördert werden Projekte mit einer experimentellen, zeitgenössischen und nicht-kommerziellen Zielsetzung im Sinne der Fördergrundsätze des Musikfonds. Damit sollen die Produktion und die Präsentation, die Vermittlung und die Rezeption aktueller Musikformate in ländlichen Regionen unterstützt werden. Das Antragsverfahren für das Sonderprogramm muh[sic] gliedert sich in zwei Antragsphasen. In der ersten Antragsphase (20.03. bis 02.04.2023) ist eine Projektskizze einzureichen. In der zweiten Antragsphase (29.04. bis 07.05.2023) wird – nach Aufforderung durch die für das Sonderprogramm berufene Jury – ein zweiter, detaillierter Antrag eingereicht.

15.03.2023

Kulturfonds Energie unterstützt Kultureinrichtungen

Steigende Energiepreise gefährden den Erhalt von Kulturangeboten – aus diesem Grund haben Bund und Länder den Kulturfonds Energie des Bundes entwickelt. Insgesamt steht für den Förderzeitraum 01.01.2023 bis 30.04.2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung. Über den Kulturfonds Energie des Bundes können Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende eine Unterstützung zur Abfederung der durch die Energiekrise verursachten Härten beantragen. Wer ist antragsberechtigt?

  • Zu den Kulturorten zählen: inländische, öffentliche und private Kultureinrichtungen inklusive Clubs und Musikspielstätten, deren Kulturprogramm nachweislich mindestens 80% der möglichen Auslastung ausmacht. Zu den Kulturorten zählen auch soziokulturelle Einrichtungen sowie Orte kultureller Bildung, die nicht an eine Hochschule angeschlossen sind.
  • Kulturveranstaltende können Anträge für ihre Veranstaltungen stellen, wenn sie für diese Tickets verkaufen und die Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, die keine Kulturorte sind (d.h. Kulturveranstaltungen weniger als 80% ausmachen), stattfinden.

Festivals werden in dem Programm derzeit noch nicht berücksichtigt. Anträge für die erste Tranche (1. Januar bis 31. März 2023) müssen spätestens am 30. Juni 2023 eingereicht werden. Weitere Infos könnt ihr der Aufzeichung einer Online-Infosession hier entnehmen.

22.02.2023

Allianz der Freien Künste fordert Anpassung des Sonderfonds

Die Allianz der Freien Künste (AKF), in der sich 19 Verbände zusammengeschlossen haben, hat heute eine Pressemitteilung herausgegeben, die wir hier gern teilen. Darin fordert sie die neue Bundesregierung und die Landesregierungen dringend zum sofortigen Handeln auf: „Der Veranstaltungs-Sonderfonds muss unverzüglich angepasst werden! Kulturveranstalter*innen sehen sich seit Wochen mit einem pandemiebedingten Publikumsrückgang und zusätzlichen Einschränkungen durch Hygiene-Auflagen konfrontiert, so dass Veranstaltungen sich wirtschaftlich nicht mehr tragen. Ein eigens zur Unterstützung der Kultur installierter ‚Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen‘ soll an dieser Stelle helfen, pandemiebedingte Einnahmeverluste bei Durchführung bzw. Absage von Veranstaltungen zu kompensieren. Dieser Sonderfonds greift in seiner derzeitigen Form jedoch für zahlreiche Veranstaltungen der Freien Szene nicht:
Die im Fonds vorgesehene Bagatellgrenze kann vielfach nicht erreicht werden, auch die angebotene Zwischenlösung über Sammelanträge funktioniert oft nicht, da der Förderzeitraum viel zu kurz bemessen ist. Eine Kompensation im Fall von Veranstaltungsabsagen ist regulär nur dann vorgesehen, wenn die Absagen behördlich angeordnet werden – was nach den neuen Beschlüssen in den meisten Fällen vorerst nicht zu erwarten ist.
Die Verantwortung zur Entscheidung über Absagen und Schließungen wird also weiterhin an die Veranstalter*innen delegiert: ‚Freiwillige‘ Absagen, um das Infektionsgeschehen möglichst zu reduzieren, führen – genauso wie die regelkonforme Durchführung der Veranstaltungen bei reduziertem Publikum – zu finanziellen Verlusten für die Veranstalter*innen. Diese Einnahmeausfälle werden in der Folge an die ausübenden Künstler*innen durchgereicht.
Im Namen der 19 in der Allianz der Freien Künste zusammengeschlossenen Bundesverbände fordern wir die neue Bundesregierung und die Länder auf, unverzüglich wirksame Maßnahmen zum Schutz der Veranstalter*innen und Künstler*innen der Freien Szene zu ergreifen:

  • In der aktuellen Pandemielage müssen auch „freiwillige“ Absagen über die Ausfallabsicherung kompensiert werden.
  • Die Laufzeit der Wirtschaftlichkeitshilfe muss umgehend verlängert werden.
  • Die Bagatellgrenze innerhalb der Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds muss von 1000 Euro auf 500 Euro herabgesetzt werden.
  • Eine „freiwillige“ Kapazitätsreduzierung um mehr als 75% muss – analog zur behördlich angeordneten Kapazitätsreduzierung – die Fördersumme verdoppeln“.
06.12.2021

Jetzt beantragen: NEUSTART KULTUR – Zentren 2

Vom 15. November bis spätestens 30. November können Förderanträge für das Programm NEUSTART KULTUR – Zentren 2 über das Online-Antragsportal gestellt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Das Antragsportal wird geschlossen, sobald alle verfügbaren Mittel vergeben sind. Die Förderung richtet sich an soziokulturelle Zentren, Kulturzentren und Literaturhäuser, die dabei unterstützt werden sollen, investive Schutzmaßnahmen umzusetzen, die in Folge der Einschränkungen im Rahmen der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie notwendig sind. Aber auch zukunftsgerichtete pandemiebezogene Investitionen zur Stärkung der Attraktivität der Kultureinrichtungen können gefördert werden. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen ist nach Möglichkeit auf Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit zu achten. Die Förderer bieten auch Online-Beratung dazu, worauf beim nachhaltigen Kauf zu achten ist. Am 4.11. gab der Fonds Soziokultur eine Antragsberaung in Form einer Videokonferenz. Diese ist weiterhin über YouTube Abrufbar. Eine individuelle Antragsberatung bekommt ihr auch per Email oder Telefon.

19.11.2021

RockCity Tournee Fonds für Hamburger Musikprojekte: Anträge bis 30.11.21 möglich

Beim RockCity TOURNEE FONDS gibt es Support in bar! Damit unterstützt RockCity die Touraktivitäten Hamburger Musikprojekte ganz konkret finanziell. Du erhältst einen Teil der Kosten für Busanmietungen im Inland sowie Fahrt- und Übernachtungskosten bei Gigs im Ausland einfach zurück. Was viele dabei nicht auf dem Schirm haben: Aufgrund der besonderen Situation durch Corona erfolgt die Antragstellung, Prüfung und Auszahlung (bei bewilligten) Anträgen für das Jahr 2021 unmittelbar und fortlaufend. Im Klartext heißt das: Schickt eure Anträge direkt nach der Busanmietung über RockCity oder dem gespielten Gig im Ausland. Antragsfrist: 30.11.2021

24.08.2021

Musikfonds 2021

Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Insgesamt stehen jährlich 2 Millionen Euro aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für den Fonds zur Verfügung, Projekte können mit einer Antragssumme von bis zu 50.000 Euro unterstützt werden. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds alle Bereiche, Schnittmengen, genreübergreifende und interdisziplinäre Ansätze an: Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst. Die Antragsteller*innen müssen im Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sein. Dies schließt die Einbeziehung von Laien bzw. Amateuren in geförderten Projekten nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen. Bewerbungsschluss sind der 31. Mai 2021 und 30. September 2021.

26.05.2021

Deutscher Kulturrat fordert Sonderfonds für Kulturveranstaltungen sofort

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte Ende Januar angekündigt, einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen auf den Weg zu bringen. Er besteht nach dem, was bisher bekannt ist, aus zwei Teilen: einer Wirtschaftlichkeitshilfe und einer Ausfallabsicherung. Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe sollen Kulturveranstalter*innen finanziell unterstützt werden, wenn aufgrund der Corona-Bedingungen und der vorliegenden Hygienekonzepte weniger Besucher*innen als möglich zu den Kulturveranstaltungen zugelassen werden können. Die Ausfallabsicherung soll greifen, wenn aufgrund der Corona-Pandemie eine geplante und angekündigte Veranstaltung ganz oder teilweise abgesagt werden muss. Ausfallkosten wie z.B. Künstlerhonorare, Kosten für Dienstleister usw. sollen erstattet werden. Hierfür ist eine Billigkeitslösung vorgesehen. Das Volumen des Sonderfonds soll bis zu 2,5 Milliarden Euro betragen.

Damit der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen wirken kann, müsse er jetzt sofort auf den Weg gebracht werden, fordert der Deutsche Kulturrat. Außerdem solle er sich hauptsächlich an privatwirtschaftliche Kulturunternehmen richten und für alle künstlerischen Sparten und Bereiche offen sein. Wichtig sei ferner, dass der Sachverstand aus den Kulturverbänden eingebunden wird. 

26.05.2021